Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Verordnung (EU) 2024/573 – F-Gase-Verordnung

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Ausländische Sonderausgaben

Rz. 17 Zahlungen an Empfänger im Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Gesetz keine Einschränkungen vorsieht. Im Einzelnen gilt: Unterhaltsleistungen (Abs. 1a Nr. 1) setzen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus (Rz. 170f; zu Ausnahmen Rz. 170g). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen (Abs. 1a Nr. 2 ) müssen an einen un... mehr

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Infektionsschutzgesetz (IfSG)

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TRBS 1115 Teil 1: Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.6 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 104 Beiträge für Unfallversicherungen, mit denen alle Unfallrisiken, also betriebliche, berufliche und private Unfälle abgedeckt werden, sind auch durch die private Lebensführung veranlasst, sodass eine Aufteilung in Sonderausgaben und Betriebsausgaben – ggf. im Wege der Schätzung nach § 162 AO – möglich ist; d. h., die Aufwendungen sind anteilig Betriebsausgaben und Son... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Geltung der Arbeitszeitgrenzen (§ 11 Abs. 2)

Rz. 10 Die §§ 3- 8 ArbZG gelten nach der Gesetzessystematik[1] nur für eine Beschäftigung an Werktagen. Durch die Verweisung des § 11 Abs. 2 auf die §§ 3– 8 ArbZG wird die Geltung dieser Arbeitsschutzbestimmungen bei Sonn- und Feiertagsarbeit bewirkt. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung.[2] Rz. 11 Somit gelten auch bei einer Beschäftigung von Arbeitnehmern an ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Personen

Rz. 3 Die Steuerfreiheit gilt nur für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten. Der Arbeitgeber muss also die Weiterbildungsleistung nicht selbst durchführen, sondern kann auch einen Anderen damit beauftragen. Die Weiterbildungsleistungen müssen aber auf einem Dienstverhältnis zum gewährenden Arbeitgeber beruhen. Begünstigt sin... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Zahl der zwingend beschäftigungsfreien Sonntage im Jahr. Abs. 2 bestimmt, dass die Arbeitszeitgrenzen der §§ 3-8 ArbZG auch für die Sonn- und Feiertagsarbeit gelten. Nach Abs. 3 stehen den Arbeitnehmern für Sonn- und Feiertagsarbeit Ersatzruhetage zu, die in bestimmten Zeiträumen gewährt werden müssen. Abs. 4 gewährleistet, dass die Son... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 9 Nach § 11 Abs. 1 müssen die 15 beschäftigungsfreien Sonntage im Jahr gewährt werden. Das Gesetz definiert nicht, wie dieser Bezugszeitraum konkret zu bestimmen ist. Einig ist man sich in der Literatur, dass der einjährige Bezugszeitraum nicht auf das Kalenderjahr festgelegt ist. Überwiegend wird auf das Beschäftigungsjahr abgestellt, sodass der Arbeitnehmer in dem auf ... mehr

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Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG)

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.1 Beiträge zu Krankenversicherungen

Rz. 98 Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind i. d. R. durch die private Lebensführung veranlasst und somit nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, sodass Beiträge zu Krankenversicherungen regelmäßig nur als Sonderausgaben abziehbar sind.[1] Etwas anderes gilt, wenn mit der Versicherung allein das Risiko einer typischen Berufskrankh... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.5 Beiträge zu Lebensversicherungen

Rz. 102 Beiträge für Lebensversicherungen dienen der Abdeckung eines Risikos, das in der Person des Stpfl. begründet ist. Die Aufwendungen sind daher privat veranlasst und keine Betriebsausgaben/Werbungskosten. Die Deckung dieser Risiken führt nur dann zum Abzug der Prämien als Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn durch die Ausübung des Betriebs/Berufs ein erhöhtes Risiko ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Beschäftigungsfreiheit

Rz. 5 Die Arbeitnehmer dürfen an 15 Sonntagen im Jahr nicht beschäftigt werden. Diese Anzahl darf nur unter den Voraussetzungen des § 12 Satz 1 Nr. 1 ArbZG unterschritten werden. Für die Ermittlung der Mindestanzahl freier Sonntage kommt es nur auf die Zahl der tatsächlich beschäftigungsfreien Sonntage an.[1] Die Regelung des § 11 Abs. 1 will keinen Ausgleich für zuvor geleis... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ... mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen

Rz. 48 Die deutsche Aufsicht hatte schon in der Vergangenheit differenzierte Bearbeitungsgrundsätze für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen gefordert, z. B. im Hinblick auf die Beschaffung finanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zu finanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Nichtberücksichtigung von Unternehmen mit nicht wesentlichen Risiken

Rz. 36 Das übergeordnete Unternehmen hat auf der Basis des gruppenweiten Gesamtrisikoprofils eigenverantwortlich festzulegen, welche Unternehmen unter Risikogesichtspunkten in das Risikomanagement auf Gruppenebene einzubeziehen sind. Bei dieser Betrachtung sind nachgeordnete Unternehmen mit Sitz im Inland und Ausland zu berücksichtigen. Unternehmen, deren Risiken als nicht w... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen)

Rz. 115 Eine Auslagerung setzt zunächst voraus, dass ein "anderes Unternehmen" (Auslagerungsunternehmen) mit der Wahrnehmung von Aktivitäten und Prozessen beauftragt wird.[1] 2.2.1 Anderes Unternehmen gemäß Rundschreiben 11/2001 Rz. 116 Für die Definition eines anderen Unternehmens im Sinne der MaRisk kann weiterhin auf das Rundschreiben 11/2001 zurückgegriffen werden. Danach ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Anderes Unternehmen gemäß Rundschreiben 11/2001

Rz. 116 Für die Definition eines anderen Unternehmens im Sinne der MaRisk kann weiterhin auf das Rundschreiben 11/2001 zurückgegriffen werden. Danach ist unter einem anderen Unternehmen jede andere Stelle, Einheit oder Person zu verstehen, die in Bezug auf die ausgelagerte Funktion oder Tätigkeit nicht dem auslagernden Institut zuzurechnen und organisatorisch von ihm abgegre... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe 2.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unent... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.4 Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen

Rz. 137 Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen steigen die Anforderungen an die Durchführung der Sensitivitätsanalyse rein formal betrachtet, wobei die EBA den Instituten Gestaltungsmöglichkeiten lässt. So könnte die Sensitivitätsanalyse von einem oder mehreren Faktoren abhängig sein. Dabei könnten kredit- und marktbezogene Ereignisse ggf. au... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?

Inländische Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger (§ 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz) und somit berechtigt, Spenden für die "Ukrainehilfe" entgegenzunehmen. Beim Finanzamt reicht als Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 2.3 Geschäfte

Rz. 1 Das Rundschreiben konkretisiert und erläutert ferner Einzelheiten zu den besonders risikorelevanten Geschäftsarten Kreditgeschäft, Handelsgeschäft und Immobiliengeschäft. Rz. 2 Kreditgeschäfte sind grundsätzlich Geschäfte (Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte) mit Adressenausfallrisiken. Erläuterung: Kreditgeschäfte Die Einstufung als Kreditgeschäft gilt unabhängig... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Regelungen zur Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen (2001)

Rz. 44 Der Gesetzgeber hatte bereits 1998 mit § 25a Abs. 2 KWG (jetzt § 25b KWG) einen gesetzlichen Rahmen für die Auslagerungsaktivitäten der Institute geschaffen. Obwohl sich die Industrie eine Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen wünschte, dauerte es eine ganze Weile, bis die Aufsicht Verwaltungsvorschriften zu § 25a Abs. 2 KWG vorlegen konnte. Der endgültigen Fass... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Geschäfte in Derivaten (Tz. 4)

Rz. 73 4 Zu den Geschäften in Derivaten gehören Termingeschäfte, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzins, Referenzindex oder einem im Voraus definierten Ereignis ableitet. 4.1 Bedeutung von Derivaten Rz. 74 Derivaten kommt seit Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung zu. Ursprünglich ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Geschäfts- und Risikostrategie auf Gruppenebene (Tz. 2)

Rz. 64 2 Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens hat eine Geschäftsstrategie sowie eine dazu konsistente Risikostrategie festzulegen ("gruppenweite Strategien"). Die strategische Ausrichtung der gruppenangehörigen Unternehmen ist mit den gruppenweiten Strategien abzustimmen. Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens muss für die Umsetzung der gruppenw... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Interne Vorgaben für klassische Außer-Haus-Geschäfte

Rz. 41 Sofern dem Handel die Möglichkeit eingeräumt wird, klassische Außer-Haus-Geschäfte abzuschließen, sollten die Fehleranfälligkeit und die Möglichkeit von Manipulationen zumindest beschränkt werden. Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume im klassischen Sinne sind daher nur im Rahmen interner Vorgaben möglich. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen: Es i... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Kein Geschäft ohne Limit

Rz. 24 Ein wesentliches Ziel der Risikosteuerung besteht darin, die aus den Geschäftsabschlüssen resultierenden Risiken so zu begrenzen, dass sich die Geschäfte aus betriebswirtschaftlicher Sicht rentieren, also die Erträge die mit den Geschäften verbundenen Risiken und sonstigen Aufwendungen übersteigen. Sowohl aus regulatorischer als auch aus ökonomischer Sicht ist die pot... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anrechnung der Geschäfte auf die einschlägigen Limite

Rz. 2 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten (→ BTR 2.1 Tz. 1). Ohne Marktpreisrisikolimit darf kein mit Marktpreisrisiken behaftetes Geschäft abgeschlossen werden, wobei nicht zwischen Handels- und Anlagebuch unterschieden wird (→ BTR 2.1 Tz. 2). Um festzustellen, welche weiteren Geschäftsabschl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.6 Geschäfte in Derivaten

Rz. 62 Zu den Geschäften in Derivaten gehören Termingeschäfte, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzins, Referenzindex oder einem im Voraus definierten Ereignis ableitet. Die Derivate-Definition umfasst neben den herkömmlichen Derivaten auch Kreditderivate (→ AT 2.3 Tz. 4). Garantien, Avale u. Ä. fallen hingegen nicht unter... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 2.3 Geschäfte

1 Kreditgeschäfte (Tz. 1) Rz. 1 1 Kreditgeschäfte im Sinne dieses Rundschreibens sind grundsätzlich Geschäfte nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG (Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte mit Adressenausfallrisiken). 1.1 Kreditgeschäft im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG Rz. 2 Die für das Kreditgeschäft relevanten Module der MaRisk, insbesondere die aufbau- und ablauforganisatorischen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Abbildung der Geschäfte

Rz. 2 Handelsgeschäfte sind unverzüglich nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten zu erfassen, bei der Ermittlung der jeweiligen Position zu berücksichtigen und mit allen Unterlagen an die Abwicklung zu leiten (→ BTO 2.2.1 Tz. 5). Daran anschließend sind die Handelsgeschäfte unverzüglich im Risikocontrolling abzubilden. In Abhängigkeit von der jeweilige... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Baisse-Geschäfte

Rn. 1372 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Erfolgt die Veräußerung von Kapitalforderungen früher als der Erwerb, sog Baisse-Geschäfte, werden die Erträge von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst. mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Bestätigungsverfahren für besondere Geschäfte

2.4.1 Auslandsgeschäfte Rz. 19 Wenn Gegenbestätigungen bei Auslandsgeschäften nicht eingeholt werden können, hat das Institut auf andere geeignete Weise die Existenz und den Inhalt der Geschäfte zu verifizieren (→ BTO 2.2.2 Tz. 2, Erläuterung). Bis zur zweiten MaRisk-Novelle im August 2009 war die Einholung von Gegenbestätigungen im Auslandsgeschäft nur erforderlich, sofern d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.5 Geschäfte in Waren

Rz. 60 Die Bankenaufsicht hatte lange Zeit erhebliche Bedenken gegen die Durchführung von Warentermingeschäften. 1974 teilte das damalige BAKred den Instituten mit, dass die Durchführung solcher Geschäfte wegen der damit verbundenen Risiken nicht vereinbar sei mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung.[1] Erst im Jahr 1997 wurde dieses Geschäftsverbot aufgehoben.[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Konsistenz von Geschäfts- und Risikostrategie

Rz. 157 Die Geschäftsleitung eines Institutes ist dazu verpflichtet, eine mit der Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie festzulegen. Über die Forderung nach Konsistenz wird letztlich die Brücke zwischen der Geschäfts- und der Risikosteuerung geschlagen. Im Kern geht es darum, für die aus den (geplanten) Geschäftsaktivitäten resu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Andere außerbilanzielle Geschäfte

Rz. 12 Die anderen außerbilanziellen Geschäfte werden in § 19 Abs. 1 Satz 3 KWG aufgezählt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Geschäfte, die unter den Bilanzvermerken auf der Passivseite auszuweisen sind. Dazu zählen den Kreditnehmern abgerechnete eigene Ziehungen im Umlauf, Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln, Bürgschaften und Garantien für Bi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Geschäfts-, Kontroll- und Überwachungsunterlagen

Rz. 9 Geschäfts-, Kontroll- und Überwachungsunterlagen sind systematisch und für sachkundige Dritte nachvollziehbar abzufassen. Diese Anforderung bezieht sich jedoch, soweit dem nicht übergeordnete Normen entgegenstehen (insbesondere HGB und KWG), nur auf wesentliche Unterlagen (→ AT 6 Tz. 2). Rz. 10 Geschäfts-, Kontroll- und Überwachungsunterlagen lassen sich wie folgt unter... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Interne Vorgaben für Geschäfte am häuslichen Arbeitsplatz

Rz. 42 Grundsätzlich sind für sämtliche Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume interne Vorgaben erforderlich, aus denen insbesondere die Berechtigten, der Zweck, der Umfang und die Erfassung hervorgehen. Das gilt also nicht nur für die klassischen Außer-Haus-Geschäfte, sondern ebenso für die Geschäftsabschlüsse an häuslichen Arbeitsplätzen. Allerdings dienen die in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.4 Geschäfte in handelbaren Forderungen

Rz. 57 Handelbare Forderungen, wie z. B. der Handel in Schuldscheinen, stellen in der Liste der Handelsgeschäfte eine Besonderheit dar, da es bei der Frage der Qualifikation als Handelsgeschäft im Unterschied zu den ansonsten im Katalog aufgezählten Geschäften auf den Verwendungszweck ankommt. Forderungen sind dann als Handelsgeschäfte zu qualifizieren, wenn von Seiten des ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.3 Geschäfts- und strategische Risiken

Rz. 39 Unter strategischen Risiken versteht man die Gefahr, dass z. B. geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld oder auch die fehlende Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umfeldbedingungen zu negativen Folgen für das Institut führen. Sie resultieren häufig aus strategischen Entscheidungen mit tendenziell langfristigen Auswirkungen, die... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.7 Geschäfte in Kryptowerten

Rz. 63 Mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] wird § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG in der Weise geändert, dass die Definition von Kryptowerten auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über Märkte für Kryptowerte ("Markets in Crypto-Assets Regulation", MiCAR)[2] bezogen wird. Demnach bezeichnet der Ausdruck "Kryptowert... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wie werden Sachspenden (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen, der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?

Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Betrieb können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes "Sponsoring"). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem "wirtschaftlichen Vorteil" aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der B... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Risikorelevanz der Geschäfte

Rz. 12 Die Notwendigkeit zur Anwendung von Risikoklassifizierungsverfahren für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos ist grundsätzlich vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte abhängig (→ BTO 1.2 Tz. 6). Diese Erleichterung ist insbesondere für jene Geschäftsarten hilfreich, in denen die Beschaffung der für die Anwendung eines derartigen Verfahrens notwendigen umfangreichen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung

Rz. 69 Vom geschäftsbezogenen Anwendungsbereich werden nur jene Handelsgeschäfte erfasst, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung des Institutes abgeschlossen werden. Keine Handelsgeschäfte im Sinne der MaRisk sind daher Abschlüsse, die im fremden Namen oder für fremde Rechnung – also im Rahmen einer offenen Stellvertretung – abgeschlossen werden (Abschlussvermittlung)... mehr