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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Teil I / 9.1.4 Initiativen der Aufsichtsbehörden

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 358

Mit der zunehmenden Bedeutung der "Nachhaltigkeitsrisiken" bzw. "ESG-Risiken" (→ AT 2.2 Tz. 1) ist die Beantwortung der Frage dringlicher geworden, auf welche Weise diese Risiken sinnvoll in das interne Risikomanagement der Institute integriert werden können. Als problematisch hat sich schnell erwiesen, dass mit dieser Risikoart ein anderes Wesentlichkeitsverständnis verbunden ist, als hinsichtlich der klassischen Risikoarten. Zudem kann der Betrachtungszeitraum für ESG-Risiken die übliche mittelfristige Perspektive im Risikomanagement, die auch für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) relevant ist, deutlich übersteigen.[1] Diese grundlegenden Aspekte werden auch in den bisherigen Ausarbeitungen der Aufsichtsbehörden erwähnt.

 

Rz. 359

Am 12. Dezember 2017 haben zunächst acht Zentralbanken und Aufsichtsbehörden auf dem Pariser "One Planet Summit" mit dem "Network on Greening the Financial System" (NGFS) ein Netzwerk von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden gegründet, um die Rolle des Finanzsystems bei der Bewältigung von Risiken und bei der Mobilisierung von Kapital für grüne und CO2-arme Investitionen im Kontext einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung zu stärken. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank sind Gründungsmitglieder dieses "Netzwerkes der Willigen". Am 17. April 2019 wurde vom NGFS ein erster umfassender Bericht "A call for action" mit sechs Handlungsempfehlungen zur Gestaltung der Rolle des Finanzsektors bei der Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens veröffentlicht.[2] Diese Empfehlungen richten sich vornehmlich an Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber. Weitere Publikationen im Jahr 2020 beschäftigen sich u. a. mit Klimaszenarien und deren A...

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