Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.3 Auslandsreisen

Rz. 71 Für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten im Ausland gelten nach Ländern differierende Pauschbeträge (Auslandstagegelder), die vom BMF bekannt gemacht werden;[1] für nicht in dieser Aufstellung aufgeführte Länder gelten die für Luxemburg festgesetzten Werte. Die Möglichkeit eines Einzelnachweises höherer Verpflegungsmehraufwendungen beste...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 50 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Für Gewinneinkünfte verweist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG auf die entsprechende Anwendung von § 9 Abs. 4a EStG. Rz. 51 vorläufig freimehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.1 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Rz. 18 Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" vom 20.2.2013[1] sollte das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab 1.1.2014 grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden.[2] Rz. 19 Anlass zu der Reform war u. a. die Rechtsprechung des BFH in den vergangenen Jahren, insbesondere in 3 Urteilen v...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.2 Begriff und Abgrenzung der Reisekosten

Rz. 21 Bis zum 31.12.2013 kann eine zu Reisekosten führende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird.[1] Demnach konnten Reisekosten nur dann anfallen, wenn der Arbeitnehmer "auswärtig", d. h. eben nicht an seiner regelmäßigen ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.1 Benutzung von Kraftfahrzeugen

Rz. 32 Nutzt der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug, d. h. einen Geschäfts- oder Firmenwagen,[1] so sind die auf die Reise entfallenden Fahrtkosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten. Ein weiterer Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erübrigt sich daher im Regelfall. Insoweit unterbleibt auch der Ansatz eines z...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.1 Grundlagen

Rz. 4 Reisekosten können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich/beruflich veranlasst sind. Problematisch ist die Behandlung von Aufwendungen für Reisen, die sowohl aus betrieblichen/beruflichen als auch aus privaten Gründen unternommen werden. Der Große Senat des BFH hat für einen derartigen Fall entschieden, dass die Aufwendungen für die Hin- und Rü...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.3 Übernachtungskosten

Rz. 73 Die Abzugsfähigkeit von Übernachtungskosten der beruflich/betrieblich veranlassten Unterkunftskosten während einer Auswärtstätigkeit ist gesetzlich geregelt.[1] Demnach sind notwendige Mehraufwendungen in ihrer tatsächlichen Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Fallen höhere Übernachtungskosten an, weil die Unterkunft gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Auswärtstätigkeit

Rz. 88 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Ermittlung der > Bemessungsgrundlage , also der steuerpflichtigen Teile von Auslösungen, hat die FinVerw Regelungen zugelassen, die die gesetzlichen Vorgaben im Auslegungswege für die Betriebe optimieren. Dazu gehört die zusammengefasste Berechnung: Für die Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Auslösungen darf der ArbG die Vergüt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Möglichkeiten der pauschalen Besteuerung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit gezahlte Auslösungen nicht steuerfrei erstattet werden dürfen, unterliegen sie als stpfl > Arbeitslohn dem Steuerabzug. Der ArbG hat verschiedene Möglichkeiten der Versteuerung. Er kann die sich bei der Reisekostenabrechnung ergebenden steuerpflichtigen Teile Rz. 80/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Inlandstätigkeit

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu den ‚Reisekosten’ gehören die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (> Rz 9) entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung. Das Gleiche gilt bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 125 ff. Der ArbG darf solche Aufwendungen steuerfrei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge (> Rz 31) und beschränkt auf die ersten 3 Monate (> Rz 35) er...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Auslandstätigkeit

Rz. 38 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Was für den Verpflegungsmehraufwand im > Inland gilt, ist grundsätzlich auch bei einer Auswärtstätigkeit im > Ausland Rz 1 zu beachten. Der ArbG darf auch hier die Beträge steuerfrei erstatten, die der ArbN anderenfalls als > Werbungskosten abziehen dürfte (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 4a Satz 5 EStG). Bei Auswärtstätigkeiten, die den ArbN ins Ausl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten können > Betriebsausgaben, > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein. Zu > Außergewöhnliche Belastungen Rz 3. Prozesskosten teilen als Folgekosten das steuerliche Schicksal des Gegenstands eines Rechtsstreits: Sind die streitgegenständlichen Aufwendungen beruflich veranlasst, sind auch die ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Sammel-/Treffpunkt

Rz. 46 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Hat ein ArbN nach den vorstehenden Grundsätzen (> Rz 2–41) keine erste Tätigkeitsstätte, aber nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen/Absprachen/Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich einen festgelegten Ort aufzusuchen/sich dort einzufinden, werden die Fahrtkosten dahin wie bei Fa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerrechtlich relevante > Reisekosten entstehen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (> R 9.4 Abs 1 LStR). Das ist die vorübergehende berufliche Tätigkeit des ArbN außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte (vgl § 9 Abs 4a Satz 2 EStG). Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 20 ff. Zur Bestimmung der > Erste Tätigkeitss...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet ist eine bestimmte Fläche, an bzw auf welcher der ArbN seine Tätigkeit ausübt. Während es sich früher (> Rz 1) auch bei einem weiträumigen Arbeitsgebiet um eine > Regelmäßige Arbeitsstätte handeln konnte, gilt seit 2014 das weiträumige Tätigkeitsgebiet nicht (mehr) als erste Tätigkeitsstätte. Folglich liegt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG kann dem ArbN notwendige Mehraufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen bei Auswärtstätigkeit (> Rz 9) steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Der Umfang der Steuerbefreiung entspricht dem, was der ArbN selbst ohne die Erstattung durch den ArbG als WK abziehen könnte (> Rz 52). Diese Regelung gil...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Doppelte Haushaltsführung

Rz. 94 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei einem ArbN, der aufgrund beruflicher Veranlassung einen doppelten Haushalt führt (> R 9.11 LStR), können folgende Aufwendungen nach § 3 Nr 16 EStG lohnsteuerfrei erstattet werden:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeordnete

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Aufwendungen für das Kraftfahrzeug

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit die Aufwendungen des ArbN Reisekosten sind (> Rz 5 ff), darf sie der ArbG steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 EStG); dies gilt während der Dauer der Auswärtstätigkeit zeitlich unbegrenzt und ungeachtet einer Mindestentfernung. Fahrtkosten aus Anlass von Auswärtstätigkeiten, die auf begünstigte Fahrten (> Rz 24 ff) entfallen, darf der ArbG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rn. 780 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Notwendige Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG (dh dem Ort seines Lebensmittelpunkts) abwesend ist, sind dem Grunde nach WK. Mit dem JStG 1996 wurde erstmals der zeitliche Umfang sowie die Höhe des A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verpflegungsmehraufwand

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Verpflegungszuschüsse des ArbG sind nach § 9 Abs 4a EStG begrenzt steuerfrei (s § 9 Rn 920ff (Teller) und BMF v 24.11.2020, BStBl I 2020,1228). Übersteigen die Leistungen des ArbG die steuerfreien Beträge, kann der übersteigende Betrag vom ArbG bis zu 100 % der steuerfreien Pauschale mit 25 % pauschal besteuert werden (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 4 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verpflegungspauschalen

Rn. 935 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Reform des Reisekostenrechts ab dem VZ 2014 erfolgte durch Einführung von nur noch zwei verschiedenen Verpflegungspauschalen anstelle der bis dahin geltenden dreistufigen Staffelung eine gesetzliche Vereinfachung. Die Höhe der anzusetzenden Pauschalen bei Reisen im Inland ist in § 9 Abs 4a S 3 EStG geregelt. Sie betrug zunächst ab de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XV. Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs 4a EStG)

Schrifttum: Painter, Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im Überblick, DStR 2013, 217; Wirfler, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014: Zweifelsfragen trotz BMF-Schreiben, DStR 2013, 2660; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schram...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abziehbare Aufwendungen

Rn. 813 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter die Regelung fallen notwendige Mehraufwendungen des ArbN für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 1 EStG). Als Unterkunfts- bzw Übernachtungskosten abzugsfähig sind gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 2 EStG die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 920 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die jedem StPfl täglich entstehenden Aufwendungen für Verpflegung stellen steuerlich grundsätzlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung dar. Als WK kommen nur die Mehraufwendungen für die Verpflegung in Betracht. Seit 1996 ist der WK-Abzug dieser Mehraufwendungen gesetzlich geregelt. Dabei bestimmte bereits § 9 Abs 5 EStG iVm § 4 Abs 5 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 9 Abs 4a S 6 und 7 EStG)

Rn. 945 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 4a S 6 EStG ist der Abzug der Verpflegungspauschalen – wie bislang – auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate ist verfassungsgemäß (BFH v 08.07.2010, VI R 10/08, BStBl II 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mahlzeitengestellung bis VZ 2013 und Vereinfachung durch Reform ab VZ 2014

Rn. 950 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurden einem ArbN bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, blieb der WK-Abzug nach der bis 2013 geltenden Rechtslage in Höhe der Verpflegungspauschalen davon unberührt. Im Gegenzug musste jedoch der geldwerte Vorteil beim ArbN als Sachbezug versteuert werden. Diese Rechtslage wurde mit der Reform des st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurverfügungstellen einer Mahlzeit

Rn. 951 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird dem ArbN anlässlich (zB vor Beginn der Tätigkeit oder nach Feierabend) oder während einer Tätigkeit (zB Mittagessen) außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (Wohnung) vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs 4a S 8 EStG um 20 % für Frühs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 47 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 2 S 1 EStG führt abschließend die Fälle auf, in denen die LSt mittels des festen Pauschsteuersatzes von 25 % erhoben wird: Nr 1: Verschaffung von verbilligten oder unentgeltlichen arbeitstäglichen Mahlzeiten Nr 1a: der ArbG oder auf Veranlassung des ArbG stellt ein Dritter den ArbN anlässlich einer beruflichen Tätigkeit außerhalb sein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Painter, Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im Überblick, DStR 2013, 217; Wirfler, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014: Zweifelsfragen trotz BMF-Schreiben, DStR 2013, 2660; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die neue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs 4a S 12 u 13 EStG)

Rn. 960 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Verpflegungspauschalen nach den S 3 und 5 des § 9a Abs 4 EStG, die Dreimonatsfrist nach den S 6 und 7 sowie die Kürzungsregelungen nach den S 8 bis 10 gelten entsprechend auch für den Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Haussta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auswärtige berufliche Tätigkeit oder fehlende erste Tätigkeitsstätte

Rn. 930 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein StPfl hat im Fall einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen Anspruch auf eine nach Abwesenheitszeiten gestaffelte Verpflegungspauschale (§ 9 Abs 4a S 2 EStG). Eine auswärtige berufliche Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn der ArbN – wie in § 9 Abs 4a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschalabzüge

Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Nachweis der WK ist dann entbehrlich, wenn das Gesetz einen WK-Pauschbetrag vorsieht. In diesem Falle kommt der Pauschbetrag in Ansatz, ob nun WK vorliegen oder nicht. Derartige Pauschbeträge finden sich in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG (ArbN-Pauschbetrag), § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG (WK-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen), § 9a S 1 Nr 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 186 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Reisekosten sind WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Der Begriff der Reisekosten umfasst als Oberbegriff Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Abzugsbeschränkungen bestehen für Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Mahlzeitengestellung (§ 9 Abs 4a S 8–10 EStG)

a) Mahlzeitengestellung bis VZ 2013 und Vereinfachung durch Reform ab VZ 2014 Rn. 950 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurden einem ArbN bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, blieb der WK-Abzug nach der bis 2013 geltenden Rechtslage in Höhe der Verpflegungspauschalen davon unberührt. Im Gegenzug musste jedoch der geldwerte Vorteil beim ArbN ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Vorschrift des § 9 Abs 4a EStG im Einzelnen

1. Auswärtige berufliche Tätigkeit oder fehlende erste Tätigkeitsstätte Rn. 930 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein StPfl hat im Fall einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen Anspruch auf eine nach Abwesenheitszeiten gestaffelte Verpflegungspauschale (§ 9 Abs 4a S 2 EStG). Eine auswärtige berufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Änderungen im Zuge der Neuregelung des Reisekostenrechts

Rn. 678 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Im Zuge der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts durch das UntStReiseKG v 20.02.2013 mit Wirkung ab VZ 2014 wurde auch § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 3 EStG neu gefasst und gesetzlich geregelt, dass das Vorliegen eines eigenen Hausstands das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sammelpunkt

Rn. 649 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Als vom ArbG dauerhaft festgelegten Ort, an dem sich der ArbN aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Festlegungen regelmäßig einzufinden oder seine dienstlichen Tätigkeiten regelmäßig aufzunehmen hat, nennt die Gesetzesbegründung unter anderem ein Busdepot oder einen Fährhafen (BT-Drucks 17/10774, 13).Unter die Regelung können zudem solche Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterkunftskosten bei einer Fahrtätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG

Rn. 825 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (JStG 2019 – BGBl I 2019, 2451) eingeführt. Nach dieser Regelung sind notwendige Mehraufwendungen, die dem StPfl während einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (zB als Beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 750 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG als WK zu berücksichtigen sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (BFH v 04.04.2019, VI R 18/17, BStBl II 2019, 449). Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr