Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fort- und Weiterbildung: Fi... / 7 Die Kostenseite

Wie schon erwähnt, spielen bei der Fort- und Weiterbildung die Kosten eine entscheidende Rolle. Häufig passen die Vorstellungen und Wünsche der zukünftigen Teilnehmer sowie die finanziellen Möglichkeiten nicht zusammen. Insbesondere für Präsenzveranstaltungen fallen nicht nur Teilnahmegebühren an, sondern es entstehen gegebenenfalls weitere Ausgaben: Fahrtkosten (zum Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 3.4 Personalkosten

Neben den Fahrzeugkosten spielen die Personalkosten im Fuhrpark eine wichtige Rolle. Um eine korrekte Analyse der Kosten vornehmen zu können, muss zunächst eine Zuordnung der Personalkosten zu Kostenträgern erfolgen. Die Einteilung in direkte und indirekte Kosten ist abhängig von der Sichtweise. Bezogen auf die erbrachte Dienstleistung, den Transport eines Gutes von A nach B ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.4 Gemischte Aufwendungen

Selbstverständlich sind rein betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Schwieriger wird es, wenn die Kosten nicht nur fachliche / betriebliche, sondern auch nicht fachliche / nicht betriebliche, also gesellschaftliche bzw. private Inhalte betreffen. Man spricht hier von sog. "gemischten Aufwendungen". Derartige Aufwendungen können unter bestimmten Vorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / c) Beruflich veranlasste Fahrten/Verpflegungsmehraufwendungen

Beruflich veranlasste Fahrten: WK sind auch Aufwendungen von Arbeitnehmenden für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie keine Familienheimfahrten sind. Arbeitnehmende können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, die Fahrtkosten mit de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / VIII. Abziehbare Aufwendungen

Hier sollen nur einige der wichtigsten Aufwendungen Erwähnung finden, die als BA/WK im Zusammenhang mit Bildungsaufwendungen abgesetzt werden können, wobei für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 und 4 EStG entsprechend zu verfahren ist: Arbeitsmittel (Fachliteratur, EDV, Büromaterial, Berufskleidung etc.), Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Tagespauschale ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / d) Beispiele

Beispiel 1 Ein Arbeitgebender bietet seinen Arbeitnehmenden an vier Tagen in der Woche eine Tätigkeit in einem Coworking-Space an. Einen Tag in der Woche arbeiten die Arbeitnehmenden im Betrieb. Der Arbeitgebende hat als Tätigkeitsstätte für die Arbeitnehmenden jeweils den Coworking-Space festgelegt. Lösung: Der Coworking-Space ist die erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernungsp...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 167 Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 3 Angaben auf Seite 2

Rz. 173 [Unterkunft am Beschäftigungsort → Zeilen 23, 24] Der Abzug der laufenden tatsächlichen Kosten für die zweite Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Garagen-, Stellplatzmiete) ist – unabhängig von der Wohnungsgröße – auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 EUR bzw. jährlich 12.000 EUR begrenzt (Zeile 23), wenn Sie im Inland liegt. Für im Ausland belegene Wo...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 705 [Fortbildungskosten → Zeile 63] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 430) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1.4 Vorsteuerbeträge prüfen

Prüfen Sie, ob Vorsteuerbeträge berechtigt, vollständig und mit den korrekten Steuersätzen verbucht wurden. In den gängigen Buchhaltungssystemen ist ein Vorsteuerabzug individuell bei jeder einzelnen Buchung oder generell als Funktion beim jeweiligen Konto hinterlegbar.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gewinn- und Verlustrechnung (G & V) gem. § 275 HGB

Rz. 509 Im Gegensatz zur Bilanz, in der die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen werden, wobei das Zustandekommen des Jahresergebnisses und unter Umständen auch seine Höhe nicht ersichtlich werden, gibt die Gewinn- und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung Auskunft über Art und Höhe der Erfolgsquellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bil...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.5 Reisekosten

Rz. 192 Bei den Umsätzen für das Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 UStG nehmen die Reisekosten des Unternehmers und des Mitunternehmers bei Personengesellschaften sowie die vom Unternehmer an seine Arbeitnehmer gezahlten Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen eine besondere Stellung ein, weil sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß betriebliche und private Interessen übersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rechtsnormen

Rz. 3 Die Rechtsverletzung muss sich auf eine Rechtsnorm beziehen. Rechtsnormen sind Gesetze, Rechtsverordnungen[1], autonome Satzungen (juristischer Personen des öffentlichen Rechts), Gewohnheitsrecht, Völkerrecht, die allgemeinen Regeln gem. Art. 25 S. 1 GG sowie die nach Art. 59 Abs. 2 GG transformierten völkerrechtlichen Verträge, insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen, G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 3 Andere gesetzliche Werbungskosten-Pauschbeträge

Rz. 15 Werbungskosten-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG, die auf gesetzlichen Regelungen beruhen, sind: Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kfz, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG; vgl. § 9 EStG Rz. 112ff.). Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Diese Pauschale...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

Leitsatz Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

Rn. 317 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist für ArbN ab VZ 2014 neu in § 9 EStG geregelt worden. Die Regelung ist dem Grunde und der Höhe nach abschließend, s § 9 Abs 4a EStG. Es kann nur in den genannten Fällen Verpflegungsmehraufwand in den vorgegeben Pauschbeträgen geltend gemacht werden. Tatsächlich angefallene höhere Kosten bleiben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechtsgrundlage

Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwendung zu einer offens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter Haushaltsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 298 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen sind gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, ebenso Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstbeträge, s Rn 308ff. Dasselbe gilt nach § 3 Nr 16 EStG für Reisekostenersatz und die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstgrenze an im privaten Dienst angestellte Personen, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rn. 322 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie bei Auswärtstätigkeiten im Inland kann der ArbG auch bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von sog Auslandstagegeldern, bei denen es sich um Pauschbeträge handelt, steuerfrei ersetzen, R 9.6 Abs 3 LStR 2023. Der steuerfreie Ersatz von nachgewiesenen Verpflegungsmehraufwendungen, die die jeweiligen festg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Reisekosten im Einzelnen

Rn. 305 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wählt der StPfl auf einer Dienstreise eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzugsbereich seines Zielortes und fährt er von dort täglich mit dem Pkw zum Tätigkeitsort, so gehören diese Fahrtkosten grundsätzlich auch zu den Dienstreisekosten. Wenn sich die Dienstreise über mehrere Wochen erstreckt und der StPfl an Wochenenden zum Ort seines Lebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 302 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der Rspr des BFH aus dem Jahr 2005 (s BFH BStBl II 2005, 782; 2005, 785; 2005, 788; 2005, 789; 2005, 791) ist das steuerrechtliche Reisekostenrecht neu konzipiert und vereinfacht worden. Grundlage dieser neuen Rspr ist die konsequente Anwendung des objektiven Nettoprinzips. Dies bedeutet, dass die Kosten, die zur Erzielung von Einn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pauschsätze für Übernachtung

Rn. 318 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Kosten der Übernachtung im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland oder Ausland sowie bei einer Fahrtätigkeit (R 9.7 LStR 2023) können wie bisher entweder ohne Einzelnachweis mit Pauschbeträgen oder in der nachgewiesenen Höhe steuerfrei ersetzt werden. Soweit der ArbG die Übernachtungskosten pauschal ersetzen will, darf er ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auslösung

Rn. 332 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die häufig vertraglich vereinbarten Auslösungen stehen Reisekostenvergütungen gleich. Denn sie werden an private ArbN vor allem gezahlt, um den Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft bei auswärtigen Arbeiten, insbesondere Bau- und Montagestellen, abzugelten. Auslösungen sind zunächst iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, also wenn eine Auswärt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzusehen zu sein. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.9 Lohnsteuerfreie Einnahmen

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 17 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. In der nach § 17 erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) hat das BMAS mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV bestimmt, dass einmalige Einnahmen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verpflegungsmehraufwendungen

Rz. 607 Gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG können für Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland folgende Pauschbeträge je Kalendertag geltend gemacht werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Kostenerstattung

Rz. 1552 Ein im Vertrieb tätiger Arbeitnehmer hat zusätzlich zum Lohnanspruch einen Anspruch auf die Erstattung der ihm entstehenden Reisekosten gegen den Arbeitgeber. Dieser Anspruch richtet sich entweder nach den im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen oder bei Fehlen solcher nach § 670 BGB analog (LAG Hamm v. 30.1.2016 – 5 Sa 1437/15, EversOK Ls. 59; LAG Düsseldorf v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Übernachtungskosten

Rz. 610 Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit im Inland können die tatsächlich entstandenen, durch Einzelnachweis belegten Übernachtungskosten steuerlich geltend gemacht werden (vgl. zu Einzelheiten R 9.7 LStR). Rz. 611 Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet. Stattdessen kann der Arbeitnehmer ...mehr