Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 1 Besteuerung als sonstiger Bezug

Beträge, die der Arbeitgeber als Entschädigung für nicht genommenen Urlaub zahlt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und als sonstige Bezüge zu versteuern. Soweit in eine Urlaubsabgeltung auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit einbezogen sind, ist auch dieser Teil der Urlaubsabgeltung steuerpflichtig, weil die Zuschläge nicht für tatsächlich geleistete Arbei...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs

Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für das E...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1.2 Abgeltungen im Baugewerbe

Arbeitnehmer des Baugewerbes haben Anspruch auf Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüche nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Urlaubsabgeltungen nach § 8 BRTV-Bau sind Arbeitsentgelt und beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen, die erst nach einer 3-monatigen branchenfremden Tätigkeit ausgezahlt werden.[...mehr

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Urlaubsabgeltung / Lohnsteuer

1 Besteuerung als sonstiger Bezug Beträge, die der Arbeitgeber als Entschädigung für nicht genommenen Urlaub zahlt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und als sonstige Bezüge zu versteuern. Soweit in eine Urlaubsabgeltung auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit einbezogen sind, ist auch dieser Teil der Urlaubsabgeltung steuerpflichtig, weil die Zuschläge nicht...mehr

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Urlaubsabgeltung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Ar...mehr

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Urlaubsabgeltung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Behandlung Urlaubsabgeltungen, die Arbeitnehmer für nicht in Anspruch genommenen Urlaub erhalten, gelten als Arbeitsentgelt.[1] Beitragsrechtlich stellen sie eine Einmalzahlung dar und sind im Monat der Auszahlung der Beitragspflicht zu unterwerfen. Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsrechtlich eb...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1 Beitragsrechtliche Behandlung

Urlaubsabgeltungen, die Arbeitnehmer für nicht in Anspruch genommenen Urlaub erhalten, gelten als Arbeitsentgelt.[1] Beitragsrechtlich stellen sie eine Einmalzahlung dar und sind im Monat der Auszahlung der Beitragspflicht zu unterwerfen. Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind beitragsrechtlich ebenfalls als Einmalzahlung zu be...mehr

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Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen. Er muss an die Hinterbliebenen abgegolten werden. Arbeitgeber berechnen den Urlaub dann wie in allen anderen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und ...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

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Urlaubsabgeltung / 2 Anrechnung auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt

Zahlungen des Arbeitgebers zur Abgeltung von nicht in Anspruch genommenem Urlaub sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nicht anzurechnen. Grund dafür ist, dass es sich hierbei um Bezüge handelt, welche nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können.[1]mehr

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Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltu...mehr

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Urlaubsabgeltung / 7 Verjährung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt wie auch der Urlaubsanspruch selbst der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Auf die Erfüllung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflichten kommt es dabei im Gegensatz zum Urlaubsanspruch nicht an. Der Abgeltungsanspruch verjähr...mehr

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Urlaub / 9.12 Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist pfändbar.[1] Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Pfändbarkeit auch aufrechnen.mehr

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Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit

Hierzu wird auf obige Darlegungen unter Punkt 6.5 "Verfall des Urlaubs" und speziell unter Punkt 6.5.2.9 "Ruhende Arbeitsverhältnisse" verwiesen.mehr

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Urlaub / 9.9 Fälligkeit der Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Da für die Leistung der Urlaubsabgeltung i. S. v. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Arbeitgeber grundsätzlich noch nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch Mahnung in Verzug.[1]mehr

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Urlaub / 9.5 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

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Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

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Urlaub / 9.10 Höhe der Urlaubsabgeltung

Für die Höhe des Abgeltungsanspruchs ist das Urlaubsentgelt (§ 21 TVöD) die Berechnungsgrundlage. Der Beschäftigte ist so zu stellen, als hätte er den Anspruch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. Maßgebend ist sonach das Urlaubsentgelt, das der Beschäftigte bei Erfüllung seines noch bestehenden Urlaubsanspruchs in einem fortbestehenden Arbeitsverhältn...mehr

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Urlaub / 9.11 Zahlungsverpflichtung aufgrund Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Beschäftigten aus nichtselbstständiger Arbeit und ist lohnsteuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 EStG, Abschn. 70 Abs. 2 Nr. 6 LStR 93). Dies gilt auch für die unzulässigerweise ausbezahlte Abgeltung während des Arbeitsverhältnisses. Da die Sozialversicherung an die Lohnsteuer gekoppelt ist, ist das Urlaubsentgelt auch b...mehr

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Urlaub / 9 Urlaubsabgeltung

9.1 Rechtsnatur Der Abgeltungsanspruch soll nach bisheriger Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspr...mehr

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Urlaub / 9.4 Urlaubsabgeltung bei ordentlicher Kündigung

Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich in natura zu gewähren. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch des Beschäftigten dadurch erfüllen, dass er ihn nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt. Wenn der Beschäftigte keine anderen begründeten Urlaubswünsche gegenüber dem Arbeitgeb...mehr

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Urlaub / 9.8 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Für Wehr- und Zivildienstleistende gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 4 Abs. 3 ArbPlSchG, § 78 ZDG), nach dem der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaubsanspru...mehr

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Urlaub / 9.7 Urlaubsabgeltung bei Erreichen der Altersgrenze oder Fristablauf

Da bei Erreichen der Altersgrenze oder Fristablauf der Zeitpunkt des Ausscheidens bekannt ist, kann auch der zu gewährende Urlaub so gelegt werden, dass er noch rechtzeitig aufgebraucht werden kann. Hat jedoch der Arbeitgeber die Nichtverwirklichung des Urlaubsanspruchs zu vertreten, tritt anstelle des Urlaubsanspruchs ein Ersatzurlaubsanspruch, der wegen der Unmöglichkeit d...mehr

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Urlaub / 9.13 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Gewährung von Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, we...mehr

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Urlaub / 7.3.7 Geltung der Ausschlussfrist des § 37 TVöD

Nach bisherigem Verständnis sollten Ausschlussfristen den Urlaubs- und den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfassen, weil diese Ansprüche über § 7 Abs. 3 BUrlG (Verfall am 31.3. des Folgejahres) einer zwingenden (§ 13 Abs. 1 BUrlG) gesetzlichen Sonderregelung unterlagen.[1] Ob dieses Postulat auch für aus vorangegangenen Jahren angesammelte Ansprüche, die wegen Krankheit des...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

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Urlaub / 7.3.4.1 Urlaubsabgeltungsanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis mit dem erkrankten Beschäftigten beendet, wandelt sich der auf (bezahlte) Freistellung gerichtete Anspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Zahlungsanspruch um. Dieser ist auch dann von dem Arbeitgeber zu erfüllen, wenn der Beschäftigte weiterhin erkrankt ist, selbst wenn feststeht, dass er die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbring...mehr

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Urlaub / 7.3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsunfähigkeit

Wird das Arbeitsverhältnis mit dem erkrankten Beschäftigten beendet, wandelt sich der auf (bezahlte) Freistellung gerichtete Anspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Zahlungsanspruch um. Dieser ist auch dann von dem Arbeitgeber zu erfüllen, wenn der Beschäftigte weiterhin erkrankt ist, selbst wenn feststeht, dass er die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbring...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TVöD

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 8.8.2 Elternzeit

Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Er muss dem Beschäftigten nicht vor Antritt der Elternzeit mitteilen, dass er beabsichtige, den Urlaubsanspruch zu kürzen. Dies kann auch später geschehen. Unter Umständen reicht sogar ei...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 9.1 Rechtsnatur

Der Abgeltungsanspruch soll nach bisheriger Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspruch dann, wenn ...mehr

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Urlaub / 4.11 Arbeitgeberwechsel – Urlaubsanspruch aus mehreren Arbeitsverhältnissen

Wechselt ein Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres die Beschäftigungsstelle, ist zu unterscheiden, ob der Beschäftigte aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis weniger Urlaub erhalten hat, als er noch Urlaubsansprüche besaß oder ob er mehr als den ihm nach der Beschäftigungsdauer zustehenden Urlaub in dem Urlaubsjahr in Anspruch genommen hat. Hat der Arbeitnehmer exakt d...mehr

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Urlaub / 7.4.1 Ansammeln von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die in der Vergangenheit vermeintlich verfallen sind, der Arbeitgeber jedoch seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. In seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht[1] mit Bezug auf die Entscheidungen des EuGH[2] klargestellt, dass für die Mitwirkungsobli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / I. Behandlung einer Urlaubsabgeltung

Eine einem Arbeitnehmer gewährte Urlaubsabgeltung kann auf einem unzumutbaren gesteigerten Arbeitseinsatz beruhen, deren Anrechnung als unterhaltsrelevantes Einkommen sich infolgedessen nach Treu und Glauben bestimmt.[21] Die Zahlung einer Abgeltung für in den Vorjahren nicht in Anspruch genommenen Urlaub ist unterhaltsrechtlich nicht als überobligatorisches Einkommen anzuseh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Urlaubsgelder

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG für die Urlaubszeit sind stpfl > Arbeitslohn; ebenso Geldentschädigungen zur Abgeltung von Urlaub (> R 19.3 Abs 1 Satz 1 Nr 2 LStR; FG HH vom 19.03.2019 – 6 K 80/18, DStRE 2019, 1071 = HaufeIndex 13 125 286). Bemisst sich die Höhe des Urlaubsgelds nach dem Durchschnittslohn der Vergangenheit unter Einschluss von steuerfreie...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld [Alg] II, Sozialgeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderun...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definiert den Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 3 Berechnung der Urlaubsabgeltung

Die Höhe des Abgeltungsanspruchs richtet sich nach dem Urlaubsentgelt und wird wie dieses nach § 11 Abs. 1 BUrlG errechnet.[1] Dementsprechend wird auch bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung davon ausgegangen, dass jedes Kalenderquartal insgesamt 13 Wochen hat. Entsprechend hat der Arbeitgeber das Entgelt für dieses Quartal zu berechnen und anschließend durch 13 Wochen und...mehr