Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.3 Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 4 Auch wenn der Anspruch beim Vorliegen einer objektiven Schwerbehinderung bereits gegeben ist, so muss der Anspruch auf Zusatzurlaub dennoch gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden[1] und zwar während des Urlaubsjahres oder bei Vorliegen der tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen bis zum Ende des Übertragungszeitraums. Ans...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 8 Unabdingbarkeit

Rz. 19 Der (Mindest-)Umfang des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach § 208 SGB IX ist – wie der Umfang des Urlaubs nach dem BUrlG – zwingendes Recht. Er unterliegt weder der Disposition der Tarifvertragsparteien zum Nachteil des schwerbehinderten Arbeitnehmers[1] noch der Disposition der Arbeitsvertragsparteien[2]. Der Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub für schwerbehinderte Mens...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9 Verzicht auf das Urlaubsentgelt

Rz. 124 Ein Verzicht auf das Urlaubsentgelt ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG nicht zulässig[1] – anders als der Verzicht auf die Urlaubsabgeltung.[2] Daher ist es nicht möglich, dass der Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, zu dem das Arbeitsverhältnis noch besteht, auf seinen Anspruch auf Urlaubsentgelt verzichtet. Eine andere Fra...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

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Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.1 Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Das BUrlG geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebensstandards während des Urlaubszeitraums aus. Zur Konkretisierung dieses Lebensstandardprinzips hat sich der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz für die sog. Bezugsmethode (oder: Referenzprinzip) entschieden. Soweit keine anderslautenden tarifvertraglichen Regelu...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.3 Übernahmeanspruch nach Abs. 1 und Rechtsfolgen nach Abs. 3

Rz. 33 Abs. 1 setzt für die Übernahme von Beiträgen zunächst voraus, dass Alg bezogen wird. Der Bezug anderer Leistungen nach dem SGB III begründet keinen Übernahmeanspruch, insbesondere nicht das Übergangsgeld (vgl. aber § 173 und auch § 258 SGB V). Das in relevanten Vorschriften des SGB V noch aufgeführte Unterhaltsgeld ist als Leistung zum Lebensunterhalt nicht mehr Gegen...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Das Arbeitslosengeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 1 SGB III aF)

Rn. 91 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 117 Abs 1 SGB III aF), sofern sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 117 Abs 2 SGB III aF). Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN (§ 118 Abs 1 Nr 1–3 SGB III aF), die (kumulativ) arbeitslos waren (§ 119 SGB III aF), sich bei der Ag...mehr

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Sterbefall / 3 Urlaubsabgeltung an die Erben

Bei Tod des Beschäftigten steht den Erben ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, vorausgesetzt, der Beschäftigte hat den ihm zustehenden Urlaub nicht in vollem Umfang genommen. Der Tod beendet das Arbeitsverhältnis. Den Erben steht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu.[1] Damit wird verhindert, dass der Tod des Beschäftigten rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs a...mehr

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Sterbefall / Zusammenfassung

Überblick Verstirbt der Beschäftigte, so ist das Entgelt bis zum Sterbetag abzurechnen und zu prüfen, ob den Hinterbliebenen das Sterbegeld zusteht. Zu entscheiden ist weiter, ob Urlaubsabgeltung zu leisten ist. Dem Beschäftigten überlassene Arbeitsmittel sind zurückzufordern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 20, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 1 TVöD; § 11 BUrlG; § 1 Abs. 1...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.2 Lohnsteuerliche Behandlung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung ist als sonstiger Bezug lohnsteuerpflichtig und unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes nach der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern. Aus praktischen Gründen ist es abrechnungstechnisch anzuraten, die Urlaubsabgeltung mit der Endabrechnung des Austrittsmonats auszuzahlen und nicht mit einem späteren Abrechnungslauf. Dies erspar...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.3 SV-rechtliche Behandlung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung stellt beitragsrechtlich einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dar. Die Vorschriften des § 23a SGB IV finden entsprechend Anwendung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen. Das gilt auch, wenn dieser Monat nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.1 Urlaubsabgeltungsanspruch ermitteln

Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch vorhandene (Rest-)Urlaubsansprüche des Beschäftigten sind abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Diese Verpflichtung gilt auch bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes. Entgegen einer in der Praxis verbreiteten Annahme ist der nachfolgende Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Urlaubstage nachzugewähren, die der Be...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Schlussabrechnung vorzunehmen. Insbesondere sind noch zustehende Entgelte zu ermitteln und auszuzahlen (nicht ständige Entgelte, Urlaubsabgeltung etc.). Der Beschäftigte ist bei seiner Krankenkasse abzumelden, das Lohnkonto abzuschließen und der Finanzverwaltung die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / d) Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses

Rz. 78 Den Nachlass zu erhalten und zu verwalten und dann bei Beendigung der Pflegschaft an den Erben herauszugeben, ist neben der Inbesitznahme ein weiterer Kernbereich der Tätigkeit des Nachlasspflegers. Dazu zählt es, Kosten zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Bei absehbar längeren Pflegschaften wird es notwendig sein:mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / I. Behandlung einer Urlaubsabgeltung

Eine einem Arbeitnehmer gewährte Urlaubsabgeltung kann auf einem unzumutbaren gesteigerten Arbeitseinsatz beruhen, deren Anrechnung als unterhaltsrelevantes Einkommen sich infolgedessen nach Treu und Glauben bestimmt.[21] Die Zahlung einer Abgeltung für in den Vorjahren nicht in Anspruch genommenen Urlaub ist unterhaltsrechtlich nicht als überobligatorisches Einkommen anzuseh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Urlaubsgelder

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG für die Urlaubszeit sind stpfl > Arbeitslohn; ebenso Geldentschädigungen zur Abgeltung von Urlaub (> R 19.3 Abs 1 Satz 1 Nr 2 LStR; FG HH vom 19.03.2019 – 6 K 80/18, DStRE 2019, 1071 = HaufeIndex 13 125 286). Bemisst sich die Höhe des Urlaubsgelds nach dem Durchschnittslohn der Vergangenheit unter Einschluss von steuerfreie...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definiert den Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Ausschluss von Doppelansprüchen

Rz. 1697 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub ist somit Jahresurlaub. Daher können Doppelansprüche auf Urlaub entstehen, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres den Arbeitgeber wechselt. Diese werden durch § 6 Abs. 1 BUrlG ausgeschlossen, da der Urlaubsanspruch ggü. dem neuen Arbeitgeber nur besteht,...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Steuerliche Behandlung des Urlaubs

Rz. 163 Die etwaige Urlaubsabgeltung ist nicht steuerbegünstigt (vgl. BFH v. 13.10.1978 – VI R 91/77, DB 1979, 481 = BStBl II 1979, 155). Dies gilt auch, wenn der rechnerische Betrag in der Erhöhung der Abfindung "aufgegangen" sein sollte und ansonsten keine Abgeltung erfolgt. Dies ist nicht unproblematisch, da in steuerlicher Sicht bei einem Verzicht oder Erlass auf gesetzl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Urlaubsanspruch und Arbeitskampf

Rz. 1669 Während der Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfes (zu den Auswirkungen des Arbeitskampfes auf das Arbeitsverhältnis vgl. Teil 10) ruht grds. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers wie auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Zudem kann dem Arbeitgeber während des Arbeitskampfes nicht zugemutet werden, den Arbeitskampfgegner durch Zahlung von Urlaubsentgelt mit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Unabdingbarkeit, Unvererblichkeit, Übertragung, Pfändbarkeit, Aufrechnung

Rz. 1656 Der Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG ist gesetzlich garantiert. Abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig (§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG). Abweichende Regelungen in Tarifverträgen zulasten der Arbeitnehmer sind hingegen mit Ausnahme von Regelungen entgegen §§ 1, 2, 3 Abs. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenz

Rz. 1760 Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist auf Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtet und wird demzufolge von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BAG v. 18.12.1986, ZIP 1987, 789), kann allerdings nur noch vom Insolvenzverwalter, oder – sofern es sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um einen sog. "starken vorläufigen Insolvenzverwalter" ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Jahresarbeitszeitkonto

Rz. 282 Neben den herkömmlichen Gleitzeitregelungen sind häufig Betriebsvereinbarungen anzutreffen, nach denen die Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitszeitkonto jeweils ein Wertguthaben ansparen dürfen, welches i.d.R. bis zum Jahresende vorrangig durch Freizeit auszugleichen und ansonsten abzugelten ist. Wenn der Arbeitnehmer bei einem solchen Jahresarbeitszeitkonto weniger oder m...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs

Rz. 162 Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (vgl. BAG v. 22. 09.2015 – 9 AZR 170/14, juris Ls. 2 und Rn 18 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung). Auch bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis ist nach der Rspr. des EuGH ein finanzieller Ausgleich unerlässlich, der im Wege ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Urlaubs

Rz. 164 Sozialversicherungsrechtlich ist § 157 Abs. 2 SGB III zu berücksichtigen. Danach ruht der Anspruch auf Alg für die Zeit des abgegoltenen Urlaubes, wenn der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen hat. In der Praxis wird dies in der Aufhebungsvereinbarung vielfach durch die Anrechnung etwaigen offenen R...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / IV. Ausschluss des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 30 § 166 SGB III regelt drei Tatbestände, in denen der Anspruch auf Insolvenzgeld trotz bestehenden Anspruchs auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen ist:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Gewährung, Durchsetzung und Übertragung des Urlaubs

Rz. 1725 Die zeitliche Festlegung des beantragten und zu gewährenden Urlaubes obliegt dem Arbeitgeber. Die eigenmächtige Urlaubsnahme durch den Arbeitnehmer ist mit dem BUrlG i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt im Ergebnis dazu, dass die "Urlaubszeit" als unentschuldigte Fehlzeit anzusehen ist, also nicht vergütet wird. Darüber hinaus stellt die "Selbstbeurlaubung" eines A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / D. Leistungsklagen

Rz. 141 Die Leistungsklage dient der Durchsetzung eines materiellrechtlichen Anspruchs des Klägers, vom Beklagten ein Tun oder Unterlassen zu fordern (Zöller/Greger, Vor § 253 Rn 3). Rz. 142 Gem. § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG gelten für das Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz die Vorschriften der ZPO, sofern das ArbGG nichts anderes bestimmt. S. 2 dieser Vors...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Resturlaub in Natur oder Auszahlung – Grundsätze

Rz. 144 Soweit nicht der Resturlaub durch die Freistellung abgegolten ist (s.o. Rdn 117 ff.), besteht entweder die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub in dem Zeitraum bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Natur nimmt (Var. 1) oder aber der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlt (Var. 2). Die konkludente Festlegung der Urlaubsze...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / D. Rechtsstellung des Betriebsveräußerers

Rz. 32 In § 613a Abs. 2 BGB ist eine gesamtschuldnerische Mithaftung (§ 421 BGB) des bisherigen Arbeitgebers neben dem neuen Betriebsinhaber für dessen Verpflichtungen bestimmt, soweit diese vor dem Zeitpunkt des Überganges entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Rz. 33 Um die Haftung des bisherigen Arbeitgebers nicht über Gebühr aus...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berücksichtigung übergegangener Ansprüche gem. § 115 SGB X – Überleitungsanzeige der Arbeitsagentur

Rz. 244 Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen berücksichtigen, dass ggf. die gesamte oder Teile der Abfindung vom Arbeitgeber an die Arbeitsagentur zu leisten sind (vgl. BAG v. 9.10.1996 – 5 AZR 246/95, DB 1997, 680 = NZA 1997, 376). Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer Alg bezogen hat, gleichwohl jedoch Ansprüche auf Leistungen ggü. dem Arbeitgeber hat. Rz. 245 Beisp...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Verhältnis zu bundesgesetzlichen Regelungen

Rz. 1784 Neben dem BUrlG bestehen bundesrechtliche Sonderregelungen, die das BUrlG verdrängen, ergänzen oder lediglich in einigen Bereichen Sonderregelungen treffen. Rz. 1785 Gem. § 15 Abs. 1 BUrlG ist das JArbSchG v. 9.8.1960, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.7.2021, in Kraft geblieben. Das JArbSchG regelt nur noch die Höhe des Urlaubes und seine Lage (§ 19 Abs. 2 und 3 ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Urlaub

Ist der Urlaubsanspruch für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart, kann eine Abgeltung in Geld erfolgen, wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte.[1] Das arbeitsrechtliche Verbot der Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist auf Geschäftsführer nicht anwendbar. Die betrieblichen Gründe, die...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, steht fest, dass das Arbeits...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.1 Auswirkungen von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auf den Unterbrechungstatbestand

Rz. 58 Soweit während eines Anrechnungszeitentatbestandes aufgrund einer Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Pflichtbeiträge gezahlt worden sind (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten), endet die versicherte Beschäftigung mit dem letzten Tag der Entgeltfortzahlung; erst mit dem Tag danach gilt die Beschäftigung als durch den Anrechnu...mehr