Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.25 [Verpflegungsmehraufwand → Zeile 64]

Zum Verpflegungsmehraufwand s. die Ausführungen zu → Anlage N – Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten, Mehraufwendungen für Verpflegung. Die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen gilt auch in den Fällen, in denen befristete Aufträge immer wieder verlängert werden (BFH, Urteil v. 28.2.2013, III R 94/10, BFH/NV 2013 S. 1159).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80]

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] Fahrtkost...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.14 [Arbeitgeberersatz → Zeilen 74, 80]

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen Reisekosten (bis zur Höhe des möglichen Werbungskostenabzugs) steuerfrei ersetzt (Nr. 20 der LSt-Bescheinigung), mindert der Kostenersatz die abzugsfähigen Werbungskosten. Der Arbeitgeber kann Reisekosten bis zur Höhe der als WK abziehbaren Beträge steuerfrei ersetzen (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG). Dabei dürfen die einzelnen Aufwandsarten (Fahrtkosten, Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.10 [Fortbildungskosten → Zeile 63]

Abziehen können Sie außer Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf auch Umschulungskosten, Ausgaben für eine zweite oder weitere Ausbildung oder eines Studiums nach abgeschlossener (erster) Berufsausbildung. Oft fallen i. Z. m. der Fortbildung Reisekosten an (vgl. Zeilen 68 ff.). Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66]

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 64). Ab Zeile 65 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.13 [Pauschbeträge für Berufskraftfahrer → Zeile 73]

Berufskraftfahrer können für Kosten in Zusammenhang mit der Übernachtung im Fahrzeug (z. B. Nutzung von Sanitäranlagen, Parkgebühren, Reinigung der Schlafkabine) pauschal je Übernachtung 9 EUR zusätzlich zu den Verpflegungspauschalen geltend machen. Arbeitnehmer, die während einer mehrtägigen beruflichen Auswärtstätigkeit im Fahrzeug ihres Arbeitgebers oder eines von ihm beau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.15 [Werbungskosten in Sonderfällen → Zeilen 81–86]

Erfassen Sie hier Werbungskosten i. Z. m. Versorgungsbezügen (z. B. Kosten der Renten- und Steuerberatung, Gerichtskosten). Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR. Hier sind auch Werbungskosten i. Z. m. ermäßigt besteuerten Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (s. Zeilen 17, 18) sowie steuerfreiem Arbeitslohn (s. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 8 [Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14]

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.4 Bewirtung während einer Geschäftsreise des Unternehmers getrennt buchen

Wenn der Unternehmer während einer Geschäftsreise auch Geschäftsfreunde bewirtet, müssen die Bewirtungskosten getrennt von den Kosten der Geschäftsreise behandelt werden. Der Unternehmer zieht die Bewirtungskosten i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben ab. Zusätzlich kann er die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand ungekürzt geltend machen. Praxis-Beispiel Unternehmer bewirtet ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.1 Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Bei der Besteuerung von unentgeltlichen Mahlzeiten durch den Arbeitgeber ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Mahlzeiten unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung stellt anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (also nicht während einer auswärtigen Tätigkeit) oder im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2 Bewirtung und Übernahme der Verpflegungskosten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber darf die tatsächlichen Verpflegungskosten für seine Arbeitnehmer übernehmen. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Kosten für die Übernahme der Verpflegung beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil (= Arbeitslohn) zu erfassen sind. Hierbei gibt es besondere Regelungen, z. B. wenn der Arbeitgeber die Kosten einer geschäftlichen Bewirtung übe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kassenführung: Diese Besond... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Private Entnahme aus der Kasse zwecks Barzahlung

Ein Unternehmer zahlt seine Aufwendungen während einer Geschäftsreise üblicherweise mit seiner EC-Karte bzw. mit seiner Kreditkarte. Kleinbeträge zahlt er in bar. Er entnimmt daher vor Beginn der Geschäftsreise einen Betrag von 200 EUR aus der Kasse. Für Verpflegung hat er insgesamt 119 EUR in bar ausgegeben, obwohl er nur eine Verpflegungspauschale von 56 EUR geltend machen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 4 Teilnahme an geschäftlichen Bewirtungen: 2 Möglichkeiten

Nimmt der Arbeitnehmer an der Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, muss der Unternehmer gemäß R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR wie folgt unterscheiden: Der Kostenanteil, der bei einer Bewirtung auf seinen Mitarbeiter entfällt, gehört nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, erfasst der Unternehmer den Wert dieser Mahlzeit als steuerpfl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.4 Was als übliche Beköstigung beurteilt wird

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer als übliche Beköstigung überlässt, sind allerdings als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Als übliche Beköstigung sind z. B. einzustufen die Bewirtung auf einer Geschäftsreise oder das Frühstück, das der Arbeitgeber anlässlich einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers übernimmt, indem er ihm die Kosten für Übernachtun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.2 Die Behandlung der Gehälter beim Geschäftsführer

Die Gehälter, die Geschäftsführer von der GmbH erhalten, rechnen zu deren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, die sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Anrechnung der von der GmbH einbehaltenen Lohnsteuer sowie unter Abzug von Werbungskosten zu versteuern haben. Nicht einkommensteuerpflichtig sind dagegen verschiedene lohnsteuerfreie b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 19 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z. B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 5.4 Gekürzte Verpflegungspauschalen bei kostenlosen Mahlzeiten

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 5.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung bestimmt sich nach den reisekostenrechtlichen Verpflegungspauschalen[1], auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.[2] Bei Ansatz der gesetzlichen Pauschbeträge ist eine unzutreffende Besteuerung nicht zu prüfen.[3] Der Werbungskostenabzug folgt damit bei beruflichen Auswärtstätigkeiten und...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 5 Mehraufwand für Verpflegung

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die im Gesetz geregelten Reisekostensätze geknüpft.[1] Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so behandelt, als wenn er während der ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung eine berufliche Auswärtstätigkeit durchführt. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 7.2 Verpflegungskosten

Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind auch bei Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen mit auswärtiger Übernachtung anzuwenden. Die Höhe der Verpflegungspauschalen berechnet sich dabei ausschließlich nach der Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Nicht entscheidend ist die Abwesenheitsdauer von der auswärtigen Unterku...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 5.2 3-Monatsfrist

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Verpflegungssituation im Anschluss an die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheidet, die am Beschäftigungsort ihre einzige Wohnung haben.[1] Praxis-Beispiel Begrenzung auf 3 Monate Ein Arbeitnehmer wechselt zum 1.1.2025 seinen Arbeitgeber und nimmt am auswärtigen Beschäftigungso...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 5.3 Verpflegungskosten in Wegverlegungsfällen

Entsteht durch die Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, können für die ersten 3 Monate nach Begründung der doppelten Haushaltsführung Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden, auch wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor am Beschäftigungsort gewohnt hat.[1] Der BFH hat die Anwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.5 Wechsel des Familienwohnsitzes mit dem Ort der Zweitwohnung

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten wandelt sich eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private doppelte Haushaltsführung um, wenn die Ehegatten ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[1] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 9 Gesamtübersicht "Abziehbare Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung 2025"

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitternacht

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Reihe von steuerlichen Regelungen stellt darauf ab, wann ein bestimmter Sachverhalt sich zuträgt und wie lange er (an)dauert. Dabei ist der Zeitpunkt Mitternacht zum Teil von besonderer Bedeutung. So erhöhen sich die steuerfreien Zuschläge für Nachtarbeit, wenn die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen wird (> Lohnzuschläge Rz 66). Bei einer > Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.2.2 Pauschalierung steuerpflichtiger Verpflegungszuschüsse

Unverändert ist die Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Verpflegungszuschüsse. Hat der Arbeitgeber nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen höhere Reisekostensätze zu zahlen als dies lohnsteuerlich zulässig ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Lohnsteuer für die übersteigenden Beträge mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu übernehmen, soweit der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.2.1 Pauschalierungsvorschrift für amtlichen Sachbezugswert

Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit[1], gilt für Mahlzeiten bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR grundsätzlich: Kürzung der Verpflegungspauschbeträge anstelle der Vorteilsbesteuerung. Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, wird auf die Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 4 Übersicht über die Pauschalierungsvorschriften zu Abschn. 2

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Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.3 Steuerpflichtige Sachzuwendungen bei Arbeitnehmern

Im Arbeitnehmerbereich sind die lohnsteuerlichen Vorschriften weiterhin vorrangig anzuwenden. Erreicht wird dieses Ergebnis im Einführungsschreiben dadurch, dass Zuwendungen, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen, weil sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Aufmerksamkeiten oder Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse gewährt werden[1], ausdrücklich v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.3 Erstattungsgrundsätze

Rz. 13 Satz 2 ermächtigt den Verwaltungsrat, feste Sätze zu beschließen. Seit dem 1.9.2020 gelten die aktualisierten Erstattungsgrundsätze des Verwaltungsrats v. 3.7.2020. Rz. 14 Umstritten ist, ob den Stellvertretern außerhalb des Vertretungsfalls eine Entschädigung gezahlt werden kann, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen. Dies wird zum Teil verneint, obwohl die Gesetzesmat...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Arbeitnehmer / 5 Besonderheiten bei Bewirtungsaufwendungen – wenn der Arbeitnehmer teilnimmt

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, zählen die auf ihn entfallenden Aufwendungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch für eine Geschäftsfreundebewirtung anlässlich einer Dienstreise des Arbeitnehmers. Allerdings hat in diesem Fall die Teilnahme an dieser Bewirtung Auswirkungen auf die Höhe der Verpfl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.4 Besteuerung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer

Nicht alle Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt, sind als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Zuwendungen, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, wendet er seinem Arbeitnehmer nicht für dessen individuellen Arbeitseinsatz zu. Daher sind z. B. die folgenden Zuwendungen nicht als Arbeitslohn anzusehen: Arbeitsmittel, die der Arbe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebsstättenbegriff knüpft nicht an Begriff der ersten Tätigkeitsstätte an

Leitsatz Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG einer eigenen normspezifischen Auslegung folgt und sich nicht aus dem Begriff der ersten Tätigkeitstätte ableitet, der mit der ab dem Veranlagungszeitraum 2014 geltenden Reisekostenreform für Arbeitnehmerfälle eingeführt worden ist. Sachverhalt Der Kläger w...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Übernachtungspauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers nur für tatsächliche Übernachtungen im Lkw

Leitsatz Die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b Satz 2 EStG für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit setzt neben dem bestehenden Anspruch auf eine Verpflegungspauschale eine tatsächliche Übernachtung in dem Kraftfahrzeug voraus. Die Pauschale steht einem Berufskraftfahrer daher nicht für jeden An- und Abreisetag zu. Sachverhalt Der Kläger streitet über die Anzahl der Tage, für die ihm als Berufskraftfahrer im Fernverkehr die Übernachtungspauschale für Übern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verpflegungsmehraufwendungen

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Für einen Zeitraum von drei Monaten nach Bezug der Wohnung am neuen Beschäftigungsort können für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seinem Mittelpunktwohnort abwesend ist, die Pauschbeträge, die für eine auswärtige berufliche Tätigkeit gelten, angesetzt werden (§ 9 Abs. 4a Sätze 12–13 EStG, Anhang 10). Ist der Tätigkeit am Beschä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit

Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Eine Unterbrechung dieser beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn diese mindestens vier Wochen dauert (§ 9 Abs. 4a Satz 7 EStG, Anhang 10). Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Aufwendungen für die Haushaltsführung gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen (Anhang 10). Führt aber ein Arbeitnehmer eines Verbandes/Vereins aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt und entstehen ihm dadurch notwendige Mehraufwendungen, so kann das Mehr an Aufwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auswärtstätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das EStG enthält die Legaldefinition "auswärtige berufliche Tätigkeit" (vgl § 9 Abs 4a Satz 2 EStG) iZm der Regelung, wann zur Abgeltung der tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen ist. Die Legaldefinition umschreibt den Sachverhalt, dass ein > Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Begrenzung von Verpflegungsmehraufwendungen auf 3 Monate

Nach Ablauf von 3 Monaten können Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Einsatz am selben auswärtigen Beschäftigungsort ohne Unterbrechung nicht mehr abgesetzt werden.[1] Dies gilt generell mit Ausnahme der Tätigkeit auf Fahrzeugen[2] und ab Vz 2014, wenn die berufliche Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte für mindestens 4 Wochen unterbrochen wird (§ 9 Abs. 4a S. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Übernachtungskosten

Literatur: Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1892; Seifert, StuB 2019, 126 Übernachtungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a S. 2 EStG sind die tatsächlichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierunter fallen als Hauptleistung z. B. Kosten für ein Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten abzuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerke...mehr