Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Urlaubsgeld

Rz. 1035 Unter Urlaubsgeld versteht man das Entgelt, das vom Arbeitgeber als Zuschuss zu den Mehrkosten des Arbeitnehmers geleistet wird, die durch den Erholungsurlaub entstehen (können). Dieser Anspruch ist grundsätzlich unpfändbar (§ 850a Nr. 2 ZPO), es sei denn, der Rahmen des "Üblichen" wird überstiegen.[822] Üblich in diesem Sinne ist das Entgelt, das vergleichbare Unte...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.10 Sozialversicherung

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen – auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung ...mehr

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Nettolohnvereinbarung / 4 Geldwerter Vorteil bei illegaler Beschäftigung

Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Beiträge zur Sozialversicherung nicht gezahlt worden, so bestimmt § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, dass ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt. Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt des Beschäftigten ist so zu ermitteln, indem das Nettoarbeitsentgelt um die darauf entfallenden Steuern und den Gesamtsozialversicherungsb...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Unpfändbare bzw. teilweise Bezüge, § 850a ZPO

Rz. 69 § 850a ZPO erklärt besondere Einkommensteile, die nach den angeführten Grundsätzen Arbeitseinkommen sind und dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen, aus sozialen Gründen oder mit Rücksicht auf die Zweckgebundenheit für absolut bzw. teilweise unpfändbar und entzieht sie damit der Pfändung. Sie werden daher von der Pfändung des (gesamten) Arbeitseinkommens nicht umfa...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.5 Ruhens- und Ausschlusstatbestände (Abs. 3)

Rz. 25 Zur Dauer und Höhe der Förderung vgl. § 94. Abs. 3 bestimmt, dass der Gründungszuschuss nicht geleistet wird, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 vorgelegen haben oder hätten. Damit stellt der Gesetzgeber den Existenzgründer nicht besser und nicht schlechter als den Anspruchsberechtigten auf Alg. Insbesondere kann der Existenzgründer durch die Gründung d...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Zinsen aus Urlaubsabgeltung

Begriff Wird Urlaub ausgezahlt (Urlaubsabgeltung) ist dies lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. In der Praxis wird eine Urlaubsabgeltung oft verzögert gewährt, z. B. nach Rechtsstreit bei Kündigungsschutzklage. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich zur Urlaubsabgeltung Anspruch auf einen vom Gericht festgesetzten Verzugsz...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.3 Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 1 SGB III) oder wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 2 SGB III). Diese Regelung schließt den Bezug von Doppelleistungen aus. Es soll keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung gezahlt wer...mehr

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Todesfall / 2 Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen zuweilen vor, dass an den Ehegatten/Lebenspartner bzw. die unterhaltsberechtigten Angehörigen des verstorbenen Arbeitnehmers noch ein Betrag in Höhe der Abgeltung für die verfallenen Urlaubsansprüche gezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach dem bis zum Todestag entstandenen (aber mit dem Tod entfallenden) Urlaub...mehr

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Überbrückungsbeihilfe

Begriff Überbrückungsbeihilfe bezeichnet insbesondere die Unterstützung für ehemalige Mitarbeiter des Militärs (Soldaten). Sie soll langjährig beschäftigten Arbeitnehmern der Stationierungsstreitkräfte, die ihren Arbeitsplatz infolge einer Verminderung der Truppenstärke oder infolge einer Auflösung oder Verlegung ihrer Dienststelle aus militärischen Gründen verlieren, die W...mehr

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Sterbegeld

Begriff Sterbegeld wird durch den Arbeitgeber an die Angehörigen eines verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt. Lohnsteuerrechtlich stellt das Sterbegeld trotz Tod des Arbeitnehmers den Zufluss von Arbeitslohn dar. Der Arbeitslohnbegriff schließt grundsätzlich auch die Lohnzahlung an Hinterbliebene ein. Wird Sterbegeld gewährt, handelt es sich hierbei um einen sonstigen Bezug, de...mehr

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Arbeitslosengeld / 10 Auswirkung einer Sperrzeit auf die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Wird im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III oder einer Urlaubsabgeltung nach § 157 Abs. 2 SGB III bezogen, tritt die Versicherungspflicht trotzdem ab dem 1. Tag einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung ein, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit besteht ab diesem Tag auch grunds...mehr

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Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

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Arbeitslosengeld / 9.1 Mehrere Ruhenszeiträume

Mehrere Ruhenszeiträume werden zusammengerechnet. Es kann also hierdurch zu einem Ruhen über ein Jahr hinauskommen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A erhält Urlaubsabgeltung für 30 Arbeitstage und eine Abfindung von 100.000 EUR, die zu einem angenommenen Ruhenszeitraum von 11 Monaten führt. Hier ist eine Addition der Ruhenszeiträume (11 Monate und 6 Wochen) vorzunehmen.mehr

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Todesfall / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich und erlischt deshalb mit dem Tod des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für den wegen langjähriger Krankheit übertragenen Urlaubsanspruch. Nach dem Tod des Arbeitnehmers wandelt sich der (nicht mehr verwirklichte) Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, der den Erben zusteht.[1] Dies gilt auch für den Zusatzurla...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.4 Verlängerung des Ruhenszeitraums bei Urlaubsabgeltung

Hat der Arbeitslose zusätzlich zu der Entlassungsentschädigung noch eine Urlaubsabgeltung erhalten, die ebenfalls zu einem Ruhen des Anspruchs führt[1], verlängert sich der Ruhenszeitraum der Entlassungsentschädigung um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Probebeschäftigung / 2 Leistungsumfang

Bei der Probebeschäftigung werden alle mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten erstattet, insbesondere also das Arbeitsentgelt, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen. Daneben können auch Kosten erstattet werden, die aufgrund der Rücksichtnahme des Arbeitgebe...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.7 Urlaub und Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz

BAG, Urteil v. 20.8.2024, 9 AZR 226/23 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat durch eine Entscheidung klargestellt, dass während fortlaufender Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz entstehender Urlaub nicht verfällt, sondern gemäß § 24 Satz 2 MuSchG nach Ende des Mutterschutzes im laufenden oder im folgenden Jahr genommen werden kann. Im Fall der Beendigung des Arbeit...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 465 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht gem. § 157 Abs. 1 SGB III während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (z.B. bei Annahmeverzug). Wird in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung von Urlaubsabgeltung geregelt, so ruht gem. § 157 Abs. 2 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Freistellung und Urlaub

Rz. 374 Je nach Art des Arbeitsverhältnisses bietet es sich an, den Arbeitnehmer für die Restlaufzeit des Arbeitsvertrages von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Eine Freistellung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber aufgrund betriebsbedingter oder verhaltensbedingter Hintergründe auf die weitere Arbeitsleistung des Arbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.8 Abgeltung nicht genommenen Urlaubs

Tz. 836 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nicht genommener Urlaub des Ges-GF darf in Geld abgegolten werden, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen; s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 524; auch s H 8.5 IV. "Urlaub …" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn diese Möglichkeit nicht im Voraus im Anstellungsvertrag vereinbart war. Das aus § 7 Abs 4 BUrlG...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Sonderfälle im Blockmodell

Rz. 413 Probleme bereiteten der Praxis zuletzt die Fragen, ob zum einen ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell besteht und zum anderen eine Gehaltserhöhung während der Freistellungsphase auch dem Altersteilzeitarbeitnehmer zugutekommt. Zu beiden Fragestellungen gibt es Entscheidungen der Rechtsprechung, die ...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1521 Mit Ausspruch der Kündigung stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit noch ausstehendem Urlaub zu verfahren ist. Ist der Urlaubszeitpunkt bereits vor Ausspruch der Kündigung auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Kündigungsfrist gelegt, ist die Festlegung hinfällig, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht. Wird hingegen ein Bestandsschutzstreit geführt, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1180 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[3105] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Urlaub

Rz. 818 Es entsprach bisher allgemeiner Auffassung, dass auf den GmbH-Geschäftsführer die Vorschriften des BUrlG nicht anwendbar sind.[1795] Nach der Danosa-Entscheidung des EuGH[1796] dürfte allerdings für Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen nach § 3 Abs. 1 BUrlG anzunehmen sein, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Urlaubsansprüche

Rz. 914 Häufig sollen mit der Freistellung – insbesondere, wenn diese bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt – zugleich bestehende (Rest-)Urlaubsansprüche erfüllt werden. Dies setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber hinreichend deutlich erkennen lässt, dass durch die Freistellung der Urlaubsanspruch erfüllt werden soll.[2127] Außerdem darf die Freistellung f...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Zusammenfassende Übersicht

Rz. 110 Zur Insolvenzmasse gehören nach alldem im Grundsatz alle vom Erblasser hinterlassenen Vermögensgegenstände (Sachen, Forderungen und Rechte), die zur Zeit der Eröffnung noch unterscheidbar im Vermögen der Erben vorhanden sind, insbesondere, soweit vorhandenmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1523 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.88: Urlaubsklauseln (1) Hinweisschreiben des Arbeitgebers zu Beginn des Jahres Liebe/r Frau/Herr _________________________, zu Beginn des Jahres möchte ich Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren: Nach den für Sie geltenden Regelungen steht Ihnen in diesem Kalenderjahr ein Urlaubsansp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Reichweite der Ausschlussklausel

Rz. 629 Bezieht sich eine Ausschlussfrist ohne Einschränkung auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasst sie alle Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (also gesetzliche, tarifliche, vertragliche etc.).[1457] Ausschlussfristen müssen nicht auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältni...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / V. Weitere Konsequenzen der Elternzeit

Rz. 79 Mit dem Eintritt in die Elternzeit ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Es entfällt somit die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Jahressonderzahlungen mit Entgeltcharakter können um die Zeiträume gekürzt werden, die die Arbeitnehmerin sich in Elternzeit befand und deshalb nicht gearbeitet hat....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Verstirbt der Arbeitnehmer, so wird das Schicksal des Urlaubsanspruchs diskutiert. Der Anspruch auf Erteilung von Urlaub ist höchstpersönlicher Natur und geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter.[38] Dies ist einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur.[39] Rz. 28 Hieran anknüpfend wurde zum Teil der Schluss gezogen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Ab...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragskopf

Rz. 840 Die Formulierung des Vertragskopfes ist der Doppelstellung des Vorstandsmitgliedes geschuldet, die zum einen seine gesellschaftsrechtliche Organstellung umfasst, in die das Vorstandsmitglied durch Bestellung gemäß § 84 Abs. 1 AktG berufen wird. Die dienstvertragliche Stellung wird durch den Anstellungsvertrag geregelt. Der AG Vorstand ist kein Arbeitnehmer,[1879] der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vertragliche Regelungen zum Mehrurlaub

Rz. 1517 Mehrurlaub, der das gesetzlich vorgesehene Mindestmaß an Urlaubstagen übersteigende Urlaub, unterliegt nicht dem Dispositionsverbot des § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG. Die Arbeitsvertragsparteien sind frei, für diesen Urlaubsanteil Regelungen zu vereinbaren, die von den Vorgaben des gesetzlichen Urlaubsrechts abweichen und für den Arbeitnehmer ungünstiger sind. Der vertragl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 1168 Nach § 167 SGB III wird das Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes gezahlt, jedoch begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.[3087] Das Insolvenzgeld selbst ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Rz. 1169 Für die Gewährung von Insolvenzgeld sind nach § 165 Abs. 2 SGB III alle Arbeitsentgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erheblich, die ...mehr

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§ 5 Urlaub / I. Grundsätze zur Berechnung der Urlaubsdauer

Rz. 10 Die Dauer des Urlaubs beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG mindestens vierundzwanzig Werktage. Dabei geht das BUrlG von einer Sechs-Tage-Woche aus. Werktage i.S.d. § 3 Abs. 1 BUrlG sind nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, § 3 Abs. 2 BUrlG. Rz. 11 Für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte gilt daher, dass die Mindestzahl der Urlaubstage sic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Abfindung

Rz. 391 Zentraler Regelungsinhalt eines Aufhebungsvertrages ist meist die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist – abgesehen von den Fällen des § 1a KSchG – durch die Parteien festzulegen. Sie wird sich regelmäßig an der Begründetheit einer alternativ auszusprechenden bzw. zusätzlich ausgesprochenen Kündigung, den weiteren Planungen des Arbeitnehmers, dessen per...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 10 Urlaub

Die Regelung des Urlaubs sollte unbedingt im Anstellungsvertrag erfolgen, denn das Bundesurlaubsgesetz gilt für den Geschäftsführer nicht unmittelbar. Neben der Vereinbarung der Anzahl der Urlaubstage ist die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung, d. h. der Auszahlung des Urlaubs in Geld, detailliert zu regeln, da hier ein erhebliches Streitpotential "schlummert". Nimmt der Gesch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abgeltungsanspruch (§ 17 Abs. 3)

Rz. 29 Eine weitere Sonderregelung im Verhältnis zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG stellte § 17 Abs. 3 dar. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder nach Ablauf der Elternzeit, so ist der übertragene – und ggf. nach § 17 Abs. 1 Satz 1 gekürzte – Urlaub abzugelten. Der Unterschied zu § 7 Abs. 4 BUrlG bestand darin, dass hier die Fristen, innerhalb derer die Abgeltung ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 regelt Probleme, die bei einem Zusammentreffen von Erholungsurlaub und Elternzeit auftreten können und verhindert durch Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) unter Umständen nicht nachvollziehbare Ergebnisse. Die Vorschrift wird als Beleg dafür herangezogen, dass auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaub entsteht[1], denn Ur...mehr