Fachbeiträge & Kommentare zu Wohngeld

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenstand.

Rn 31 Gemeinschaftsvermögen sind va: vertragliche, quasivertragliche und gesetzliche Ansprüche, nach § 28 I 1, II 1 gewillkürte Ansprüche (Hausgeld, Sonderumlage), Bereicherungsansprüche gg WEigtümer (LG München I ZWE 16, 262), die Verwaltungsunterlagen (zur Einsichtnahme § 18 Rn 39 ff) sowie die Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) – beim Erwerb eines Wohnungseigentums im Wege d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermietender WEigtümer seine Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 43 II regelt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit für WEG-Streitigkeiten. Für Verfahren, die Bezug auf eine WEG-Streitigkeit haben, kann das entspr gelten, zB für §§ 916 ff ZPO eine subjektive oder objektive Klagehäufung, für selbständige Beweis- (§§ 485 ff ZPO) oder Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zuständigkeit ist jew weit (BGH ZMR 16, 382 Rz 5; NJW 10, 181...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Realsplitting: Unterhaltsle... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für das Realsplitting sind der Antrag des Unterhaltsleistenden und die Zustimmung des Unterhaltsempfängers. Der Sonderausgabenabzug gilt für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sowie für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.[1] Der Unterhaltsempfänger darf seine Zustimmung zum Realsplitting zivilrecht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Sozialleistungen, auf die nicht anzurechnen ist

Rz. 11 300 EUR des Elterngeldes oder vergleichbarer Leistungen der Länder bleiben unberücksichtigt bei der Berechnung von Sozialleistungen, deren Zahlung von anderem Einkommen abhängig ist.[1] Es kommt nicht auf die Art der Leistung an, auch wenn Elterngeld oder vergleichbare Leistungen der Länder zeitgleich bezogen werden, beträgt der monatliche anrechnungsfreie Betrag 300 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss: Wiederkehrende L... / 3 Das Problem

Im Jahr 2021 fassen die Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG einen Nachschuss-Beschluss. Für das Wohnungseigentum Nr. 11, dessen Eigentümer Wohnungseigentümer B ist, ergibt sich ein Nachschuss von 2.084,23 EUR. Im Januar 2024 fassen die Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG erneut einen Nachschuss-Beschluss. Für das Wohnungseigentum Nr. 11, dessen Eigentüm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss: Bestim... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Der Vorschuss-Beschluss sei hinreichend bestimmt. Er nehme Bezug auf die unter dem ... erstellten Einzelwirtschaftspläne und die dort genannten Zahlbeträge. Demnach lasse sich dem Beschluss unter Heranziehung der Einzelwirtschaftspläne eindeutig die Zahlungsverpflichtung entnehmen. Es sei unerheblich, dass keine Unterschiedsbeträge zur vorherigen Wirtsc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewährung rechtlichen Gehör... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B, der Verwalter, ist Alleineigentümer einer Wohnung nebst Tiefgaragenstellplatz und zu 99/100 Miteigentümer einer weiteren Wohnung, auch nebst Tiefgaragenstellplatz. In der Versammlung vom 2.3.2021 wird ein Verwalter Z bestellt. In der Folgezeit gibt B die Verwaltungsunterlagen nicht heraus und erklärt in Versammlungen am 3.3.2021 und am 4.3.2021, zu dene...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss: Wiederkehrende L... / 4 Die Entscheidung

Das AG bejaht die Frage! Werde Hausgeld – wie hier – auf der "Grundlage eines Einzelwirtschaftsplans" als monatliche Zahlung geschuldet, so handele es sich um eine wiederkehrende Leistung i. S. d. § 258 ZPO. Dem stehe nicht entgegen, dass der Wirtschaftsplan grundsätzlich nur für ein Jahr gelte, denn der "Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans" für das Folgejahr sei nach dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldprozess: Prozessvol... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B auf Zahlung von Hausgeld vor. Es geht um einen Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen legt Wohnungseigentümer B Einspruch ein. B erscheint nicht in der zur mündlichen Verhandlung bestimmten Sitzung. Es ergeht ein "zweites Versäumnisurteil". Gegen dieses wendet sich B.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss: Bestim... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B Vorschüsse für mehrere Wohnungseigentumsrechte i. H. v. 42.144,00 EUR nebst Zinsen. Sie stützt sich auf folgenden Beschluss: "Die Vorschüsse gem. Wirtschaftsplan vom ... des Jahres 2023 werden genehmigt und treten rückwirkend zum ... in Kraft. Die Unterschiedsbeträge zwischen den alten und neuen Vors...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewährung rechtlichen Gehör... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es beim BGH um ein prozessuales Problem: Hatte B in der ersten Instanz einen Anlass, Vortrag zu bestreiten? Neues Vorbringen Im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO neu ist ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht vorgebracht worden und daher im erstinstanzlichen Urteil unberücksichtigt g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Feststellung der Sozialleistung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung und dem Sozialhilfeträger genau wegen dieses Anspruchs ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger zusteht. Mit "anderer Sozialleistung" sind zunächst alle Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I gemeint, die im Einzelnen in §§ 18 bis ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Bereits zu § 8 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4.12.1924 hatte der das Fürsorgerecht zuständige 5. Senat des BVerwG die Auffassung vertreten, dass nur realisierbare Ansprüche, mithin bereite Mittel, die Hilfsbedürftigkeit ausschließen (Urteile v. 3.4.1957, C 94.56, C 152.54). Diese Rechtsprechung hat das BVerwG dann na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 17. Hausgeld, Vorschüsse auf Kosten

Rz. 189 Über die Entrichtung von Vorschüssen zur Unterhaltung und auf zu bildende Rücklagen entscheidet die WEG ebenfalls im Beschlusswege. Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang werden daher in der Regel als Beschlusssachen durchgeführt. Der Gegenstandswert bemisst sich hier auch nach § 49 GKG zunächst nach dem Gesamtinteresse, also nach dem Jahreswert der in der gesam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bezeichnung des Anspruchs – Individualisierung (Nr 3).

Rn 20 Die in § 690 I Nr 3 Hs 1 vorgeschriebene ›Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung‹ ist räumlich beschränkt auf die im Formular auf Papier und online vorgegebenen Feldlängen (Formularzwang, § 703c). Der so verfügbare Platz reicht aus, um den Anforderungen an Individualisierung zu genügen (vgl BGH NJW 08, 1220 [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Hinweisblatt für Beratungshilfe

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Für Mandanten mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gibt es die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag erhalten Sie beim Amtsgericht oder im Internet unter _________________________ Bitte reichen Sie den Antrag selbst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Abmahnungsbeschluss vor Eigentumsentziehung nach § 17 WEG

Rz. 170 Vor der Entziehung eines Wohneigentumsanteils wegen schwerer Pflichtverletzungen ist regelmäßig eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage notwendig.[185] Aus Sicht des abgemahnten Wohneigentümers muss die Abmahnung als Vorbereitungshandlung der Entziehung betrachtet werden. Danach würde das Interesse des Abgemahnten, der sich gegen die Abmahnung wehrt, am Verkehrswe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Abzugsposten.

Rn 29 a) Unterhaltsleistungen, § 850d I 2 HS 1 Alt 2 . Dem Schuldner ist nach § 850d I 2 so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten ggü den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf. Unpfändbar ist nach Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Laufende Sozialleistungen.

Rn 30 § 850e Nr 2a betrifft die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf laufende Sozialleistungen in Geld aus dem SGB oder anderen Sozialgesetzen mit Arbeitseinkommen. Zum Arbeitseinkommen gehören in Geld zahlbare Bezüge oder Vergütungen, deren Rechtsgrundlage gegenwärtige oder frühere Arbeitsleistungen oder Zusagen von Arbeitsleistungen sind. Um die Schutzzwecke anzugleichen, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 179 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[199] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Interesse.

Rn 272 Das Interesse ist nach allg Grundsätzen zu bestimmen; es gibt für § 49 GKG den Einsatzwert vor. Bei Zahlungs- und neg Feststellungsklagen ist der Nennwert anzusetzen (§ 3 Rn 6). Richtet sich die Klage auf künftige Leistung (zB Hausgeld) ist, weil jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen ist, der Jahreswert maßgeblich (Frankf MDR 25, 34; KG ZMR 24, 682). Auf die älter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / C. Einzelne Gegenstandswerte im WEG-Recht

Rz. 160 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im nunmehr neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen im Sinne des § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese Weg Sachenbetreffen, sind damit di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Gestaltungen für nicht... / 1. Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnungen

Rz. 38 Eine Absicherung kann sowohl über eine Erbeinsetzung als auch über Vermächtnisanordnungen zugunsten des Partners erfolgen. Ist dem Mandanten daran gelegen, den Lebensgefährten als seinen Rechtsnachfolger zu installieren, wird einer Erbeinsetzung der Vorzug zu geben sein. Sollen dritte Personen – insbesondere Abkömmlinge – nachfolgen, erfolgt die Absicherung regelmäßig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.3 Inhaltliche Prüfung

Inhaltlich ist so gut wie möglich zu klären, ob die sich im Entwurf des Wirtschaftsplans spiegelnden Annahmen des Verwalters der Sache und der Höhe nach wahr sind und ob die Verwaltung die in der Wohnungseigentumsanlage geltenden Umlageschlüssel angewandt hat. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Wirtschaftsplans Allgemeinesmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.4.3 Inhaltliche Prüfung

Zu einer inhaltlichen Prüfung gehören die Fragen, ob die Verwaltung alle Rücklagen erfasst hat und ob alle wesentlichen Teile des Gemeinschaftsvermögens erfasst sind. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Vermögensberichts Rücklagen Gemeinscha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.3.3.4 Verträge

Die Verwaltungsbeiräte müssen prüfen, ob die Verwaltung bestimmte Verträge schließen oder Forderungen erfüllen durfte. Es sollten beispielsweise angesehen werden die Sonderhonorare der Verwaltung, die Kosten, die für (behauptete) Erhaltungsmaßnahmen oder Rechnungen, die für Maßnahmen im Bereich des Sondereigentums angefallen sind. Checkliste: Inhaltliche Prüfung der Jahresab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die durch den Umlagebeschluss bestimmte Verteilung halte sich nicht mehr im Rahmen des weiten Ermessens, welches den Wohnungseigentümern bei der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zustehe. So liege es, wenn ein Umlageschlüssel willkürlich sei. Die Grenze der Willkür sei dabei nicht bereits dann erreicht, wenn es einen anderen Umlageschlüssel gebe, der n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 53 Mil... / 3 Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit

Rz. 4 § 53 Nr. 2 AO legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit fest. Ausgangspunkt ist der Regelsatz der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII. Es dürfen danach grundsätzlich nur Personen unterstützt werden, deren Bezüge das Vierfache dieses Regelsatzes nicht überschreiten. Etwaige im SGB XII vorgesehene Zuschläge wegen eines Mehrbedarfs (Erwerbsunfähige, werdende Mütt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.2 Zahlungspflichten nach Wirtschaftsplan

Insbesondere für den Verwalter ist der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht nur hinsichtlich der Ladung des neuen Eigentümers zu Eigentümerversammlungen von erheblicher Bedeutung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Zahlungspflichten auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Stets ist derjenige zur Beitragszahlung nach dem jewe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.4.1 Gesetzliche Öffnungsklauseln

Praxisrelevante gesetzliche Öffnungsklauseln sind folgende Bestimmungen: § 12 Abs. 4 WEG § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (§ 21 Abs. 5 WEG) § 28 Abs. 3 WEG § 12 Abs. 4 WEG: Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung Wie bereits ausgeführt, kann die Veräußerung von Sondereigentum von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.3 Verweigerung der Zustimmung

Grundsätzlich kann die Zustimmung zur Veräußerung nur aus wichtigem Grund versagt werden. Der wichtige Grund muss dabei immer in der Person des Erwerbers liegen. Wichtige Gründe in der Person des Veräußerers sind grundsätzlich unbeachtlich.[1] Anderes wäre auch schlicht widersinnig. Hat etwa der Veräußerer erhebliche Hausgeldrückstände auflaufen lassen, können die Wohnungsei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen sowohl von Aktivverfahren des Verwalters für die GdWE als auch in gegen die GdWE gerichteten Verfahren geregelt werden, wenn dies im Verwaltervertrag transparent und ausdrücklich geregelt ist. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.7 Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, dass die Hausgelder im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen sind. Nehmen nicht alle Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teil, entsteht für Verwalter ein Zusatzaufwand wegen der Überprüfung der Zahlungseingänge. Insoweit kann für den Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein entsprechendes So...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.10 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.8 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Dem Verwalter wurde für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR bewegt hat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.2 Umsetzung und Reichweite

Rz. 5 § 76g hat die Funktion eines Rentenzuschlags, der sog. Grundrentenzuschlag (so das ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, vgl. BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2) i. S. eines "nachsorgenden sozialen Ausgleichs". Dabei soll der Zuschlag eine Leistung oberhalb der Grundsicherung sicherstellen (BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2; im...mehr