Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.2 Lokaler Vertrag und beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt im Vereinigten Königreich

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter hat eine europäische Rolle inne, die viel Reisetätigkeit erfordert. Allerdings wird er auch ein bis zwei Tage pro Woche aus dem deutschen Büro heraus arbeiten. Sofern eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 19 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z. B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Kürzung bei teilweiser Kostenerstattung

Rz. 77 Eine Kürzung der Verpflegungspauschalen ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer zustehende Reisekostenvergütung lediglich gekürzt ausbezahlt. Nur ein für die Gestellung der Mahlzeit vereinbartes und vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahltes Entgelt mindert den Kürzungsbetrag. Es ist hierbei nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber das für d...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / 2. Verpflegungsmehraufwendungen

a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gi...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Kürzung der Verpflegungspauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10 EStG

aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung Rz. 73 Der Arbeitnehmer kann für ihm tatsächlich entstandene Mehraufwendungen für Verpflegung auf Grund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen als Werbungskosten ansetzen oder in entsprechender Höhe einen steuerfreien Arbeitgeberersatz erhalten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen ist nach der Abwesenheitszei...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Ermittlung der Pauschalen bei gemischt veranlassten Veranstaltungen mit Mahlzeitengestellung

Rz. 90 Bei gemischt veranlassten Reisen sind die entstehenden Kosten grundsätzlich in einen beruflich veranlassten Anteil und einen den Kosten der Lebensführung zuzurechnenden Anteil aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005, VI R 32/03, BStBl 2006 II S. 30). Dies gilt auch für die entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen. Stellt der Arbeitgeber während einer gemisch...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausübt – somit ni...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rz. 51 Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei inländischen Auswärtstätigkeiten werden bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gewährt. Diese betragen bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 120 % und für den An- sowie Abreisetag oder eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 80 % der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz. D...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / c) Pauschalbesteuerung, § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG

Rz. 58 Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Absatz 4a Satz 3, 5 und 6 EStG Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen gezahlt werden, soweit diese die dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwendung der Kürzungsregelung nach § 9 Absatz 4a Sat...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Rz. 48 Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (Rz. 36) 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist (Zwischentag), kann eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Rz. 49 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtig...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Rz. 73 Der Arbeitnehmer kann für ihm tatsächlich entstandene Mehraufwendungen für Verpflegung auf Grund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen als Werbungskosten ansetzen oder in entsprechender Höhe einen steuerfreien Arbeitgeberersatz erhalten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen ist nach der Abwesenheitszeit des Arbeitnehmers von seiner Wohnu...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / a) Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 EStG

Rz. 61 Eine vom Arbeitgeber während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte "übliche" Mahlzeit wird mit dem amtlichen Sachbezugswert nach § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung bewertet. Entsprechendes gilt für die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten "üblichen" Mahlzeiten. A...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Minderung des Kürzungsbetrags, § 9 Absatz 4a Satz 10 EStG

Rz. 87 Hat der Arbeitnehmer für die Mahlzeit ein Entgelt entrichtet, wird dieses Entgelt auf den Kürzungsbetrag angerechnet. Es kommt insoweit auf das tatsächlich entrichtete Entgelt an, nicht aber darauf, ob das Entgelt dem tatsächlichen Wert der Mahlzeit entsprochen oder der Arbeitnehmer die Mahlzeit verbilligt erhalten hat. Rz. 88 Nimmt der Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeit...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Unterkunftskosten

Rz. 117 Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die Nutzung eines Hotelzimmers, Mietaufwendungen für die Nutzung eines (ggf. möblierten) Zimmers oder einer Wohnung sowie Nebenleistungen (z. B. Kultur- und Tourismusförderabgabe, Kurtax...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Dreimonatsfrist, § 9 Absatz 4a Satz 6 EStG

Rz. 53 Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen auswärtigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (vgl. Rz. 55). Werden während einer beruflichen Tätigkeit mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen innerhalb eines Werks- oder Betriebsgeländes aufgesucht, handelt es sich um die Tätigkeit an ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / 6. Sonstiges

Rz. 134 Zur Ermittlung der steuerfreien Leistungen für Reisekosten dürfen die einzelnen Aufwendungsarten zusammengefasst werden; die Leistungen sind steuerfrei, soweit sie die Summe der zulässigen steuerfreien Leistungen nicht übersteigen. Hierbei können mehrere Reisen zusammengefasst abgerechnet werden. Dies gilt sinngemäß für Umzugskosten und für Mehraufwendungen bei einer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / 5. Reisenebenkosten

Rz. 129 Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / c) Doppelte Haushaltsführung, § 9 Absatz 4a Satz 12 EStG

Rz. 91 Die Verpflegungspauschalen gelten grundsätzlich auch für eine Übergangszeit von drei Monaten nachdem eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung begründet wurde (§ 9 Absatz 4a Satz 12 EStG). Für den Fall der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten bei der doppelten Haushaltsführung gelten die vorstehe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG

aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / III. Zeitliche Anwendungsregelung

Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 (BStBl I S. 1412) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Änderungen sind durch Fettdruck dargestellt. In den jeweiligen Beispielen wurden die ab 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hafenarbeiter

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Fall von in einem Hafengebiet arbeitenden Personen findet sich Rechtsprechung vor allem zur Frage, ob diese (normalerweise) einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit nachgehen. Soweit Entscheidungen zur Rechtslage vor 2014 ergangen sind, scheinen diese uE auf die heutige Situation nicht direkt übertragbar. Genannt werden können: > Einsatzwec...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 41 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Rz. 42 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) "Sammelpunkt"

Rz. 38 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (nach Rz. 6ff. oder Rz. 26ff.) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (Rz. 14ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt (z. B. Treffpunkt für einen betrieblichen Sammeltran...mehr

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Steuerliche Behandlung der ... / 6. Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Klargestellt wird vom BMF, dass die Grenze von 60 EUR bei der Gestellung von üblichen Mahlzeiten gem. § 8 Abs. 2 S. 8 EStG auch gilt, wenn die Mahlzeit im Ausland zur Verfügung gestellt wird[29]. Kürzung der Verpflegungspauschale ...: Im Hinblick auf die Kürzung der Verpflegungspauschale nach § 9 Abs. 4a S. 8-10 EStG bei Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber hat das...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begrenzung von Verpflegungsmehraufwendungen auf 3 Monate

Nach Ablauf von 3 Monaten können Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Einsatz am selben auswärtigen Beschäftigungsort ohne Unterbrechung nicht mehr abgesetzt werden.[1] Dies gilt generell mit Ausnahme der Tätigkeit auf Fahrzeugen[2] und ab Vz 2014, wenn die berufliche Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte für mindestens 4 Wochen unterbrochen wird (§ 9 Abs. 4a S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 252g Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird ab Vz 2014 der Mehraufwand für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Bis Vz 2013 war der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. im Bereich der Betriebsausgaben, aufgeführt und über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG auch im Rahmen der Werbungskosten anwendbar.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 E...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.2 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 204 Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 sind die Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Diese Regelungen gelten ab Vz 2014 und sind nach § 9 Abs. 4a S. 12 EStG bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Dabei gelten die neuen Verpflegungspauschalen im Inland (2-stufige Regelung; 24 EUR je Kalendertag, 12 EUR bei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.1 Mehrtägige auswärtige berufliche Tätigkeit

Rz. 252i Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (beruflich bedingte Auswärtstätigkeit) und aus diesem Grunde 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann er eine Pauschale von 24 EUR (ab Vz 2020: 28 EUR) als Werbungskosten täglich geltend machen. Eine Wohnung nach § 9 Abs. 4a S. 4 2. Halbs....mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten ab­zuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerk...mehr

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ABC der Werbungskosten / Übernachtungskosten

Literatur: Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1892; Seifert, StuB 2019, 126 Übernachtungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a S. 2 EStG sind die tatsächlichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierunter fallen als Hauptleistung z. B. Kosten für ein Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 8 Ausdehnung auf andere Einkunftsarten

Rz. 252 Die Regeln über die Entfernungspauschale (Abs. 1 Nr. 4), über beruflich veranlasste Fahrten bei Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG), über die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) und über Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG) sowie die Sonderregelungen für behinderte Menschen (§ 9 Abs. 2 EStG) und für Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Abs. 4a ES...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorübergehende Auswärtstätigkeit

Ist die Tätigkeit an der neuen Arbeitsstätte ihrer Natur nach nur vorübergehend, behält der Arbeitnehmer seine bisherige ständige Arbeitsstätte bei; die Tätigkeit an der neuen Arbeitsstätte ist dann nach den Grundsätzen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zu beurteilen. Eine ständige Arbeitsstätte ist dort, wo sich der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätig...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelne Fahrtätigkeiten

Folgende Gestaltungen fallen unter die Regelung für die Fahrtätigkeit: Lastwagen-, Kraftfahrer im gewerblichen Güternah- und -fernverkehr oder im (Paket-)Zustelldienst[1]; Eisenbahn, Fahrer und sonstiges Personal auf Schienenfahrzeugen, z. B. Straßenbahnfahrer, Lokführer und Begleitpersonal auf Zügen,[2]; städtischer Linienverkehr, Fahrer von Linien- und Reisebussen.[3] Zwar ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 9 Erste Tätigkeitsstätte – Bildungseinrichtung

Rz. 252a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 4 EStG ab Vz 2014 eingefügt. Hierdurch wird vom Gesetzgeber der bisherige unbestimmte Rechtsbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich erstmals definiert. Der Gesetzgeber folgt dem BFH insoweit, als er höchstens noch eine Tätigkeitsstätte je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.2 Eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung

Rz. 252l Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – ebenso wie für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Tätigkeit Rz. 252ff.) – ab Vz 2014 eine Pauschale von 12 EUR (ab Vz 2020: 14 EUR) berücksichtigt werden. Wird der Stpfl. in einem weiträumigen Tätigkeitsg...mehr

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ABC der Werbungskosten / Auswärtstätigkeit

Literatur: Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Niermann, DB 2014, 2793. Die Reisekostenarten Dienstreise (Rz. 244 "Dienstreise"), Einsatzwechseltätigkeit (Rz. 244 "Einsatzwechseltätigkeit") und Fahrtätigkeit (Rz. 244 "Fahrtätigkeit") sind zu dem Oberbegriff "berufliche veranlasste Auswärtstätigkeiten" zusammengefasst worden. Reisekosten sind danach Fahrtkosten, Verp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.2 Entfernungspauschale in besonderen Fällen

Rz. 157e Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen, sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG die Regelungen über die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entsprechend anzuwenden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG), d. h. in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.5 Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung

Rz. 252s Die Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4 S. 3 und 5 EStG, die 3-Monats-Frist nach § 9 Abs. 4 S. 6 und 7 sowie die Kürzungsregelungen nach den § 9 Abs. 4 S. 8 bis 10 EStG gelten entsprechend auch für den Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen (§ 9 Abs. 4a S. 12 EStG) . Ebenfalls anwendba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.4 Kürzung und Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 252q Zur weiteren Vereinfachung sowohl des Abrechnungs- als auch des Besteuerungsverfahrens werden zukünftig im Fall der vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellten Mahlzeiten – im Hinblick auf den in § 8 Abs. 2 S. 9 EStG geregelten Besteuerungsverzicht – deren Wert nicht mehr als Arbeitslohn erfasst. Es erfolgt stattdessen ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten anzusetzen sind alle Kosten, die durch die Ausbildungsmaßnahme zu einem zweiten Beruf veranlasst sind, also Literatur, Kurs-, Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten usw. Bei Vorliegen einer beruflichen Veranlassung kann auch eine Auslandsreise zu Werbungskosten führen.[1] Die Ausbildungsstätte war nach früherer Rspr. die "regelmäßige Arbeitsstätte"; der Begr...mehr

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ABC der Werbungskosten / Reisekosten

Literatur: Gödtel, DStR 2007, 843; Plenker/Schaffhausen, DB 2008, 1822; Bergkemper, FR 2013, 1017; Grasmück, SteuK 2013, 155; Roth, SteuK 2013, 507; Schulenburg/Birakis/Makowsky, NWB 2013, 3943; Freckmann/Wörz, NWB 2014, 2949; Niemann, DB 2014, 2793; Schmidt, NWB 2015, 1758; Seifert, NWB 2016, 2353 In R 9.4 – 9.8 LStR 2015 werden eine Gruppe von Kosten unter dem Begriff der "...mehr

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ABC der Werbungskosten / Seeleute

Seeleute haben bei der Beschäftigung auf Schiffen (Binnenschiffe, Seeschiffe, Fähren) ihre erste Tätigkeitsstätte allenfalls im Betrieb oder einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, soweit hierfür im konkreten Einzelfall die allg. Voraussetzungen vorliegen, vgl. Rz. 122a und 252a ff. Das Schiff ist keine erste Tätigkeitsstätte, da es nicht ortsgebunden ist. Das Schiff wird au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ...mehr