Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 2 II. Die Entscheidung

Verwirkung: Zeitmoment Der Unterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 ist wegen nicht zeitnaher Geltendmachung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwirkt. Das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment ist vorliegend für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 erfüllt. Nichts anderes gilt unter Berücksichtigung des Anwaltsschreibens vom 15.2.2010, in dem...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 1 I. Der Fall

Unterhaltstitel und Insolvenz Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil über Kindesunterhalt von zuletzt monatlich 249 EUR. Der Antragsteller ist der Vater der Antragsgegnerin. Wegen Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers wurde im Jahr 2006 ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, das im Jahr 2010 mit der vorzeitigen Rest...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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FoVo 8/9 2014, Nebeneinande... / 2 II. Die Entscheidung

Androhung vor Vollstreckung Das OLG hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO zulässig ist. Nach der Vorschrift des § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 ZPO eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, a...mehr

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FoVo 8/9 2014, Unwirksamkei... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Nehmen Sie die Vollstreckungsvereitelung nicht hin Der BGH folgt den Vorinstanzen nicht und bleibt seiner Linie treu, zunehmenden Versuchen der Schuldner, Maßnahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung zu vereiteln, entgegenzu­treten (vgl. etwa zur Vereitelung durch einen Scheinmietvertrag BGH v. 18.9.2013 – VIII ZR 297/12). Der vorliegende Fall betrifft nun eine Variante eines ...mehr

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Verwirkung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Die konkludente oder ausdrückliche Zustimmung von Wohnungseigentümern zu einem von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Gebrauch kann zur Verwirkung des sich aus §§ 985, 1004 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG ergebenden Herausgabe- und Räumungsanspruchs führen Normenkette § 15 WEG Das Problem Durch Teilungserklärung wurde für das Wohnungseigentum Nr. 4 (Eigentümer ist K) ei...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / bb) Verwirkung

Bedenken bestehen gegen die h.M., wonach die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 242 BGB mit dem Vollstreckungsgegenantrag vorzubringen ist. Dabei spielt der Gedanke der Verwirkung als Erlöschensgrund eine Rolle. Erlöschen bedeutet entgültiger Verlust des Anspruchs, was die Zuweisung der Verwirkung zu § 767 ZPO nahelegt. Insoweit ist jedoch bei Titeln über künftige Unt...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Missbrauchsvorwürfen; Beteiligung an den Hauskosten als Familienstreitsache

BGB § 1579 Nr. 3 § 426 Abs. 2 § 745 Abs. 2; FamFG § 266 Leitsatz 1. Ansprüche aus Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung folgen aus § 745 Abs. 2 BGB und haben den Charakter einer Familienstreitsache i.S.d. 266 FamFG. Für die Beteiligung an den Hauskosten gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB gilt Entsprechendes. 2. Langjährige, wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ei...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / Leitsatz

1. Ansprüche aus Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung folgen aus § 745 Abs. 2 BGB und haben den Charakter einer Familienstreitsache i.S.d. 266 FamFG. Für die Beteiligung an den Hauskosten gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB gilt Entsprechendes. 2. Langjährige, wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet sind, den Unterhaltspflichti...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / b) Abgrenzung nach der herrschenden Meinung

Nach der h.M. in der Formulierung von Brudermüller [12] ist der Vollstreckungsgegenantrag auf Fallgestaltungen zu beschränken, denen ein scharf umrissenes, punktuelles Ereignis ohne Unklarheiten über den Entstehungszeitpunkt und seinen Einfluss auf den Anspruch zugrunde liegt und das dazu führt, dass der Unterhaltsanspruch für die Zukunft endgültig entfällt. Unter § 767 ZPO fa...mehr

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AGS 7/2014, Berufung und An... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat in der ersten Instanz vor dem AG in der Hauptsache beantragt, die Beklagte aus einem Werkvertrag zur Zahlung in Höhe von 2.687,87 EUR zu verurteilen. Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hat zur Rechtsverteidigung insbesondere den Einwand der außerordentlichen Kündigung des Vertrages sowie der Verwirkung des Anspruchs erhoben und hilfsweise ...mehr

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AGS 7/2014, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde zu wertende Eingabe der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO zulässig. Sie hat im Umfang des Beschlusstenors einen vorläufigen Teilerfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das FamG der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von Trennungsunterhalt von März 2012 bis Oktober 2012 verweigert, denn insoweit hat der...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Es ist kaum ein größeres Hin und Her zu beobachten als bei der nachträglichen Antragstellung in der Beratungshilfe.[11] Diese bietet ein enormes Streitpotential zwischen Anwaltschaft, Bürger und Gericht. In der Praxis sind restriktive Handhabungen bei der nachträglichen Antragstellung nicht selten zu beobachten.[12] Dies ist nachvollziehbar, da sich ein Füllhorn an Rspr. hie...mehr

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Gebrauch: Abstell- und Hobbyraum

Leitsatz Der Gebrauch eines in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung als Abstell- oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist unzulässig. Die übrigen Eigentümer haben einen Anspruch auf Unterlassung, unabhängig davon, ob der Gebrauch störend ist oder nicht und ob eine behördliche Genehmigung vorliegt oder zu erwarten ist. Normenkette...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der Erinnerung wegen Zeitablaufs

Leitsatz Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwa von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot der Rechtsmi...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Insbesondere ist sie nicht verwirkt. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwas von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / Leitsatz

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist festgelegt, innerhalb derer die Erinnerung einzulegen ist, vielmehr hat der Gesetzgeber die unbefristete Erinnerung zugelassen. Daher kann nicht das Gericht eigene Rechtsmittelfristen, etwa von drei Monaten, konstruieren. Insoweit gilt die Bindung der Rspr. an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Gebot der Rechtsmittelklar...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 1 Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt hatte unter dem 28.1.2013 einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe eingereicht und zugleich beantragt, seine Gebühren und Auslagen auf 99,96 EUR festzusetzen. Mit Beschl. v. 24.6.2013 hat die Rechtspflegerin nachträglich Beratungshilfe bewilligt und die dem Rechtsanwalt zustehende Vergütung auf 35,70 EUR festgesetzt. Im Ü...mehr

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FF 6/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifika...mehr

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AGS 6/2014, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Dem Antragsgegner kann die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, sein Verhalten sei mutwillig (§§ 76 FamFG, 114 ZPO). Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung dann, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise erfolgen würde, insbesondere, wenn sie von mehreren gleichwertigen pro...mehr

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Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem vereinbarten Zweck unvereinbar ist. Normenkette §§ 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WE...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen bei gestörten Familienverhältnissen

Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.2.2014 – XII ZB 607/12 1. Der Sachverhalt Die Fakten des von den Bundesrichtern zu beurteilenden Falles, dem in den allgemeinen Medien große Aufmerksamkeit zuteil wurde,[1] sind rasch berichtet; es handelt sich um eine womöglich gar nicht so seltene Familientragödie: Nach Trennung und Scheidung der Eltern im Jahr 1971 bli...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 1. Der Sachverhalt

Die Fakten des von den Bundesrichtern zu beurteilenden Falles, dem in den allgemeinen Medien große Aufmerksamkeit zuteil wurde,[1] sind rasch berichtet; es handelt sich um eine womöglich gar nicht so seltene Familientragödie: Nach Trennung und Scheidung der Eltern im Jahr 1971 blieb der damals etwa 18 Jahre alte Antragsgegner, das einzige Kind, im Haushalt der Mutter. Mit dem...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 4. Fazit

Heinrich Schürmann hat mit seiner Bemerkung Recht, dass familiäre Beziehungen ambivalent sind: Sie erhalten ihren Wert erst dadurch, dass die beteiligten Familienmitglieder sie immer wieder mit Leben füllen, wohingegen sie an Bedeutung verlieren, sobald die Bereitschaft hierzu fehlt. Die von ihm aufgeworfene Frage, ob auch in diesem Fall die durch die Verwandtschaft vermitte...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 3. Bewertung der Entscheidung

Eine Bewertung der Entscheidung fällt nicht ganz leicht. Zwei Gesichtspunkte kommen insoweit in den Sinn; einmal von der Warte des Elternunterhalts aus und zum anderen im Hinblick auf den Aspekt der familiären Solidarität: a) Für den Elternunterhalt ist zunächst hervorzuheben, dass dieser im Vergleich zu anderen Unterhaltsansprüchen bekanntlich verhältnismäßig schwach ausgest...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 2. Unterhaltsverwirkung wegen Kontaktverweigerung – zur Dogmatik des § 1611 Abs. 1 Satz 1, 3. Alt. BGB

a) Wenn man die vorliegende Entscheidung in die Systematik des § 1611 BGB, der maßgeblichen Bestimmung zur Beschränkung oder zum Wegfall der Unterhaltsverpflichtung innerhalb des Verwandtenunterhaltsrechts, einordnen möchte, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Unterhaltsanspruch kein Wohlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt.[4] Dessen fehlende Bereitsch...mehr

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FF 5/2014, / Ehegattenunterhalt

Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt als er bei hinweggedachter Ehe erwürbe, wird ausgeglichen, wenn er Altersvorsorgeunterhalt erlangen kann (BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12). Langjährig wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet...mehr

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zfs 5/2014, Inlandsfahrbere... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Er ist nicht berechtigt, mit seiner im Jahr 1996 in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis Kfz in Deutschland zu führen. Nachdem gegen ihn in Deutschland wegen nach der Erteilung dieser Fahrerlaubnis begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung mehrfach Sperren für die Erteilung einer...mehr

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Beschlusskompetenz: Sondernutzungsrechte

Leitsatz Es besteht keine Beschlusskompetenz, Sondernutzungsrechte zu begründen. Normenkette §§ 902 Abs. 1 Satz 1, 985, 1004 BGB; §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 2, 15 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B die Herausgabe eines Kellerraums an sämtliche Miteigentümer. B hält dem entgegen, an dem Kellerraum ein Sondernutzungsrecht zu haben. Dieses ha...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 2. Verwirkung, § 242 BGB

Die Voraussetzungen für eine Verwirkung des Anspruchs nach den allgemeinen Grundsätzen des § 242 BGB gelten auch beim Elternunterhalt:[161] Hat der unterhaltsberechtigte Elternteil den Verpflichteten längere Zeit nicht in Anspruch genommen und durfte sich dieser mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Elternteils darauf einrichten (und hat er sich auch darauf eingerichte...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / 1. Verwirkung, § 1611 BGB

Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB kommt in Betracht, wenn der jetzt bedürftige Elternteil gegenüber dem Kind seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt hatte (Bar- oder Naturalunterhalt),[145] die Betreuung des Kindes vernachlässigte, z.B. durch Überlassen der Betreuung allein den Großeltern und Auswanderung ohne Kind,[146] bei völlig grundlosem Kontaktabbruch, vorwerfbarem Alkoh...mehr

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FF 4/2014, Schadensersatz w... / Leitsatz

Der Unterhaltsberechtigte ist aus § 826 BGB zum Schadensersatz in Höhe erfolgter Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn er im Unterhaltsverfahren unrichtige Angaben zur Frage der Verwirkung wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft macht, damit in eklatanter Weise gegen seine prozessuale Wahrheitspflicht verstößt und sich hierdurch eines schweren Vergehens in For...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / V. Unterschriftszeitpunkt

In AGS 2013, 105 ff. berichtete ich über die oftmals unterschiedliche Einschätzung der Frage, wann der (nachträgliche) Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe unterzeichnet werden muss. Unbestritten (nach wie vor) ist, dass bereits vor Aufnahme der Tätigkeit klar sein muss, dass ein Mandat zu den Spezialkonditionen des BerHG zustande kommt und nicht nach den herkömmlichen ...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung eines Auskunftsanspruchs

Leitsatz Der nach den §§ 2027, 2028 BGB in Anspruch genommene Miterbe kann sich gegenüber den geltend gemachten Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüchen auf Verwirkung berufen, wenn der Erbfall mehr als 9 Jahre zurückliegt und der klagende Miterbe während dieses Zeitraums keine auf eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zielenden Maßnahmen eingeleitet hat. OLG Kob...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Leitsatz

Der nach den §§ 2027, 2028 BGB in Anspruch genommene Miterbe kann sich gegenüber den geltend gemachten Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüchen auf Verwirkung berufen, wenn der Erbfall mehr als 9 Jahre zurückliegt und der klagende Miterbe während dieses Zeitraums keine auf eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zielenden Maßnahmen eingeleitet hat. OLG Koblenz Urt...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg und führt zur Verurteilung der Beklagten in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang, während sich die weitergehenden Ansprüche des Klägers dem Einwand der Verwirkung ausgesetzt sehen. I. Zu Recht hat das Landgericht die Stufenklage auch zur Herbeiführung einer Zustimmung zu Teilungsplänen als zulässig erachtet. Entgegen der Auffass...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / III. Verwirkung beim Versorgungsausgleich § 27 VersAusglG

Nach dem alten Recht ermöglichte § 1587c BGB für den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich und § 1587h BGB für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eine Korrektur der Durchführung des Versorgungsausgleichs und möglicherweise dadurch bedingter unbilliger Ergebnisse. Nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs durch das VersAusglG zum 1. September 2009 ist eine e...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Sachverhalt

Die Beklagte ist die Mutter des im Jahr 1966 geborenen Klägers. Ihr erster Ehemann (= Erblasser G.), der leibliche Vater des Klägers, verstarb 1969; ihr zweiter Ehemann (= Erblasser B.), der den Kläger 1991 adoptierte, verstarb am 25.2.1999. Aus der ersten Ehe der Beklagten entstammen neben dem Kläger eine Tochter, aus der zweiten Ehe eine weitere Tochter und ein Sohn. Beide...mehr

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FF 3/14, BGH entscheidet zum Elternunterhalt

Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn BGH, Beschl. v. 12.2.2014 – XII ZB 607/12 (AG Delmenhorst, Beschl. v. 27.3.2012 – 22 F 125/11 UK; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12) Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / a) BGH v. 30.3.2011

Verwirkung des nachehelichen Betreuungsunterhalts[12] Der BGH hat zunächst im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB den individuellen Umstand geprüft, ob und in welchem Umfang die Kinderbetreuung auf andere Weise gesichert oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesicher...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 4. Billigkeitsmaßstab beim § 1579 Nr. 1–8 BGB

Die Vorschrift sieht grobe Unbilligkeit vor. Was ist darunter zu verstehen? Zunächst einmal ist die grobe Unbilligkeit positiv festzustellen.[22] Nachdem der Härtetatbestand festgestellt worden ist, muss die Billigkeitsprüfung erfolgen. Das Vorliegen eines Härtegrundes ermöglicht die Billigkeitsabwägung, ersetzt sie aber nicht. Sie ist aber ein Indiz für die grobe Unbilligkeit...mehr

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FF 3/14, FF / Elternunterhalt

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt....mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / c) BGH v. 5.10.2011

Abänderungsklage nach langer verfestigter Lebensgemeinschaft und Präklusion[15] Zitat 1. Mit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ist die verfestigte Lebensgemeinschaft als eigenständiger Härtegrund in das Gesetz übernommen worden. Eine Änderung der Rechtslage ist damit allerdings nicht verbunden (Rn 20), (Rn 21). 2. Zweck der gesetzlichen Neure...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 3. § 1579 Nr. 7 Offensichtlich schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten

Zitat a) Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung. b) Ein Härtegrund kann nicht nur angenommen werden, wenn die anderweitige leibliche V...mehr

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Herausgabe: Kellerabteil

Leitsatz Dass Kellerabteile nicht wie vorgesehen geschaffen wurden, steht der Entstehung von Sondereigentum nicht entgegen, wenn Bauausführung und Aufteilungsplan nicht in einer Weise voneinander abweichen, die es unmöglich machen, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen. Normenkette § 985 BGB Das Problem Wohnungseigentümerin K, ...mehr

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FF 2/2014, Scheidung eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren weiterhin um die Ehescheidung und die Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt. … Mit Beschl. v. 11.1.2013 hat sodann das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden, die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausg...mehr

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Verwirkung eines Stellplatzgebrauchs

Leitsatz Gebraucht der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers den ihm zugewiesenen Stellplatz über 27 Jahre nicht, sondern duldet er einen "Drittgebrauch", ist sein Unterlassungsanspruch gegen Drittgebrauch verwirkt. Die Verwirkung muss sich der Sondernachfolger entgegenhalten lassen. Normenkette §§ 242, 1004 BGB Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentu...mehr

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zfs 1/2014, Fahrtenbuchanordnung; Verhältnismäßigkeit (hier: Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit); erheblicher Zeitraum; Verwirkung

StVZO § 31a Abs. 1 Leitsatz Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 – 3 B 108.91 – zfs 1992, 286) [hier verneint]. Niedersächsisches OVG, Be...mehr

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zfs 1/2014, Fahrtenbuchanor... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … 1. Der Kl. macht geltend, da zwischen dem Verkehrsverstoß bzw. der Einstellung des Bußgeldverfahrens und dem angefochtenen Bescheid mehr als 15 Monate verstrichen seien, sei die Fahrtenbuchanordnung nicht mehr zulässig gewesen. Mit diesem Einwand habe sich das VG nicht auseinandergesetzt. Bei den von diesem zitierten Entscheidungen des Senats sei ein längerer Zeitr...mehr