Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.6 Verjährung (Abs. 4)

Rz. 35 Der Erstattungsanspruch unterliegt seinerseits der vierjährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid gemäß Abs. 3 unanfechtbar geworden ist, und endet mit Ablauf des vierten Kalenderjahres. Auf den Zeitpunkt der unrechtmäßigen Leistungsgewährung oder des Aufhebungsbescheides kommt es nicht an. Anders als § 50 A...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.3 Rückwirkende Rücknahme (Abs. 4)

Rz. 26 Die Fälle, in denen eine rückwirkende Rücknahme rechtswidrig begünstigender VA möglich ist (Rückwirkungsgründe), sind in Abs. 4 Satz 1 für VA mit und ohne Dauerwirkung abschließend aufgezählt. Es sind dies alternativ die auch den Vertrauensschutz ausschließenden Gründe des Abs. 2 Satz 3, ferner die ausdrücklich durch Verweisung auf Abs. 3 Satz 2 genannten Fälle der Wi...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung

Leitsatz Eine grob fahrlässige Amtspflichtverletzung des Testamentsvollstreckers, welche zur Verwirkung des Anspruchs auf Auszahlung einer Testamentsvollstreckergebühr berechtigt, liegt vor, wenn der Testamentsvollstrecker im Rahmen des von ihm gem. § 2215 BGB zu erstellenden Nachlassverzeichnisses wesentliche Nachlassaktiva nicht angibt und das letzte, aktuelle und mehrfach ...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des... / Leitsatz

Eine grob fahrlässige Amtspflichtverletzung des Testamentsvollstreckers, welche zur Verwirkung des Anspruchs auf Auszahlung einer Testamentsvollstreckergebühr berechtigt, liegt vor, wenn der Testamentsvollstrecker im Rahmen des von ihm gem. § 2215 BGB zu erstellenden Nachlassverzeichnisses wesentliche Nachlassaktiva nicht angibt und das letzte, aktuelle und mehrfach geändert...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche nach dem Tod der Frau …, die am 19.10.2013 verstarb (Erblasserin). Die Klägerinnen sind die Enkelinnen der Erblasserin. Die Beklagte ist eine Tochter der Erblasserin und zugleich die Tante der Klägerinnen. Durch notarielles Testament des Notars …, vom 19.10.2012 (...) und Erbvertrag des Notars … vom 2.4.1980 (...) setzte die Erblasserin die B...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des... / Anmerkung

Nach § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht durch letztwillige Verfügung etwas anderes bestimmt hat. Die Höhe und Angemessenheit der Vergütung ist ohne nähere Festlegung durch den Erblasser meist schwierig zu bestimmen. Eine Konkretisierung der Vergütungshöhe im Rahmen der letztw...mehr

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zerb 3/2018, Verwirkung des... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist teilweise begründet. Die Klägerinnen haben einen Anspruch gegen die Beklagte aus §§ 2218, 666, 260 Abs. 2 BGB auf Eidesstattliche Versicherung, dass die Beklagte nach bestem Wissen die Angaben im Nachlassverzeichnis so vollständig angegeben hat, wie sie dazu imstande war. (...) Der Zahlungsantrag ist teilweise begründet. Die Klägerinnen haben einen Anspr...mehr

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FF 3/18 / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 133/17 a) Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von Senatsurt. BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). b) Das bloße Unterlassen der Gelte...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Unterhalt

OLG Köln, Beschl. v. 8.11.2016 – 26 UF 107/16, FamRZ 2017, 1833 Der Gesetzgeber hat in § 197 BGB deutlich zum Ausdruck gebracht, in welchen zeitlichen Grenzen ein Schuldner grundsätzlich mit der Vollstreckung titulierter Forderungen rechnen muss. Innerhalb der in § 197 BGB festgelegten Zeiträume steht es grundsätzlich zur Disposition des Gläubigers, wann er eine Vollstreckung...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 15 Alle übrigen Gebühren und Auslagen kann der Anwalt nur mit der Landeskasse abrechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 16 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des RVG in Teil 2 Abschnitt 5 VV, den Nrn. 2501 ff. VV. Rz...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch: Verwirkung des Unterlassungsanspruches

Leitsatz Wird durch eine Störung ein neuer Unterlassungsanspruch ausgelöst, ist für den Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne in der Regel auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen. Eine Verwirkung eines Rechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Verpflichtete aufgrund eines Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und ...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.3 Vorzeitige Beendigung (c)

Rn 29 Der Abschlagstatbestand des § 3 Abs. 2 Buchst. c) ist gegenüber der Vorgängerregelung in der VergVO um den Fall der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramts ergänzt worden. Hinsichtlich der möglichen Fälle der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramts darf auf die Kommentierung zu § 56 InsO [124] verwiesen werden. In Betracht kommt hier die Abwahl des Verwalters nach § 5...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

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FF 11/2017, Verwirkung rück... / Leitsatz

Zur Verwirkung von rückständigem Kindesunterhalt aufgrund nicht zeitnaher Durchsetzung des titulierten Unterhaltsanspruchs. KG, Beschl. v. 28.6.2017 – 13 UF 75/16 (AG Tempelhof-Kreuzberg)mehr

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FF 11/2017, Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts

BGB § 242 § 1613 Leitsatz Zur Verwirkung von rückständigem Kindesunterhalt aufgrund nicht zeitnaher Durchsetzung des titulierten Unterhaltsanspruchs. KG, Beschl. v. 28.6.2017 – 13 UF 75/16 (AG Tempelhof-Kreuzberg) 1 Gründe: I. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 20.4.2016, mit dem die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Bezirksamts Cha...mehr

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FF 11/2017, Verwirkung rück... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 20.4.2016, mit dem die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin – Jugendamt – vom 22.3.2007 für unzulässig erklärt wurde, soweit Unterhalt bis einschließlich Dezember 2013 tituliert ist. Zur Begründung dafür, weshalb die Vollstreckung von im Zeitra...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung: Ohne Verwaltervertrag möglich?

Leitsatz Die Bestellung einer Person zum Verwalter ohne gleichzeitigen Beschluss über den Abschluss eines Verwaltervertrages mit dieser Person ist nicht nichtig. Normenkette WEG § 26 Abs. 1 Das Problem In ihrer Versammlung vom November 2015 votieren die Eigentümer unter TOP 2 einstimmig für die Bestellung von Wohnungseigentümer K zum Verwalter. Im September 2016 beruft K eine V...mehr

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Zur Angemessenheit von Vertragsstrafen in AGB

Zusammenfassung Eine AGB-Vertragsstrafenvereinbarung, die für Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen gleich hohen pauschalen Betrag vorsieht, ist unwirksam, wenn sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist. Vertragsstrafenklausel in AGB Die Klägerin ist Herausgeberin eines Gutscheinheftes ("Schlemmerblock") im Bereich...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.6 Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 24 Die Folgen von Mängeln der Bekanntgabe sind in §§ 40, 41 nicht geregelt. Da die Bekanntgabe aber zu den wesentlichen Voraussetzungen des VA gehört und dieser erst ab Bekanntgabe überhaupt wirksam wird (§ 39), sind nicht (nachweisbar) bekannt gegebene VA unwirksam und wie nicht existente zu behandeln (objektiver Wirksamkeitsmangel). Widerspruchsfristen beginnen nicht z...mehr

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zfs 09/2017, Beendigung der... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… Die Ausführungen des BG vermögen seine Beurteilung, der Klageanspruch sei verjährt, nicht zu tragen." [6] Die Beurteilung des BG, die durch die Anspruchsanmeldung des Landkreises T v. 5.7.2007 ausgelöste Verjährungshemmung habe mit dem Abrechnungsschreiben der Bekl. v. 19.10.2009 ihr Ende gefunden, beruht darauf, dass es an die Entscheidung des VR i.S.d. § 115 Abs. 2 S...mehr

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AGS 7/2017, Befristung und Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse

RVG §§ 33, 56; GKG § 20 Leitsatz Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG ist verfassungskonform. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf da...mehr

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AGS 7/2017, Befristung und ... / Leitsatz

Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG ist verfassungskonform. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf das Erinnerungsrecht der Staatskas...mehr

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AGS 7/2017, Befristung und ... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet. Die landgerichtliche Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug geno...mehr

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AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich, da sie ausschließlich das Interesse der Landeskasse berücksichtigt, Kosten zu sparen. Abgesehen davon, dass schon ausgehend von diesem Interesse die Entscheidung unzutreffend ist, berücksichtigt sie in keiner Weise, dass auch verfahrenstaktische Fragen zu beachten sind. Soweit das Gericht der Auffassung ist, es sei kostengünstiger, einen Stufen...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / b) FPR

Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis. Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und S...mehr

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FF 5/2017, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

… Durch hiermit vollinhaltlich in Bezug genommenen Beschl. v. 11.5.2016 hat das Amtsgericht unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin 4.271,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.1.2016 zu zahlen. Hiergegen wenden sich die Antragstellerin mit ihrer zulässigen, in...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / c) Verwirkung nach § 1579 BGB

Der zunächst in konkreter Höhe festzustellende Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt kann der Verwirkung unterliegen. Ob er herabgesetzt oder zeitlich begrenzt wird oder gar in Gänze wegfällt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Die Praxis wird vorwiegend von § 1579 Nr. 2 BGB oder den Tatbeständen bestimmt, die auf einem persönlichen Fehlverhalten des Unterhalt fordernden Ehega...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / bb) Schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 3 BGB

Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann bei Äußerung eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch bzw. bei versuchtem Prozessbetrug greifen, jedoch nicht, wenn das Handeln als leichter Verstoß zu bewerten ist und kein besonderes Gewicht besitzt.[54]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Verfestigte Lebensgemeinschaft, § 1579 Nr. 2 BGB

Geben sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine dritte Person vor dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft aus, kann davon ausgegangen werden, dass sie eine Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bilden. Deren Verfestigung kann sich bereits vor Ablauf von zwei bis drei Jahren herausgebildet haben. Trägt der unterhaltspflichtige Ehegatte zu den Voraussetzungen des § 1...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / ee) Anderer schwerwiegender Grund nach § 1579 Nr. 8 BGB

Eine äußerst kurze Zeit des Zusammenlebens mit einer extrem langen Trennung bei Kinderlosigkeit und ohne jede wirtschaftliche Verflechtung kann einen besonders gelagerten Ausnahmefall bilden, der zur Annahme eines Härtegrundes nach § 1361 Abs. 3 i.V.m. § 1579 Nr. 8 BGB führen kann.[58]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Mutwilliges Hinwegsetzen über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 5 BGB

Der Verstoß des Unterhaltsberechtigten gegen die Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen muss, um den Tatbestand zu erfüllen, schwerwiegend sein und mindestens zu einer Gefährdung mit einem besonderen Gewicht geführt haben. So liegt es erst dann, wenn die wirtschaftliche Grundlage des Unterhaltspflichtigen nicht nur messbar, sondern nicht unerheblich nachhaltig beeintr...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / dd) Schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 7 BGB

Der Verwirkungstatbestand nach § 1579 Nr. 7 BGB wird nicht durch die Veröffentlichung eines Fotos mit dem neuen Partner begründet. Dies mag nicht nötig und nicht gerade geschmackvoll gewesen sein. Es ist aber heute allgemein üblich, Umstände seines Privatlebens in den sozialen Netzwerken zugänglich zu machen. Eine schwerwiegende Verunglimpfung des Unterhaltspflichtigen zumal...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr für schriftlichen Vergleich; Anrechnung der Geschäftsgebühr; Verwirkung einer Erinnerung der Landeskasse

Leitsatz Unter einem schriftlichen Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 2. Alt zu Nr. 3106 VV ist nur ein nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG geschlossener Vergleich zu verstehen. Ein nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO geschlossener Vergleich genügt insoweit nicht. Voraussetzung für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG ist die konstitutive Mitwirkung de...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl I, S....mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / 2

Trotz beachtenswerter Kritik[2] ist die Literatur dieser Ansicht überwiegend beigetreten und wendet bis heute § 254 Abs. 2 S. 1 BGB bei einer nichterhobenen Verjährungseinrede an.[3] Gleiches gilt – bis auf wenige Ausnahmen[4] – auch für die Rechtsprechung der Instanzgerichte.[5] Der BGH hat über drei Etappen in den Jahren 1984,[6] 2007[7] und 2016[8] ebenfalls eine verfesti...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Unter einem schriftlichen Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 2. Alt zu Nr. 3106 VV ist nur ein nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG geschlossener Vergleich zu verstehen. Ein nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO geschlossener Vergleich genügt insoweit nicht. Voraussetzung für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG ist die konstitutive Mitwirkung des Gerich...mehr

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zfs 3/2017, Wer zahlen will... / A. Grundlagen

Der Eintritt der Verjährung lässt einen Anspruch nicht erlöschen, sondern verschafft dem Schuldner die Möglichkeit zur Nutzung einer Einrede. Wird diese erhoben, bewirkt sie ein peremptorisches Leistungsverweigerungsrecht.[10] Der Anspruch selbst und damit auch die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung bestehen aber dem Grund nach als Naturalverbindlichkeit[11] fort.[12]...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten ist statthaft gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG, 32 Abs. 2 S. 1 RVG und auch sonst zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das AG hat im Ergebnis zutreffend allein den Wert des Auskunftsanspruchs berücksichtigt. 1. Die Frage, wie der Verfahrenswert des in einem Stufenverfahren in Familienstreitsachen...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, ob das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt war und ob eine fiktive Terminsgebühr entstanden ist. Im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2.2 Bindung durch konkludentes Handeln

Rz. 6 Eine Bindung der Finanzverwaltung kann sich, außerhalb einer Zusage, auch aus einem bestimmten Verhalten der Finanzbehörde ergeben. Das ist dann der Fall, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich die Finanzbehörde nicht mit dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt, auf das der Stpfl. vertraut hat und vertrauen durfte.[1] Ein solcher Fa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 5.2 Verwirkung – Rechtsmissbrauch

Rz. 34a Rechte und damit auch der Rechtsschutz können durch Untätigkeit und Zeitablauf verwirkt werden. Finanzgerichtliche Entscheidungen haben unter diesem Gesichtspunkt eine Verwirkung der Einspruchsbefugnis angenommen, wenn der Beteiligte rügelos einen belastenden Verwaltungsakt befolgt hat, für dessen Anfechtung die einjährige Einspruchsfrist nach § 356 Abs. 2 AO gegeben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.1.1 Einspruch gegen den Grundlagenbescheid

Rz. 21a Der Einspruch gegen den Grundlagenbescheid kann nicht mit Einwendungen begründet werden, die sich gegen Regelungen des Folgebescheids richten.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 9.1 Grundlagen

Rz. 69 Stellt ein Stpfl. bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts [1], d. h. einen Antrag, eine inhaltlich bestimmte Regelung zu treffen, so eröffnet er hiermit das auf den Erlass dieses Verwaltungsakts gerichtete Verwaltungsverfahren.[2] In diesem Verfahren besteht für die Finanzbehörde die allgemeine Verpflichtung, über den Antrag binnen angemesse...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Ehegattenunterhalt

Wird die Ehefrau während der Trennungszeit von einem anderen Mann schwanger, so kann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bereits nach gut einem Jahr der bestehenden Partnerschaft ausgegangen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob ein gemeinsamer Hausstand begründet worden ist. Eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kommt in diesem...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Zahlungsverzug

Rz. 12 Die Vorschrift greift bei Vertragsstrafen ein, deren Verwirkung durch einen Zahlungsverzug des Schuldners (§ 286 BGB) ausgelöst wird. Der Begriff des Zahlungsverzugs ist ebenfalls weit auszulegen. Eine Vertragsstrafenklausel, die an eine nicht fristgemäße Zahlung des Schuldners anknüpft, ist nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.[23] Auch ein Vertragsstrafeversprechen für da...mehr