Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Chile um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Chile kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Indien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Indien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Indien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Korea / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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China / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Moldawien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-moldauischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anw...mehr

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Brasilien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Chile / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Liechtenstein / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Liechtenstein wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Liechtenstein und übt in...mehr

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USA / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Kanada / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Indien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Japan / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Japan um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Japan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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USA / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in den USA um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in den USA kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

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Korea / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Korea um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Korea kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Kanada / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Kanada um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Kanada kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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China / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in China um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in China kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Schweiz / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Besondere Personenkreise Diese Regelung gilt auch für selbstständige erwerbstätige Personen. Bei Beamten gelten die Rechtsvo...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3.2 Sonstige Verbindlichkeiten: Ausgaben, die das Jahr zuvor betreffen

Sonstige Verbindlichkeiten stellen das Pendant zu den sonstigen Vermögensgegenständen dar. Sie umfassen insbesondere auch Ausgaben nach dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine Zeit vor dem Abschlussstichtag darstellen (antizipative Abgrenzung). Die Position "Sonstige Verbindlichkeiten" ist in § 266 Abs. 3 HGB unter Position C Nr. 8 ausgewiesen. Es handelt sich um einen Sa...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 11 Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz (§ 8 Abs. 2 BetrAVG)

Beschäftigte können im Insolvenzfall des Arbeitgebers grundsätzlich eine auf ihr Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung fortsetzen, wenn die ihnen gegebene Versorgungszusage auf die Versicherungsleistung verweist. Das Wahlrecht besteht nicht, wenn die Versicherung in die Insolvenzmasse fällt oder eine Übertragung des Anspruchs auf einen Pensionsfonds durch den PSVaG ber...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.2 Beitragszusage mit Mindestleistung

Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung [1] verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von bestimmten Beiträgen für den Aufbau einer bAV. Dabei garantiert er eine Mindestleistung bzw. den Erhalt der eingezahlten Beiträge abzüglich der für die Absicherung der biometrischen Risiken verbrauchten Beträge. Ferner muss er in diesem Zusammenhang auch das planmäßige Versorgungs...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.4 Übertragungswert

Die Berechnung des Übertragungswerts wird in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Er ist zum Übertragungszeitpunkt zu bestimmen, wobei nach dem Durchführungsweg zu differenzieren ist. Bei Direkt- sowie bei Unterstützungskassenzusagen entspricht der Übertragungswert dem Barwert, der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung. Für die Berech...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.2 Steuerliche Behandlung

Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind im Jahr der Zahlung abzugsfähige Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Ertrag unabhängig davon, ob es sich um laufende Beiträge oder um Einmalbeiträge handelt. Dies gilt auch dann, wenn die Ansprüche aus der Versicherung beliehen oder abgetreten sind. Der Versicherungsanspruch aus einer Direktversiche...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4 Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betriebliche Altersversorgung durchführen und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewähren.[1] Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers unter ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.3 Finanzierung

Die Beitragszahlung des Arbeitgebers kann in Form laufender Beiträge oder durch Einmalzahlung erfolgen. Die Liquidität des Unternehmens wird in Höhe der Prämienzahlung gemindert, wobei der Liquiditätsabfluss teilweise durch Beleihung des Deckungskapitals wieder rückgängig gemacht werden kann. Eine Beleihung kann für das Unternehmen mit einem Finanzierungsvorteil verbunden se...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.10 Anspruch auf Schließung von Versorgungslücken bei Entgeltumwandlung

Beschäftigte dürfen bei der Inanspruchnahme von externen Durchführungswegen auch dann ihre bAV weiter aufbauen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, sie aber kein Entgelt erhalten.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arbeitnehmer sich in Elternzeit befinden oder wegen längerer Krankheit kein Entgelt mehr erhalten, sondern Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in 3-facher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die bAV...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 87 Zuschla... / 2.4 Anrechnung von Entgeltpunkten auf den Zuschlag bei Vollwaisenrenten

Rz. 9 Sofern Anspruch auf Vollwaisenrente aus mehreren Versicherungsverhältnissen besteht, ist die Vollwaisenrente unter Berücksichtigung der persönlichen Entgeltpunkte der zwei Verstorbenen mit den höchsten Renten (§ 66 Abs. 2 Nr. 3) zu berechnen. Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gemäß § 78 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 87 Abs. 1 Nr. 2 ist hierbei ausschließlich auf de...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1 und 3), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, 4 und 5 § 303, § 303a), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2, Abs. 3 bis 6, § 304). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auc...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.2 Wirksam gezahlte freiwillige Beiträge

Rz. 5 Als Beitragszeiten sind nach Abs. 1 Satz 1 auch Zeiten anzuerkennen, für die freiwillige Beiträge wirksam gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen setzt die Zulässigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. a) Zulässigkeit Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer freiwilligen Beitragszahlung ergeben sich seit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.1 Beiträge

Rz. 7 Beiträge werden von Mitgliedern und Arbeitgebern entrichtet (§ 3 Satz 2). Berechnungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei versichert (§ 3 Satz 3). Der Beitrag ist eine zweckgebundene Einnahme, um die Kosten der Versicherung zu decken. Er orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkei...mehr

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Direktversicherung / 3.1 Übergangsregelung für Altverträge

Die Versicherungsprämien können durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sind die Beiträge sozialversicherungsfrei. Pauschalierungsvoraussetzungen Mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 wurde der § 3 Nr. 63 ES...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 3 Versicherte, die mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage beschäftigt waren, erhalten nach Abs. 1 der Vorschrift bei Berechnung einer aus ihrer Versicherung zu leistenden Rente zusätzliche Entgeltpunkte (sog. Leistungszuschlag). Der Umfang der vom Versicherten zurückgelegten Zeiten mit ständigen Arbeiten unter Tage bestimmt die Höhe der zusätzlichen En...mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit der zeitgleichen Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 6 des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. Dabei wurde in Abs. 1 d...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1 Beitragszeiten nach Bundesrecht

Rz. 3 Die Anerkennung von Beitragszeiten setzt nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich die Zahlung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach "Bundesrecht" voraus. Bundesgebiets-Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge in den alten Bundesländern nach dem 8.5.1945 und im Beitrittsgebiet nach dem 2.10.1990 gezahlt worden sind (§ 113 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 60 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992 ) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seither durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) lediglich redaktionell geändert. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.4 Berücksichtigungszeiten

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift zählen zu den rentenrechtlichen Zeiten auch Berücksichtigungszeiten. Berücksichtigungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr (§ 57), Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person in der Zeit vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 (§ 249b). Berücksichtigungszeiten werden in jedem Fa...mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.1.1 Voraussichtliches Jahreseinkommen (Sätze 1 und 4)

Rz. 5 Das Gesundheits-Reformgesetz (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 224) sah zunächst für Abs. 1 vor, dass der Beitragsbemessung die vorläufigen beitragspflichtigen Einnahmen aus der Tätigkeit zugrundegelegt werden sollten; endgültige beitragspflichtige Einnahmen wären dann nach Ablauf des Kalenderjahres zu ermitteln gewesen. Diese Regelung entsprach den Vorgängervorschriften der §§...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.3 Pflichtbeiträge während oder nach einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung

Rz. 10 Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule oder der Teilnahme an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme i. S. des Rechts der Arbeitsförderung nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Für die Zuor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 7 Die aufnehmende Kommune wird von sämtlichen Kosten freigestellt, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dort nicht durch die Flucht ins Frauenhaus geendet hätte. Erstattungsfähig sind im Grundsatz alle Kosten, die innerhalb oder außerhalb des Frauenhauses anfallen, wenn der kommunale Träger sie dem Gesetz nach entsprechend,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Computer, Notebook, Tablet-PC / 9 Wie die Kosten der Garantieerweiterung richtig gebucht werden

Gem. § 255 HGB gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand (z. B. EDV-Hardware) zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Eine Nebenleistung liegt nur vor, wenn sie nur ein Mittel ist, um die...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt, verbleibt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei freiwilligen Mitgliedern werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. Entsprechend gelten auch Renten aus der betrieblichen Altersversorgun...mehr