Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.14 Entwicklungsstand von Stresstests

Rz. 66 Im Jahr 2006 hatten die Deutsche Bundesbank und die BaFin eine Umfrage zur Verwendung von Stresstests durchgeführt, an der sich zwölf große deutsche Institute beteiligt haben. Damals wurden nur im Marktrisikobereich von allen befragten Instituten regelmäßig Stresstests durchgeführt. Im Bereich der anderen Risikoarten, wo die Modellierungsprobleme größer sind, wurde be...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Situation vor der COVID-19-Pandemie

Rz. 28 Der Abschluss von Handelsgeschäften erfolgte bis zur COVID-19-Pandemie regelmäßig in den Geschäftsräumen des Institutes oder in institutseigenen Büros an wichtigen Börsenplätzen, die ebenfalls als Geschäftsräume angesehen werden. Aufgrund von plötzlichen Marktentwicklungen, die ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, konnte es jedoch auch in der Vergangenheit ...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.4 Anwendung und Verbreitung der TCFD-Empfehlungen

Rz. 177 Der Statusbericht der TCFD zeigt, dass in 2023 mehr als 4.850 Organisationen die TCFD-Empfehlungen offiziell unterstützten.[1] Rz. 178 Die Empfehlungen der TCFD waren freiwillig und in einigen Ländern bereits Teil einer verpflichtenden Berichterstattung, so z. B. im Vereinigten Königreich, in Neuseeland und der Schweiz.[2] Auch die Corporate Sustainability Reporting D...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Art. 14 Abs. 2 lit. g der MiFID-Durchführungsrichtlinie

Rz. 268 Die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse im Fall der vom Institut beabsichtigten Beendigung der Auslagerung sicherzustellen, klingt zunächst nach einer Selbstverständlichkeit. Jedes Institut wird schon aus wohlverstandenem Eigeninteresse darauf achten, dass der Wechsel oder die Abwicklung einer Auslagerungsmaßnahme insbesondere mit Blic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Stärkere Risikoorientierung

Rz. 9 Die strikten Regelungen zur Funktionstrennung aus den MaH[1] waren vor allem für kleinere Institute mit beschränkten Ressourcen nicht immer leicht umzusetzen. Bei Instituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren Handelsaktivitäten stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Regelungen. Zwar gab es für sehr kleine Institute mi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.9 Anforderungen an bedeutende Institute

Rz. 68 Einer ersten Bestandsaufnahme der EZB vom August 2020 zufolge waren in den Instituten beim Management von klimabedingten Risiken noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Bis Mitte 2020 hatten zwar nahezu 75 Prozent der untersuchten bedeutenden Institute klimabezogene Risiken bei ihrer Risikoinventur berücksichtigt. Davon war aber nur ein Drittel zu dem Schluss geko...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 2 Die zunehmende Arbeitsteilung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte immer mehr von Konzernen dominiert werden, deren Aktivitäten regelmäßig weit über ihr eigentliches Sitzland hinausgehen. Über Gruppenstrukturen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne generieren. Wissen kann vernetzt, Synergien gehoben und die Produktivität gesteigert werde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Ereignisse unterschiedlicher Schweregrade

Rz. 232 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute sowohl bei Sensitivitäts- als auch bei Szenarioanalysen unterschiedliche Schweregrade berücksichtigen.[1] Rz. 233 Die Szenarien sollten so ausgestaltet sein, dass die Stresstests über den gesamten Konjunkturzyklus hinweg aussagekräftig im Hinblick auf die Stabilität des Institutes sind. Wenn eine Rezession eintritt,...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Immobiliengeschäfte als zusätzliche Ertragsquelle

Rz. 2 Den Beobachtungen der deutschen Aufsicht zufolge hat das jahrelange Niedrigzinsumfeld bei vielen Instituten die Erträge im klassischen Zinsgeschäft einbrechen lassen. Auf der Suche nach alternativen Ertragsquellen haben diese Institute daher das Immobiliengeschäft aufgenommen bzw. ausgebaut.[1] Während der langen Niedrigzinsphase, verbunden mit teils drastischen Preiss...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Anrechnung von Diversifikationseffekten bei deutschen Instituten

Rz. 288 In den Jahren 2009 und 2010 führte die Deutsche Bundesbank Umfragen bei insgesamt 150 deutschen Instituten durch, um einen tieferen Einblick in die institutsinternen Risikotragfähigkeitskonzepte zu gewinnen. Der auf Basis dieser Umfrage erstellte Bericht der Deutschen Bundesbank befasst sich auch mit dem Themenkomplex Diversifikation. Demnach ging die Mehrzahl der in...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Überblick über die Entwicklung der Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 16 Der deutsche Gesetzgeber hat erstmals im Rahmen der sechsten KWG-Novelle im Jahr 1998 in § 25a Abs. 2 KWG a. F. für Institute Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen festgelegt. Die Aufnahme der Regelung in das KWG stellte zugleich klar, dass die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages

Rz. 292 Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages ist insbesondere bei komplexen Auslagerungsmaßnahmen alles andere als ein leichtes Unterfangen. Abstrakt gehaltene Formulierungen können sich dabei im Nachhinein als genauso problematisch erweisen wie ein zu hoher Detaillierungsgrad. Auslagerungsverträge haben typischerweise eine mehrjährige Laufzeit, so dass Anpassungen, die ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Aufsichtliche und institutsinterne Stresstests

Rz. 212 Im Jahr 2007 wurden erstmalig branchenweite Liquiditätsrisiko-Stresstests nach vorgegebenen Rahmenszenarien der Deutschen Bundesbank durchgeführt, die aus den Resultaten wichtige Rückschlüsse zum Krisenmanagement sowie zur Stabilität der befragten Institute unter angespannten Marktbedingungen ziehen konnte. Die Auswirkungen der Stressszenarien wurden mithilfe der int...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Flexibilität durch Öffnungsklauseln

Rz. 134 Die Anforderungen zum Risikomanagement müssen der Heterogenität des deutschen Banken­sektors sowie der Schnelllebigkeit der internen Strukturen, die aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten einem ständigen Anpassungsdruck ausgesetzt sind, gerecht werden. Sie sollten praxisgerecht ausgestaltet und darüber hinaus so konstruiert sein, dass zwischen betriebswirts...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Risikoorientierte Prüfung

Rz. 63 Auf die Notwendigkeit "risikoorientierter Prüfungshandlungen" hat die Bankenaufsicht schon in der Vergangenheit in einschlägigen qualitativen Regelwerken hingewiesen. In den MaIR und den MaK war der Grundsatz der Risikoorientierung fest verankert, in den etwas älteren MaH aus dem Jahr 1995 allerdings noch nicht. Diese sahen bestimmte Prüfungsfelder vor, die von der In...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Aufhebung des Status ausgefallen

Rz. 71 Aufgrund der engen Verknüpfung des Status "notleidend" mit dem Status "ausgefallen", zwischen denen es den Vorgaben der EBA zufolge quasi keinen Unterschied mehr gibt (→ AT 2.1 Tz. 1), wird von der EBA auch auf jene Anforderungen hingewiesen, die sich darauf beziehen, wann eine zuvor als "ausgefallen" eingestufte Risikoposition wieder als "nicht ausgefallen" klassifiz...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 2 Frühzeitige Umstellung auf integrierte Berichterstattung – Beweggründe

Rz. 3 Seit dem Jahr 2007 wendet BASF als Vorreiter das Konzept der integrierten Berichterstattung an. Was zunächst mit einer kombinierten Darstellung der bisher getrennten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht begann, entwickelte sich im Zeitverlauf zu einer vollintegrierten Berichterstattung der wesentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Th...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze

Rz. 25 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) überprüft seit Veröffentlichung des BCBS 239 in 2013 die Einhaltung dieser Grundsätze. Von 2013 bis 2015 hat er drei Berichte veröffentlicht, die auf den Selbsteinschätzungen der 30 von ihm als global systemrelevant eingestuften Banken[1] zur Umsetzung der Grundsätze beruhten.[2] Der im März 2017 veröffentlichte Bericht ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Weiterleitung der Berichte an Aufsichtsorgan und Interne Revision

Rz. 116 Die Geschäftsleitung ist für die Einhaltung der allgemeinen Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig. Daher wird auch die Berichterstattung an das Aufsichtsorgan regelmäßig durch die Geschäftsleitung erfolgen. Unabhängig davon sind die Berichte des Compliance-Beauftragten an das Aufsichtsorgan und die Interne Rev...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.4 Organisierte Märkte

Rz. 74 Ausnahmen von der Marktgerechtigkeitskontrolle waren schon den Auslegungen der MaH zufolge nicht nur bei Handelsgeschäften möglich, die über inländische Börsen abgewickelt werden. Eine analoge Anwendung galt auch für vergleichbare ausländische Börsenplätze. Dazu gehörten neben den Börsenplätzen des EWR auch andere europäische oder außereuropäische Börsen. Die Bankenau...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 6 Erstellen der Chronik

Im nächsten Schritt wird der Text verfasst, am besten zunächst im üblicherweise verwendeten Textverarbeitungsprogramm. Später können die Daten problemlos ins Layout-Programm an den gewünschten Stellen eingefügt werden. Hinweis Schreiben Sie in Ihrer Textverarbeitung (z. B. Word), nehmen Sie so wenige Formatierungen wie möglich vor. Vermeiden Sie auch manuelle Trennungen, da d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 16 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Erster Entwurf zur Überarbeitung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 9. Juli 2010

[…] wie in der Sitzung des Arbeitskreises Bankenaufsicht am 22.03.2010 in Aussicht gestellt, übersende ich Ihnen hiermit einen ersten Entwurf für eine Überarbeitung der MaRisk, den Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank und meiner Behörde entwickelten. Nachdem die MaRisk bereits im letzten Jahr einer umfangreichen Überarbeitung unterzogen worden waren, mag es auf den ersten Bli...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung

Mit der nun eingeläuteten MaRisk-Überarbeitung sollen insbesondere die Inhalte des Baseler Papiers BCBS 239 zur Risikodatenaggregation und zur Risikoberichterstattung in die Aufsichts­praxis übernommen werden. Erklärtes Ziel ist es, die IT-Infrastruktur der großen, systemrelevanten Institute dahingehend zu verbessern, dass eine umfassende, genaue und zeitnahe Aggregation der...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5.2 Vorgaben der ersten Säule

Rz. 139 Für Institute, die ihre Eigenmittelunterlegung für die Positionen des Handelsbuches auf der Basis interner Modelle ermitteln, stellt die Anforderung eines Backtesting im Bereich der Marktpreisrisiken keine Neuerung dar. Schon vor mehr als zehn Jahren war die Prognosegüte eines Risikomodells nach der damaligen Solvabilitätsverordnung und ergänzenden Schreiben[1] im Ra...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.5 Grenzen des Value-at-Risk-Konzeptes

Rz. 79 Jedes Institut sollte sich über die Grenzen der auf Wahrscheinlichkeiten basierenden Value-at-Risk-Ansätze im Klaren sein. Der Markt ist und bleibt ein launischer Spieler. Die Risiken sind häufig vielschichtig und können sich überraschend ändern, so dass die Modelle trotz ihrer mathematisch-statistischen Komplexität die Realität nie vollständig abbilden können. Rz. 80...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit IDV

Rz. 204 Den Vorgaben der EBA zufolge sollen die ermittelten Geschäftsfunktionen, Unterstützungsprozesse und IT-Assets unter Berücksichtigung der Schutzziele im Hinblick auf ihre "Kritikalität" ("criticality") eingestuft werden.[1] Eng damit verbunden ist die Umsetzung verschiedener Anforderungen. Folglich wird von der deutschen Aufsicht gefordert, dass die Anforderungen aus ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 KWG

Rz. 46 Kreditgeschäfte im Sinne der MaRisk sind grundsätzlich alle Geschäfte nach § 19 Abs. 1 KWG. Diese Verknüpfung zwischen KWG und MaRisk ist hinsichtlich der Definition der Handelsgeschäfte nicht ganz eindeutig. Im Rahmen verschiedener Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums wurde in der Vergangenheit über den Rückgriff auf die Definition der Finanzinstrumente des KWG diskutie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2 Inhalt

Rz. 3 Für die Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten legt die Taxonomie-Verordnung zunächst 6 Umweltziele (Rz 14 ff.) fest, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien (Rz 13) definiert, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ...mehr

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Bauzinsentwicklung: Immobilien jetzt kaufen oder abwarten?

Experten gehen davon aus, dass das Zinsniveau für zehnjährige Immobiliendarlehen in den kommenden Monaten in einem Korridor zwischen 3,5 und 4 % liegen wird. Schwankungen seien möglich, auf eine neue Niedrigzinsphase sollten Käufer eher nicht spekulieren. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erstmals seit 2019 wieder die Leitzinsen gesenkt, auf 4,25 %, nach einem intensiven ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Die "dritte MaRisk-Novelle": Fassung vom 15. Dezember 2010

Rz. 48 Hauptgrund für die erneute Überarbeitung der MaRisk [1] waren zunächst Regulierungsinitiativen, die auf europäischer Ebene vorangetrieben wurden. CEBS hatte in den Jahren 2009 und 2010 eine ganze Reihe von Leitlinien ausgearbeitet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Risikomanagements auseinandersetzen. Änderungsbedarf für die MaRisk ergab sich dadurch vor alle...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Kreditwürdigkeitsprüfung in Krisenzeiten

Rz. 159 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) konnte im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme diverse Erleichterungen in Anspruch nehmen, die vor allem dem Ziel dienten, den Kreditnehmern in Not möglichst schnell zu helfen. Dazu gehörten u. a. gewisse Erleichterungen bei der Einholung von Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (→ BTO 1.2 Tz. 9). Daneben wurde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Bench...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Aufhebung des Status notleidend oder gestundet

Rz. 63 Werden auf eine nicht notleidende Risikoposition Stundungsmaßnahmen (Forbearance-Maßnahmen) angewendet, so sollte das Institut auf jeden Fall prüfen, ob die Risikoposition aufgrund dieser Maßnahmen als notleidend einzustufen ist. Umgekehrt führt die Gewährung von Stundungsmaßnahmen für eine notleidende Risikoposition nicht automatisch zur Aufhebung ihres notleidenden ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Erleichterungen in Krisenzeiten

Rz. 19 Um krisenbedingte Personalengpässe abzufedern, hat die BaFin während der COVID-19-Pandemie in Ausnahmefällen eine Flexibilisierung des Mitarbeitereinsatzes im Sinne wechselnder Aufteilung der krediterfahrenen Mitarbeiter zwischen den Bereichen Markt und Marktfolge für vertretbar gehalten, um dadurch die Operationsfähigkeit der Institute zu erhalten. Mitarbeiter des Ma...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Entwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in Deutschland

Rz. 20 Die Aufsicht beobachtet seit 2004 eine deutliche methodische Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in deutschen Kreditinstituten. Anfang 2007 hat die Deutsche Bundesbank eine Befragung einzelner Institute zur internen Steuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche "interner Kapitalbegriff", "Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfes" und "Steue...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Keine aufbauorganisatorischen Anforderungen

Rz. 7 Die formellen Kontrollen können im Rahmen des üblichen Vier-Augen-Prinzips wahrgenommen werden, soweit sie nicht schon über geeignete IT-Anwendungen umgesetzt sind. Hinsichtlich der organisatorischen Zuordnung der Kreditbearbeitungskontrollen werden in den MaRisk keine Vorgaben gemacht. Sie können daher sowohl im Bereich Markt als auch in einem marktunabhängigen Bereic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zusagenkontrolle

Rz. 12 Die Zusagenkontrolle soll sicherstellen, dass die Kreditentscheidung im Einklang mit der institutsinternen Kompetenzordnung getroffen wird. Dies kann durch einen einfachen Abgleich der Kompetenzen der beteiligten Mitarbeiter mit den Festlegungen in der Kompetenzordnung unter Berücksichtigung der dafür relevanten Parameter des jeweiligen Engagements erfolgen. Die Zusag...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.4 Rückgriff auf internes oder externes Expertenwissen

Rz. 87 An verschiedenen Stellen wurde bereits betont, dass dem speziellen Expertenwissen insbesondere im Bereich der Objekt-/Projektfinanzierungen ein ganz erheblicher Stellenwert zukommt. Von der Qualität solcher Expertisen hängen maßgeblich die Kreditentscheidung und unter Umständen der Erfolg der gesamten Finanzierung ab. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, dass...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.5 Praxistipps zur Anwendung der TCFD-Empfehlungen

Rz. 181 Mit der Veröffentlichung des finalen Statusberichts am 12.10.2023 erfüllte die TCFD ihren Auftrag und wurde aufgelöst. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die TCFD-Empfehlungen, da diese stark in die ISSB-Standards eingeflossen sind und einen fundierten Einstieg in die Klimaberichterstattung ermöglichen. Die TCFD-Empfehlungen boten eine hohe Flexibilität in der Anwendun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Handelsunabhängige Funktionen

Rz. 3 Eine weitere Abweichung gegenüber dem Wortlaut der MaH hat konkrete Auswirkungen auf die Zuordnung bestimmter Funktionen im handelsunabhängigen Bereich. Nach den MaH war der Handel von den anderen "Bereichen" bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung zu trennen.[1] Durch die Verwendung des Begriffes "Bereich" wurde deutlich, dass die handelsunabhängigen Funktio...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1.1 Volumengrenzen

Rz. 46 Zunächst bietet sich eine einfache Volumengrenze an. Für alle Engagements ab einer bestimmten Betragshöhe sind zwei Voten einzuholen. In Abhängigkeit von der Größe des Institutes käme hierfür z. B. die Grenze des § 18 KWG in Betracht. Demzufolge wären grundsätzlich bei allen Engagements oberhalb eines Betrages von 750.000 Euro zwei Voten einzuholen. Wird damit allerdi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Stresstests

Rz. 63 Stresstests, die ein Institut nach AT 4.3.3 MaRisk durchzuführen hat, sollen auch die Anfälligkeit des Instituts für außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse aufzeigen. Sofern Institute die in Tz. 36 genannte Erleichterung in Anspruch nehmen und ihr adverses Szenario der Kapitalplanung identisch dem schweren konjunkturellen Abschwung (unter den in Tz. 36 g...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Einführung der besonderen Funktionen mit der vierten MaRisk-Novelle

Rz. 3 Die in den EBA-Leitlinien formulierten Anforderungen an das Risikocontrolling waren bereits vor der vierten MaRisk-Novelle im Jahr 2012 im Rundschreiben enthalten und stellten daher grundsätzlich keine neuen Vorgaben für die Institute dar. Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurde die Risikocontrolling-Funktion jedoch nach den Vorstellungen der EBA ausgerichtet und ih...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 17 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 11/2010 (BA) zur Überarbeitung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 15. Dezember 2010

[…] nach eingehender Prüfung Ihrer Stellungnahmen zum Entwurf der MaRisk vom 09.07.2010 und anschließender Diskussion im Rahmen des Fachgremiums MaRisk am 07.10.2010 kann ich Ihnen heute die offizielle Neufassung der MaRisk zuleiten. Die entsprechenden Dokumente sind diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. Sie sind zudem unter www.bafin.de und www.bundesbank.de abrufbar. Über ...mehr