Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist das Recht auf freiwillige Weiterarbeit aus, erhält sie weiterhin ihr vertragliches Entgelt durch den Arbeitgeber. Ihr Anspruch auf Mutt...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.11.1 Definition von Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst neben den Entgeltbestandteilen aus der Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Wertguthaben sind alle im Rahmen der vertraglich vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelungen erzielten Guthaben. Als Wertguthaben gelten damit alle angesparten Arbeitsentgelt...mehr

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Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.1 Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Das BUrlG geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebensstandards während des Urlaubszeitraums aus. Zur Konkretisierung dieses Lebensstandardprinzips hat sich der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz für die sog. Bezugsmethode (oder: Referenzprinzip) entschieden. Soweit keine anderslautenden tarifvertraglichen Regelu...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.3 Übernahmeanspruch nach Abs. 1 und Rechtsfolgen nach Abs. 3

Rz. 33 Abs. 1 setzt für die Übernahme von Beiträgen zunächst voraus, dass Alg bezogen wird. Der Bezug anderer Leistungen nach dem SGB III begründet keinen Übernahmeanspruch, insbesondere nicht das Übergangsgeld (vgl. aber § 173 und auch § 258 SGB V). Das in relevanten Vorschriften des SGB V noch aufgeführte Unterhaltsgeld ist als Leistung zum Lebensunterhalt nicht mehr Gegen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abgeltungsanspruch (§ 17 Abs. 3)

Rz. 29 Eine weitere Sonderregelung im Verhältnis zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG stellte § 17 Abs. 3 dar. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder nach Ablauf der Elternzeit, so ist der übertragene – und ggf. nach § 17 Abs. 1 Satz 1 gekürzte – Urlaub abzugelten. Der Unterschied zu § 7 Abs. 4 BUrlG bestand darin, dass hier die Fristen, innerhalb derer die Abgeltung ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteht[1], denn Ur...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 117 Ansprüche auf Urlaubsabgeltung begründen keinen Anspruch auf Insolvenzgeld. § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist eindeutig. Danach hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 75 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 97 Bei der Urlaubsabgeltung ist zu unterscheiden: Handelt es sich um Urlaubsabgeltungsansprüche, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, ist gleichzeitig auch das Arbeitsverhältnis zwingend vor Insolvenzeröffnung beendet worden. Das Arbeitsverhältnis kann deshalb gar nicht auf den Erwerber übergehen. Die haftungsrechtliche Regelung des § 613a Abs. 1 BGB g...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 101 Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Masseforderung, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.[1] Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind nur Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Achtung Dasselbe gilt für den Zeitrau...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 89 Allein die Tatsache des Eintritts eines Betriebsübergangs führt nicht zum Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen gegenüber dem Veräußerer.[1] Unerheblich ist dabei, ob der Veräußerer das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt hatte oder nicht. Rz. 90 Praxis-Beispiel Eine Arbeitnehmerin war bei der Firma A seit Juni 2017 als Reinigungskraft beschäftigt. Sie wurde ständi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 81 Unabhängig davon, ob der finanzielle Teil des Urlaubsanspruchs als einer von zwei Aspekten eines – einheitlichen – Anspruchs angesehen wird[1], oder ob er vom Freistellungsanspruch getrennt betrachtet wird, handelt es sich um einen "normalen" Vergütungsanspruch, für den hinsichtlich Abtretbarkeit und Pfändbarkeit keine Besonderheiten bestehen.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 110 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter"[1] bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Rz. 55 Der Einwand des Rechtsmissbrauchs wurde bis zur Entscheidung des BAG im Jahr 1982[1] immer im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers diskutiert: Hatte ein Arbeitnehmer keine bzw. nur geringe Arbeitsleistungen im Kalenderjahr erbracht, wurde sein Urlaubsverlangen als rechtsmissbräuchlich angesehen, weil ein Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Ur...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.2 Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 71 Anlässlich der Fälle andauernder Arbeitsunfähigkeit hat das BAG zunächst an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. [1] Nachdem der EuGH entschieden hat, dass der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung nicht genommener Urlaubsansprüche – gemeint ist di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 93 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.3 Urlaubsgeld

Rz. 82 Nach § 850a Nr. 2 ZPO ist Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen unpfändbar und deshalb gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar. Für die Unpfändbarkeit ist es unerheblich, wenn das Urlaubsgeld als Einmalzahlung zu einem bestimmen Fälligkeitstermin ausgezahlt wird und nicht sukzessive entsprechend dem tatsächlich gewährten Urlaub.[1] Es ist auch nicht notwendig, dass tatsächli...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.3 Urlaubsgeld

Rz. 78 Hinsichtlich zusätzlich gezahlten Urlaubsgelds ist § 850a Nr. 2 ZPO zu beachten: Danach sind die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge im Rahmen des Üblichen unpfändbar.[1] Damit kann die Aufrechnung mit einer Forderung nicht gegenüber dem Urlaubsgeld erfolgen (§ 394 BGB). Der Arbeitgeber kann dem Urlaubsgeldanspruch des Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Entstehen des Urlaubsanspruchs

Rz. 21 Das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs nach den §§ 1, 3 BUrlG hängt lediglich davon ab, dass ein Arbeitsverhältnis begründet wurde bzw. ein Vertragsverhältnis, das aufseiten des "Arbeitenden" zur Bejahung seiner Arbeitnehmerähnlichkeit führt[1] und die Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist. Das Entstehen von Teilurlaubsansprüchen (5 Abs. 1 BUrlG) ist dagegen diffe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4 Aufrechnung

Rz. 73 Schulden 2 Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann (§ 387 BGB). Ob und wie Forderungen im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch – also der Urlaubsanspruch selbs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.1 Fehlende Geltendmachung von Urlaub

Rz. 45 Im Kündigungsschutzverfahren ist zu fragen, ob in der Erhebung der Klage auch gleichzeitig die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen liegt und damit ein Verfall aufgrund des Ablaufs des Urlaubsjahres bzw. des Eingreifens von Ausschlussfristen ausgeschlossen ist. Aufgrund der nunmehr vom BAG bejahten Initiativlast einer Arbeitgeberin für die Verwirklichung des Urlaubsan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1 Betriebsübergang

Rz. 84 Schwierigkeiten treten dann auf, wenn der Vertragspartner des Arbeitnehmers wechselt und ein neuer Vertragspartner in die Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses eintritt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der bisherige Arbeitgeber (= Veräußerer) seinen Betrieb an einen Dritten (= Erwerber) verkauft. Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt derjenige, auf den ein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3 Tod des Arbeitnehmers

Rz. 67 Das BAG hat die Surrogatstheorie mittlerweile vollständig und nicht nur bezogen auf Fälle langandauernder Erkrankung aufgegeben.[1] Verstirbt der erkrankte Arbeitnehmer, nachdem das Arbeitsverhältnis bereits beendet und damit in seiner Person ein Urlaubsabgeltungsanspruch entstanden war, ist die Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs nicht mehr davon abhängig, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.3 Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 48 Wird der Arbeitgeber verurteilt, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, bewirkt dies nicht, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst weiterbeschäftigt und vergütet, nachdem er hierzu durch das Arbeitsgericht verurteilt wird und durch die Weiterbeschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.4 Tarif- und einzelvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen

Rz. 9 Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche.[1] Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifvertrags insoweit zulässig, als sie nicht die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 6 Erfüllbarkeit/Fälligkeit

Rz. 58 Vom Entstehen eines Urlaubsanspruchs ist dessen Erfüllbarkeit und Fälligkeit zu unterscheiden. Ist ein Urlaubsanspruch entstanden – nach Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG) also mit dem 1.1. eines jeden Kalenderjahres – kann der Urlaubsgewährung entgegenstehen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht nicht möglich ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Arbeitnehmer arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 Urlaubsgeld (§ 850a Nr. 2 ZPO)

Rz. 9 Gemäß § 850a Nr. 2 ZPO sind auch das Urlaubsgeld, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder unbedingt unpfändbar, soweit diese den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Diese Norm schützt nur vor einer Pfändung des klassischen Urlaubsgelds, also desjenigen Einkommens, das der Arbeitnehmer über sein sonstiges Einkommen hinaus erhält, u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.1 Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 27 Bei der Bemessung des Alg bleibt Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 2 unberücksichtigt. Die Regelung soll Manipulationen des Alg entgegenwirken. Im Grundsatz gilt, dass Arbeitsentgelt gegen Arbeitsleistung nicht i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart oder erzielt worden ist. Das Arbeitsentgelt soll dementsprechend im Normalfall in die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2 Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltungen sind beitragsrechtlich als Einmalzahlungen zu behandeln. 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.2 Urlaubsabgeltung

Eine Urlaubsabgeltung ist gesetzlich für die Fälle vorgesehen, in denen wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise bis zum Beendigungszeitpunkt nicht gewährt werden kann. Die so verbleibenden Urlaubstage werden in diesem Fall abgegolten und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.[1] Die Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtiger A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 4.2.4 Verlängerung des Ruhenszeitraums bei Urlaubsabgeltung

Hat der Arbeitslose zusätzlich zu der Entlassungsentschädigung noch eine Urlaubsabgeltung erhalten, die ebenfalls zu einem Ruhen des Anspruchs führt[1], verlängert sich der Ruhenszeitraum der Entlassungsentschädigung um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.3 Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung

Da das Arbeitslosengeld das ausfallende Arbeitsentgelt ersetzen soll, ruht der Anspruch (zur Vermeidung von Doppelleistungen), solange der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder beanspruchen kann, etwa in Fällen einer Freistellung im Kündigungsschutzprozess. Das Arbeitslosengeld ruht auch bei Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Zeit des abzugeltenden Urlaubs. Im Intere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 4.2 Beitragsberechnung aus Urlaubsabgeltungen

Die anlässlich der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlten Urlaubsabgeltungen sind als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] für die Beitragsberechnung heranzuziehen. Die Zuordnung ist zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die zeitliche Zuordnung einer Einmalzahlung ist wichtig, weil die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bis zum Ablauf des Zuordnungsmonats zu ermitteln sind[1] und die Berechnung der Beiträge[2] zu den einzelnen Versicherungszweigen vom Zuordnungsmonat abhängig ist. Grundsätzlich ist eine Einmalzahlung dem Monat zuzuordnen, in dem sie gezahlt wird.[3] Bei der Zuordnung kommt es...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Krankengel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn es regelmäßig gezahlt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Rechtsanspruch auf die Einmalzahlung besteht oder die Gewährung auf Gewohnheit beruht und mindestens einmal jährlich gewährt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.2 Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die BBG bestimmt den für einen Entgeltabrechnungszeitraum maximalen Betrag, von dem Beiträge erhoben werden. Überschreitet die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt des Entgeltabrechnungszeitraums die BBG nicht, werden die Beiträge aus dem gesamten (laufenden und einmalig gezahlten) Arbeitsentgelt berechnet. Wird die BBG des Abrechnungszeitraums durch die Ein...mehr