Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / d) Durchbrechung der Formnichtigkeit, § 242 BGB

Rz. 101 Die Nichtigkeitsfolge des § 125 BGB wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB dahin gehend eingeschränkt, dass die Berufung auf die Nichteinhaltung der Form eine unzulässige Rechtsausübung darstellen kann. Dies ist dann der Fall, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsge...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 623 BGB: Beendigungskündigung des Arbeitsvertrages

Rz. 88 Die Beendigung des Arbeitsvertrages durch Kündigung gem. § 623 BGB ist einem konstitutiven Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB unterworfen.[53] Hiervon sind neben der Änderungskündigung auch die ordentliche und außerordentliche Kündigung erfasst,[54] unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt.[55] Rz. 89 Die elektronische Form ist ausdr...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 623 BGB: Auflösungsvertrag

Rz. 108 § 623 BGB unterwirft auch den Auflösungsvertrag (Aufhebungsvertrag), also die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft, dem konstitutiven Schriftformerfordernis. Wird ein solcher Vertrag aufschiebend bedingt geschlossen, berührt dies das Schriftformerfordernis nicht.[77] Ein bloß mündlich oder konkludent durch unwirksame Kündigung geschloss...mehr

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§ 7 Homeoffice / VIII. Beendigung der Arbeit im Homeoffice

Rz. 67 Für die Beendigung des Homeoffice-Arbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten. Endet das gesamte Arbeitsverhältnis, so ist der Beschäftigte verpflichtet, die arbeitgebereigene Hardware und Software herauszugeben. Darüber hinaus verpflichtet ihn der Arbeitsvertrag, alle sonstigen Unterlagen und Daten an seinen Arbeitgeber herauszugeben. Auch hier unterscheidet sic...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / a) Privatnutzung entgegen einem ausdrücklichen Verbot/ohne ausdrückliche Zustimmung

Rz. 77 Nutzt der Arbeitnehmer ein ausdrücklich nur zu dienstlichen Zwecken überlassenes (Mobil-)Telefon entgegen einem ausdrücklichen Verbot während der Dienstzeit zu privaten Zwecken, so liegen per se zwei Arbeitsvertragsverstöße vor: Der Verstoß gegen das ausdrückliche Verbot und der private Verbrauch der Arbeitszeit. Dies kann – in aller Regel nach erfolgter Abmahnung – e...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechung ... / Unterhalt

OLG Bremen, Beschl. v. 19.10.2021 – 4 UF 59/21 1. Die Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt für eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält. 2. In den Fällen, in denen nach einem Realschulabschluss zu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Nachlasspfleger

Rz. 84 Die Vergütung des Nachlasspflegers hängt von seiner beruflichen Qualifikation ab. Für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt oder für Personen mit vergleichbarer Qualifikation ist in der Regel ein Stundensatz von 90 EUR bei einfacher, 110 EUR bei mittlerer oder 130 EUR bei schwieriger Nachlassabwicklung angemessen.[109] Für weitere Qualifikationen, wie z.B. Re...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / VI. Verwirkung von Unterhaltsrückständen

Wird das Unterhaltsverlangen nicht zeitgerecht umgesetzt, wird ihm, soweit Unterhaltszeiträume in der Vergangenheit betroffen sind, vielfach der Einwand der Verwirkung nach § 242 BGB entgegengehalten. Eine Verwirkung von Unterhaltsrückständen kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 6. Verwirkung nach § 1579 Nr. 2 BGB-Verfestigte Lebensgemeinschaft

Ist der gesetzlich geschuldete Ehegattenunterhalt dem Grunde und der Höhe festgestellt, bleibt dem Unterhaltspflichtigen vielfach nur noch die Möglichkeit, seiner Inanspruchnahme durch die Einwendung der Verwirkung nach § 1579 BGB zu begegnen. In der Praxis wird die Einwendung in einer Vielzahl von Fällen mit dem Vortrag zum Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / II. Unterhaltsrechtsverhältnis des volljährigen Kindes

Des Hinweises bedarf die nachfolgende Entscheidung, denn in der Praxis greifen nach wie vor unterhaltspflichtige Elternteile auf den Einwand zurück, als "Zahleltern" missbraucht zu werden und von jedem persönlichen Kontakt zu ihrem Kind abgeschnitten zu sein. Allein die Tatsache, dass ein volljähriges Kind jeglichen Kontakt zum Vater ablehnt, führt indes nicht zwingend zu ei...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / IV. Verhältnis Vollstreckungsabwehrantrag – Abänderungsantrag

Die Zuordnung von Sachverhalten zu der jeweiligen Verfahrensform kann im konkreten Fall schwierig sein. Es ist die Verfahrensart zu wählen, mit der das Rechtsschutzziel am besten erreicht werden kann. Der Vollstreckungsabwehrantrag ist auf die Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines bestehenden Titels gerichtet. Maßgeblich ist, ob die Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltsti...mehr

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AGS 12/2021, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Streitwertberechnung Wie so oft bestimmt sich der Streitwert im Fall der Drittwiderspruchsklage nach § 3 ZPO und ist daher zu schätzen. Maßgeblich für die Bestimmung ist demnach das wirtschaftliche Interesse des Klägers. Hier kann niemals der gesamte Wert des Versteigerungsobjekts oder sein Miteigentumsanteil der Streitwert sein. Da der Zweck der Klage ist, eine Verschleude...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Auslagen

Rz. 236 Die Auslagenerstattung folgt der vertraglichen Regel. Bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 611 BGB richtet sie sich mangels abweichender vertraglicher Bestimmung ansonsten nach §§ 675, 670 BGB. Vergütungsfähig im Verhältnis zum Gläubiger sind dabei die Auslagen, die der Inkassodienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen veranlassen durfte, die zweckmäßig ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Aufhebung und Änderung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rz. 66 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Förderung der privaten Altersvorsorge mit einer Altersvorsorge-Zulage ist in § 79ff EStG geregelt. Zu den Einzelheiten des Verfahrens > Private Altersvorsorge Rz 86 ff. Im Regelfall ermittelt die > Zentrale Stelle Rz 1, mithin die DRV-B (vgl § 81 EStG; kurz: ZfA [Zentrale Stelle für Altersvorsorgezulage]) die Höhe der Zulage und veranlas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Formfreiheit und Formvorschriften (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 21 Ein Verwaltungsakt kann in jeder beliebigen Form, schriftlich, elektronisch, mündlich, durch Zeichen oder konkludentes Verhalten, erlassen werden, soweit nicht durch Gesetz eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Formfreiheit und Formvorschriften beziehen sich auf den Tenor des Verwaltungsakts (Regelungsgehalt); die Form der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung ri...mehr

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zfs 10/2021, Widerspruchsbelehrung, Widerspruchsfrist und Verwirkung des Widerspruchsrechts außerhalb von Verbraucherversicherungsverträgen

VVG a.F. § 5a Abs. 2 S. 4 Leitsatz 1. Die Jahreshöchstfrist für den Widerspruch gemäß § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. findet im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung auch dann keine Anwendung, wenn der VN kein Verbraucher ist. 2. Eine Widerspruchsbelehrung, die den VN darauf hinweist, dass er "schriftlich widersprechen" könne und "eine Erklärun...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Im vorliegenden Fall wurde die Ehe bereits im Jahr 2014 im Ausland geschieden. Nachdem der Ehemann im Jahr 2015 verstorben war, beantragte die im Ausland lebende Ehefrau erst im Jahr 2017 beim Amtsgericht – Familiengericht – Schöneberg die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die Entscheidung des BGH umfasst mehrere praxisrelevante Themen zum Versorgungsausgleich: 1. Anwend...mehr

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FF 09/2021, Einwendungen im... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren. Der Antragsteller ist der minderjährige Sohn des Antragsgegners und begehrt im vereinfachten Unterhaltsverfahren Unterhalt für die Zeit ab 1.6.2016. [2] Mit Schreiben seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 9.11.2020 hat der Antragsgegner vorg...mehr

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FF 09/2021, Einwendungen im... / Leitsatz

Erhebt der Antragsgegner im vereinfachten Unterhaltsverfahren in zulässiger Weise die Einwendung der Verwirkung, nicht aber den weiteren Einwand der fehlenden Leistungsfähigkeit, ergeht über die zulässige Einwendung eine Sachentscheidung, wohingegen hinsichtlich der unzulässigen Einwendung lediglich in den Gründen der Beschwerdeentscheidung ausgesprochen wird, dass diese nac...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2.3 Wirkung der Verjährung (Abs. 2)

Rz. 5 Auch wegen der Wirkung der Verjährung verweist Abs. 2 auf das BGB. Nach § 214 Abs. 1 BGB bewirkt die Verjährung, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Bei der Verjährung handelt es sich also um eine Einrede, die nicht von Amts wegen zu beachten, sondern vom Erstattungspflichtigen – ermessensfehlerfrei – geltend zu machen ist (BSG, Urteil v. 29....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.1 Vom Plan nicht erfasste Forderungen (Abs. 3 Satz 1)

Rn 32 Abs. 3 dient dem Gläubigerschutz und stellt in Satz 1 klar, dass solche Gläubiger, deren Forderungen nicht in den Verzeichnissen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 enthalten waren und denen auch der Schuldenbereinigungsplan nicht zugestellt wurde, von den Wirkungen und Rechtsfolgen des Schuldenbereinigungsplans nicht betroffen werden (zur Problematik der Einbeziehung von Teilford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Verwirkung

Rz. 10 Von der Verjährung zu unterscheiden ist die richterrechtlich als Ausprägung von § 242 BGB anerkannte Verwirkung, die einer Anspruchsdurchsetzung entgegensteht, wenn besondere Umstände ausnahmsweise die verspätete Geltendmachung des Anspruchs als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.[18] Verwirkung setzt danach voraus, dass der Berechtigte sein Recht ...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Rechtsnatur und Geltendmachung

Rz. 3 Der Eintritt der Verjährung begründet ein – als Einrede geltend zu machendes – dauerndes Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners. Der Bestand des Anspruchs wird hiervon nicht berührt, § 214 BGB. Rz. 4 Verjährung wird infolgedessen im Prozess nicht von Amts wegen berücksichtigt. Konsequenterweise darf nach richtiger, freilich umstrittener Ansicht ein Zivilgericht auch...mehr

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§ 21 Verjährung / VII. Spezialgesetze

Rz. 38 HPflG, LuftVG, StVG und UmweltHG regeln die Verjährung nicht eigenständig, sondern verweisen umfassend auf die Verjährungsvorschriften für unerlaubte Handlungen nach dem BGB und damit, seitdem § 852 BGB a.F. im allgemeinen Verjährungsrecht aufgegangen ist, auf §§ 194 ff. BGB.[77] Rz. 39 Daneben enthalten StVG und LuftVG aber auch gesetzliche Verwirkungstatbestände (§ 1...mehr

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§ 26 Klagearten / VIII. Verhältnis zur Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)

Rz. 283 Die Abänderungsklage ist eine Gestaltungsklage, die sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger erhoben werden kann und den Titel selbst – unter Durchbrechung seiner materiellen Rechtskraft – an die stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen soll (Rdn 220 ff.). Demgegenüber beschränkt sich der Streitgegenstand einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / F. Rechtsfolgen

Rz. 271 Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich, soweit sich aus §§ 9 ff. StVG nicht Abweichendes ergibt, nach §§ 249 ff. BGB. Während vor dem 2. SchadÄndG die Rechtsfolge einer nach dem StVG begründeten Haftung nur auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichtet war, kann seither nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 BGB auch Schmerzensgeld verlangt werden. Rz. 272 Die durch ...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / B. Maßgebliche Entscheidungen

Rz. 7 Bei den Entscheidungen, die die Gerichte binden, handelt es sich in der Regel um die Bescheide der Versicherungsträger (z.B. der BG oder einer Krankenkasse) und um gerichtliche Entscheidungen (verwaltungs- und sozialgerichtliche Urteile, verfahrensbeendigende Beschlüsse, z.B. Gerichtsbescheide), aber auch um im sozialgerichtlichen Verfahren erzielte Anerkenntnisse und ...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / 2. Stellungnahme des Versicherers

Rz. 108 Die Verjährungshemmung wird dann erst durch eine abschließende Stellungnahme des Versicherers zu Grund und Umfang der Ersatzpflicht beendet, an die die Rechtsprechung strenge Anforderungen stellt. Es muss sich um eine – für den Geschädigten negative oder auch positive,[268] in jedem Falle aber schriftliche Entscheidung in der Sache handeln, die eindeutig und endgülti...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsvereinbarung / 2.1 Gesetz des Betriebs

Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers durch Einzelabmachung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verwirkung

Rz. 159 In Anbetracht der kurzen Verjährungsfrist des früheren § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. von zwei Kalenderjahren kam eine Verwirkung grundsätzlich nicht in Betracht.[108] Nur dann, wenn ganz besondere Umstände vorlagen, konnte von einer Verwirkung ausgegangen werden. Obwohl die Verjährungsfrist seit dem 1.1.2002 jetzt drei Kalenderjahre beträgt, dürfte auch jetzt nur bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verwirkung

Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen pflichtwidrigen Amtsführung des Testamentsvollstreckers in Betracht, wenn diesem insofern ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist.[624] Die Anforderungen sind freilich streng; der Vorwurf langsamer und ineffektiver Arbeit des Vollstreckers führt noch nicht zu einer Verwirkung....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verwirkung des Erinnerungsrechts

Rz. 12 Nach h.M. soll dem Erinnerungsrecht in Ausnahmefällen ebenso wie dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 55 Rdn 86 f.) der Verwirkungseinwand entgegenstehen. Die wohl überwiegende Rechtsprechung wendet auch insoweit § 20 GKG analog an mit der Folge, dass eine Erinnerung unzulässig ist, wenn sie erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderja...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verwirkung des Vergütungsanspruchs

Rz. 86 Ausnahmsweise soll die Antragstellung auch schon vor Eintritt der Verjährung als verspätet anzusehen sein, wenn nach den Gesamtumständen nicht mehr damit gerechnet werden musste, dass ein Vergütungsanspruch noch erhoben wird. Die Verwirkung ist danach aber nur dann zu bejahen, wenn die Vergütungsabrechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten auf deren end...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 6. Verwirkung

Rz. 32 Die Verwirkung des Erstattungsanspruchs ist möglich, kommt in der Praxis aber kaum vor. Der bloße Zeitablauf reicht nicht aus, vor allem nicht in Anbetracht der dreißigjährigen Verjährungsfrist nach einer Kostengrundentscheidung. Hinzukommen muss ein besonderes Umstandsmoment, wonach die erstattungspflichtige Partei darauf vertrauen durfte, der Erstattungsanspruch wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Verwirkung

Rz. 227 Für die Einlegung von Streitwertbeschwerden bestehen Ausschlussfristen von sechs Monaten bzw. einem Monat ab Zustellung oder formloser Mitteilung (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG). Auch im selbstständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO beginnt der Lauf der Ausschlussfrist für eine Streitwertbeschwerde erst mit Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder deren sonst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Minderung, Verwirkung, Verjährung

aa) Minderung Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623] bb) Verwirkung Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Frist

Rz. 20 Eine Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nicht vorgesehen. Der Antrag ist daher unbefristet zulässig. Rz. 21 In Betracht kommt ggf. eine Verwirkung.[2] Lässt man den Einwand der Verwirkung zu, so kommt eine Verwirkung frühestens nach einem Jahr seit Festsetzung in Betracht[3] oder sogar erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderjahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Änderung der Rechtsprechung

Rz. 89 Die Frage der Nachliquidation und der Verwirkung des Vergütungsanspruchs (vgl. Rdn 86 f.) stellt sich insbesondere bei Änderung der Rechtsprechung. Bei streitigen Fragen muss mit der Änderung der Rechtsprechung stets gerechnet werden, so dass die Nachliquidation bei günstiger Entwicklung der Rechtsprechung nicht als treuwidrig angesehen werden kann und jedenfalls kein...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Minderung

Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623]mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / b) Geschiedenenunterhalt

Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herbeiführung der Schlussabrechnung

Rz. 23 Wird der beigeordnete oder bestellte Anwalt nicht mehr abschließend im Verfahren nach § 55 tätig (vgl. § 45 Rdn 59), kann die Staatskasse auch von sich aus eine Rückfestsetzung betreiben. Die Staatskasse darf die Schlussrechnung unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Stellt der Rechtsanwalt keinen abschließenden Festsetzungsantrag, darf der Urkundsbeamte die ...mehr