Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Fehlende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 56 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Hat der Verleiher keine Erlaubnis zur ArbN-Überlassung (> Rz 3 f), kommt es für die Haftung des Entleihers nicht darauf an, ob er davon Kenntnis hatte oder ob er gutgläubig der schriftlichen Versicherung des Verleihers über das Vorhandensein einer Erlaubnis (§ 12 Abs 1 AÜG) vertraut hat. Die Haftung ist von einem > Verschulden des Entleihers... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 236 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Auch Zweckgesellschaften konnten nach dem Ges-Wortlaut bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschra... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Alterseinkünfte

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom 05.07.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554) wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte grundlegend reformiert; zu Übergangsregelungen > Rz 4. Zu Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.5 Abzugsbeschränkungen

Rz. 93 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Gemäß § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden (z. B. Kosten für die Unterkunft im Ausland, Kosten für Sprachkurse, Fahrtkosten und Mehraufwendungen für Verpflegung). Sind Einkünfte aufgrund eines DBA freizustellen, sind r... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt, wurde § 7a KStG aF mit Wirkung ab dem VZ 1977 iRd Wechsels vom früheren sog klassischen KSt-System zum System eines Vollanrechnungsverfahrens durch die §§ 14–18 KStG 1977 ersetzt (s KSt-RefG v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597). Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) ergab sich... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.9 Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen (§ 12 Abs. 4 BewG)

Rz. 118 Zuwendungsgegenstand der Erbschaft- und Schenkungsteuer können auch Ansprüche aus einer Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherung sein.[1] Insbesondere das – mit Zustimmung des Versicherers erfolgende – unentgeltliche Einrücken in die Rechtsstellung des bisherigen Versicherungsnehmers kann den Steuertatbestand verwirklichen.[2] In diesem Fall entsteht die Steuer – an... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.6 Uneinbringliche Forderungen (§ 12 Abs. 2 BewG)

Rz. 113 Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang nicht mehr gerechnet werden kann. Dies kann zum einen an der Vermögenslage des Schuldners liegen. Uneinbringlichkeit ist unter diesem Gesichtspunkt insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sc... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Altersvorsorge / 3.1.3 Rürup-Vertrag

Durch die sog. "Rürup-Rente"[1], die mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, werden auch Beiträge des Steuerpflichtigen in privatrechtlich geregelte Rechtsverhältnisse zu Gunsten einer Basisversorgung als Sonderausgaben dem Grunde nach begünstigt. Steuerpflichtige, die keinem gesetzlichen Alterssicherungssystem angehören, können damit eine steuerlich begünstigte Basi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Einkunftsart zu fal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.4 Entschädigung durch einen Dritten

Rz. 34 Auch die Zahlung durch einen Dritten, der den Verlust der Einnahmen nicht verursacht hat (z. B. Versicherung), kann eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG sein.[1] Stets ist aber genau zu prüfen, wer warum wofür leistet. Verspricht der neue Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung dafür, dass er die vom alten Arbeitgeber zugesagte bedingte "A... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7 Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG a. F.)

2.1.4.7.1 Allgemeines Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.3 Nicht begünstigte Versicherungen

Rz. 91 Nicht begünstigt sind die folgenden Versicherungen: Kapitalversicherung gegen Einmalbetrag. Kapitalversicherung gegen laufende Beitragsleistungen, die Sparanteile enthalten, mit einer Vertragsdauer von weniger als 12 Jahren. Kapitalversicherungen ohne ausreichenden Mindesttodesfallschutz. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag. Rentenversicherungen mi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.2 Begünstigte Versicherungen

Rz. 86 Begünstigte Versicherungen sind Lebensversicherungen. Dies ist der Oberbegriff für alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Es wird unterschieden nach dem versicherten Risiko in reine Risikoversicherungen (Leistung nur im Todesfall), reine Erlebensversicherungen (keine Leistung im Todesfall) und als wichtigste gemischte Versicherungen (Leistung im Erleben... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4 Beiträge zu anderen Versicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 75 Andere Versicherungsbeiträge sind nach wie vor im Rahmen der Höchstbeträge (vgl. Abs. 4; Rz. 269a) abziehbar, allerdings nur, wenn die Krankenversicherungs- und/oder Pflegeversicherungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht erreichen. Ist das der Fall, kommt ein weiterer Abzug der Beiträge nicht mehr in Betracht. Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge: zu Kranken- u... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Beiträge zu Versicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 3a EStG)

2.1.1 Allgemeines Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 268 Für sonstige Versicherungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 und 3a wird gem. § 10 Abs. 4 EStG ein zusätzlicher Höchstbetrag von 2.800 EUR jährlich gewährt. Der Betrag ist ab Vz 2005 in voller Höhe abziehbar, anders als nach § 10 Abs. 3 EStG erfolgt also kein Anwachsen von 60 % auf 100 %. Der Höchstbetrag ermäßigt sich auf 1.900 EUR, wenn der Stpfl. ganz oder teilweise ohne eig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.1 Allgemeines

Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapitallebensversicherunge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.1 Beiträge zu Krankenversicherungen

Rz. 98 Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind i. d. R. durch die private Lebensführung veranlasst und somit nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, sodass Beiträge zu Krankenversicherungen regelmäßig nur als Sonderausgaben abziehbar sind.[1] Etwas anderes gilt, wenn mit der Versicherung allein das Risiko einer typischen Berufskrankh... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.6 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 104 Beiträge für Unfallversicherungen, mit denen alle Unfallrisiken, also betriebliche, berufliche und private Unfälle abgedeckt werden, sind auch durch die private Lebensführung veranlasst, sodass eine Aufteilung in Sonderausgaben und Betriebsausgaben – ggf. im Wege der Schätzung nach § 162 AO – möglich ist; d. h., die Aufwendungen sind anteilig Betriebsausgaben und Son... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2 Keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 97 Beiträge an Versicherungen können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt (§ 10 Abs. 1 S. 1 EStG). Hierbei ist entscheidend, ob das versicherte Risiko in den betriebl./berufl. oder den privaten Bereich fällt.[1] Welche Schäden ersetzt werden sollen, ist ohne Bedeutung.[2] Eine Absicherung betrie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.5 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 83 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit sind solche an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gem. §§ 327, 341ff. SGB III. Mit der Versicherung soll das Risiko der Arbeitslosigkeit abgedeckt werden. Der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ist im Rahmen der Höchstbeträge zulässig. mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 76 Der Abzug von Beiträgen zu Versicherungen als Sonderausgaben setzt ein bestehendes Versicherungsverhältnis voraus, das gesetzlicher (z. B. Krankenversicherungen) oder vertraglicher (z. B. Haftpflichtversicherung) Natur sein kann. Ein gesetzliches Versicherungsverhältnis besteht auch dann, wenn jemand der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beigetreten ist (z. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.6 Risikoversicherungen

Rz. 84 Beiträge zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Todesfallrisikoversicherung), sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Die Versicherungssumme wird nur bei dem Tod des Versicherungsnehmers innerhalb eines bestimmten Zeitraums fällig, ansonsten erfolgt keine Versicherungsleistung, auch keine Rückgewähr der Prämien.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 82 Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, mit der sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser aufgrund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat (§ 100 VVG). Begünstigt sind freiwillige und gesetzliche Pflichtversicherungen, z. B. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.6 Abfluss

Rz. 106 Beiträge für Versicherungen sind als Sonderausgaben in dem Vz im Rahmen der Höchstbeträge, ab Vz 2005 im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrags des Abs. 3 und 4, ab Vz 2010 im Rahmen der Höchstbeträge des Abs. 4 abziehbar, in dem sie geleistet worden sind. Es gilt das Abflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 26ff. und Rz. 70). Laufende Beiträge für Versicherungen sin... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.5 Beiträge zu Lebensversicherungen

Rz. 102 Beiträge für Lebensversicherungen dienen der Abdeckung eines Risikos, das in der Person des Stpfl. begründet ist. Die Aufwendungen sind daher privat veranlasst und keine Betriebsausgaben/Werbungskosten. Die Deckung dieser Risiken führt nur dann zum Abzug der Prämien als Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn durch die Ausübung des Betriebs/Berufs ein erhöhtes Risiko ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.3 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 100 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherungsträger abführt, sind Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Es gilt das zu Rz. 99 Gesagte. Die Beiträge sind keine – vorab entstandenen – Werbungskosten zur Erlangung späterer, nach § 22 Nr. 1a EStG stpfl. Einkünfte. Das gilt ausdrücklich auch f... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.2 Beiträge zu Krankenversicherungen und zur Pflegeversicherung

Rz. 80 Beiträge, die für Zusatzleistungen gezahlt werden und nicht unter Nr. 3 fallen (Rz. 69ff.), sind Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge, z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder der Finanzierung des Krankengelds dienen, Beiträge zu einer Reisekrankenversicherung.[1] mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.3 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 81 Zu den Unfallversicherungen gehören die gesetzliche und private freiwillige Unfallversicherung. Zur Abgrenzung zu den Werbungskosten und Betriebsausgaben vgl. Rz. 100ff. Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt das Risiko abhängig Beschäftigter von den Folgen von Arbeitsunfällen (Verletzungen, Tod) und von Berufskrankheiten ab. Private Unfallversicherungen dec... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Höchstbeträge ab Vz 2005 (§ 10 Abs. 3, 4 EStG a. F.)

Rz. 261 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004 ist die Höchstbetragsrechnung ersetzt worden (Rz. 225, 262ff.). Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind bis zu einem einheitlichen Höchstbetrag von 20.000 EUR abziehbar. Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist der Höchstbetrag ab 1.1.2015 an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Ren... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkünftegesetz (AltEi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs

Rz. 107 Beiträge für Versicherungen sind nur im Rahmen der Höchstbeträge, ab Vz 2005 im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrags des Abs. 3 und 4, ab Vz 2010 Abs. 4, als Sonderausgaben abziehbar (Rz. 221ff.). Die darüber hinausgehenden Zahlungen sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Ein Rücktrag und/oder Vortrag auf andere Vz findet nicht statt (so aber für Zuwendungen gem. §... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen... mehr

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Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s.o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.8 Abzugsbeschränkungen (§ 10 Abs. 2 EStG)

Rz. 110 Weitere Voraussetzungen für den Abzug von Versicherungsleistungen als Sonderausgaben folgen aus Abs. 2 und 2a und (ab 1.1.2019) Abs. 2b (Rz. 174ff.). Rz. 111–112 einstweilen frei mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche... mehr