Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 20.11.2012, BStBl I 2012, 1100 (Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen). Rn. 1038 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zum Urt BFH v 19.07.2011, X R 26/10, BStBl II 2012, 856 betreffend die Nachbetreuungsleistungen von Versicherungsvertretern (s §§ 4,5 Rn 877 (Hoffmann)) hat das BMF v 20.11.2012, BStBl I 2012, 1100 detaillierte Auflagen zur Ermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, in der Satzung eine Bestimmung aufzunehmen, nach der sie den Abschluss privater Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln kann. Hierdurch soll dem Wunsch der Versicherten Rechnung getragen werden, bestimmte Versicherungen, die ihren Krankenversicherungsschutz e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 888 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertvermutung (s Rn 419 ff) gilt auch für Forderungen (BFH BStBl II 1990, 117). Ausgangspunkt der Bewertung ist dabei der Nennwert, einerlei ob AK oder HK oder ein sonstiger Wert vorliegt (s Rn 876 ff). Der eventuell niedrigere Teilwert iSd EStG reflektiert das gemilderte (Forderungen im AV gem § 253 Abs 3 S 5 HGB) bzw strenge Niede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulspenden

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Schulen werden über ihre steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Fördervereine bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützt. So finanzieren Schulfördervereine oft eine zusätzliche Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten, Materialien usw. oder unterstützen bedürftige Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch die Bezuschussung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachleistungsverpflichtung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG)

Rn. 1008 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen sind gem § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG mit den Einzelkosten und angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Die Bewertung hat somit zu Vollkosten unter Einschluss angemessener Anteile an Verwaltungs- und Finanzierungskosten zu erfolgen (s Rn 1001, 1002). Maßgebend sind die W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Steuerliche Rückstellungsbildung, Bielefeld 1993, 42; Günkel/Fenzl, Ausgewählte Fragen zum StEntlG: Bilanzierung und Verlustverrechnung, DStR 1999, 649; Glade, StEntlG: Einschränkung handelsrechtlich ordnungsmäßiger Rückstellungen als "Steuerschlupflöcher", DB 1999, 400; Roser/Tesch/Seemann, Grundsätze der Abzinsung von Rückstellungen, FR 1999, 1345; Hoffmann, Die ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Externe Teilung des Versorgungsausgleichs (§ 3 Nr 55b EStG)

Rn. 2657 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei der externen Teilung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Ehegatten begründet das Familiengericht für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswertes bei einem anderen Versorgungsträger als dem, bei dem das Recht auf Versorgung durch den Ausgleichsverpflichteten begründet wurde. Eine externe Teilung kann zwisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im > Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Sätze 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen

Tz. 21 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 8 umfasst Einzel-(Jahres-) und Konzernabschlüsse von Unternehmen, "deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden" ("…whose equity or debt securities are traded in a public market…") oder von Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei einem Wertpapieraufsichtsgremium bereits e...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Tz. 45 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mark Carney, seinerzeit Governor der Bank of England und Chairman des G20 Financial Stability Board (FSB) und mittlerweile kanadischer Premierminister, warnte bereits im Herbst 2014 vor einer "Carbon Bubble", die den Finanzmärkten drohe und potenziell gravierendere Auswirkungen als die Finanz- und Wirtschaftskrise haben werde. Wenn die Staate...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cae) Leistungen aus einer Krankenversicherung

Rn. 33 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Krankengeld Zu den Leistungen in der (gesetzlichen) Krankenversicherung s § 21 Abs 1 SGB I, § 11 SGB V. Ein Bsp für eine solche Leistung ist das Krankengeld (§ 21 Abs 1 Nr 2 Buchst g SGB I, § 44 SGB V, s BFH BFH/NV 2009,1625). Dieses unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG; s § 32b Rn 81f (Handzik);...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 2.1 Verkaufskommission

Die Verkaufskommission ist der vorrangige Anwendungsfall in der Praxis. Der Kommittent als Eigentümer eines Gegenstands bedient sich für den Verkauf eines Kommissionärs als eingeschaltetem Unternehmer, der gegenüber dem Erwerber den Vorgang in eigenem Namen abwickelt. Kommt der Verkauf zustande, liegt nach § 3 Abs. 3 UStG eine Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 33 Auch wenn an den grds. Zielen der CSRD nicht gerüttelt werden soll, wurden Ende 2025 umfangreiche Änderungen an der CSRD von der EU beschlossen (§ 1 Rz 85 ff.), die nach deren Umsetzung insbes. Auswirkungen auf die Phase-in-Regelungen haben. Aktuell ist in den bekannt gemachten ESRS geregelt, dass Unternehmen oder Konzerne, die an ihren Bilanzstichtagen die durchschn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.4 ESRS E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 102 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Die im Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Themenstandards angegebenen Titel der Offenlegungspflicht weichen von der im Standard verwendeten Formulierung ab. Folgende drei Formulierungen treten auf: Erwartete fin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.30 Versicherungsleistungen

Leistung aus Praxisausfallversicherung ist keine Betriebseinnahme, die Beiträge daher keine Betriebsausgabe. Anders: Quarantäne-Versicherung.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 4 Gewinnkorrekturen

Durch Gewinnkorrekturen im Zeitpunkt des Übergangs soll verhindert werden, dass bestimmte Vorgänge, verursacht durch die unterschiedlichen Zeitpunkte einer Berücksichtigung, sich überhaupt nicht oder aber doppelt auf den Gewinn auswirken.[1] Dieses trifft auf folgende Grundfälle zu: Ein Vorgang hat sich bereits ausgewirkt und wird sich nach einem Wechsel nochmals auswirken. Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.43 Versicherungsbeiträge

Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind.[1] Beispiele für betriebliche Versicherungen: Versicherungen für das Kfz im Betriebsvermögen, Feuerversicherungen, Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (Lebensversicherung, Unfallversicherung), Betriebsunterbrechungsversicherung. Keine Betriebsausgaben: Kranken-, Krankentagegeld- oder Lebensve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.38 Unfallkosten

Liegt ein Unfall auf einer betrieblichen Fahrt vor (z. B. Geschäftsreise, nicht jedoch Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), sind die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig, allerdings nicht bei Vorliegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Ist der Unfall anlässlich einer privaten Fahrt oder Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geschehen, liegt eine Nutzungsentnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung in die Vatikanstadt unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vietnam / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Vietnam unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Indien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach China unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Korea unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sri Lanka / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Sri Lanka unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Philippinen / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung auf die Philippinen unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saudi-Arabien / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Saudi-Arabien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Brasilien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Taiwan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Taiwan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Australien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Belarus unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Japan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Malaysia / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Malaysia unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Chile unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mexiko / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Mexiko unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die VAE unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die USA unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Katar / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Katar unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Quebec unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Usbekistan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Usbekistan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Uruguay unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Bosnien und Herzegowina, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das A...mehr