Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

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Urlaub: Urlaubsabgeltung

Zusammenfassung Überblick Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Urlaub in Form von Freizeit nehmen. Wurde ein Arbeitsverhältnis jedoch beendet, z. B. durch Kündigung, ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen. In diesem Fall entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als monetärer Ersatz für die Urlaubsgewährung. Die Urlaubsabgeltung...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

In Anwendung des Surrogatgedankens ging das BAG in früherer Rechtsprechung davon aus, dass der Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers in gleicher Weise wie der Urlaubsanspruch erlischt, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank war.[1] Im Anschluss an die Entscheidung des ...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Urlaub in Form von Freizeit nehmen. Wurde ein Arbeitsverhältnis jedoch beendet, z. B. durch Kündigung, ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen. In diesem Fall entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als monetärer Ersatz für die Urlaubsgewährung. Die Urlaubsabgeltung kommt dementsp...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das BAG auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen st...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit des Anspruchs

Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist grundsätzlich vererblich.[1] Allerdings muss der Urlaubsabgeltungsanspruch nach früherem deutschen Recht erst einmal für den Arbeitnehmer entstanden sein, um vererblich zu werden. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Zunächst forderte das BAG noch, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch vor dem Tod des Arbeitneh...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzung des Abgeltungsanspruchs

Einzige Voraussetzung für das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist, dass der Urlaub in Gestalt von Freizeit wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann.[1] Eine Auszahlung des Urlaubs während der Beschäftigung ist nicht möglich, auch nicht bei einer Langzeiterkrankung. Es spielt keine Rolle, ob es...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 7 Verjährung

Der Urlaubsanspruch selbst unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.[1] Hat der Arbeitgeber diese Mitwirkung...mehr

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Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

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Urlaubsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz na...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5 Urlaubsabgeltung

Zahlt der Arbeitgeber für nicht genommenen Urlaub an einen Arbeitnehmer einen Abgeltungsbetrag, so ist dieser als "sonstiger Bezug" lohnsteuerpflichtig.[1] Lt. FG Hamburg ist ein Urlaubsabgeltungsanspruch kein Schadensersatzanspruch. Er gilt vielmehr als nachträgliche Lohnzahlung des Arbeitgebers. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch für mehrere Jahre ist auch keine Vergütung für ei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Ausschluss von Doppelansprüchen

Rz. 1697 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub ist somit Jahresurlaub. Daher können Doppelansprüche auf Urlaub entstehen, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres den Arbeitgeber wechselt. Diese werden durch § 6 Abs. 1 BUrlG ausgeschlossen, da der Urlaubsanspruch ggü. dem neuen Arbeitgeber nur besteht,...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Steuerliche Behandlung des Urlaubs

Rz. 163 Die etwaige Urlaubsabgeltung ist nicht steuerbegünstigt (vgl. BFH v. 13.10.1978 – VI R 91/77, DB 1979, 481 = BStBl II 1979, 155). Dies gilt auch, wenn der rechnerische Betrag in der Erhöhung der Abfindung "aufgegangen" sein sollte und ansonsten keine Abgeltung erfolgt. Dies ist nicht unproblematisch, da in steuerlicher Sicht bei einem Verzicht oder Erlass auf gesetzl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Urlaubsanspruch und Arbeitskampf

Rz. 1669 Während der Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfes (zu den Auswirkungen des Arbeitskampfes auf das Arbeitsverhältnis vgl. Teil 10) ruht grds. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers wie auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Zudem kann dem Arbeitgeber während des Arbeitskampfes nicht zugemutet werden, den Arbeitskampfgegner durch Zahlung von Urlaubsentgelt mit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenz

Rz. 1760 Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist auf Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtet und wird demzufolge von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BAG v. 18.12.1986, ZIP 1987, 789), kann allerdings nur noch vom Insolvenzverwalter, oder – sofern es sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um einen sog. "starken vorläufigen Insolvenzverwalter" ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Unabdingbarkeit, Unvererblichkeit, Übertragung, Pfändbarkeit, Aufrechnung

Rz. 1656 Der Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG ist gesetzlich garantiert. Abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig (§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG). Abweichende Regelungen in Tarifverträgen zulasten der Arbeitnehmer sind hingegen mit Ausnahme von Regelungen entgegen §§ 1, 2, 3 Abs. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / D. Leistungsklagen

Rz. 141 Die Leistungsklage dient der Durchsetzung eines materiellrechtlichen Anspruchs des Klägers, vom Beklagten ein Tun oder Unterlassen zu fordern (Zöller/Greger, Vor § 253 Rn 3). Rz. 142 Gem. § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG gelten für das Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz die Vorschriften der ZPO, sofern das ArbGG nichts anderes bestimmt. S. 2 dieser Vors...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs

Rz. 162 Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (vgl. BAG v. 22. 09.2015 – 9 AZR 170/14, juris Ls. 2 und Rn 18 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung). Auch bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis ist nach der Rspr. des EuGH ein finanzieller Ausgleich unerlässlich, der im Wege ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Urlaubs

Rz. 164 Sozialversicherungsrechtlich ist § 157 Abs. 2 SGB III zu berücksichtigen. Danach ruht der Anspruch auf Alg für die Zeit des abgegoltenen Urlaubes, wenn der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen hat. In der Praxis wird dies in der Aufhebungsvereinbarung vielfach durch die Anrechnung etwaigen offenen R...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / IV. Ausschluss des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 30 § 166 SGB III regelt drei Tatbestände, in denen der Anspruch auf Insolvenzgeld trotz bestehenden Anspruchs auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen ist:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Gewährung, Durchsetzung und Übertragung des Urlaubs

Rz. 1725 Die zeitliche Festlegung des beantragten und zu gewährenden Urlaubes obliegt dem Arbeitgeber. Die eigenmächtige Urlaubsnahme durch den Arbeitnehmer ist mit dem BUrlG i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt im Ergebnis dazu, dass die "Urlaubszeit" als unentschuldigte Fehlzeit anzusehen ist, also nicht vergütet wird. Darüber hinaus stellt die "Selbstbeurlaubung" eines A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Jahresarbeitszeitkonto

Rz. 282 Neben den herkömmlichen Gleitzeitregelungen sind häufig Betriebsvereinbarungen anzutreffen, nach denen die Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitszeitkonto jeweils ein Wertguthaben ansparen dürfen, welches i.d.R. bis zum Jahresende vorrangig durch Freizeit auszugleichen und ansonsten abzugelten ist. Wenn der Arbeitnehmer bei einem solchen Jahresarbeitszeitkonto weniger oder m...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Verhältnis zu bundesgesetzlichen Regelungen

Rz. 1784 Neben dem BUrlG bestehen bundesrechtliche Sonderregelungen, die das BUrlG verdrängen, ergänzen oder lediglich in einigen Bereichen Sonderregelungen treffen. Rz. 1785 Gem. § 15 Abs. 1 BUrlG ist das JArbSchG v. 9.8.1960, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.7.2021, in Kraft geblieben. Das JArbSchG regelt nur noch die Höhe des Urlaubes und seine Lage (§ 19 Abs. 2 und 3 ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / D. Rechtsstellung des Betriebsveräußerers

Rz. 32 In § 613a Abs. 2 BGB ist eine gesamtschuldnerische Mithaftung (§ 421 BGB) des bisherigen Arbeitgebers neben dem neuen Betriebsinhaber für dessen Verpflichtungen bestimmt, soweit diese vor dem Zeitpunkt des Überganges entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Rz. 33 Um die Haftung des bisherigen Arbeitgebers nicht über Gebühr aus...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berücksichtigung übergegangener Ansprüche gem. § 115 SGB X – Überleitungsanzeige der Arbeitsagentur

Rz. 244 Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen berücksichtigen, dass ggf. die gesamte oder Teile der Abfindung vom Arbeitgeber an die Arbeitsagentur zu leisten sind (vgl. BAG v. 9.10.1996 – 5 AZR 246/95, DB 1997, 680 = NZA 1997, 376). Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer Alg bezogen hat, gleichwohl jedoch Ansprüche auf Leistungen ggü. dem Arbeitgeber hat. Rz. 245 Beisp...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Resturlaub in Natur oder Auszahlung – Grundsätze

Rz. 144 Soweit nicht der Resturlaub durch die Freistellung abgegolten ist (s.o. Rdn 117 ff.), besteht entweder die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub in dem Zeitraum bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Natur nimmt (Var. 1) oder aber der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlt (Var. 2). Die konkludente Festlegung der Urlaubsze...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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Urlaub: Erteilung / 8 Verzicht auf den Urlaubsanspruch

Der Arbeitnehmer kann im Regelfall weder wirksam auf den Urlaubsanspruch noch auf den im Falle der Beendigung ggf. greifenden gesetzlichen Abgeltungsanspruch verzichten, wenn in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außer Streit steht, dass noch Urlaubsansprüche offen sind. Rechtsunwirksam ist auch der Verzicht auf den Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn dieser in...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Urlaub

Ist der Urlaubsanspruch für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart, kann eine Abgeltung in Geld erfolgen, wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte.[1] Das arbeitsrechtliche Verbot der Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist auf Geschäftsführer nicht anwendbar. Die betrieblichen Gründe, die...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, steht fest, dass das Arbeits...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.1 Auswirkungen von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auf den Unterbrechungstatbestand

Rz. 58 Soweit während eines Anrechnungszeitentatbestandes aufgrund einer Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Pflichtbeiträge gezahlt worden sind (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten), endet die versicherte Beschäftigung mit dem letzten Tag der Entgeltfortzahlung; erst mit dem Tag danach gilt die Beschäftigung als durch den Anrechnu...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.7 Übersicht zu den häufigsten Entgeltarten

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.2.1 Knappschaftliche Betriebe

Rz. 8 Die Zuerkennung der Knappschaftsausgleichsleistung setzt ein Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb voraus. § 134 Abs. 1 definiert Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, als knappschaftliche Betriebe. Eine bergmännische Gewinnung von Mineralien in diesem Sinne liegt vor, wenn der Abbau von Bodenschätzen aus einer Fundst...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.3 Urlaubsabgeltung, Verfall, Entschädigung, Tod des Arbeitnehmers

Rz. 75 Die Tarifvertragsparteien haben in § 8 Nr. 6 BRTV Bau eine Regelung hinsichtlich der Urlaubsabgeltung getroffen, durch die § 7 Abs. 4 BUrlG abbedungen ist. Die Aufzählung der Fälle, in denen ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, ist abschließend. Die Tarifvertragsparteien werden zu überdenken haben, ob diese Regelung, jedenfalls in § 8 Nr. 6f mit Art. 7 Abs. 2 der R...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis[1] gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[2] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ist nach § 4 A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.3 Urlaub bei Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis (§ 2 BUrlG)

Rz. 59 Beispiel Der Arbeitnehmer stand bis 31.7.2019 in einem Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber. Seit dem 1.8.2019 wird er im Rahmen eines Arbeitsvertrags weiterbeschäftigt. Der Tarifvertrag für Auszubildende regelt hinsichtlich des Urlaubs unter anderem Folgendes: "Wird ein Auszubildender nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen, ist der restlic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2019 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2019. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2019 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.6 Rückforderungsverbot (§§ 1, 5 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 62 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet folgende Regelung: "Kündigt ein Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber die bereits ausgezahlte Urlaubsvergütung, soweit sie die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit des Kalenderjahres betrifft, vom Arbeitnehmer zurückverlangen bzw. bei der letzten Lohnzahlung einbehalten." Lösung Problematisch könnte eine solche Regelung...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.1 Günstigkeitsvergleich im Verhältnis zum BUrlG

Rz. 11 Dürfen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen insoweit vom BUrlG abweichen, als jedenfalls keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Vereinbarungen im Verhältnis zu den Mindestbedingungen des BUrlG getroffen werden, stellt sich die Frage, wie die Prüfung konkret zu erfolgen hat. Vor der Einführung des § 13 Abs. 1 BUrlG führte die Rechtsprechung einen Sachgruppenverg...mehr