Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements

Rz. 125 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement hängt maßgeblich von den zugrunde liegenden Prozessen, Methoden und Verfahren ab. Defizite in diesen Bereichen können zu einer Fehleinschätzung der Risiken führen, denen ein Institut ausgesetzt ist, und damit in der Konsequenz zu falschen Steuerungsimpulsen. Diese Prozesse, Methoden und Verfahren sind allerdings nicht i...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.4 Initiativen der Aufsichtsbehörden

Rz. 358 Mit der zunehmenden Bedeutung der "Nachhaltigkeitsrisiken" bzw. "ESG-Risiken" (→ AT 2.2 Tz. 1) ist die Beantwortung der Frage dringlicher geworden, auf welche Weise diese Risiken sinnvoll in das interne Risikomanagement der Institute integriert werden können. Als problematisch hat sich schnell erwiesen, dass mit dieser Risikoart ein anderes Wesentlichkeitsverständnis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.6 Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Krisenzeiten

Rz. 199 In der COVID-19-Pandemie hat die BaFin andere Maßstäbe an die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse angelegt als in normalen Zeiten, insbesondere bei Krediten an Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2020 durch diese Krise in finanzielle Schieflage geraten waren und einen Kredit über die KfW-Hilfsprogramme erhalten sollten. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Beurteilun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.1 Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp)

Rz. 240 Im Juni 2010 hat die deutsche Aufsicht das Rundschreiben "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31ff. WpHG" (MaComp) veröffentlicht.[1] Damit hat sie einzelne Regelungen des sechsten Abschnittes des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) sowie hierzu erlassene Verordnungen (z. B. die Finanz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Bestätigung durch das Institut

Rz. 13 Die Handelsgeschäfte sind seit der sechsten MaRisk-Novelle "in geeigneter Form" zu bestätigen. Diese Formulierung wurde insofern konkretisiert, als die schriftliche oder elektronische Form beispielhaft als geeignet genannt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Bestätigung "schriftlich oder in gleichwertiger Form" erforderlich. Eine nur mündliche Bestätigung hat auch...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Proportionalitätsprinzip

Rz. 3 Bereits in der Vorbemerkung betont die deutsche Aufsicht, dass die Anforderungen des Rundschreibens unter Berücksichtigung des sogenannten "Prinzips der doppelten Proportionalität" umzusetzen sind (→ AT 1 Tz. 2). Dieses Prinzip besagt einerseits, dass der heterogenen Institutsstruktur und der Vielfalt der Geschäftsaktivitäten durch eine flexible Ausgestaltung der Anfor...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einheitlicher Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM)

Rz. 125 Die EU-Finanzminister haben sich Mitte Dezember 2012 darauf geeinigt, bestimmte Institute unter eine einheitliche Aufsicht zu stellen, die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt wurde. Der durch die SSM-Verordnung [1] umgesetzte Einheitliche Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.5 Finanzstabilität und systemische Risiken

Rz. 388 Die EBA hat im Jahr 2020 erstmals Sensitivitätsanalysen für Klimarisiken mit 29 freiwilligen Instituten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Mai 2021 veröffentlicht worden (→ AT 4.3.3 Tz. 1).[1] Am 17. Mai 2021 hat die EZB einen Fachbeitrag zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität innerhalb der EU veröffentlicht. Darin wurde deutli...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Gesamtverantwortung und Geschäftsleitereignung

Rz. 34 Seit der erstmaligen Veröffentlichung der MaRisk im Jahr 2005 hat der Wortlaut zur Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung einige interessante Änderungen erfahren. Zunächst hieß es, dass die Geschäftsleiter ihrer Verantwortung für das Risikomanagement nur gerecht werden, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treff...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8 MaRisk und die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II/III

Rz. 93 Die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II zur Unterlegung von Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationellen Risiken mit Eigenmitteln wurden in Deutschland bis zum Inkrafttreten des CRD IV-Paketes am 1. Januar 2014 durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV) [1] umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt werden die bankaufsichtlichen Anforderungen zur Abdeckun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Adressenausfallrisiken

Rz. 1 Der Erfolg und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der meisten Institute hängen wesentlich von der Beherrschung ihrer Adressenausfallrisiken ab. Der "Ausfall von Adressen" beschreibt für die überwiegende Zahl der Institute im Vergleich zu anderen Risikoarten die größte Gefahr potenzieller Verluste, wie in vielen Geschäftsberichten und Analysen nachzulesen ist. Zum S...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Intensivbetreuung in Krisenzeiten

Rz. 10 Die BaFin hat aus Anlass der COVID-19-Pandemie darauf hingewiesen, dass die Intensivbetreuung dem Ziel dient, bei Engagements mit (potenziell) erhöhten Risiken die weitere Risikoentwicklung möglichst einzudämmen. Folglich dient die Unterscheidung von normal und intensiv betreuten Krediten zugleich einer Kategorisierung der Kredite nach dem Betreuungsaufwand und ermögl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 4 Familienunternehmen, Nachhaltigkeit und die Rolle der Next Gen

Rz. 22 Wer über den aktuellen Status quo in Familienunternehmen hinaus schaut und die Haltungen oder Pläne der Next Gen in den Blick nimmt, der kann für die Zukunft einen noch größeren Fokus auf Nachhaltigkeit i. A. und die ökologische Dimension im Speziellen erwarten. In der jüngsten (6.) Studie der Stiftung Familienunternehmen zu Einstellungen, Werten und Plänen der nachrü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10 Ausblick

Rz. 407 Mit der weiteren Umsetzung von EBA-Leitlinien in den MaRisk sind aus Sicht der deutschen Aufsicht bestimmte Nachteile verbunden. So nimmt der Umsetzungsprozess relativ viel Zeit in Anspruch, womit der in den EBA-Leitlinien genannte Termin des Inkrafttretens von den weniger bedeutenden Instituten i. d. R. nicht eingehalten wird. Zudem hinkt Deutschland damit anderen e...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Überprüfung der Sicherheitenwerte

Rz. 12 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfes auch die Sicherheitenwerte zu überprüfen oder ggf. eine neue Wertermittlung durchzuführen. Dabei kann natürlich auf die Erkenntnisse aus den regulären Kreditprozessen zurückgegriffen werden. So sind grundsätzlich bereits vor der Kreditvergabe die Werthalt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.2 Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (2000)

Rz. 33 Die am 17. Januar 2000 veröffentlichten Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (MaIR) legten – im Unterschied zu den MaK und den MaH – ihren Schwerpunkt auf den prozessunabhängigen Bestandteil der internen Kontrollverfahren, also auf die Interne Revision. Mit der Entwicklung der MaIR und der Modernisierung der bis dahin geltenden Anforderungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bereiche Markt und Marktfolge

Rz. 18 Für das Begriffspaar Markt und Markfolge wären auch andere Bezeichnungen denkbar gewesen (z. B. Vertrieb/Betrieb, Kundenbetreuung/Sachbearbeitung, Front-Office/Back-Office). Die Funktionen des Bereiches Markt im Kredit- bzw. Immobiliengeschäft beschränken sich im Sinne des Rundschreibens auf die Initiierung von Kredit- bzw. Immobiliengeschäften und das Einholen eines Vo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Beurteilungen auf der Grundlage von Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 137 Sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung[1] als auch bei turnusmäßigen und anlassbezogenen Beurteilungen sind die Risiken eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren (→ BTO 1.4) zu bewerten. Die bis zur siebten MaRisk-Novelle verwendete Formulierung "mithilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens" wurde in erster Linie deswegen geändert, weil zumin...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 16 Bei der Aufarbeitung der Finanzmarktkrise[1] spielt auch das Thema Strategie eine prominente Rolle. So wird etwa von der globalen Interessenvertretung der Finanzindustrie, dem Institute of International Finance (IIF), herausgestellt, dass sich das leitende Management ein besseres Verständnis für die eigene geschäftspolitische Ausrichtung und deren Weiterentwicklung ve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 27 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Entwurf zur Neuausrichtung des Leitfadens zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte Übermittlungsschreiben vom 5. September 2017

[…] die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit haben für die Banksteuerung eine große Bedeutung. Auch die Aufsicht hat diesem Thema seit jeher eine große Aufmerksamkeit geschenkt, was in den einschlägigen Regelungen und Anforderungen des KWG und der MaRisk einerseits und dem aktuell noch geltenden aufsichtlichen Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteil...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Verständnis von den betriebenen Geschäftsaktivitäten

Rz. 2 Diverse Probleme während der Finanzmarktkrise waren darauf zurückzuführen, dass bestimmte Geschäftsaktivitäten und insbesondere die damit verbundenen Risiken nicht von allen Marktteilnehmern vollständig verstanden wurden. So wurde u. a. von einigen Instituten in großem Stil in strukturierte Produkte investiert, da diese von den maßgeblichen Agenturen lange Zeit mit aus...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 4.3.4 und BT 3 – Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung

Mit dem neuen Modul AT 4.3.4 werden die Anforderungen an die Datenaggregation näher spezifiziert. Mit diesen neuen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass entscheidungsrelevante Risikoinformationen schnell die verantwortlichen Entscheidungsträger erreichen und auf möglichst vollständigen, genauen und zeitnah vorliegenden Daten basieren. Das neu eingeführte Modul AT 4.3...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Direktes Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans

Rz. 39 Nach einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen (AktG, Sparkassengesetze der Länder, GenG). Die Interne Revision hat als Instrument der Geschäftsleitung risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.2 Schärfung der Vorgaben für die internen Kontrollfunktionen

Rz. 41 Mit der Überarbeitung des Bankenpaketes ist auch Art. 76 CRD IV geändert worden. Nach Art. 76 Abs. 5 CRD IV müssen die Institute interne Kontrollfunktionen besitzen, die vom operativen Geschäft unabhängig sind und über ausreichende Autorität, ausreichendes Gewicht, ausreichende Ressourcen und einen ausreichenden Zugang zum Leitungsorgan verfügen. Insbesondere muss sic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 28 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 09/2017 (BA) zur Überarbeitung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 27. Oktober 2017

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können. Diese bildet den Schlusspunkt des im Februar 2016 begonnenen Konsultationsverfahrens zu den MaRisk, in dessen Verlauf die intensiven Diskussionen mit Praxis- und Verbandsvertretern sowie Prüfern im Rahmen des Fachgremiums MaRisk zu einer Reihe von konstruktiven und praxisorientierten Lösungen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Risikotragfähigkeit und Stresstests

Rz. 214 Die Vorgaben zu institutsinternen Stresstests werden an anderer Stelle ausführlich beschrieben (→ AT 4.3.3). Bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit sind die Ergebnisse der Stresstests angemessen zu berücksichtigen (→ AT 4.3.3 Tz. 6). Im Rahmen der Durchführung von Stresstests soll die Anfälligkeit des Institutes für außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Erei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Unter Risikogesichtspunkten nicht wesentliche Auslagerungen

Rz. 212 Auch jene Auslagerungen, die auf Basis der Risikoanalyse als "nicht wesentlich" eingestuft werden, sind nicht vollkommen risikofrei. Diesem Umstand wird aus regulatorischer Sicht durch eine allgemeingültige Formulierung entsprochen. Zwar ist bei solchen Auslagerungen die Spezialregelung des § 25b KWG grundsätzlich nicht einschlägig. Seit dem Inkrafttreten des Finanzm...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Anforderungen an Auslagerungen und sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen gemäß BAIT

Rz. 87 Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht im November 2017 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) vorgelegt.[1] Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute vor, insbesonder...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 9 – Auslagerungen

In der Aufsichtspraxis sind bei Auslagerungsverhältnissen vielfach nicht nur Unklarheiten, sondern auch Mängel in der Anwendung des AT 9 sichtbar geworden, die mich dazu bewogen haben, Neuerungen, Konkretisierungen und Klarstellungen in diesem Modul vorzunehmen. An einigen Stellen wird die schon existierende aufsichtliche Verwaltungspraxis stärker betont, vor allem aber wird...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Mängel im Neu-Produkt-Prozess

Rz. 84 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde als neue Anforderung aufgenommen, dass bei einem wiederholten Auftreten von Problemen der gesamte Neu-Produkt-Prozess (NPP) anlassbezogen zu überprüfen ist. Werden dabei Mängel festgestellt, ist der Prozess unverzüglich anzupassen. Im ersten Entwurf hatte die Aufsicht noch verlangt, dass die Institute mindestens jährlich überpr...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Diskussion über Ansiedlungsverbote

Rz. 85 Die bedeutenden Institute und die "großen Förderbanken" müssen allerdings keine exklusive Organisationseinheit ausschließlich für die Compliance-Funktion im Sinne des AT 4.4.2 einrichten. Eine Kombination mit den für andere Compliance-Themen zuständigen Einheiten, insbesondere die Compliance-Funktion nach MaComp sowie die für Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzier...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Abgrenzung zwischen notleidenden und nicht notleidenden gestundeten Risikopositionen

Rz. 57 Auf die Kriterien zur Identifizierung von "notleidenden Risikopositionen" wird an anderer Stelle ausführlich eingegangen (→ AT 2.1 Tz. 1). Das Institut hat darüber hinaus Kriterien festzulegen, anhand derer eine angemessene Einstufung von "gestundeten Risikopositionen" ("Forborne-Risikopositionen") als "notleidend" oder "nicht notleidend" möglich ist. Rz. 58 Unter die ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Analyse der finanziellen Lage des Kreditnehmers

Rz. 75 Für eine Änderung bzw. einen Wechsel des Einstufungsstatus ist die Durchführung einer Analyse der finanziellen Lage des Kreditnehmers erforderlich. Damit sollen die Institute sicherstellen, dass keine Bedenken bezüglich der Fähigkeit des Kreditnehmers bestehen, seinen Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Kredit nachzukommen. Dabei geht es sowohl um die währen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Hintergrund

Rz. 1 In der Banksteuerung lässt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl und Bedeutung von Modellen beobachten. Die Institute verlassen sich stark auf quantitative Analysen und Modelle in nahezu allen Bereichen, z. B. bei der Kreditvergabe, der Bewertung von Finanzinstrumenten und der Risikoquantifizierung. Gleichzeitig wächst die Komplexität von Modellen durch den...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Notfallmanagements

Rz. 2 Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien oder Hackerangriffe können Unterbrechungen der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zur Folge haben, die sich im Extremfall aufgrund der Vernetzung der internationalen Finanzmärkte zu globalen Krisen ausweiten. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse können bei Instituten zu gravierenden Beeinträchtigungen führen, wie z. B...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KI im Social Media Einsatz

Zusammenfassung Worauf müssen Unternehmen achten, wenn sie KI in der Kommunikation einsetzen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Transparenz ist ein wichtiger Faktor. Ohne den Einsatz von Social Media ist eine zeitgemäße Unternehmenskommunikation nicht denkbar. Das gilt vor allem in der Konsumgüterindustrie. Wer seine Kunden erreichen will, der muss sie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Regelungen zur Risikodatenaggregation

Rz. 29 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurden die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht formulierten Anforderungen an das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten (BCBS 239)[1] in das neue Modul AT 4.3.4 aufgenommen und damit in die deutsche Aufsichtspraxis überführt.[2] Die Anforderungen galten nur für systemrelevante Institute, wobei die...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.8 Berücksichtigung vielfältiger Wechselwirkungen

Rz. 238 Bei der Ausgestaltung der Stresstests sollten auch die verschiedenen Wechselwirkungen Beachtung finden, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen können. Zunächst muss davon ausgegangen werden, dass ähnliche Marktteilnehmer in Stresssituationen auch ein ähnliches Verhalten an den Tag legen, sodass sich auf diese Weise die negativen Marktentwicklungen noch verstärk...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Erfahrungswerte aus der Praxis

Rz. 47 Die EBA hat im Rahmen der Datenerhebung zur "Quantitative Impact Study" (QIS) in der ersten Jahreshälfte 2021 auch einige quantitative Daten zum CSRBB erhoben. Demnach konzentriert sich das CSRBB bei den teilnehmenden Instituten auf der Aktivseite, wobei davon Schuldverschreibungen mehr als 90 Prozent aller CSRBB-gefährdeten Aktiva ausmachen, die wiederum im Durchschn...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Verwendung geeigneter Bewertungskurven

Rz. 59 Wie bereits ausgeführt, bezieht sich das CSRBB nach der Definition der EBA auf die Veränderungen der Marktkredit- und Marktliquiditätsspreads als Komponenten der Zinsstruktur- bzw. Renditekurve ("Yield Curve") für Instrumente mit einem bestimmten Rating.[1] Bei einer Einbeziehung von idiosynkratischen Kreditspreadkomponenten müssen für die CSRBB-Messung konsequenterwe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Unabhängigkeit des Risikocontrollings

Rz. 48 Auch das Risikocontrolling, dem die Funktionen der Überwachung und Kommunikation der Risiken zugeordnet sind, ist von den Bereichen Markt und Handel zu trennen. Allgemeiner formuliert ist die Risikocontrolling-Funktion aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von jenen Bereichen zu trennen, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Definition und Aufgabenabgrenzung der Treasury

Rz. 59 Für die Treasury gibt es weder eine klare Übersetzung noch eine eindeutige Aufgabenzuordnung.[1] Häufig werden für diese Funktion andere Begriffe verwendet, wie z. B. Liquiditätsmanagement, Aktiv-Passiv-Management (Asset-Liability-Management) oder Middle-Office, wobei die Aufgabenabgrenzung sehr verschieden sein kann. Im engeren Sinne werden von der Treasury sämtliche...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Gestaffelte Anforderungen an ein Verrechnungssystem

Rz. 142 Vor dem Hintergrund der internationalen Vorgaben wurde im Zuge der dritten MaRisk-Novelle von der Aufsicht zunächst gefordert, unter Proportionalitätsgesichtspunkten die jeweiligen Liquiditätskosten und -risiken sowie ggf. Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Se...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto...mehr