Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 606 Vollstreckt der RA auftragsgemäß (auch gleichzeitig oder im selben Antragsformular) gegen mehrere Schuldner, bildet jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Es entsteht somit pro Schuldner ein gesonderter Vergütungsanspruch.[69] Unerheblich ist, ob es sich um verschiedene oder denselben Vollstreckungstitel handel...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Vollstreckung zur Herausgabe einer Sache

Rz. 53 In vielen Fällen hat der Gläubiger nicht nur das Interesse an der Zahlung einer Geldsumme. So wird der Vermieter nach einem Räumungsrechtsstreit regelmäßig nicht nur die titulierte Miete vom Mieter verlangen, sondern auch die Räumung der gemieteten Räumlichkeiten (Wohn- und/oder Gewerbemieträume). Dieses Räumungsbegehren ist nichts anderes als ein Herausgabebegehren. ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden über 5.000 EUR und anderen Titeln

Rz. 122 Auch bei Vollstreckungsaufträgen aus Vollstreckungsbescheiden mit Forderungen über 5.000 EUR, Vollstreckungsbescheiden, die mit einer Urkunde verbunden sind, sowie bei Aufträgen/Anträgen aus anderen Titeln (z.B. Urteilen, Versäumnis- und Anerkenntnisurteilen, Vergleichen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen etc.) muss der Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder der Antrag a...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 614 Hat das Gericht im Vollstreckungstitel angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ist ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … EUR vorläufig vollstreckbar" oder "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar"), kann der Gläubiger ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VI. Vollstreckungshindernisse

Rz. 84 In § 775 ZPO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme einstellen oder beschränken muss.[23] Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das zu vollstreckende Urteil oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wurde, ihre Einstellung angeordnet wurde, die Siche...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Weitere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 55 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 733 ZPO dem Gläubiger erteilt, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür nachweist. Die Gründe für eine weitere vollstreckbare Ausfertigung muss der Gläubiger darlegen und zumindest glaubhaft machen. Rz. 56 Ein Rechtschutzbedürfnis kann bestehen, wenn:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO

Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt oder befristet sind, § 726 ZPO. Beispiel: A hat sich in einem Prozessvergleich verpflichtet, nach dem Tod des Vaters an ihre Schwester B 20.000 EUR zu zahlen. Nach dem Tod des Vaters legt B den Titel vor und beantragt die Erteilung einer Vol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Zur rechten Zeit und am rechten Ort

Rz. 131 Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung muss zur rechten Zeit und am rechten Ort erfolgen. Zur rechten Zeit: Grundsätzlich ist die Zwangsvollstreckung nur zu bestimmten Zeiten, nämlich werktags von 6–21 Uhr (§ 758a Abs. 4 ZPO) zulässig. Um außerhalb dieser Zeiten vollstrecken zu können, benötigt der Gläubiger eine gerichtliche Genehm...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 461 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Vornahme der Handlung, zu der der Schuldner verpflichtet ist, beinhalten sowie das Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft). Der gem. § 888 ZPO erlassene Beschluss ist ein Vollstreckungstitel gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 4...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / X. Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten

Rz. 538 Gem. § 788 Abs. 1 ZPO fallen die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last und sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Rz. 539 Zu diesen K...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Schuldnerverzeichnis

Rz. 197 In jedem Bundesland wird ein Zentrales Schuldnerregister geführt. Die zu dem Schuldner gespeicherten Daten können gem. § 882h ZPO über eine Internetabfrage unter www.vollstreckungsportal.de abgefragt werden. Die Abfrage ist kostenpflichtig. Die Gerichtskosten betragen derzeit 4,50 EUR (Stand Januar 2025). Rz. 198 Zur Eintragung kommen insbesondere folgende Daten des S...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 72 Bei Zug-um-Zug-Leistungen hängt die zu vollstreckende Leistung von einer zu erbringenden Gegenleistung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner ab. Dies gestaltet die Zwangsvollstreckung in der Praxis mitunter recht schwierig. Bei einer Zug-um-Zug-Leistung muss nämlich entweder die Befriedigung des Schuldners oder der Annahmeverzug des Schuldners in Form einer öffentlic...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VIII. Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 43 § 25 RVG Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Klarstellender Vermerk

Rz. 51 Hat der/die Schuldner(in) aufgrund einer Heirat/Scheidung den Nachnamen geändert, kann weiterhin die Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel – ohne Ergänzung bez. des Namens – erfolgen, wenn für das Vollstreckungsorgan ersichtlich ist, dass Personenidentität besteht. Die schlichte Namensänderung im Wege der Eheschließung/Scheidung stellt nämlich keine Rechtsnachfolg...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / J. Vergütung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 588 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3: Vollstreckung und Vollziehung Vorbemerkung 3.3.3: (1) Dieser Unterabschnitt gilt für 1. die Zwangsvollstreckung, 2. die Vollstreckung, 3. Verfahren des Verwaltungszwangs und 4. die Vollziehung eines Arrestes oder einstweiligen Verfügung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Er gilt auch für Verfahren auf Eintrag...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung

Rz. 55 Für einige Vollstreckungsverfahren ist das Prozessgericht erster Instanz auch für die Zwangsvollstreckung zuständig (§§ 887 bis 890 ZPO). Dies liegt darin, dass bestimmte Urteilssprüche schwer vollstreckbar sind. Rz. 56 Für den Fall, dass der Schuldner bestimmte Handlungen (oder Äußerungen) unterlassen muss, können Sie sich ja schlecht hinter den Schuldner stellen und ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Eintritt eines Kalendertages

Rz. 80 Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist, § 751 Abs. 1 ZPO. Das Vollstreckungsorgan hat vor Beginn der Zwangsvollstreckung zu prüfen, ob die Bedingung (Eintritt des Kalendertages) eingetreten ist. Nur bei Fälligkeit darf die Vollstreckungsmaßnahme...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Versuch einer gütlichen Erledigung

Rz. 152 Unabhängig davon, welche Aufträge der Gläubiger erteilt, muss der Gerichtsvollzieher zunächst gem. § 802a ZPO versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner herbeizuführen. Kann der Schuldner glaubhaft machen, dass er die Forderung innerhalb von 12 Monaten begleichen kann, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst einen Vollstreckungsaufschub gewähren...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 160 Findet der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung pfändbare Gegenstände vor, erfolgt die Inbesitznahme durch den Gerichtsvollziehermehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Weiteres Verfahren bei Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

Rz. 139 Bevor der RA für den Auftraggeber Berufung (oder ein sonstiges Rechtsmittel) einlegt, ist es angemessen und erforderlich, dass er sich einen Auftrag für ein weiteres Verfahren erteilen lässt. Aus der Vollmacht, die üblicherweise durch den Auftraggeber unterzeichnet wird, lässt sich der Auftrag nicht herleiten (ich verweise auf die Ausführungen unter § 8 Rdn 86 und di...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 492 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / B. Vollstreckungsarten

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung ist nur möglich hinsichtlich von Leistungsansprüchen, also Ansprüchen, die auf einmehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Verfahren nach Erlass eines Bußgeldbescheids

Rz. 139 Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gem. § 67 OWiG bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, erheben. Der Betroffene kann den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörd...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten

Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung, die nicht in einem gesonderten Beschluss festgesetzt worden sind und die nicht aus der hier beauftragten Vollstreckung herrühren (beispielsweise Kosten aus einem vorhergehenden Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher oder einen früheren Pfüb). Werden bisherige Vollstreckungskosten gelte...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Beitreibung des Zwangsgeldes

Rz. 470 Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1983, 1859) wird das Zwangsgeld auf Antrag des Gläubigers und nicht von Amts wegen beigetrieben. Im Vollstreckungsantrag ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vom entsprechenden Vollstreckungserlös das Zwangsgeld an die Staatskasse abgeführt wird, die bisherigen mit vollstreckten Kosten stehen dem...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Sofern die zu erfüllende Handlung nicht unbedingt vom Schuldner selbst ausgeführt werden muss, sondern auch von einem Dritten ausgeführt werden kann, so richtet sich die Vollstreckung nach § 887 ZPO. Die Vertretung des Schuldners muss demnach möglich sein, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers berührt wird. Rz. 473 Der Gläubiger wird sodann zur Vornahme der...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 335 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Einholung von Drittauskünften

Rz. 182 Daneben kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, sog. Drittauskünfte gem. § 802l ZPO einzuholen, und zwar bei Rz. 183 Die Beantragung erfolgt unter Modul N: Rz. 184 Die Drittauskünfte holt der Gerichtsvollzieher unter fol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Aufträge

Rz. 190 Unter Modul O kann der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher weitere Aufträge, die nicht unter die Module F–N fallen erteilen. Rz. 191 Das neue Vollstreckungsformulare kann auch für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen genutzt werden. Hierunter fällt u.a. auch der Räumungsauftrag. Musterformulierung (Kurzform) Räumungsauftrag Rz. 192 Die Beauftragung des Gerichtsvollz...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Formularzwang

Rz. 129 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf konkreten Auftrag hin tätig, wobei für die Auftragserteilung Formularzwang besteht.mehr

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Autorenverzeichnis

Katharina Bellmann ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und seit 2016 geprüfte Rechtsfachwirtin. Nach ihrer Ausbildung und mehreren Jahren beruflicher Tätigkeit in verschiedenen Hamburger Rechtsanwaltskanzleien zog es sie nach Bremen, wo sie als Rechtsfachwirtin in einem Anwaltsnotariat tätig ist. Daneben ist sie Vorstandsmitglied des RENO Bremen e.V. und engagiert sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Aufstellung über geleistete Zahlungen

Rz. 146 Bisherige Zahlungen des Schuldners / Drittschuldners müssen in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Versicherungen

Rz. 150 Unter Modul E folgen die Pflichtangaben nach §§ 753a, 754a ZPO.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 148 Um den Gerichtsvollzieher mit einer vom Antragsteller selbst erstellten Vorpfändung zu beauftragen, kann hier ein Kreuzchen gesetzt werden. Es macht jedoch wesentlich mehr Sinn, den Zustellungsauftrag formlos zu erteilen, vergl. Rdn 386.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Freiwillige Vornahme durch den Schuldner

Rz. 490 Der Schuldner ist auch nach Erlass eines Ermächtigungsbeschlusses nach § 887 ZPO nicht daran gehindert, die von ihm geschuldete Leistung noch freiwillig zu erbringen, um so ggf. Kosten einzusparen. Eine bloße Ankündigung reicht jedoch nicht aus. Die geschuldete Leistung muss tatsächlich erbracht worden sein.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Haftbefehl

Rz. 178 Es kann zum einem gem. § 802g ZPO ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden, wenn dieser unentschuldigt zum Termin zur Abgabe der VA fehlt oder er sich weigert die VA freiwillig abzugeben. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Häufig wird bereits im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher der Hinweis aufgenommen, der Gerich...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO

Rz. 195 Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben zwei Aufgaben: a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jew...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Durchführung einer normalen Räumungsvollstreckung

Rz. 507 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger wird durch den Gerichtsvollzieher in den Besitz eingewiesen. Rz. 508 Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung rechtzeitig dem Schuldner anzukündigen, damit dieser ggf. die 2-Wochenfrist des § 765a Abs. 3 ZPO für einen Räumungsschutzantrag (vgl. Rdn 578) nutzen kann. Rz. 509 Da die W...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Einleitung des Verfahrens

Rz. 20 Nach § 24 FamFG kann das Familiengericht Verfahren von Amts wegen einleiten, wenn es Kenntnis von Umständen erhält, die sein Einschreiten erforderlich machen (z.B. Verfahren der elterlichen Sorge bei Kenntnis über Kindeswohlgefährdung). Nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag werden dagegen Ehesachen (§ 121 FamFG) und Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) eingeleite...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Forderungsaufstellung

Rz. 214 In welcher Höhe Ansprüche vollstreckt werden sollen, ergibt sich ausschließlich aus der Forderungsaufstellung, die gem. § 2 Abs. 2 ZVFV jedem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist. In die Forderungsaufstellung sind sämtliche Forderungen einzutragen, die der Gläubiger geltend macht. Sofern die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind die Forderungsau...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Vollstreckungsverbote

Rz. 132 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsverbote zu beachten: In §§ 811, 812 ZPO ist geregelt, welche Gegenstände unpfändbar sind. Das Sozialstaatsprinzip gebietet es verfassungsrechtlich, dass jedem Menschen das Minimum dessen, was er zur eigenverantwortlichen Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt, zu verbleiben hat.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungstitel

Rz. 143 Der Vollstreckungsauftrag sieht unter Modul C separate Eingabemöglichkeiten für zwei Vollstreckungstitel vor. Weitere Titel können bei Bedarf eingegeben werden durch Mehrfachverwendung des Feldes bei Nutzung einer Branchensoftware oder durch Angabe in einer Anlage. Sind mehrere Titel Grundlage des Vollstreckungsauftrages sind diese durchzunummerieren.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Aufstellung der Inkassokosten

Rz. 147 Werden Inkassokosten geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag in die Forderungsaufstellungen einzutragen. Zusätzlich müssen diese Kosten in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Abnahme der Vermögensauskunft und Sachpfändungsauftrag

a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 484 Das Gericht entscheidet über den Antrag durch Beschluss (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Ersatzvornahme der Handlung, zu der der Gläubiger ermächtigt wird, konkret bezeichnen. Ggf. ist ein Vorschuss für die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme festzusetzen.mehr