Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / bb) Unbilligkeit bei Trennungsdauer von nahezu 20 Jahren

Bei einer 20 Jahre dauernden Trennung ist die Inanspruchnahme des Ehegatten auf Trennungsunterhalt grob unbillig (§§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 8 BGB). Dies ist darin begründet, dass der die Gewährung von Trennungsunterhalt tragende Gedanke ehelicher Solidarität mit fortschreitender Trennungszeit zunehmend an Bedeutung verliert. Nach einem so langen Zeitraum haben sich die Lebens...mehr

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zfs 09/2020, Aktuelle Recht... / III. Zur Erstattung von Folgepositionen

Steht dem Geschädigten ein Schadensersatz wegen ausreichender Angaben zur Vorschadenproblematik oder dem Eingreifen der Grundsätze der Verwirkung gerade nicht zu bzw. fehlt es an der wirtschaftlichen Schadensvertiefung, hat dies auch Auswirkungen auf die von ihm begehrten Folgeansprüche, wie bspw. Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten. 1. Abhängigke...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / aa) Keine Anwendung des § 1578b BGB beim Trennungsunterhalt

Andere Herabsetzungsgründe wie beim nachehelichen Unterhalt in § 1578b BGB gibt es beim Trennungsunterhalt nicht. Namentlich kommt eine Befristung gem. § 1578b BGB nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat nach der Begründung zum Regierungsentwurf des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes ausdrücklich von der Anwendung des § 1578b BGB im Rahmen des Trennungsunterhalts abgesehen, so...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.5.2020 – 13 WF 84/20 1. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen. Hinzutreten muss ein Vertrauen begründendes Verhalten des Gläubigers, das dem Schuldner Grund zu der Annahme gibt, der Unterhaltsberechtigte werde seinen Unte...mehr

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FF 0708/2020, Anfechtung de... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren hat die Anfechtung der Vaterschaft des Antragsgegners durch die Kindesmutter (Antragstellerin) zum Gegenstand. [2) Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten seit September 2014 eine Beziehung, trennten sich aber in der Folge mehrfach und waren auch im Zeitraum von September 2015 bis zum März 2016 getrennt. Während dieser Trennung hatte die ...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Trennungsunterhalt ab Dezember 2018. [2] Die Antragstellerin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, während der Antragsgegner britischer Staatsbürger ist. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Am 23.8.2017 schlossen sie die Ehe, die von ihren Eltern arrangiert worden war. Spätestens seit einer Auss...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 19.2.2020 – XII ZB 358/19 Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben (im Anschl. an Senatsurt. v. 9.2.1994 – XII ZR 220/92, FamRZ 1994, 558). OLG Koblenz, Beschl. v. 5.6.2019 – 9 UF 104/19, FamRZ 2020, 690 m. Anm. Borth S. 692 Der Unterhaltspflichtige kann durch – ausdrückliche od...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / IV. Verwirkung der Vergütung – Beispielsfälle

Ausgehend davon, dass nicht jede (erhebliche) Pflichtverletzung genügen soll, um die Vergütung abzuerkennen, soll vorliegend übersichtlich dargestellt werden, unter welchen "Voraussetzungen" die Aberkennung in Betracht zu ziehen ist. Wie bereits dargelegt, ist Basis stets eine erhebliche Pflichtverletzung. Daneben mussmehr

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AGS 04/2020, Vergütung und Verwirkung – entweder ganz oder gar nicht; – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 12.9.2019 – IX ZB 76/18 –

1 Die Verwirkung eines Vergütungsanspruches ist glücklicherweise eine seltene Entscheidung. Wenn sie denn aber zu treffen ist, führt sie meist zu einem aufwändigen Verfahren, welches nicht erstinstanzlich endet. So musste jüngst erst wieder der BGH zu einem Fall der Verwirkung entscheiden. Anlass genug, sich mit dem Thema nochmals kurz zu befassen. Für Rechtsanwälte, welche...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / III. Voraussetzung der Verwirkung

Wie bereits erörtert führt nicht jede (einfache) Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters gleich zum Ausschluss seiner Vergütung. Vielmehr kann dies grds. erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn von erheblichen Pflichtverletzungen ausgegangen werden kann. Im Rahmen der Aufsicht über den Insolvenzverwalter kann dieser (s.o.) auch "aus wichtigem Grund" entlassen werden. Di...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 1

Die Verwirkung eines Vergütungsanspruches ist glücklicherweise eine seltene Entscheidung. Wenn sie denn aber zu treffen ist, führt sie meist zu einem aufwändigen Verfahren, welches nicht erstinstanzlich endet. So musste jüngst erst wieder der BGH zu einem Fall der Verwirkung entscheiden. Anlass genug, sich mit dem Thema nochmals kurz zu befassen. Für Rechtsanwälte, welche ih...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / II. Pflichtverletzung vs. Mangelhaftigkeit der Arbeit

Um keinen solchen atypischen Sachverhalt handelt es sich, wenn der Insolvenzverwalter lediglich "schlecht" arbeitet. Der Einwand mangelhafter oder erfolgloser Leistung etwa beeinflusst nämlich die Höhe der Vergütung nicht.[9] Auch ein "Erfolg" oder "Misserfolg" wird wegen der Systematik der Vergütung außer Betracht gelassen. Vielmehr steht einzig der "Arbeitsaufwand" im Vord...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / I. Grundlegendes

1. Aufsichtsmaßnahmen Die Frage der Verwirkung einer Vergütung ist "eng umschlungen" mit dem Thema Aufsicht über den Verwalter. Das Recht, den Verwalter zu beaufsichtigen, kommt dabei einerseits dem Gericht zu, welches rechtsaufsichtsführend kraft Gesetzes ist. Daneben bietet sich die Gläubigerversammlung sowie der Gläubigerausschuss, letzterer als "Mitwirkungsorgan" aber auc...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / V. Stigmata auf ewig oder nur hier und jetzt?

Ausgehend von den bisherigen Ausführungen stellt sich nun die Frage, wann, wo und zu welchem Zweck bzw. Verfahren die Pflichtverletzung begangen wurde. Bedeutet die begangene Pflichtverletzung auch, dass diese "in anderen, weiteren" Verfahren sanktioniert werden muss? Besteht eine "Ächtung" für alle Verfahren? Hierzu hat der BGH nun richtungsweisend einiges klargestellt.[40]...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / VI. Zusammenfassung

Ganz oder gar nicht lautet die Devise des BGH, was die Aberkennung der Vergütung eines Insolvenzverwalters betrifft. Dies bedeutet, dass eine "Instrumentalisierung" der Vergütung im Sinne einer "Minderung" wegen Schlechtleistung auf keinen Fall erfolgen kann. Auch kleinere Pflichtverletzungen oder solche, die u.U. sogar eine Entlassung rechtfertigen, sind zunächst für sich b...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 1. Aufsichtsmaßnahmen

Die Frage der Verwirkung einer Vergütung ist "eng umschlungen" mit dem Thema Aufsicht über den Verwalter. Das Recht, den Verwalter zu beaufsichtigen, kommt dabei einerseits dem Gericht zu, welches rechtsaufsichtsführend kraft Gesetzes ist. Daneben bietet sich die Gläubigerversammlung sowie der Gläubigerausschuss, letzterer als "Mitwirkungsorgan" aber auch "Aufsichtsorgan", a...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 3. Regelvergütung

Für den Rechtsanwalt, der seinen Mandanten vertritt, ist vergütungsrechtlich wichtig zu wissen: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird gegenwärtig nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Sie ist dabei "aufwandbezogen" und nicht nach einem Erfolg orientiert. Der Insolvenzverwalter erhält aus dieser Berechnungsgrundlage nach § ...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 2. Vergütungsrechtliche Aufsicht?

Neben diesen "verfahrensrechtlichen" Sanktionen bietet auch das Vergütungsrecht eine Sanktionsfolge. Die Vergütung des Insolvenzverwalters stellt in erster Linie eine Honorierung für erbrachte Leistungen dar und zielt insoweit nicht auf einen Erfolg ab. Die Vergütung ist in § 2 InsVV prozentual gestaffelt, und zwar abhängig von der eingenommenen Masse. Der Streit, ob die Ver...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Stabilitätskriterien

Stabilität und Kontinuität sind Grundpfeiler einer für das Kindeswohl gedeihlichen Familiensituation. Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, muss die gerichtliche Adoptionsentscheidung demnach die Stabilität und die Kontinuität der Lebensgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber bestimmte Stabilitätskriterien als grundlegend vorgibt oder di...mehr

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AGS 04/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Verwirkung der Insolvenzverwaltervergütung (S. 157 ff.). Eine ganz wichtige Entscheidung hat der BGH (S. 161) getroffen. Er hat zum einen klargestellt, dass der formularmäßig vereinbarte 15-Minuten-Takt bei Zeithonoraren zumindest gegenüber einem Verbraucher AGB-widrig und damit unwirksam ist. Darüber hinaus hat er entschieden, dass...mehr

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zfs 03/2020, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [15] Die Berufung ist zulässig, obwohl der Kl. keinen bestimmten Antrag gestellt hat (§ 124a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 4 VwGO). Der Berufungsantrag ist unter Heranziehung der Berufungsgründe auszulegen und braucht nicht zwingend ausdrücklich oder förmlich gestellt werden, sondern es genügt, wenn sich der Inhalt des Berufungsantrags aus dem fristgerechten Berufungsvo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.2 Vollständigkeit, Genauigkeit und Wahrheit

Rz. 7 Alle Einnahmen, alle Ausgaben, alle benötigten Verpflichtungsermächtigungen und alle benötigten Planstellen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Der Grundsatz der Vollständigkeit ist dabei in Abs. 1 formuliert. Auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit hat bereits das LSG für das Land Niedersachsen hingewiesen (LSG Niedersachsen, Urteil v. 19.1.198...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.2.2.4 Verfahrensabschluss nach Ersetzung und Teilabhilfe

Rz. 48 Im Hinblick auf die Regelung des § 365 Abs. 3 AO bedarf es nach Teilabhilfe und Ersetzung grundsätzlich einer abschließenden förmlichen Einspruchsentscheidung. Diese entfällt nur dann, wenn nunmehr der Einspruchsführer die Rücknahme des Einspruchs erklärt. Teilweise wird vom BFH und in der Literatur vertreten, das Einspruchsverfahren könne im Falle der Teilabhilfe dur...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Beendigung der Aussetzungsentscheidung durch Versorgungsträger

Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts gilt nur für die Ausgangsverfahren zu einer Anpassung. Hat dagegen ein Familiengericht schon einmal eine Anpassung angeordnet, kann der Versorgungsträger gem. § 34 Abs. 6 VersAusglG selbst über die Beendigung der Anpassung entscheiden. Hier ist insbesondere der Fall gemeint, dass die unterhaltsberechtigte Person selbst i...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Anpassungsentscheidungen im Erstverfahren

Seit 2009 ist die Zuständigkeit über die Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung bei fortlaufenden Unterhaltszahlungen von den Versorgungsträgern zu den Familiengerichten verlagert worden. Vor 2009 waren die Versorgungsträger befugt, in eigener Kompetenz über die Aussetzungsanträge nach § 5 VAHRG zu entscheiden. Sie mussten nur überprüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspf...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Abänderungsanträge bei Anpassung wegen Unterhalt

Bei den Abänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen den Verfahren, in denen die Ausgangsentscheidung vom Versorgungsträger nach altem Recht getroffen worden ist (§ 5 VAHRG) und solchen, in denen ein Familiengericht die Erstentscheidung nach dem neuen Recht gefällt hat (§ 33 VersAusglG). a) Bei den Altentscheidungen über Verwaltungsakte und Bescheide lag in der Vergangen...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung eines Räumungstitels

Leitsatz Nach Ablauf von fünf Jahren ist die Vollstreckung aus einem Räumungstitel verwirkt, wenn der Vermieter und Gläubiger in diesem Zeitraum keine Tätigkeit entfaltet hat, um den Räumungsanspruch durchzusetzen. AG Neubrandenburg, Beschl. v. 7.1.2019 – 102 C 2/19 1 I. Der Fall Räumungsvollstreckung nach fünf Jahren Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Räumungstitel erwi...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 2 II. Die Entscheidung

AG trifft Abwägungsentscheidung zu § 769 ZPO Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen einzustellen. Der geltend gemachte Rechtsbehelf bzw. das geltend gemachte Rechtsmittel – Vollstreckungsgegenklage wegen Verwirkung – ist zulässig und erscheint nicht als völlig aussichtslos, §§ 719, 707, 700, 769 ZPO. Klägerin hat nicht konsequent gehandelt Da der Antragsgegner mit Schreiben vo...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / Leitsatz

Nach Ablauf von fünf Jahren ist die Vollstreckung aus einem Räumungstitel verwirkt, wenn der Vermieter und Gläubiger in diesem Zeitraum keine Tätigkeit entfaltet hat, um den Räumungsanspruch durchzusetzen. AG Neubrandenburg, Beschl. v. 7.1.2019 – 102 C 2/19mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung ohne Begründung Die Entscheidung ist nur sehr knapp begründet. Dass der Vermieter etwas anderes angekündigt hat als er dann tatsächlich tut, rechtfertigt für sich aber keine Einstellung der Zwangsvollstreckung. Auch ist die Ansicht des Vermieters und Gläubigers letztlich unerheblich. Entscheidend ist auf der ersten Stufe, ob dem Einwand der Verwirkung eine hinrei...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 1 I. Der Fall

Räumungsvollstreckung nach fünf Jahren Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Räumungstitel erwirkt. Tatsächlich wurde die Räumung aber weder freiwillig noch zwangsweise bewirkt. Vielmehr hat der Gläubiger fünf Jahre zugewartet, bis er den Mietvertrag erneut fristlos kündigte und die Räumungsklage androhte. Dann leitete er aber tatsächlich die Vollstreckung aus dem alten...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Beteiligten streiten um die Zahlung von Trennungsunterhalt seit Dezember 2018. [2] Sie schlossen am 23.8.2017 die Ehe miteinander. Die Antragstellerin ist deutsche Staatangehörige, der Antragsgegner hat die britische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt der Eheschließung lebte die Antragstellerin unter der im Rubrum angegebenen Anschrift im Haushalt ihrer Eltern...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

§ 1361 Abs. 1 S. 1 BGB normiert, dass ein Ehegatte von dem anderen den, nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen kann, wenn die Ehegatten getrennt leben. Was aber gilt, wenn die Ehegatten vor der Trennung nie zusammen in einem Haushalt gelebt und gemeinsam gewirtschaftet haben? Und kann in solchen ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XI. Verwirkung der Honorarforderung

Rz. 530 Der Begriff der "Verwirkung" betrifft im Regelfall eine gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßende späte Rechtsausübung.[2030] Er wird aber auch für einen – ebenfalls auf diesen Grundsatz gestützten – Rechtsverlust wegen pflichtwidrigen Verhaltens verwendet.[2031] Dies gilt insb. für die Vorschrift des § 654 BGB, nach welcher d...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Erstmaliges Berufen auf Obliegenheitsverletzungen im Prozess

Rz. 146 Es ist umstritten, ob sich ein auf Leistung in Anspruch genommener Versicherer auch dann noch mit Erfolg im Prozess auf Obliegenheitsverletzungen berufen kann, wenn er diesen Grund der Leistungsfreiheit nicht schon in seinem Ablehnungsbescheid oder jedenfalls sofort zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht hat.[325] Höchstrichterlich ist diese Frage noc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Widerruf

Rz. 124 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt und der Rechtsberatervertrag in einer Haustürsituation oder als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen worden ist (vgl. Rdn 42 ff.), steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.[337] § 355 BGB regelt die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts wie Beginn und die der Widerrufsfrist (14 Tage oder ein Monat),...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / B. Verwirkung

Rz. 13 Im Gegensatz zur Verjährung ist die Verwirkung nach wie vor nicht gesetzlich geregelt. Sie wurde vielmehr von der Rechtsprechung aus dem in § 242 BGB verankerten Gedanken von Treu und Glauben entwickelt. Die Verwirkung tritt ein, wenn der Schuldner nach Treu und Glauben nicht mehr damit rechnen muss, dass der Gläubiger einen Anspruch gegen ihn geltend macht, und er sic...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung

A. Verjährung Rz. 1 Im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden wäre es nicht tragbar, entstandene Ansprüche "ewig" durchsetzbar bleiben zu lassen. Ansprüche unterliegen daher der Verjährung (§ 194 BGB). I. Wirkung der Verjährung Rz. 2 Der Verjährung unterliegt, soweit gesetzlich angeordnet, das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB)....mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / IV. Büromäßige Behandlung

Rz. 17 Büromäßige Behandlung: Anders als bei der Verjährung ist eine besondere büromäßige Behandlung bei der Verwirkung nicht nötig und sogar unmöglich, da feste Fristen nicht feststellbar sind, sondern die Annahme der Verwirkung letztlich vom Gericht abhängen wird.mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / III. Rechtsnatur

Rz. 16 Anders als die Verjährung muss die Verwirkung nicht als Einrede in den Prozess eingeführt werden. Das Gericht ist vielmehr gehalten, von Amts wegen über sie zu entscheiden, wenn die die Verwirkung begründenden Tatsachen vorgetragen worden sind.mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / I. Zeitmoment

Rz. 14 Die Verwirkung setzt zum einen voraus, dass der Gläubiger es über einen für den Einzelfall zu bestimmenden Zeitraum hinweg unterlässt, einen Anspruch geltend zu machen. Der bloße Zeitablauf reicht niemals aus. Es müssen darüber hinaus stets auch besondere Umstände vorliegen, die die verspätete Inanspruchnahme des Schuldners als gegen Treu und Glauben verstoßend erschei...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / II. Umstandsmoment

Rz. 15 Das Umstandsmoment liegt erst dann vor, wenn der Schuldner sich darauf eingestellt hat, nicht mehr auf den Anspruch leisten zu müssen. Als Faustregel gilt dabei: Je kürzer das Zeitmoment ist, desto eindeutiger müssen die äußeren Zeichen für das Umstandsmoment sein. Für das Umstandsmoment sollte es äußere Zeichen, z.B. die Vernichtung von Geschäftsunterlagen o.ä., gebe...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / C. Fragen und Antworten

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / V. Neubeginn der Verjährung

1. Wirkung Rz. 9 Vom Neubeginn der Verjährung spricht man dann, wenn durch ein Ereignis die laufende Verjährungsfrist insgesamt abgebrochen wird und nach Wegfall des Ereignisses völlig neu zu laufen beginnt, § 212 Abs. 1 BGB. 2. Gründe für den Neubeginn Rz. 10 Gründe für den Neubeginn sind insbesondere das Anerkenntnis des Anspruchs durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherhe...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / 2. Gründe für den Neubeginn

Rz. 10 Gründe für den Neubeginn sind insbesondere das Anerkenntnis des Anspruchs durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise sowie die Vornahme einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung, soweit diese nicht aufgehoben wird, § 212 Abs. 2, 3 BGB.mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / A. Verjährung

Rz. 1 Im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden wäre es nicht tragbar, entstandene Ansprüche "ewig" durchsetzbar bleiben zu lassen. Ansprüche unterliegen daher der Verjährung (§ 194 BGB). I. Wirkung der Verjährung Rz. 2 Der Verjährung unterliegt, soweit gesetzlich angeordnet, das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB). Tun ist dabe...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / 1. Wirkung

Rz. 9 Vom Neubeginn der Verjährung spricht man dann, wenn durch ein Ereignis die laufende Verjährungsfrist insgesamt abgebrochen wird und nach Wegfall des Ereignisses völlig neu zu laufen beginnt, § 212 Abs. 1 BGB.mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / III. Beginn der Verjährung und Verjährungshöchstgrenzen

Rz. 5 Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, § 199 Abs. 1 BGB. Rz. 6 Ausnahmen hierzu sind die in § 199 Abs. 2 BGB genannten Schadensersatzansprüche, die innerhalb von ...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / IV. Hemmung der Verjährung

Rz. 8 Von Hemmung der Verjährung spricht man, wenn die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist nicht durchgehend läuft, sondern durch besondere Ereignisse vorübergehend in ihrem Ablauf gestoppt wird. Zur Hemmung führen Verhandlungen über den Anspruch, § 203 BGB, sowie die Rechtsverfolgung des Anspruchs mit den in § 203 BGB genannten Mitteln. Wie bisher führt auch ein bestehen...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / II. Eintritt der Verjährung

Rz. 4 Die einzelnen Verjährungsfristen sind in den §§ 195 ff. BGB geregelt. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Von dieser Regel enthalten die §§ 196, 197 BGB Ausnahmen. So verjähren Ansprüche aus Rechten an einem Grundstück innerhalb von zehn Jahren. 30 Jahre beträgt die Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche aus Eigentum oder anderen dingli...mehr