Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verjährung

Rz. 340 Der titulierte Vergütungsanspruch verjährt in 30 Jahren (§ 197 BGB). Ist der Anspruch nicht tituliert, gilt die dreijährige Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.[626]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 124 Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen muss der Urkundsbeamte grundsätzlich ebenfalls berücksichtigen (vgl. § 45 Rdn 46). Kann die Verjährungseinrede in Frage kommen (vgl. dazu Rdn 82 f.), ist die Sache allerdings dem Vertreter der Staatskasse (Bezirksrevisor) vorzulegen, der entscheidet, ob die Einrede nach Zustimmung des unmittelbar vorgesetzten Gerichtsprä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, als von dem Gericht über die angeklagte Person oder Person...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften für die Revision in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses gelten entsprechend in folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes:mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / VII. Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 108 Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind materieller Rechtskraft fähig. Sollen Einwendungen gegen die titulierte Forderung geltend gemacht werden, kann daher auch gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben werden. Die Vollstreckungsabwehrklage kann gestützt werden auf Einwendungen, die nach Erlass des Beschlusses entstanden sind...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzung nach § 55

Rz. 25 Im Verfahren der Vergütungsfestsetzung nach § 55 ist der Anwalt antragsberechtigt, sofern er durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörde beschwert ist, also soweit die festgesetzte Vergütung hinter seinem Antrag zurückgeblieben ist. Hat die Verwaltungsbehörde dem Antrag entsprochen und ist der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Anwalt dagegen der Auffassung, ih...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erlöschen des Vergütungsanspruchs

Rz. 179 15 Monate nach seiner Entstehung (siehe Rdn 175) ordnet § 2 VBVG das Erlöschen des Vergütungsanspruchs an, wenn dieser nicht zuvor beim Familiengericht/Betreuungsgericht[292] geltend gemacht wurde. Dabei handelt es sich um eine echte Ausschlussfrist,[293] die tagesgenau zu berechnen ist.[294] Der Lauf der Ausschlussfrist ist unabhängig davon, ob es sich um einen verm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsmittelgefüge

Rz. 433 Damit ist klargestellt, dass im Rahmen der Festsetzung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe einheitlich vor sämtlichen Gerichten aller Gerichtsbarkeiten folgendes Rechtsmittelgefüge gegeben ist:[765] Rz. 434 (1) Gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten nach § 55 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 die Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist unbefristet (siehe § 56 Rdn 11, zur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Rz. 165 Für die Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).[114] Rz. 166 Ist der Kostenerstattungsanspruch dagegen rechtskräftig tituliert, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB). Diese Frist beginnt mit Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung (§ 201 B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Festsetzungsverfahrens

Rz. 232 Gem. § 198 Abs. 1 GVG wird derjenige angemessen entschädigt, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anordnung einer Antragsfrist

Rz. 163 Im Gegensatz zum Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts auf Festsetzung der Grundvergütung nach § 49 oder eines Vorschusses nach § 47, der keinerlei Befristung unterliegt und für den es nur gilt, die Verjährung (vgl. Rdn 81 f.) oder ggf. eine Verwirkung (vgl. Rdn 86 ff.) zu vermeiden, ermächtigt Abs. 6 den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dem im Wege der...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Nr. 2 BGB; regelmäßig kein Wiederaufleben des verwirkten Unterhaltsanspruchs

BGB § 1579 Nr. 2 Leitsatz 1. Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB führenden verfestigten Lebensgemeinschaft setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenlebten und einen gemeinsamen Haushalt führten. Unter welchen Umständen – nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag – auf eine ve...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB führenden verfestigten Lebensgemeinschaft setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenlebten und einen gemeinsamen Haushalt führten. Unter welchen Umständen – nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag – auf eine verfestigte (neue) Lebensg...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf ist ergangen, um eine mündliche Verhandlung zu vermeiden. Es ist zu keiner Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gekommen ist, weil die Antragstellerin und Beschwerdeführerin die Beschwerde rechtzeitig zurückgenommen hat. In der Sache geht es um das Wiederaufleben eines nach § 1579 Nr. 2 BGB verwirkten Ans...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde ist unbegründet. [2] Mit zutreffenden wie fortgeltenden Erwägungen hat das Amtsgericht den von der Antragstellerin geltend gemachten Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wegen § 1579 Nr. 2 BGB aufgrund Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft als verwirkt angesehen. [3] 1. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob zum Zeitpunkt der Rechtskraf...mehr

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ZErb 05/2021, Festsetzung d... / Leitsatz

1. Im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers ist der Einwand mangelhafter Amtsführung grundsätzlich unerheblich soweit nicht ausnahmsweise eine schwere, zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs führende Pflichtverletzung des Nachlasspflegers vorliegt oder seine Tätigkeit aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens dem Umfang nach wesentlich geringer...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

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ZErb 05/2021, Festsetzung d... / 2 Gründe

II. Das gemäß §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als Beschwerde zulässige Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. FamFG beim Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache bleibt es jedoch ohne Erfolg. Der Vergütungsanspruch des Betei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift gilt, ebenso wie die zugrunde liegenden Anspruchsnormen, nicht nur für den Unfallversicherungsträger, sondern für alle Ansprüche aller Sozialversicherungsträger (Brackmann/Krasney, SGB VII, § 113 Rz. 5; Hauck/Nehls, SGB VII, § 113 Rz. 4; Schmitt, SGB VII, § 113 Rz. 3). Unter dem Begriff der Verjährung versteht das Gesetz den Zeitablauf, der es dem Schuld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man über die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG berichten kann, ist das angesichts der rigiden – m.E. falschen – Rspr. der OLG in diesem Bereich schon etwas Besonderes. Wenn man dann aber nicht nur darüber berichtet, sondern auch noch mitteilen kann, dass das OLG – die Wahlanwaltshöchstgebühren – die heilige Kuh der OLG im Recht der Pauschgebühr – um das 20-f...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, das Rechtsmittel des Beteiligten zu 3) ist teilweise zulässig. Die Beschwerden führen in der Sache jedoch nicht zum Erfolg. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) ist nur mit dem Hilfsantrag zulässig, während der auf Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Verjährung und Verwirkung

Rz. 72 Der Anspruch auf Ausgleich einer Mehr- oder Minderbelastung bei der USt nach § 29 UStG ist ein Bestandteil des Anspruchs auf Zahlung eines Kaufpreises oder eines Entgelts für eine ausgeführte Leistung und verjährt damit nach den Regeln, die für den jeweiligen Hauptanspruch gelten. Die grundsätzliche Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre Soweit es sich um ...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / II. Keine Verwirkung des Erinnerungsrechts

Das Schleswig-Holsteinische LSG hat sich der Auffassung der Vorinstanz angeschlossen, das Erinnerungsrecht der beigeordneten Rechtsanwältin sei nicht verwirkt. 1. Zeit- und Umstandsmoment Das LSG hat darauf hingewiesen, dass für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG sowohl das sog. Zeitmoment als auch das sog. Umstandsmoment vorliegen müssten. Folglich genüge der...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse

§§ 33 Abs. 3 S. 1, 55, 56 Abs. 2 S. 1 RVG Leitsatz Für die Verwirkung des Erinnerungsrechts des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss fehlt es regelmäßig an einem Umstandsmoment. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.11.2020 – L 5 SF 187/19 B E I. Sachverhalt Das SG Schleswig hatte dem Kläger PKH unter Beiordnung se...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / Leitsatz

Für die Verwirkung des Erinnerungsrechts des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss fehlt es regelmäßig an einem Umstandsmoment. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.11.2020 – L 5 SF 187/19 B Emehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 2. Keine Verwirkung der Erinnerung

Nach der überwiegenden Auffassung in der Rspr. kann das Erinnerungsrecht des Rechtsanwalts ausnahmsweise nur dann verwirken, wenn die Staatskasse aufgrund eines besonderen Verhaltens des Rechtsanwalts darauf vertrauen durfte, der Rechtsanwalt werde sein Recht auf Einlegung der Erinnerung nicht mehr geltend machen. Allein der Zeitablauf genügt somit nicht.[3] Aufgrund des Ver...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, auf einige Probleme des Verfahrens auf Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung hinzuweisen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Es entspricht zunächst einmal allgemeiner Auffassung in Rspr. und Lit., dass die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / I. Sachverhalt

Das SG Schleswig hatte dem Kläger PKH unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach Beendigung der Instanz hat die Rechtsanwältin die Festsetzung der ihr aus der Staatskasse zustehenden Vergütung beantragt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) des SG Schleswig hat die Vergütung durch Beschl. v. 31.1.2018 auf 523,60 EUR festgesetzt und den weitergehen...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 3 Der Praxistipp

Der Fehler der Schuldnerin zum Nutzen des Gläubigers Die Entscheidung des BGH zeigt, dass bestraft wird, wer zu spät kommt. Die Schuldnerin hat nur den Überweisungsbeschluss, nicht aber den vorangegangenen Pfändungsbeschluss angegriffen. Wenn ein zunächst wirksamer Pfändungsbeschluss vorliegt, kann der Überweisungsbeschluss auf dieser Grundlage ohne Weiteres ergehen. Auf die ...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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zfs 02/2021, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. ist unbegründet. (…)" II. Die übrigen Klageanträge sind unbegründet, da der Kl. keinen Anspruch auf Zahlung eines über 66 EUR bzw. 70 EUR hinausgehenden täglichen Krankentagegeldes hat. 1. Allerdings scheidet ein Anspruch des Kl. nicht bereits deshalb aus, weil er arbeitslos ist. Zwar endet das Versicherungsverhältnis gem. § 19 Abs. 1 lit. a)...mehr

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FF 01/2021, Handbuch Scheidungsrecht

Schwab/Ernst8. Aufl. 2019, geb., 2162 S., C.H.BECKISBN 978-3-406-73169-3169 EUR Im Herbst 2019 ist die völlig überarbeitete 8. Auflage dieses Standardwerks zum Scheidungsrecht erschienen. Die Herausgeberschaft wurde nach Ausscheiden von Prof. Dr. Schwab nunmehr durch Prof. Dr. Ernst übernommen. Zugleich haben sich auch Veränderungen bei den Bearbeitern ergeben, die ihre prakt...mehr

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zfs 01/2021, Arglistige Täu... / 2 Aus den Gründen:

"… Zutreffend hat das LG angenommen, dass wegen des Überschwemmungsschadens an dem Objekt S.-straße in D. v. 2./3.6.2013 der Bekl. gegen die Kl. aus der Wohngebäudeversicherung v. 21.11.2011 kein Anspruch auf Zahlung von 153.000 EUR, der Kl. jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Vorschusses i.H.v. 35.000 EUR zusteht, § 812 Abs. 1 BGB." 1. Die Kl. hat ihre Einst...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / VI. Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Durch die Klageerhebung wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht gehemmt. Will der Steuerpflichtige die Zahlung der Steuer vermeiden, so muss er vor Eintritt der Fälligkeit einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um die Verwirkung von Säumniszuschlägen (1 % pro Monat) zu vermeiden (§ 240 AO). Für die entstehenden Anwaltskosten gilt Nr. 3100 ...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Ausgangslage

Rz. 14 Nach früherem Recht ersetzte der bestandskräftige Mehrheitsbeschluss, der eine bauliche Veränderung genehmigte, die Zustimmung der beeinträchtigten Wohnungseigentümer. Anders als bei der bloßen Verjährung oder Verwirkung von Ansprüchen aus § 1004 BGB beseitigt ein bestandskräftiger Beschluss den Makel der fehlenden Zustimmung durch die beeinträchtigten Miteigentümer v...mehr

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Österreich / a) Verwirkung, Tod des Berechtigten

Rz. 182 Der Berechtigte verwirkt den Unterhaltsanspruch, wenn er sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Verpflichteten schuldig macht (Drohungen, Tätlichkeiten, Verbreitung unwahrer Tatsachen, Beschimpfungen, nachhaltige und schwere Beeinträchtigung des Kontaktrechts[293]) oder gegen dessen Willen einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel (Prostituti...mehr

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Österreich / 4. Rechtsmissbrauch

Rz. 47 Der Unterhaltsanspruch steht einem Ehegatten dann nicht zu, wenn dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich wäre (§ 94 Abs. 2 S. 2 ABGB).[77] Die Prüfung des Rechtsmissbrauchs erfolgt nach sehr strengen Regeln; die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs muss wegen des Verhaltens des berechtigten Ehegatten grob unbillig erscheinen.[78] Die Rechtsprechung nimmt Rechtsmi...mehr

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Österreich / a) Allgemeines

Rz. 101 Schwere Eheverfehlungen des einen Gatten berechtigen den anderen, die Scheidung der Ehe zu verlangen, wenn sie zur tiefen unheilbaren Zerrüttung der Ehe geführt haben. Eine schwere Eheverfehlung liegt insbesondere vor, wenn ein Ehegatte die Ehe gebrochen oder dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat (§ 49 EheG).[160] Eine unheilbare Z...mehr

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Österreich / 2. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 28 Das österreichische Gesetz gewährt einem Ehegatten mit dringendem Wohnbedürfnis einen besonderen Schutz: Ist der andere Gatte über die entsprechende Wohnung verfügungsberechtigt, so hat der wohnbedürftige Gatte einen Wohnungserhaltungsanspruch: Der verfügungsberechtigte Gatte hat alles zu unterlassen und vorzukehren, damit der auf die Wohnung angewiesene Gatte diese n...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / bb) Arten von Eigentum, insb. Institut des "giftorätt"

Rz. 116 Das schwedische Recht sieht im Prinzip nur einen gesetzlichen Güterstand vor, nämlich die sog. Giftorättsgods-Gemeinschaft. Diese tritt dann ein, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren. Durch die Eheschließung ändert sich zunächst nichts an den vor der Eheschließung bestehenden Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. Die Ehegatten haben auch wei...mehr

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Portugal / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 14 Auch wenn das portugiesische Recht von der persönlichen Natur der gegenseitigen Übereinstimmung des Eheschließungswillens beider Eheschließenden ausgeht,[11] wird jedoch nicht zwingend die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung gefordert. Vielmehr ist es einem der Eheschließenden erlaubt, die Ehe durch einen Bevollmächtigten sch...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Wahrung von Fristen

Rz. 10 Das Wahren einer Frist bedeutet das Einhalten der gesetzten Frist zur Eröffnung oder Erhaltung von Rechten oder Rechtspositionen, zur Erreichung anderer Rechtsfolgen oder zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (z. B. Verwirkung von Säumniszuschlägen). Innerhalb der Frist ist eine Handlung zu erbringen, etwas zu unterlassen oder zu dulden. Auch kann eine Frist abzuwarten ...mehr

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zfs 09/2020, Aktuelle Recht... / 4. Grundsätze der Verwirkung

Weitere Besonderheiten ergeben sich, wenn der Geschädigte wahrheitswidrig einen ihm bekannten Vorschaden als unreparierten Altschaden bzw. unvollständige Reparaturmaßnahme verschweigt und dies sodann erst in einem Prozess aufgedeckt wird. a) Für diese Fallgruppe hat sich bereits eine gefestigte Rechtsprechung gebildet, die strenge Anforderungen an eine Abgrenzung zwischen Alt...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / c) Verwirkung

Die Härteklausel des § 1361 Abs. 3 BGB ordnet eine entsprechende Anwendung der Beschränkungstatbestände des § 1579 Nr. 2-8 BGB an. Danach kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten, auch unter Wahrung von Kindesbelangen, grob unbillig wäre. Dies ermöglicht unter den gesetzlich no...mehr