Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.3 SV-rechtliche Behandlung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung stellt beitragsrechtlich einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar. Die Vorschriften des § 23a SGB IV finden entsprechend Anwendung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen. Das gilt auch, wenn dieser Monat nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.1 Urlaubsabgeltungsanspruch ermitteln

Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch vorhandene (Rest-)Urlaubsansprüche des Beschäftigten sind abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Diese Verpflichtung gilt auch bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes. Entgegen einer in der Praxis verbreiteten Annahme ist der nachfolgende Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Urlaubstage nachzugewähren, die der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Schlussabrechnung vorzunehmen. Insbesondere sind noch zustehende Entgelte zu ermitteln und auszuzahlen (nicht ständige Entgelte, Urlaubsabgeltung etc.). Der Beschäftigte ist bei seiner Krankenkasse abzumelden, das Lohnkonto abzuschließen und der Finanzverwaltung die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den in § 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG genan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.8 Abgeltung nicht genommenen Urlaubs

Tz. 836 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nicht genommener Urlaub des Ges-GF darf in Geld abgegolten werden, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen; s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 524; auch s H 8.5 IV. "Urlaub …" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn diese Möglichkeit nicht im Voraus im Anstellungsvertrag vereinbart war. Das aus § 7 Abs 4 BUrlG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / d) Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses

Rz. 78 Den Nachlass zu erhalten und zu verwalten und dann bei Beendigung der Pflegschaft an den Erben herauszugeben, ist neben der Inbesitznahme ein weiterer Kernbereich der Tätigkeit des Nachlasspflegers. Dazu zählt es, Kosten zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Bei absehbar längeren Pflegschaften wird es notwendig sein:mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9 Verzicht auf das Urlaubsentgelt

Rz. 126 Ein Verzicht auf das Urlaubsentgelt ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG nicht zulässig[1] – anders als der Verzicht auf die Urlaubsabgeltung[2]. Daher ist es nicht möglich, dass der Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, zu dem das Arbeitsverhältnis noch besteht, auf seinen Anspruch auf Urlaubsentgelt verzichtet. Eine andere Fra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.5 Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Urlaub

Bei der Fortzahlung des Arbeitsentgelts während Urlaubs[1] muss hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung voraussichtlich hätte erwarten können.[2] Bei der Berechnung des Entgelts sind nach dem Entgeltausfallprinzip zu berücksichtigende Zuschläge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.6 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 1 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Der Anspruch der Leiharbeitnehmer beschränkt sich auf die wesentlichen Arbeitsbedingu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.2 Bemessungsgrundlage

Unter Berücksichtigung der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind folgende Entgeltbestandteile als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gesamtvolumens (Prozentsatz s. o.) heranzuziehen: Hinweis Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-VKA sind nur die Entgelte in das Gesamtvolumen einzubeziehen, die im Kalenderjahr ausgezahlt worden sind. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.6 Geltendmachung/Zahlung vor Fälligkeit

Ein Anspruch kann auch vor Fälligkeit wirksam im Sinne einer Ausschlussklausel geltend gemacht werden. Die Fälligkeit ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Geltendmachung. Sie beschreibt lediglich den Zeitpunkt für den Beginn der Ausschlussfrist.[1] Dadurch wird lediglich der Zeitpunkt festgelegt, zu dem ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Wahrung der Aussch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.2 Unregelmäßige und nicht bezifferbare Ansprüche

Ansprüche, die von einem bestimmten Ereignis abhängen, sind auch erst mit dessen Eintreten fällig. Erfährt der Gläubiger ohne sein Verschulden nichts von den Umständen des Anspruchs, so tritt die Fälligkeit erst bei positiver Kenntnis ein.[1] Ansprüche werden fällig: auf Personalaktenbereinigung mit Aufnahme des beanstandeten Schriftstücks in die Personalakte und Kenntnis des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit.[5] Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 1 Tod des Arbeitnehmers/Arbeitgebers als Beendigungsgrund

Tod des Arbeitnehmers Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis immer. Dies folgt aus § 613 Satz 1 BGB, wonach der Arbeitnehmer die Dienste im Zweifel in Person zu leisten hat. Der Anspruch auf rückständigen Lohn geht auf die Erben über. Gesetzliche Entgeltfortzahlungsansprüche der Erben über den Tod hinaus gibt es nicht. Nicht selten werden sie jedoch tarifvertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 101 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.3 Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderung

Rz. 204 Ein Urlaubsabgeltungsanspruch ist auch dann entstanden und erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer mit Erwerbsminderung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Auf die früher bedeutsame Unterscheidung zwischen Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit[1] kommt es in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr an, da auch bei Arbeitsunfähigkeit der offene Urlaubsanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4 Urlaubsabgeltung (Abs. 4)

4.1 Abgeltungsverbot Rz. 186 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.6 Verjährung/Ausschlussfristen/Verzicht

Rz. 208 Da nach Aufgabe der Surrogatstheorie der Abgeltungsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, unterliegt dieser der Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Ob dies auch gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen ist, ist durch das BAG inzwischen geklärt.[1] Danach unterliegt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Nichterfüllung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 205 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.5 Höhe

Rz. 202 Die Höhe der Urlaubsabgeltung bestimmt sich nach § 11 BUrlG. Abzustellen ist daher grundsätzlich auf den Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[1] Die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist im Sonderbeitrag "Urlaub- Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung" dargelegt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 72 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 194 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 186 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Mehrere Instanzgerichte[2] haben seit 2014 gegen diese Rechtsprechung des BAG die Pflicht zur Gewährung ohne Antrag bejaht, da der gesetzliche Urlaubsans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2 Rechtsnatur und Anspruchsvoraussetzungen

4.2.1 Rechtsnatur Rz. 187 Seit einer Entscheidung des 6. Senats des BAG vom 18.6.1980[1] hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht ist. Dieses Verständnis des Urlaubsabgeltungsanspruchs ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.3 Bestehen von Urlaubsansprüchen

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch hat. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende oder zum 31.3. als Ende des Übertragungszeitraums ausscheidet. Bei einer Beendigung zum 31.12. ist Voraussetzung der Abgeltung, dass ein Übertragungsgrund nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 207 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 209 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 210 Das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.4 Entstehen und Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs

Rz. 199 Sind zum Zeitpunkt der Beendigung Urlaubsansprüche offen, entsteht automatisch der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach Aufgabe der Surrogatstheorie mit der Beendigung auch dann, wenn die Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war und der Arbeitnehmer beim Aussche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.1 Rechtsnatur

Rz. 187 Seit einer Entscheidung des 6. Senats des BAG vom 18.6.1980[1] hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht ist. Dieses Verständnis des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Surrogat des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 7 BUrlG sind für das Urlaubsrecht wesentliche Vorschriften zusammengefasst. Die Vorschrift regelt 3 zentrale Punkte, die die Erfüllung der bestehenden Urlaubsansprüche betreffen: Festlegung des Urlaubszeitpunkts unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1, 2 BUrlG), Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 BUrlG) und Ausbezahlung von of...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 31 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.6 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Untergang des Urlaubsanspruchs

Rz. 177 In der Vergangenheit waren bei Untergang des befristeten Urlaubsanspruchs wegen Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche nach den §§ 275 Abs. 1, 4, 280, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB zu prüfen. Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen war, dass der Arbeitgeber die Nichtgewährung des Urlaubs zu vertreten hatte. Bei dem Schadensersatzanspruch handelte es ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 5.2 Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt zählende Beträge

Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt gehören nach § 3 Abs. 3 Satz 3 WinterbeschV: der Beitrag für die tarifliche Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeberanteil an der Finanzierung einer tariflichen Zusatzrente i. S. d. § 1 BetrAVG der Beitrag zur Gruppenunfallversicherung, in Betrieben des Bauhauptgewerbes das tarifliche 13. Monatseinkommen oder betriebliche Zahlungen mit gl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 10 Urlaub

Die Regelung des Urlaubs sollte unbedingt im Anstellungsvertrag erfolgen, denn das Bundesurlaubsgesetz gilt für den Geschäftsführer nicht unmittelbar. Neben der Vereinbarung der Anzahl der Urlaubstage ist die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung, d. h. der Auszahlung des Urlaubs in Geld, detailliert zu regeln, da hier ein erhebliches Streitpotential "schlummert". Nimmt der Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung

Zusammenfassung Begriff Urlaubsabgeltung ist der monetäre Ersatz von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers und neben dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt eine von 3 Leistungsarten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers. Während das Urlaubsentgelt als Entgeltfortzahlung für die Zeit des Urlaubs und Urlaubsgeld als freiwill...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 2 Zinsen aus Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung wird in der Praxis oft verzögert gewährt, z. B. nach Rechtsstreit bei Kündigungsschutzklage. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich Anspruch auf einen vom Gericht festgesetzten Verzugszins. Dieser Verzugszins stellt im Vergleich zur Urlaubsabgeltung keinen lohnsteuerrechtlichen Arbeitslohn dar. Die Zinsen sind daher lohnsteuerfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Urlaubsabgeltung ist dabei kein Ersatz für den noch ausstehenden Urlaub, sondern ein eigener Geldanspruch.[1] Dieser entsteht zwar infolge urlaubsrechtlicher Vorschriften, gehört aber – einmal entstanden – zum Vermögen des Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 3 Berechnung der Urlaubsabgeltung

Für die Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs gelten dieselben Regeln, wie für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 BUrlG. Bezugszeitraum ist im Fall der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Zeitraum der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist der durchschnittliche werktägliche Arbeitsverdienst in diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 3 Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

Die Zahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) rechnen zum Arbeitslohn. Das Besondere ist, dass diese Lohnzahlungen durch einen Dritten im Auftrag des Arbeitgebers erfolgen, und dieser Dritte die Pflichten des Arbeitgebers übernommen hat.[1] Die Lohnsteuer für diese Zahlungen (sonstige Bezüge) wird regelmäßig mit dem festen Steuersatz von 20 % erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsabgeltung ist der monetäre Ersatz von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers und neben dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt eine von 3 Leistungsarten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers. Während das Urlaubsentgelt als Entgeltfortzahlung für die Zeit des Urlaubs und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung im...mehr