Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Vollständigkeit, Standardisierung und Behandlung interner Geschäfte (Tz. 1)

Rz. 1 1 Bei Abschluss von Handelsgeschäften müssen die Konditionen einschließlich der Nebenabreden vollständig vereinbart werden. Das Institut hat standardisierte Vertragstexte zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist. Interne Handelsgeschäfte dürfen nur auf der Basis klarer Regelungen abgeschlossen werden. 1.1 Abschlus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Betrieb von Software und zugehörige Unterstützungsleistungen

Rz. 144 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde die Abgrenzung zwischen einer Auslagerung und dem sonstigen Fremdbezug von Leistungen im Bereich der Software und der zugehörigen Unterstützungsleistungen neu geregelt. Die Aufsicht trägt damit der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnik (IT) als Basisinfrastruktur für sämtliche fachlichen und nicht-fachlichen Prozesse i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinne von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.02.2016, BStBl I 2016, 200 (Steuerbefreite Körperschaften, Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG); BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 (Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei BgA als Schuldner der KapErtr). Rn. 850 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Leistungen bei Betrieben gewerblicher Art und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 EStG)

Schrifttum: Körner, Änderungen bei der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch das StSenkG, NWB F 4, 4447; Reich/Helios, Zur Besteuerung einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand nach dem StSenkG, BB 2001, 1442; Schiffers, KapSt bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Bürstinghaus, Betriebe g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Kreditentscheidungsmodelle für das risikorelevante Geschäft

Rz. 72 Da die Votierungs- und Entscheidungskompetenz auseinanderfallen können, sind im risikorelevanten Kreditgeschäft ohne Berücksichtigung der beschriebenen Sonderregelungen oder eines Eskalationsverfahrens (→ BTO 1.1 Tz. 6) insgesamt acht grundlegende Modelle einer Kreditentscheidung denkbar: zwei unabhängige Votierungen der Bereiche Markt und Marktfolge mit Entscheidungsk... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG)

Rn. 824 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) iSd § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die mit Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Regelungen des § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG (vGA), §... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf die Limite

Rz. 138 Normalerweise wird durch einen Kreditbeschluss ein Prozess ausgelöst, der mit der (IT-technischen) Erfassung des kreditnehmerbezogenen (internen oder externen) Limits beginnt und durch die vereinbarten Tilgungen oder Sonderzahlungen zu den im Kreditvertrag festgelegten Zeitpunkten auch eine entsprechende Limitreduzierung nach sich zieht. Dadurch ist als Grundvorausse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.2 Anforderungen für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MaComp II)

Rz. 246 Im Dezember 2012 wurde von der BaFin das ergänzende Rundschreiben "Besondere Organisatorische Anforderungen für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems nach §§ 31f und 31g WpHG" (MaComp II)[1] veröffentlicht. Den durch dieses Rundschreiben konkretisierten gesetzlichen Vorgaben liegen diverse supranationale Quellen und Abkommen zugrunde. Da auch Betreiber eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Nachvollziehbarkeit, Aussagefähigkeit und Vollständigkeit der Geschäfts- und Risikoberichterstattung

Rz. 14 Die Geschäfts- und Risikoberichterstattung ist in nachvollziehbarer und aussagefähiger Art und Weise zu verfassen. Für die Empfänger der Berichterstattung kommt es vor allem darauf an, dass die Informationen vollständig, verständlich und adressatengerecht aufbereitet sind. Dieses Ziel kann durch eine klare Strukturierung der Berichterstattung und das Verwenden von For... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 (Gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 16 Eine Finanzholding-Gruppe besteht aus einer an der Spitze stehenden Finanzholding-Gesellschaft, welcher ein oder mehrere Unternehmen nachgeordnet sind. Die Finanzholding-Gesellschaft ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR ein Finanzinstitut, das keine gemischte Finanzholding-Gesellschaft ist und dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Fi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8. IT-Betrieb

Rz. 1 Der IT-Betrieb hat die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Geschäftsstrategie sowie aus den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben, zu erfüllen (vgl. AT 7.2 Tz. 1 und Tz. 2 MaRisk). Rz. 2 Die Komponenten der IT-Systeme und deren Beziehungen zueinander sind in geeigneter Weise zu verwalten und die hierzu erfassten Bestandsangaben regelmäßig sowie anlassbez... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Gruppenweite Abstimmung

Rz. 71 Das Proportionalitätsprinzip gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der gruppenweiten Strategien. Grundsätzlich haben die gruppenweiten Strategien den Charakter einer übergeordneten Richtschnur. Es geht nicht darum, die inhaltliche Ausgestaltung der Strategien auf nachgeordneter Ebene eins zu eins abzubilden und damit quasi vorwegzunehmen. Die Forderung nach grup... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Was versteht man unter Auslagerungen?

Rz. 110 Der Gesetzeswortlaut des § 25b Abs. 1 Satz 1 KWG stellt auf die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen ab, ohne den Begriff "Auslagerung" zu definieren. Den Tatbestand der Auslagerung sinnvoll abzugrenzen, ist alles andere als einfach. Auf der einen Seite haben weit gefasste Definitionen den Nachteil, dass nahezu jede von Dritten bezogene Le... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.3 Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement (MaBeschwerde)

Rz. 247 Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel und ist in diesen Bereichen auch für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Am 4. Mai 2018 hat die BaFin erstmals die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht, die im Jahr 2020 überarbeitet wurden.[1] Das Rundschreiben ergänzt d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Gruppenweite Strategien

Rz. 65 Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens ist verpflichtet, eine gruppenweite Geschäftsstrategie sowie eine dazu konsistente Risikostrategie festzulegen und für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Diese Anforderungen bestehen in vergleichbarer Weise auf Institutsebene (→ AT 4.2 Tz. 4) und ergeben sich bereits aus dem Verweis von § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG auf § 2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 159 Gemäß Tz. 9.1 BAIT müssen auch Cloud-Dienstleistungen die Anforderungen nach AT 9 erfüllen. "Cloud-Dienstleistungen" sind demnach Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsunternehmen über ein Netz bereitgestellt werden (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz, Plattformen oder Software) und deren Angebot, Nutzung und Abrechnung dyn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Methoden und Verfahren der Gruppe

Rz. 43 Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Risikomanagements auf Gruppenebene werden den Instituten gewisse Spielräume gelassen. Offensichtlich stößt eine Eins-zu-eins-Orientierung an den entsprechenden Regelungen der MaRisk auf Institutsebene aus verschiedenen Gründen an ihre Grenzen (z. B. nicht praktikable Doppelungen auf Gruppen- und Institutsebene). Gemäß dem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen

Rz. 93 Neben den direkten Immobiliengeschäften gelten auch auf eigene Rechnung betriebene Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen des Institutes i. S. v. § 290 HGB als Immobiliengeschäft des Institutes, sofern die Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens ausschließlich oder überwiegend aus Immobiliengeschäften oder Beteiligungen an Immobiliengeschäften stammen. § 290 ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Ablauforganisatorische Vorkehrungen auf Gruppenebene

Rz. 87 Das übergeordnete Unternehmen hat angemessene ablauforganisatorische Vorkehrungen auf Gruppenebene zu treffen. Konkret sind Prozesse und die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege innerhalb der Gruppe klar zu definieren und aufeinander abzustimmen. Die deutsche Aufsicht schränkt die Organisationsverantwortung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Funktion eines Prüfungsausschusses

Rz. 45 Sofern das Institut einen "Prüfungsausschuss" ("Audit Committee")[1] eingerichtet hat, kann das Auskunftsrecht gegenüber der Internen Revision alternativ auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen werden (→ AT 4.4.3 Tz. 2, Erläuterung). Die Einbeziehung der Geschäftsleitung ist auch in diesem Falle sicherzustellen. Mit dieser Erläuterung wird der Praxis i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Anforderungen an die Auslagerungsvereinbarung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Rz. 354 Zusätzliche Anforderungen an den Auslagerungsvertrag zwischen dem auslagernden Institut und dem Dienstleister über § 25b KWG in Verbindung mit AT 9 MaRisk hinaus ergeben sich nach § 80 Abs. 3 SAG. Danach sind in wesentlichen Auslagerungsvereinbarungen Regelungen zu treffen, die den Anordnungsbefugnissen der Abwicklungsbehörde (→ Teil I, Kapitel 3.6) nach § 80 Abs. 1 ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG

Rz. 161 Zu den Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG besteht eine enge Verbindung. Diese Anforderungen beziehen sich in Abs. 3 zunächst auf die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die in Abs. 4 durch die Forderung nach angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung dieser Aufgabe sowie in Abs. 4a bzw. Abs. 4b ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Institutsgruppen

Rz. 15 Eine Institutsgruppe zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, dass es sich bei dem an der Spitze stehenden übergeordneten Unternehmen um ein der Aufsicht unterliegendes Institut handelt, dem ein oder mehrere zu konsolidierende Unternehmen nachgeordnet sind. Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens ist für die Einhaltung des gruppenweiten Risikomanagements ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Risiken auf Gruppenebene

Rz. 66 Nach den Vorstellungen der deutschen Aufsichtsbehörden erstreckt sich die Reichweite des Risikomanagements auf Gruppenebene auf alle wesentlichen Risiken, unabhängig davon, ob diese von konsolidierungspflichtigen Unternehmen begründet werden oder nicht (→ AT 4.5 Tz. 1). Das übergeordnete Unternehmen hat auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils der Gruppe einen intern... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Organisatorische Defizite

Rz. 83 Die klare und aufeinander abgestimmte Definition von Prozessen und daran geknüpften Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege ist von essenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit einer Organisation. Das gilt grundsätzlich auch für die Organisation einer Unternehmensgruppe, die ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den grupp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Aufgaben der Konzernrevision

Rz. 104 Die Konzernrevision ist – entsprechend der Anforderung auf Ebene des einzelnen Institutes – ein "Instrument" der Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens. Die Konzernrevision hat im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zur Internen Revision der gruppenangehörigen Unternehmen tätig zu werden. Sie kann dabei auf die Prüfungsergebnisse der Revisione... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.5 Finanzstabilität und systemische Risiken

Rz. 388 Die EBA hat im Jahr 2020 erstmals Sensitivitätsanalysen für Klimarisiken mit 29 freiwilligen Instituten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Mai 2021 veröffentlicht worden (→ AT 4.3.3 Tz. 1).[1] Am 17. Mai 2021 hat die EZB einen Fachbeitrag zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität innerhalb der EU veröffentlicht. Darin wurde deutli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 2 Die zunehmende Arbeitsteilung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte immer mehr von Konzernen dominiert werden, deren Aktivitäten regelmäßig weit über ihr eigentliches Sitzland hinausgehen. Über Gruppenstrukturen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne generieren. Wissen kann vernetzt, Synergien gehoben und die Produktivität gesteigert werde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.5 Unterstützungsrisiken

Rz. 43 Das "Unterstützungsrisiko" ("Step-in-Risk") ist das Risiko, dass ein Institut beschließt, ein nicht konsolidiertes Unternehmen, das mit einer Stresssituation konfrontiert ist, finanziell zu unterstützen, wenn keine vertragliche Verpflichtung zur Unterstützung besteht oder wenn über eine entsprechende vertragliche Verpflichtung hinausgegangen wird.[1] Als Hauptgrund fü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 309 Die BaFin hat am 8. November 2018 eine Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter in Form eines Merkblattes veröffentlicht.[1] In diesem mit der Deutschen Bundesbank abgestimmten Dokument wird die aufsichtliche Praxis bei derartigen Konstellationen dargelegt. Gleichzeitig soll bei den beaufsichtigten Unternehmen ein Problembewusstsein im Umgang mit Cloud-D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1a KWG

Rz. 19 Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Welches Unternehmen insofern als Finanzdienstleistungsinstitut zu qualifizieren ist, bestimmt sic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Grenzen der Auslagerung für Kontrollbereiche und Kernbankbereiche

Rz. 248 Grundsätzlich können alle Aktivitäten und Prozesse ausgelagert werden, solange die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird (→ AT 9 Tz. 4). Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle hat die BaFin die Anforderungen an die Auslagerung der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision aufgrund ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Anzeigepflichten für Institute

Rz. 75 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute die Aufsichtsbehörden rechtzeitig über die geplante Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen informieren oder in einen aufsichtlichen Dialog mit den zuständigen Behörden treten und/oder bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen mindestens die Angaben bereitstellen, die das Auslagerungsregister für alle Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Überblick über die Entwicklung der Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 16 Der deutsche Gesetzgeber hat erstmals im Rahmen der sechsten KWG-Novelle im Jahr 1998 in § 25a Abs. 2 KWG a. F. für Institute Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen festgelegt. Die Aufnahme der Regelung in das KWG stellte zugleich klar, dass die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.3 Orientierung an aufsichtlichen Stresstests

Rz. 188 Die von verschiedenen Aufsichtsbehörden, wie z. B. dem NGFS, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank, in Entwicklung befindlichen klimabezogenen Szenarien bieten Anhaltspunkte für interne Stresstests im Bereich Nachhaltigkeit. Allerdings können diese Szenarien aus Sicht der BaFin allenfalls ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 ICAAP auf Gruppenebene

Rz. 74 Wie auf Institutsebene geht es auch auf Gruppenebene schwerpunktmäßig darum, ob die gesamte Gruppe das Eintreten von Verlusten ohne Bestandsgefährdung und im Wesentlichen ohne schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten ausgleichen kann. Für diese Zwecke ist das gruppenweite Risikodeckungspotenzial den wesentlichen Risiken der Gruppe gegenüberzu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Durchführung der Risikoanalyse auf Grundlage institutsweit und gruppenweit einheitlicher Vorgaben

Rz. 197 Die Risikoanalyse ist auf der Grundlage von institutsweit bzw. gruppenweit einheitlichen Rahmenvorgaben sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen durchzuführen. Die im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle eingefügte Anforderung ist mit Blick auf den Turnus im Grunde nicht neu. Auch nach der bisherigen Regelung war die Risikoanalyse anzupassen, soweit sich wesentliche Änd... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Institutseigene Ursachen

Rz. 39 Ein institutsspezifisches Stressszenario (idiosynkratischer Stress) ist typischerweise durch einen Vertrauensverlust des Marktes in eine einzelne Bank oder Bankengruppe gekennzeichnet, der einer Ratingherabstufung um mehrere "Notches" entspricht ("Multi-Notch-Downgrade"). Es ist davon auszugehen, dass davon alle Refinanzierungsquellen des Institutes bzw. der Gruppe be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen... mehr