Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abgrenzung zu anderen Regelungen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Keinen Erlöschensgrund stellen die Niederschlagung (s. § 261 AO), die Sicherheitsleistung (s. §§ 241ff. AO) und die Hinterlegung bei Mehrfachpfändung (s. § 320 AO i. V. m. §§ 853ff. ZPO) dar. Auch Verwirkung lässt den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nicht erlöschen; sie steht nur der Geltendmachung (Durchsetzung) des Anspruchs e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen werden in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht im schriftlichen Prüfungsbericht dargestellt, mit dem der Stpfl. und die auswertende Stelle unterrichtet werden. Dem Stpfl. wird dadurch Gelegenheit gegeben, die Richtigkeit der Prüfungsfeststellungen nachzuprüfen und ggf. dazu ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen fehlerhafter oder unterlassener Belehrung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unzutreffend, so beginnt der Lauf der Monatsfrist des § 355 Abs. 1 AO nicht. Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung insbes. dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch nach einer objektiven Betrachtungs...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Erblasserschulden

Zum Passivbestand gehören gem. § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten, soweit sie vererbbar und nicht mit einer peremptorischen Einrede (z. B. Einrede der Verjährung oder Verwirkung) behaftet sind.[2] Im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung des Erblassers ist die Verbindlichkeit nur insoweit zu passivieren, wie der Erblasser im Innen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tag der Zahlung (§ 224 Abs. 2 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 2 AO bestimmt zwingend, welcher Tag bei den verschiedenen Zahlungsarten als Tag der Bewirkung der Leistung anzusehen ist. Bei der Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln gilt die Zahlung am Tag des Eingangs als entrichtet. Dies hatte eine gewisse Bevorzugung von Scheckzahlungen zur Folge, die der Gesetzgeber durch das JS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fälligkeit

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Entstehung von Säumniszuschlägen ist neben der Festsetzung oder Anmeldung der Steuer deren Fälligkeit Voraussetzung. Die Fälligkeit der Steuer richtet sich nach § 220 AO. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nach Eintritt der Fälligkeit wird aus Billigkeitsgründen ein Säumniszuschlag nicht er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Entschließungsermessen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus der Fassung des § 191 Abs. 1 AO, wonach der Haftungsschuldner durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, ist zu entnehmen, dass der Erlass des Haftungsbescheids im pflichtgemäßen Ermessen (s. § 5 AO; Ausnahme: s. § 13c Abs. 2 Satz 2 UStG) des FA steht (h. M.: Loose in Tipke/Kruse, § 191 AO Rz. 36; Boeker inHHSp, § 191 A...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.3 Verwirkung des Widerspruchsrechts?

Ist die Unterrichtung nicht erfolgt oder fehlerhaft, was bei den sehr weitgehenden Anforderungen an den Umfang der Unterrichtung leicht möglich ist, so kann der betroffene Mitarbeiter unter Umständen noch nach Jahren sein Widerspruchsrecht geltend machen. Dies z. B. wenn die übernehmende Firma insolvent wird. Zeitliche Grenze der Ausübung des Widerspruchsrechts ist jedoch di...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Ehegattenunterhalt

BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 448/17 a) Leistungen nach § 16 Abs. 1 HIVHG bleiben bei der Unterhaltsbemessung stets unberücksichtigt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.7.2014 – XII ZB 164/14, FamRZ 2014, 1619 – zur Conterganrente). b) Auch wenn eine abschließende Entscheidung über die Folgen des § 1578b BGB noch nicht möglich ist, darf eine Entscheidung darüber nicht vol...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Becshluss hat das Landgericht gemäß § 91 a ZPO dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der mit der (Stufen-)Klage vom 14.2.2018 geltend gemachte Auskunftsansoruch, gerichtet auf Zuwendungen, die die am 15.02.1988 verstorbene B ihrem am 27.11.2006 verstorbenen Sohn R ge...mehr

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zfs 9/2018, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"… Auch eine vollständige Klageabweisung kommt auf der Grundlage der erstinstanzlichen Feststellungen nicht in Betracht. Das LG ist nämlich zu Recht davon ausgegangen, dass die von der Bekl. erhobene Einrede der Verjährung nicht durchgreift." Die Verjährung war hier zunächst vom 29.8.2007 – dem Tag des Zugangs des Anspruchsschreibens des Streitverkündeten (…) – bis zum 26.1.2...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VI. Verwirkung rückständigen Unterhalts

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Lebensbedarfs. Wer sich nicht zeitnah um die Realisierung seines Lebensbedarfs über die Geltendmachung von Unterhalt bemüht, erweckt den Eindruck, er sei auf diesen nicht angewiesen. Unabhängig von Verjährung und deren Hemmung kann der Unterhaltsberechtigte aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung nach § 242 BGB seiner Ansprüche t...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von Trennungsunterhalt bei bewusstem Ableugnen eigener Einkünfte

BGB § 1579 Nr. 3 Leitsatz Das bewusste Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts durch den Unterhaltsberechtigten kann zur Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs führen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.8.2017 – 3 UF 92/17 (AG Aurich) 1 Gründe: [1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / Leitsatz

Das bewusste Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts durch den Unterhaltsberechtigten kann zur Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs führen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.8.2017 – 3 UF 92/17 (AG Aurich)mehr

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AGS 7/2018, Verwirkung eines Kostenerstattungsanspruchs

BGB § 242 Leitsatz Zur Verwirkung des Anspruchs auf Erstattung notwendiger Auslagen muss neben das Zeitmoment das Umstandsmoment treten. Angesichts der für rechtskräftig festgestellte Auslagenerstattungsansprüche geltenden 30-jährigen Verjährungsfrist (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) darf die Staatskasse nicht davon ausgehen, dass kein Erstattungsanspruch mehr geltend gemacht wird, we...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr

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AGS 7/2018, Verwirkung eine... / Leitsatz

Zur Verwirkung des Anspruchs auf Erstattung notwendiger Auslagen muss neben das Zeitmoment das Umstandsmoment treten. Angesichts der für rechtskräftig festgestellte Auslagenerstattungsansprüche geltenden 30-jährigen Verjährungsfrist (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) darf die Staatskasse nicht davon ausgehen, dass kein Erstattungsanspruch mehr geltend gemacht wird, wenn der Erstattung...mehr

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AGS 7/2018, Verwirkung eine... / 1 Aus den Gründen

Der Auslagenerstattungsanspruch des Betroffenen ist auch trotz des verhältnismäßig langen Zeitraums zwischen der Rechtskraft des Urteils (11.7.2013) und dem Kostenfestsetzungsantrag (17.9.2016) nicht verwirkt. a) Die Verwirkung stellt einen auch von Amts wegen zu berücksichtigenden Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung dar, dem auch prozessuale Befugnisse wie Ansprüche a...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aurich vom 17.5.2017, durch den er zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindes- und Trennungsunterhalt verpflichtet worden ist. Die Beschwerde wendet sich nur gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten haben sich am 5....mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Trennungsunterhalt – Verwirkung nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB

Zweck der Vorschrift ist, rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten zu erfassen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. In der Praxis stellt sich stets die Frage, ab wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann. Eine solche kann auch schon vor Ablauf von zwei Ja...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Kostenrecht

OLG Braunschweig, Beschl. v. 1.6.2018 – 1 WF 52/18 Der Einwand der Verwirkung ist im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen.mehr

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zfs 7/2018, Arglistige Täus... / Leitsatz

1. Den Anspruch auf Versicherungsleistungen verwirkt wegen versuchter arglistiger Täuschung, wer aus Furcht vor dem Ausbleiben einer Entschädigung auf nach einem Versicherungsfall gestellte Fragen seine Verbindlichkeiten erheblich zu niedrig angibt. 2. Eine Berichtigung falscher Angaben steht der Verwirkung nur entgegen, wenn sie freiwillig durch den VN zu einem Zeitpunkt erf...mehr

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zerb 7/2018, (Teil)unentgel... / Sachverhalt

Die Klägerinnen begehren als Nacherbinnen Grundbuchberichtigung und Herausgabe eines Grundstücks. Die Klägerinnen sind die Urenkelinnen der am 8. Juni 1949 verstorbenen Margarete S. Diese ist von ihren Enkeln Isabella G. und Georg G., dem Vater der Klägerinnen, je zur Hälfte beerbt worden aufgrund Testaments vom 2. Juli 1946 (K 1). Nach diesem Testament sollte jeder der beide...mehr

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zfs 7/2018, Teilweise Leist... / 2 Aus den Gründen:

"… Dem Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Zeitwertes des ausgebrannten Gebäudes i.H.v. 144.557,17 EUR gem. § 11 AFB 87 zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Entschädigung des Neuwerts und auf Entschädigung wegen eines Mietausfalls besteht dagegen wegen einer von der Bekl. bewiesenen arglistigen Täuschung des Kl. bei der Schadensermittl...mehr

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AGS 7/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des LG – mit dem zugleich inzidenter der Antrag der Klägerin auf gesonderte Festsetzung des Gegenstandswertes entsprechend den unterschiedlichen Beteiligungen der einzelnen Streithelfer der Beklagten an dem Rechtsstreit zurückgewiesen wurde – ist zulässig (§ 33 Abs. 3 RVG), insbesondere ist der Beschwerdewert errei...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt

BGB § 242 Leitsatz 1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen ...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2018, 589 = NJW 2018, 1013. Leitsatz 2 wurde bestätigt durch BGH v. 7.2.2018 – XII ZB 338/17 (FF 2018, 206 m. Anm. Graba).mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.5 Verkürzung der Einspruchsfrist

Rz. 14a Eine Verkürzung der einmonatigen Einspruchsfristist im Gesetz nicht vorgesehen und kommt faktisch nur über einen Einspruchsverzicht nach § 354 AO in Betracht.[1] Rz. 14b Eine Verkürzung der einjährigen Einspruchsfrist kann tatsächlich eintreten durch Verwirkung des Einspruchsrechts. Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist eine Folge des in der gesamten Rechtsordnung gel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Einspruchsfrist nach §§ 355, 356 AO gilt nur für den Einspruch gegen den erlassenen Verwaltungsakt. [1] Die Einspruchsfrist besteht nicht: nach § 355 Abs. 2 AO für den Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO. Ist der Erlass eines Verwaltungsakts beantragt worden, hat aber die Finanzbehörde den beantragten Verwaltungsakt noch nicht bekannt gegeben , so kann Rec...mehr

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zfs 6/2018, Keine Verjährun... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung der Kl. hat in der Hauptsache zum Teil Erfolg. Die Bekl. ist aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls verpflichtet, die Kl. ab dem 1.1.2013 von der Beitragszahlungspflicht für ihre fondsgebundene Rentenversicherung freizustellen. Für die Zeit davor ist der Anspruch der Kl. ist verjährt." 1. Zwischen den Parteien besteht ein wirksamer Versicheru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Prüfungsanordnung

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp ist von der zuständigen Behörde (> Rz 10, 11, 14) schriftlich oder elektronisch (> Elektronische Kommunikation) anzuordnen (§ 196 AO); sie muss mit einer Belehrung über mögliche > Rechtsbehelfe nach den Vorgaben des § 356 AO versehen werden. Bei verbundenen Unternehmen und bei ArbG mit mehreren lohnsteuerlichen Betriebsstätten (> R...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von Unterhalt/Isolierter Drittwiderantrag im Kindesunterhaltsverfahren/Kein Ausgleich kindbezogener Leistungen und des erhöhten Beihilfebemessungssatzes bei zwei beamteten Elternteilen

BGB § 1614; FamFG § 112 Nr. 1 § 113 Abs. 1; ZPO § 33 Leitsatz 1. Ein isolierter Drittwiderantrag, mit dem ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den betreuenden Elternteil minderjähriger Kinder geltend gemacht wird, ist im Kindesunterhaltsverfahren unzulässig. 2. Eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihi...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Leitsatz

1. Ein isolierter Drittwiderantrag, mit dem ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den betreuenden Elternteil minderjähriger Kinder geltend gemacht wird, ist im Kindesunterhaltsverfahren unzulässig. 2. Eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes (etwa gemäß §§ 43 Abs. 1 Satz 2 NBhVO, 8...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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FF 5/2018, Erneute Verfahre... / 1 Gründe:

[1] I. Das Familiengericht bewilligte der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 1.10.2015 Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des gegen sie anhängig gemachten Scheidungsverfahrens. Mit Beschl. v. 29.11.016 hob es die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf, weil die Antragsgegnerin absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wir...mehr

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AGS 5/2018, Schutzzweck und... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig; sie ist jedoch unbegründet. Der Gesetzgeber hat die Konstellation, dass einem von mehreren Kostenschuldnern Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, und ein anderer Kostenschuldner auf Zahlung der Kosten in Anspruch genommen werden soll, in § 31 Abs. 3 S. 1 GKG geregelt. Hintergrund der insoweit getroffenen Regelung ist, ...mehr

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FF 5/2018, Erneute Verfahre... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH betrifft einen Sachverhalt, wie er in der Praxis häufig vorkommt: Im Scheidungsverfahren beantragt die Ehefrau VKH. In ihrer Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gibt sie – absichtlich oder grob nachlässig – Vermögen nicht an, u.a. ein Grundstück in Ungarn. Das Familiengericht hebt daraufhin die VKH auf, die dagegen geri...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemmung und Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

BGB § 207 § 242 § 1613 Leitsatz 1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. [2] Der Antragsteller ist der im Juni 1993 geborene Sohn des Antragsgegners. Er lebte während des streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums bei seiner Mutter und befand sich in der allgemeinen Schulausbildung. Mit Schreiben vom 14.7.2011 forderte er den Antragsgegner ...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

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AGS 4/2018, Erneuter PKH-An... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbesch...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.2 Unanfechtbarer Verwaltungsakt (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 enthält seit der Änderung durch das HZvNG ab 1.1.2002 eine eigenständige Verjährungsfrist für Ansprüche, die durch unanfechtbare VA festgestellt sind. Danach beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, unabhängig davon, welche kürzere Verjährungsfrist sonst für den Anspruch maßgeblich war. Dies entspricht der einem rechtskräftigen Urteil (§ 197 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ver...mehr