Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.4.1 Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltung?

Sofern ein Urlaubsgeld (zusätzliche Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt) arbeits- oder tarifvertraglich festgeschrieben ist, gehört es zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Abweichend davon stellt die Abgeltung von Urlaubstagen, die nicht in Anspruch genommen wurden, kein regelmäßiges Arbeitsentgelt dar.[1] Denn grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren; die...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.4 Verlängerung des Ruhenszeitraums bei Urlaubsabgeltung

Hat der Arbeitslose zusätzlich zu der Entlassungsentschädigung noch eine Urlaubsabgeltung erhalten, die ebenfalls zu einem Ruhen des Anspruchs führt[1], verlängert sich der Ruhenszeitraum der Entlassungsentschädigung um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

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Urlaubsabgeltung / 3 Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

Die Zahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) rechnen zum Arbeitslohn. Das Besondere ist, dass diese Lohnzahlungen durch einen Dritten im Auftrag des Arbeitgebers erfolgen, und dieser Dritte die Pflichten des Arbeitgebers übernommen hat.[1] Die Lohnsteuer für diese Zahlungen (sonstige Bezüge) wird regelmäßig mit dem festen Steuersatz von 20 % erh...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.8.3 Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung

Da das Arbeitslosengeld das ausfallende Arbeitsentgelt ersetzen soll, ruht der Anspruch (zur Vermeidung von Doppelleistungen), solange der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder beanspruchen kann, etwa in Fällen einer Freistellung im Kündigungsschutzprozess. Das Arbeitslosengeld ruht auch bei Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Zeit des abzugeltenden Urlaubs. Im Intere...mehr

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Urlaubsabgeltung / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsabgeltung ist der monetäre Ersatz von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers und neben dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt eine von 3 Leistungsarten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers. Während das Urlaubsentgelt als Entgeltfortzahlung für die Zeit des Urlaubs und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung im...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1 Besteuerung als sonstiger Bezug

Beträge, die der Arbeitgeber als Entschädigung für nicht genommenen Urlaub zahlt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und als sonstige Bezüge zu versteuern. Soweit in eine Urlaubsabgeltung auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit einbezogen sind, ist auch dieser Teil der Urlaubsabgeltung steuerpflichtig, weil die Zuschläge nicht für tatsächlich geleistete Arbei...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs

Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für das E...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1.2 Abgeltungen im Baugewerbe

Arbeitnehmer des Baugewerbes haben Anspruch auf Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüche nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Urlaubsabgeltungen nach § 8 BRTV-Bau sind Arbeitsentgelt und beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen, die erst nach einer 3-monatigen branchenfremden Tätigkeit ausgezahlt werden.[...mehr

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Urlaubsabgeltung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Behandlung Urlaubsabgeltungen, die Arbeitnehmer für nicht in Anspruch genommenen Urlaub erhalten, gelten als Arbeitsentgelt.[1] Beitragsrechtlich stellen sie eine Einmalzahlung dar und sind im Monat der Auszahlung der Beitragspflicht zu unterwerfen. Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsrechtlich eb...mehr

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Urlaubsabgeltung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Ar...mehr

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Urlaubsabgeltung / Lohnsteuer

1 Besteuerung als sonstiger Bezug Beträge, die der Arbeitgeber als Entschädigung für nicht genommenen Urlaub zahlt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und als sonstige Bezüge zu versteuern. Soweit in eine Urlaubsabgeltung auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit einbezogen sind, ist auch dieser Teil der Urlaubsabgeltung steuerpflichtig, weil die Zuschläge nicht...mehr

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Todesfall / 2 Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen zuweilen vor, dass an den Ehegatten/Lebenspartner bzw. die unterhaltsberechtigten Angehörigen des verstorbenen Arbeitnehmers noch ein Betrag in Höhe der Abgeltung für die verfallenen Urlaubsansprüche gezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach dem bis zum Todestag entstandenen (aber mit dem Tod entfallenden) Urlaub...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1 Beitragsrechtliche Behandlung

Urlaubsabgeltungen, die Arbeitnehmer für nicht in Anspruch genommenen Urlaub erhalten, gelten als Arbeitsentgelt.[1] Beitragsrechtlich stellen sie eine Einmalzahlung dar und sind im Monat der Auszahlung der Beitragspflicht zu unterwerfen. Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsrechtlich ebenfalls als Einmalzahlung zu be...mehr

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Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Urlaubsabgeltung / 7 Verjährung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt wie auch der Urlaubsanspruch selbst der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Auf die Erfüllung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflichten kommt es dabei im Gegensatz zum Urlaubsanspruch nicht an. Der Abgeltungsanspruch verjähr...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

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Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen. Er muss an die Hinterbliebenen abgegolten werden. Arbeitgeber berechnen den Urlaub dann wie in allen anderen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und ...mehr

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Urlaubsabgeltung / 2 Anrechnung auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt

Zahlungen des Arbeitgebers zur Abgeltung von nicht in Anspruch genommenem Urlaub sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nicht anzurechnen. Grund dafür ist, dass es sich hierbei um Bezüge handelt, welche nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können.[1]mehr

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Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltu...mehr

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Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

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Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaubsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz na...mehr

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Sperrzeit / 1.6 Meldeversäumnis

Wer Arbeitslosengeld bezieht bzw. beantragt hat, unterliegt einer allgemeinen Meldepflicht.[1] Arbeitslose haben sich deshalb nach Aufforderung der Agentur für Arbeit bei dieser persönlich zu melden oder zu einem anberaumten ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn über den Antrag auf Arbeitslosengeld noch ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.10 Sozialversicherung

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen – auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung ...mehr

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Todesfall / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich und erlischt deshalb mit dem Tod des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für den wegen langjähriger Krankheit übertragenen Urlaubsanspruch. Nach dem Tod des Arbeitnehmers wandelt sich der (nicht mehr verwirklichte) Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, der den Erben zusteht.[1] Dies gilt auch für den Zusatzurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 4 Geldwerter Vorteil bei illegaler Beschäftigung

Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Beiträge zur Sozialversicherung nicht gezahlt worden, so bestimmt § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, dass ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt. Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt des Beschäftigten ist so zu ermitteln, indem das Nettoarbeitsentgelt um die darauf entfallenden Steuern und den Gesamtsozialversicherungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber während des Urlaubs den Arbeitslohn fort oder leistet er Sonderzahlungen, liegt regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Verringert sich der Arbeitslohn aufgrund unbezahlten Urlaubs, führt dies zu schwankenden Arbeitslöhnen, wodurch aus Jahressicht die Lohnsteuer mit einem zu hohen Betrag einbehalten wird. Durch den Lohnsteuer-Jahresausgleich des A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Probebeschäftigung / 2 Leistungsumfang

Bei der Probebeschäftigung werden alle mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten erstattet, insbesondere also das Arbeitsentgelt, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen. Daneben können auch Kosten erstattet werden, die aufgrund der Rücksichtnahme des Arbeitgebe...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 3 Beurlaubung von Schwangeren

Wird eine Schwangere unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt die Krankenversicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Dauer bis zum Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen. Für den ersten Monat nach § 7 Abs. 3 SGB IV und danach durch § 192 Abs. 2 SGB V bis zum Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Für die Zeit des Erhalts der Mitgliedschaft nach § 19...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Elternzeit

Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, muss der Steuerberater im Rahmen der Lohnbuchhaltung die Daten und Zeiten erfassen. Fast alle damit zusammenhängenden Probleme gehören zu seinem Aufgabenbereich. Wesentliche Inhalte des BEEG Elternzeit ist der privatrechtliche Anspruch der berufstätigen Eltern gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In einer Steuerberatungskanzlei ist insbesondere die Abteilung "Lohnbuchhaltung" täglich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen der Mandanten konfrontiert. Das "Arbeitsrecht" an sich ist sehr komplex, die Rechtsprechung des BAG umfangreich und angesichts der Verteilung der Vorschriften auf verschiedenste Gesetze – vom BGB bis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz – auch sehr unüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Ausgleich durch Auszahlung

Es gilt für die Arbeitsentgelte aus einer sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung das Zuflussprinzip. Sofern Zeitguthaben aus sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern in Arbeitsentgelt abgegolten werden, erfolgt dessen Verbeitragung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.[1] Achtung Besonderheit bei beendetem oder ruhenden Beschäftig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Leitsatz Bei der Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern ist. Eine Zahlung zur Urlaubsabgeltung ist zweckbestimmtes Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn der Arbeitnehmer durch den Urlaubsabgeltungsanspruch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anlässlich der Beendigung d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3.5 Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Urlaub

Bei der Fortzahlung des Arbeitsentgelts während Urlaubs[1] muss hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung voraussichtlich hätte erwarten können.[2] Bei der Berechnung des Entgelts sind nach dem Entgeltausfallprinzip zu berücksichtigende Zuschläge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 2 Leistungsempfänger nach dem SGB II bzw. SGB III

Personen, die Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen oder nicht beziehen wegen einer Sperrzeit [1] oder einer Urlaubsabgeltung [2] sind versicherungspflichtig. Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind versicherungspflichtig, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird. Versicherungspflicht besteht jedoch nicht, wenn nur Bedarfe für Ersta...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1.1 Abreden zum Nachteil des Arbeitnehmers

Rz. 170 Die gesetzlichen Regelungen, die die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers zum Schutz des strukturell unterlegenen Arbeitnehmers einschränken, haben einseitig zwingende Wirkung. D. h., sie können allenfalls zum Vorteil, aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Danach ist jedenfalls ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Kündigungsschutzes vor Auss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist oder während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt das Recht auf freiwillige Fortführung ihrer Tätigkeit aus, erhält sie weiterhin ihr ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.4 Verlängerung des Ruhenszeitraums bei Urlaubsabgeltung

Rz. 29 Nach § 158 Abs. 1 Satz 5 SGB III verlängert sich der Ruhenszeitraum um die Zeiten des Ruhens wegen Urlaubsabgeltung. Dies führt dazu, dass sowohl die Ruhenszeiträume nach § 157 Abs. 2 SGB III als auch § 158 Abs. 1 SGB III addiert werden.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Rechtsfolgen des Ruhens nach § 158 SGB III entsprechen grds. denen des Ruhens wegen Eintritts einer Sperrzeit nach § 159 SGB III [1], mit dem Ergebnis, dass auch beim Ruhen nach § 158 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt zu werden braucht bzw. nicht durchgesetzt werden kann. Das sog. Stammrecht, dessen Entstehung durch das Ruhen des Anspruchs auf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB III § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

1 Allgemeines Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a.F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III ist...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a.F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III ist von dem Grun...mehr