Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 5 Urlaubsabgeltungen sind beitragsrechtlich als Einmalzahlungen zu behandeln. 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kale...mehr

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§ 14 Personalwesen / VI. Urlaubsabgeltung

Rz. 55 Die Urlaubsabgeltung kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Urlaubsanspruch besteht, der Urlaub jedoch wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Ist der Urlaubsanspruch jedoch erloschen, gibt es auch keine Urlaubsabgeltung mehr, da diese lediglich den Ersatz (Surrogat) für den eigentlichen Urlaub darstellt. Rz. 56 Die Berechnung ers...mehr

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Baugewerbe / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Urlaubsabgeltungen

Bei Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüchen (§§ 8–10 BRTV) haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass es sich in allen Fällen der in § 8 BRTV genannten Urlaubsabgeltungen ausnahmslos um sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt handelt. Die Urlaubsabgeltung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ist als solches bei...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht in...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 4.2 Beitragsberechnung aus Urlaubsabgeltungen

Die anlässlich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlten Urlaubsabgeltungen sind als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] für die Beitragsberechnung heranzuziehen. Die Zuordnung ist zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres vorzunehmen.mehr

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Baugewerbe / 1.2.1 Beitragseinbehalt durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Auf Antrag des Arbeitnehmers zahlt die ULAK die Urlaubsabgeltung erfüllungshalber unmittelbar an den Arbeitnehmer aus. Dies haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft vereinbart. Dabei hat sie den Arbeitnehmeranteil – unter Außerachtlassung der Beitragsbemessungsgrenzen – einzubehalten. Ist ein zu hoher Beitragsabzug erfolgt, hat der Arbeitgeber den Ausgleich vorzunehmen. Die ...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die zeitliche Zuordnung einer Einmalzahlung ist wichtig, weil die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bis zum Ablauf des Zuordnungsmonats zu ermitteln sind[1] und die Berechnung der Beiträge[2] zu den einzelnen Versicherungszweigen vom Zuordnungsmonat abhängig ist. Grundsätzlich ist eine Einmalzahlung dem Monat zuzuordnen, in dem sie gezahlt wird.[3] Bei der Zuordnung kommt es...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Kran...mehr

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Baugewerbe / 1.2.2 Aufgaben der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im Insolvenzfall

Die Sozialpartner des Baugewerbes haben sich mit der ULAK darauf verständigt, dass die ULAK das Beitrags- und Meldeverfahren nur in den Fällen übernimmt, in denen der letzte Bauarbeitgeber in Insolvenz gefallen ist. Im Einzelnen ist folgende Verfahrensweise abgesprochen worden: Die ULAK entnimmt den Zeitraum der Zuordnung der Urlaubsabgeltung, soweit vorhanden, der letzten Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Freistellung, Urlaub

Rz. 579 Für die Zeit zwischen Vereinbarung und rechtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig das Interesse einer Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung des restlichen Urlaubes. Dabei ist zu beachten und zu regeln:mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.3 Urlaubsgeld

Rz. 3 Das Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es als Einmalbetrag ausgezahlt wird, muss die Besteuerung als sonstiger Bezug[1] erfolgen.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.5 März-Klausel

Rz. 10 Werden Einmalzahlungen in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt und können sie im ursprünglichen Zuordnungsmonat in mindestens einem Sozialversicherungszweig nicht in voller Höhe der Beitragspflicht unterworfen werden, so ist die März-Klausel anzuwenden und eine Zuordnung zum letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres vorzunehmen.mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.3 Vereinfachung im Lohnsteuerverfahren

Eine exakte Vergleichsberechnung kann erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgen. Für das Lohnsteuerverfahren gilt deshalb eine Vereinfachungsregelung. Eine Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren war nur bis 31.12.2024 zulässig. Seit 2025 hat der Arbeitgeber die Abfindung regulär zu besteuern. Der Arbeitgebe...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 12 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn es regelmäßig gezahlt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Rechtsanspruch auf die Einmalzahlung besteht oder die Gewährung auf Gewohnheit beruht und mindestens einmal jährlich gewährt wird.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitspapiere

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung

Rz. 639 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.55: Urlaubsbescheinigung Der/Die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _________________________ bis zum _________________________ als _________________________ bei uns beschäftigt. Der gesetzliche/tarifliche/arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch beträgt insgesamt ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Ausgleichsquittung

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.57: Ausgleichsquittung I. Empfangsbestätigung Ich bestätige den Erhalt folgender Arbeitspapiere: _________________________ Die Arbeitspapiere sind ordnungsgemäß ausgefüllt. Ich habe diese Empfangsbestätigung sorgfältig und in Ruhe gelesen. Sie ist mir in meine Landessprache übersetzt worden. (Unterschrift) II. Aus...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.6 Maßgebender Beitragssatz

Rz. 11 Für die Einmalzahlung ist jeweils der Beitragssatz anzuwenden, welcher zum (ggf. letztlichen) Zeitpunkt der Zuordnung gilt.mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.5 Zuordnung bei Ruhen und Beendigung der Beschäftigung

Werden einmalige Zahlungen noch nach Beendigung der Beschäftigung geleistet (z. B. bei Urlaubsabgeltungen), sind diese grundsätzlich trotz der Zahlung nach Ende der Beschäftigung beitragspflichtig. Die Einmalzahlung ist in diesen Fällen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen. Praxis-Beispiel Zahlung bis 31.3.: Zuordnung in den letzten Abre...mehr

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Erstattungsansprüche gegenü... / 2 Mutterschaftsgeld

Im Bereich der Krankenversicherung gilt § 115 SGB X auch für die gesetzlichen Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält.[1] Allerdings gilt dies nicht für einmalig gezahltes Arbeits...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.3 Errechnung der anteiligen BBG

Rz. 8 Hierfür sind alle beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten (SV-Tage) ab Jahresbeginn, bzw. hilfsweise ab Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei dem die Einmalzahlung gewährenden Arbeitgeber, zu ermitteln. Dabei sind volle Kalendermonate mit 30 Tagen und Teilmonate mit den tatsächlichen Tagen zu berücksichtigen. Die anteilige BBG errec...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Ordentliche Kündigung

Rz. 546 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.42: Ordentliche Kündigung Herrn/Frau _________________________ (Name, Vorname, Adresse) Betr.: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum _________________________, hilfsweise zum nächsten rechtlich möglichen Zeitpunkt (Altern...mehr

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Abfindung / 2.2 Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen

Eine Entschädigung ist eine Leistung, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt wird, d. h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen tritt. Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen. Eine Ent...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.:mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.2 Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Rz. 7 Die BBG bestimmt den für einen Entgeltabrechnungszeitraum maximalen Betrag, von dem Beiträge erhoben werden. Überschreitet die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt des Entgeltabrechnungszeitraums die BBG nicht, werden die Beiträge aus dem gesamten (laufenden und einmalig gezahlten) Arbeitsentgelt berechnet. Wird die BBG des Abrechnungszeitraums durch d...mehr

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Sonstige Bezüge / 1.1 Besondere Zuwendung

Sonstige Bezüge sind Bezüge, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen [1], die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen,...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.4 Gegenüberstellung des bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Rz. 9 Der anteiligen BBG ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt (laufendes plus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) für den entsprechenden Zeitraum gegenüberzustellen. Dabei sind alle Beträge zu addieren, von denen bisher (bis einschließlich Ende des Zuordnungsmonats) Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen waren (laufendes und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt). Hierbei ist...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 6.3 Begünstigter Arbeitslohn

Zum begünstigten Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch folgende Einnahmen, soweit sie im Zusammenhang mit der begünstigten Auslandstätigkeit gezahlt werden: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind oder die entsprechende unentgeltliche Ausstattung oder B...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.2 Freistellung nach einer Kündigung

Praktisch wichtigster Fall der bezahlten Freistellung ist die Freistellung im Zusammenhang mit einer Kündigung. Dabei besteht auch nach Ausspruch einer Kündigung die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers grundsätzlich fort. Allerdings gelten hier wichtige Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Interesse an der Freistellung des gekündigten Arbeitnehmers hat.[1] Ei...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 685 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.58: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _________________________ (Name, Vorname) _________________________ (Straße, Hausnummer) _________________________ (PLZ, Ort) _________________________, den _________________________ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/H...mehr

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Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.5 Hinterbliebenenbezüge

Zahlungen, die der Arbeitgeber eines verstorbenen Arbeitnehmers an dessen Erben erbringt, gehören nicht immer zu den begünstigten Versorgungsbezügen, obgleich der Arbeitslohn definitionsgemäß aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließt.[1] Dies gilt insbesondere für Leistungen des Sterbemonats, für die noch ein Lohnanspruch besteht. Arbeitslohn für den Sterbemonat D...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.9 Steuerliche Behandlung bei Entschädigungszahlungen durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Der Arbeitnehmer muss regelmäßig seine Ansprüche auf Urlaubsentgelt gegenüber dem Arbeitgeber – spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung folgt – geltend machen. Ist dies nicht möglich und verfallen damit die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer innerhalb eines weiteren Kalenderjahres die Auszahlung von der Urlaubs- un...mehr

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Baugewerbe / 1.2.3 Zusatzversorgungsbeiträge

Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind in der Regel steuerfrei und entsprechend auch sozialversicherungsfrei.[1]mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.2 Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt zählende Beträge

Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt gehören nach § 3 Abs. 3 Satz 3 WinterbeschV: der Beitrag für die tarifliche Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil an der Finanzierung einer tariflichen Zusatzrente i. S. d. § 1 BetrAVG der Beitrag zur Gruppenunfallversicherung, in Betrieben des Bauhauptgewerbes das tarifliche 13. Monatseinkommen oder betriebliche Zahlungen mit gl...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.3 Urlaubsvergütung und zusätzliches Urlaubsgeld

Gewerbliche Arbeitnehmer (§ 8.4 BRTV) Der Arbeitnehmer erhält für seinen entstandenen Urlaub 14,25 % des Bruttolohns als Urlaubsvergütung. Schwerbehinderte Arbeitnehmer (SB) erhalten 16,63 %. Die Urlaubsvergütung setzt sich zusammen aus dem Urlaubsentgelt (11,4 %/SB 13,3 %) und dem zusätzlichen Urlaubsgeld (25 % auf Urlaubsentgelt = 2,85 %/SB = 3,33 %). Zum Bruttolohn zählen a...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.4 Urlaubsgeld

Zahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich des jährlichen Erholungsurlaubs zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt werden, gehören wie Zahlungen von Urlaubsabgeltungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es sich um Beträge handelt, die als einmalige Zahlung ausbezahlt werden, muss die Besteuerung des Urlaubsgelds als sonstiger Bezug erfolgen. Sozialversicherungsrechtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Winterbeschäftigungs-Umlage / 3.2 Umlagepflichtige Arbeitsentgelte

Umlagepflichtige Arbeitsentgelte sind die für die Berechnung der Lohnsteuer auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragenden Arbeitsentgelte einschließlich der Sachbezüge (soweit sie nicht pauschal versteuert werden). Bei der Berechnung dieser Bruttoarbeitsentgelte werden[1] die nach §§ 40a, 40b und 52 Abs. 52a EStG pauschal zu versteuernden Bruttoarbeitsentgelte berücksichtigt...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.5 Massegläubiger, Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger

Nach dem Insolvenzrecht gibt es Massegläubiger[1], Insolvenzgläubiger[2] und nachrangige Gläubiger.[3] Die Entstehung der Forderungen wird anhand der folgenden Zeitschiene verdeutlicht: Vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Verbindlichkeiten, die das Schuldnerunternehmen begründet hatte, gelten als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Vor Eröffnung des Verfahrens entstande...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 5 Tod nach Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, Abfindungsanspruch aus Sozialplan

Sachverhalt In einem Unternehmen findet ein betriebsbedingter Personalabbau statt. Deshalb wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart. Ein Arbeitnehmer erhält am 10.9. die ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12. Laut Sozialplan stehen ihm 10.000 EUR Abfindung zu. Am 1.11. stirbt er. Welche Ansprüche hat die Familie des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

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Urlaubsabgeltung

Zusammenfassung Begriff Urlaubsabgeltung ist der monetäre Ersatz von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers und neben dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt eine von 3 Leistungsarten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers. Während das Urlaubsentgelt als Entgeltfortzahlung für die Zeit des Urlaubs und Urlaubsgeld als freiwill...mehr

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Zinsen aus Urlaubsabgeltung

Begriff Wird Urlaub ausgezahlt (Urlaubsabgeltung) ist dies lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. In der Praxis wird eine Urlaubsabgeltung oft verzögert gewährt, z. B. nach Rechtsstreit bei Kündigungsschutzklage. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich zur Urlaubsabgeltung Anspruch auf einen vom Gericht festgesetzten Verzugsz...mehr

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Urlaubsabgeltung / 2 Zinsen aus Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung wird in der Praxis oft verzögert gewährt, z. B. nach Rechtsstreit bei Kündigungsschutzklage. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich Anspruch auf einen vom Gericht festgesetzten Verzugszins. Dieser Verzugszins stellt im Vergleich zur Urlaubsabgeltung keinen lohnsteuerrechtlichen Arbeitslohn dar. Die Zinsen sind daher lohnsteuerfrei.mehr

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Urlaubsabgeltung / 3 Berechnung der Urlaubsabgeltung

Für die Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs gelten dieselben Regeln, wie für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 BUrlG. Bezugszeitraum ist im Fall der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Zeitraum der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist der durchschnittliche werktägliche Arbeitsverdienst in diese...mehr

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Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Urlaubsabgeltung ist dabei kein Ersatz für den noch ausstehenden Urlaub, sondern ein eigener Geldanspruch.[1] Dieser entsteht zwar infolge urlaubsrechtlicher Vorschriften, gehört aber – einmal entstanden – zum Vermögen des Arbeitnehm...mehr