Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 687 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 416) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 412 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–51] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 847 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Leitsatz 1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. 2. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.1.1 Bruttoeinnahmen als Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen, d. h. die gesamten Einnahmen (§ 50a Abs. 2 S. 1 EStG). Zu den Einnahmen gehören alle Vergütungen, die von dem Verein in Geld oder Geldeswert geleistet werden (z. B. Auftrittshonorare, Antritts- und Preisgelder, Sachleistungen). Nicht zu den Einnahmen gehören vom Verein ersetzte oder übernommene Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.7 Reisekosten

Wer für den Verein/Verband in dessen Auftrag unterwegs ist, kann für diese "Dienstreisen" auch nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Dadurch eine steuer- und sozialversicherungsfreie Unterstützung, wenn der Verein/Verband dies vorsieht und danach abrechnen will. Bis zu 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer, wenn z. B. der eigene Pk...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern und Sportlern, Ermittlung der Bemessungsgrundlage aufgrund der Bruttoeinnahmen, Beispiel

Überblick Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen (§ 50a Abs. 2 S. 1 EStG). Nicht zu den Einnahmen gehören vom Verein ersetzte oder übernommene Reisekosten, die als Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und als Verpflegungsmehraufwand die gesetzlichen Pauschbeträge nicht übersteigen (§ 50a Abs. 2 S. 2 EStG). Praxis-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.2.1 Fallgruppen, in denen schon nach bisheriger Rechtsprechung ein Abzug zulässig war

Rz. 42 In ständiger Rspr. erkannte der BFH schon vor der Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 zwei Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot an, so die geringfügige private Nutzung (Rz. 42a) und die Aufteilbarkeit nach einem objektiven Maßstab (Rz. 44).[1] In diesen Fällen ist ein Abzug als Erwerbsaufwand unverändert geboten. Rz. 42a Ein unbedeutendes und nicht ins G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit eines Müllwerkers

Leitsatz Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn dieser sich dort jeweils lediglich umkleidet, die Ansage der Einsatzleitung anhört, das Tourenbuch, die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeugschlüssel abholt und danach mit seinen Kollegen die Blinker sowie die Beleuchtung des Müllfahrzeugs kontrolliert (Anschluss an BFH, Urteil v. 21.9.2021, VI R 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.4 Übersicht zu den Änderungen bei den Verpflegungspauschalen

Tz. 67 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 In einer Übersicht gegenübergestellt ergibt sich folgender Vergleich zwischen der Rechtslage 2013 und 2014:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpflegungsmehraufwendungen

2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs 4a Satz 2–7 EStG) Tz. 59 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG)

Tz. 69 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für Tätigkeiten im Ausland gibt es zwei Pauschalen i. H. v. 120 % (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) und 80 % (bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den inländischen Pauschalen. Die entsprechenden Beträge werden durch BMF-Schreiben beka...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG

Tz. 70 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn dem Arbeitnehmer Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Abs. 4a Satz 3, 5 und 6 EStG (Anhang 10) gezahlt werden, soweit diese die danach dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs 4a Satz 2–7 EStG)

Tz. 59 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Reisekosten bei Gewinneinkünften

Tz. 90 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 So wie für einen Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit vorliegt, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird (s. Tz. 10 ff.), ist Auswärtstätigkeit bei Gewinneinkünften dadurch geprägt, dass der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner daue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.3 Dreimonatsgrenze

Tz. 64 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (s. § 9 Abs. 4a Satz 6 und 7 EStG, Anhang 10). Eine (großräumige) Tätigkeitsstätte liegt auch dann vor, wenn während der beruflichen Tätigkeit mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen inn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Mahlzeitengestellung bei auswärtiger Tätigkeit

Wird dem Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit durch seinen Arbeitgeber oder einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese grundsätzlich als Sachbezug anzusetzen. Bis zu einem Wert der Mahlzeit von brutto 60 EUR ("übliche Mahlzeit"), ist der Wert nach § 8 Abs. 2 Sätze 8 und 6 EStG (Anhang 10) i. V. m. § 2 Abs. 1, 5 und 6 SvEV anzusetzen. Übersteigt der P...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Reisenebenkosten

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Hinsichtlich der Fra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers (hier der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale (hierzu s. Tz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wichtige Änderungen im Überblick

Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zusammenfassend sind zum 01.01.2014 folgende wichtige Neuregelungen erfolgt: Der bis 2013 maßgebende Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde ersetzt durch die "erste Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10). Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten) richtet sich nunmehr nach ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Im Einkommensteuergesetz geänderte Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die relevanten Änderungen im Zusammenhang mit dem 2014 in Kraft getretenen neuen Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR berücksichtigt werden. Tz. 61 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Definition der Reisekosten

Tz. 4 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (s. R9.4 Abs. 1 LStR 2015). Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.2 Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 62 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zwischentag: Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sammelpunkt bei einem Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (s. Tz. 17, s. Tz. 22 s. Tz. 33 und s. Tz. 38) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (s. Tz. 29 ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Hinweise zum Anstellungsver... / 2 Weitere Abrechnungshinweise

Je nach Gestaltung und Erfordernis kann der Freibetrag auch sofort und insgesamt genutzt werden, wenn die oder der Helfer nur für einen kurzen Zeitraum mitarbeitet, z. B. als Begleitung für eine Vereinsfreizeit von wenigen Wochen und entsprechend angemessenem Vergütungsvolumen statt einer Dauerbeschäftigung. Praxis-Beispiel Für Fahrdienste und Beaufsichtigung/Verköstigung bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Das EStG enthielt bis einschließlich 2013 keine geschlossene Behandlung des steuerlichen Reisekostenrechts. Für den Abzug der Reisekosten als WK bei der Einkunftsermittlung galt die Grundnorm des § 9 EStG. Die Erstattung von Reisekosten im öffentlichen Dienst wurde zunächst wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in § 3 Nr 11 EStG steuerf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Inlandspauschalen

Rz. 85 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit im > Inland kann der ArbN gesetzlich gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, soweit sie nicht vom ArbG steuerfrei erstatten werden; die nachfolgenden Verpflegungspauschalen gelten für die Jahre seit einschließlich 2020:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höhe der Verpflegungspauschalen

Rz. 84 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Für Auswärtstätigkeiten im > Inland oder > Ausland Rz 1 gelten unterschiedliche gesetzliche Pauschbeträge und Anwendungsregelungen. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Inlandspauschalen Rz. 85 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit im > Inland kann der ArbN gesetzlich gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend ma...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Dreimonatsfrist

Rz. 96 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte (> Rz 99) ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs 4a Satz 6 EStG). Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für Leih-ArbN (BFH 241, 378 = BStBl 2013 II, 704). Sie ist verfassungskonform (vgl BFH 230, 352 = BStBl 201...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Konkurrenzregelung

Rz. 107 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Soweit für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen sowohl für eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder Fahrtätigkeit) als auch für eine > Doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sind, ist jeweils der höchste Pauschbetrag anzusetzen (§ 9 Abs 4a Satz 12 HS 2 EStG). Beispiel 1: A hat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verpflegungsmehraufwendungen

1. Grundsätzliches Rz. 80 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Grundsatz gehört der Aufwand für die eigene Nahrungsaufnahme zu den mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen Kosten der > Lebensführung (> Existenzminimum). Nur beruflich veranlasste (zusätzliche) Mehraufwendungen kommen deshalb für eine Berücksichtigung als BA/WK in Betracht (> Rz 13), die wegen der fehlenden Gelegenheit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen bei gestellter Verpflegung

Rz. 108 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3c Abs 1 EStG verbietet den Abzug von WK, soweit sie mit steuerfreien ‚Einnahmen’ im Zusammenhang stehen (zum Grundsätzlichen > Rz 39). Das gilt auch für die Reisekosten. Hat der ArbG dem ArbN Trennungsgelder oder Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG steuerfrei ausgezahlt, kann der ArbN die ihm vergüteten Aufwendungen ins...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Auslandspauschalen

Rz. 91 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Auch für Auswärtstätigkeiten im > Ausland Rz 1 gilt, dass nur die nicht vom ArbG ersetzten Aufwendungen zu WK führen; idR wird ein ArbG, der eine solche Reise anordnet, dem ArbN auch die Reisekosten ersetzen (vgl BFH/NV 1997, 288). Zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekostenvergütungen. Für eine Auswärtstätigkeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Besonderheiten bei Aufwendungsersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der ArbG wird idR anhand der betrieblichen Reisekostenabrechnung die Aufwendungen des ArbN ersetzen; die ersetzten Beträge bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und – für den öffentlichen Dienst – > Reisekostenvergütungen. Ersetzt der ArbG geringere Beträge als die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 80 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Grundsatz gehört der Aufwand für die eigene Nahrungsaufnahme zu den mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen Kosten der > Lebensführung (> Existenzminimum). Nur beruflich veranlasste (zusätzliche) Mehraufwendungen kommen deshalb für eine Berücksichtigung als BA/WK in Betracht (> Rz 13), die wegen der fehlenden Gelegenheit entstehen, sich so...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr