Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VIII. Haftung des Tierhalters – § 833 BGB

Rz. 210 Bei Straßenverkehrsunfällen, an denen ein Tier mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, kommt wegen § 833 BGB grundsätzlich eine Haftung des Tierhalters in Betracht. Rz. 211 Tierhalter ist derjenige, dem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und der aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt (BG...mehr

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FoVo 01/2020, Zugriff auf v... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG sieht Anspruch dem Grunde, aber nicht der Höhe nach Die Beklagte ist gegenüber dem Kläger nicht gem. § 850h Abs. 2 ZPO zur Zahlung von pfändbarem Arbeitseinkommen an die Masse verpflichtet. Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift liegen nicht vor, da die vom LG als angemessen angenommene Vergütung des Schuldners jedenfalls nicht die jeweils maßgebliche...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 derDüsseldorfer Tabel...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Ansprüche mittelbar Geschädigter

Rz. 39 Mittelbar Geschädigte sind diejenigen, die selbst weder körperlich verletzt noch deren Sachen beschädigt worden sind, die aber dennoch einen Vermögensschaden erlitten haben. Ihnen stehen grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer zu, da die Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB die Verletzung eines der dort genannten Rech...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeinen ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Pflege durch Familienangehörige

Rz. 371 Problematisch sind hingegen die Fälle, in denen ein Familienangehöriger die Pflegeleistung erbringt. Der Schädiger ist gem. § 843 Abs. 1 BGB verpflichtet, einem Geschädigten im Rahmen des Ersatzes vermehrter Bedürfnisse die ihm gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit angemessen abzugelten, soweit sie über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende pe...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / X. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenem Einkommen

Rz. 136 Nach § 850c Abs. 4 ZPO kann eine Person , welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben , wenn sie über eigene Einkünfte verfügt und der Gläubiger einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht stellt, das nach billigem Erm...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / IV. Haushaltsführungsschaden bei Tötung

Rz. 188 Im Tötungsfall ist der Betreuungsschaden nach einhelliger Meinung nur in den Grenzen des Schadensersatzes für entgangenen Unterhalt zu ersetzen, d.h. der Höhe nach im Umfang geschuldeter Tätigkeit. Daraus folgt, dass der auf den Getöteten selbst entfallende Anteil aus der notwendigen Arbeitszeit herausgerechnet und dass regelmäßig gesetzlich geschuldete Mithilfepflic...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könn...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / c) Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)

Rz. 157 In § 204 BGB steht ein Katalog weiterer Hemmungstatbestände durch rechtsverfolgende Maßnahmen (Abs. 1 Nr. 1–14). Merke Durch eine Klage bzw. durch andere Rechtsverfolgungsmaßnahmen wird die Verjährung nicht mehr unterbrochen, sondern nur noch gehemmt! Rz. 158 Die Hemmungsgründe des § 204 BGB sind:mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 960 EUR, bei Erwerbstätigen 1.16...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Allgemeines

Rz. 439 Der Haushaltsführungsschaden (HFS; vgl. auch Anlage 11 – siehe § 14 Rdn 14 f.) ist die am häufigsten vergessene oder zumindest falsch berechnete Schadenposition überhaupt, sodass hierbei oft gigantische Summen "verschenkt" werden. Dabei geht es regelmäßig um weit höhere Summen als z.B. beim Schmerzensgeld. Das eröffnet zum einen eine enorme Regressgefahr für den Anwa...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2.Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellt...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / 4. Hintergrund der "Düsseldorfer Tabelle"

Die seit dem 1.1.1979 von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. Sie ist eine Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestim...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg, Stand 1.1.2020

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / D. Formularzwang

Rz. 17 Am 31.8.2012 wurde die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung-ZVFV ) im Bundesgesetzblatt verkündet; sie ist am 1.9.2012 in Kraft getreten.[1] Rz. 18 Mit dieser Verordnung wurdenmehr

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AGS 01/2020, Keine Mutwilli... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 127, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde hat Erfolg. Eine Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) lässt sich nicht verneinen. Die Kosteneinschränkung im Bewilligungsbeschluss hat zu entfallen. Mit seinem Verweis auf mögliche Kostenersparnisse bei Geltendmachung der nunmehr ...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / Zusammenfassung

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig - Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen . Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einze...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Voraussetzungen

Rz. 492 Es gibt zwei anerkannte Berechnungsmethoden für den Schadensersatzanspruch:mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ii) Schadensminderungspflicht

Rz. 654 Der Geschädigte ist grundsätzlich verpflichtet, eine ihm ggf. noch verbleibende Rest-Arbeitskraft so nutzbringend wie möglich einzusetzen (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. VersR 1983, 488; 1991, 437, BGH DAR 2007, 141 f.; ebenso OLG Köln NZV 2000, 293). Bei dieser Erwerbsobliegenheit ist dann aber die Zumutbarkeitsgrenze zu beachten (OLG Hamm zfs 1998, 459). Die...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / b) Zubilligungsgrundsätze der Rechtsprechung zur bisherigen Gesetzeslage

Rz. 58 Insbesondere die von der Rechtsprechung festgelegte enge Begrenzung von Schmerzensgeldforderungen auf erhebliche Schädigungen, die pathologisch fassbar sind, stieß in der Literatur zu Recht auf häufige Ablehnung (vgl. MüKo-Grunsky, Vor § 249 Rn 54 m.w.N.; Gontard, DAR 1990, 375; weitergehend: Staudinger-Schiemann, 1998, § 249 Rn 46). Diese stützt sich hauptsächlich au...mehr

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AGS 01/2020, Kosten eines i... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin ist statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben worden. Sie hat in der Sache zum Teil Erfolg. 1. Insgesamt sind 547,79 EUR – mithin über den festgesetzten Betrag von 453,04 EUR hinaus weitere 94,75 EUR – als der Beschwerdeführerin durch den Beschwerdegegner gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zu erstattende Kosten f...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Steuerabzug bei Tafelgeschäften (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1a Doppelbuchst. bb EStG)

Rz. 40 Um ein Tafelgeschäft handelt es sich, wenn die Wertpapiere bei der auszahlenden Stelle nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern die Kapitalerträge am Bankschalter (d. h. der Tafel) Zug um Zug gegen Übergabe der Zinsscheine oder – bei Wertpapieren ohne Zinsscheine – gegen Übergabe der Wertpapiere an den Bankkunden bar ausgezahlt werden, ohne dass bei diesem Geschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.5 Die Kapitalerträge auszahlende Stelle (S. 4)

Rz. 31 S. 4 der Vorschrift, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, definiert den für die Erhebung des KapESt-Abzugs maßgebenden Begriff der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle. Rz. 31a Durch G. v. 14.8.2007[2] kommen mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, nicht nur inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Allgemeiner Zuflusszeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

Rz. 61 Mit Ausnahme der Sonderregelungen in § 44 Abs. 2 und 3 EStG (Rz. 66ff. und 78ff.) gelten für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Rz. 14, 24 und 31) die allgemeinen Zuflussregeln des § 11 Abs. 1 EStG, d. h. die steuerabzugspflichtigen Erträge aus dem Kapitalvermögen fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge in dem Zeitpunkt zu, in dem er wirtschaftlich darüber verfügen k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Iran

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für die in Vorderasien gelegene islamische Republik Iran gilt das noch mit dem Kaiserreich Iran (früher exonym auch Persien) abgeschlossene DBA vom 20.12.1968 mit Zustimmungsgesetz vom 21.11.1969 (BGBl 1969 II, 2134 = BStBl 1970 I, 769; zum Inkrafttreten BGBl 1969 II, 2288, 1970 II, 282 = BStBl 1970 I, 777) zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Israel

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem in Vorderasien bzw im "Nahen Osten" an der östlichen Flanke des Mittelmeers gelegenen Staat gilt das hier kommentierte DBA vom 21.08.2014 (BGBl 2015 II, 1301 = BStBl 2016 I, 1116; zum Inkrafttreten BGBl 2016 II, 1160 = BStBl 2016 I, 1129) nebst Protokoll (dieses ist Bestandteil des Abkommens; Art 28). Das DBA findet grundsätzlich seit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Irland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem westeuropäischen Inselstaat Irland gilt das hier kommentierte DBA vom 30.03.2011 (BGBl 2011 II, 1042 = BStBl 2013 I, 471; zum Inkrafttreten BGBl 2013 II, 332 = BStBl 2013 I, 487) nebst Protokoll (dieses ist nach Art 31 Bestandteil des DBA) sowie einer gemeinsamen Erklärung hinsichtlich einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkomm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Island

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit der als Inselstaat im äußersten Nordwesten Europas gelegenen Republik Island gilt das DBA vom 18.03.1971 (BGBl 1973 II, 357 = BStBl 1973 I, 504) nebst Protokoll; zum Inkrafttreten vgl BGBl 1973 II, 1567 = BStBl 1973 I, 730. Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1968 Anwendung. Ein für Veranlagungs- und Abzugssteuern nicht rückwirkend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Islam

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Nur wenn eine Islamische Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist (> Juristische Person, > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften), gelten steuerliche Regelungen über > Aufwandsentschädigungen usw (> Geistliche Rz 1, Rz 8 f; ergänzend > Spenden Rz 28, 29, 48 ff). Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine von auslä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr