Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Italien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Spanien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zypern / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13.3 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz

Natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, unterliegen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 2 AStG): Der Steuerpflichtige war innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Ende seiner unbeschränkten Steuerpflicht insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht (Auswirkungen des § 1 Abs. 3 EStG)

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, können auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen beschränkt steuerpflichtiger inländischer Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die "originäre" unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.7 Wohnsitzwechsel

Nur wenige DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 5 DBA/Schweiz, regen explizit die zeitliche Aufteilung des Besteuerungsanspruchs bei einem Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat. Bei einem Wechsel der unbeschränkten Steuerpflicht von einem Vertragsstaat in den anderen dürfen beide Staaten ihre Steuern auf der Grundlage der unbesch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Absicherung der Wegzugsbesteuerung

Art. 4 Abs. 4 DBA/Schweiz und vergleichbare Sonderregelungen in anderen DBA stellen die abkommensrechtliche Verbindung zum deutschen Außensteuergesetz – der Wegzugsbesteuerung – her. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss zum Zeitpunkt des Wegzugs geendet haben; ansonsten ist Art. 4 Abs. 3 DBA/Schweiz einschlägig. Um die Voraussetzung der Wegzüglerregelung zu erfüllen, muss di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Überlagernde Besteuerung im Doppelansässigkeitsfall

Verschiedene DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, enthalten auch ergänzende Sonderregelungen für eine Doppelansässigkeit. In den Fällen, in denen natürliche Personen nach den in Abs. 2 genannten Kriterien als in der Schweiz ansässig gelten und in Deutschland ebenso auf Grund einer ständigen Wohnstätte oder eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens 6 Monaten im Kalend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3. Prüfungsschritt 1: Welteinkommensprinzip – Abgrenzung zur Quellenbesteuerung

Sämtliche deutsche DBA sehen eine Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen dem Wohnsitzstaat, der umfassend nach dem Welteinkommensprinzip, und dem Quellenstaat, der nur die in seinem Territorium erwirtschafteten Einkünfte i. d. R. sogar noch der Höhe nach begrenzt besteuern darf. Die Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA zur Ansässigkeitsbesti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfungsreihenfolge

Hieraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1.2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerpflicht der Erblasserin M Unbeschränkte Steuerpflicht tritt im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Var. 1 ErbStG). Als Inländer gelten natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG), oder deutsche Sta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sind folgende DBA-Artikel zu prüfen: unbewegliches Vermögen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Artikel 6 OECD-MDBA Seeschifffahrt, Binnenschifffart und Luftfahrt: Artikel 8 OECD-MDBA Lizenzen: Artikel 12 OECD-MDBA sonstige Einkünfte: Artikel 21 OECD-MDBA Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne, die in Artikel 13 geregelt sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Ungarn hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Lettland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Finnland hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Litauen

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Litauen hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.2 Merkmale der Arbeitgebereigenschaft

Für die Frage der Arbeitgebereigenschaft kommt es nicht auf eine formale Stellung an. Arbeitgeber ist daher nicht bereits derjenige, der gegenüber einem oder mehreren Arbeitnehmern weisungsbefugt ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, unter welcher Leitung der Arbeitnehmer tatsächlich steht und wem er seine Arbeitskraft schuldet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 2.2.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
NATO-Truppenstatut – ABC In... / 2 Inhalt

Nach Art. 67 des Zusatzabkommens fallen Tätigkeiten der Truppe als solche nicht unter die Steuerpflicht, wenn sie ausschließlich die dienstliche Tätigkeit betreffen. Steuerpflicht tritt jedoch ein, wenn die Tätigkeit eine Beteiligung am deutschen Wirtschaftsverkehr darstellt. Jedoch stellen Lieferungen und Leistungen der Truppe an ihre Mitglieder, an das zivile Gefolge und a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 10 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für 2 Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.6 Rente aus dem Inland bei Wohnsitz im Ausland

Wichtig Rentner im Ausland Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt die Rente i. d. R. im Inland steuerpflichtig im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus Deutschland stammende Renteneinkünfte gehören zu den inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG. Im Einzelnen regeln DBA, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Ländern abges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.2 Betriebsstättengewinne im DBA-Staat

Rz. 91 Für inländische Unternehmer[1] gilt das Welteinkommensprinzip. Unilateral sieht die Bundesrepublik eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Ertragsteuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor, § 34c EStG, § 26 KStG. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 59 Abs. 2 GG, § 2 AO) kann es zu einer Freistellung, also einer sachlichen Steuerbefreiung kommen.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der AO – Unwiderlegbare Vermutung nach Ablauf von 6 Monaten

Auch die AO kennt den Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes in § 9 AO. Diesen begründet eine steuerpflichtige Person dadurch, dass sie sich an einem Ort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen will. Dauert ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt mehr als sechs Monate, wird unwiderlegbar ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

Einige der Regelungen betreffen ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Dabei kann es sich um Arbeitnehmer handeln, die von Deutschland aus in das Vereinigte Königreich entsendet werden und ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Es kann sich aber auch um Arbeitnehmer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 In- und ausländische Umwandlungen

Rz. 75 Eine inl. Umwandlung liegt vor, wenn der übertragende und der übernehmende Rechtsträger ihren Sitz i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwG im Inland haben.[1] Diesen "Sitz" definiert das anzuwendende Gesellschaftsstatut. Eine inl. Umwandlung liegt daher vor, wenn der übernehmende und der übertragende Rechtsträger nach deutschem Gesellschaftsrecht gegründet worden sind und damit ihre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 3.2 Erweiterte unbeschränkte ESt-Pflicht

Zu dem Personenkreis, der aufgrund der Bestimmung von § 1 Abs. 2 Satz 1 EStG der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegt, gehören im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer zu einer inländischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 2.1 Grundsätze

Für Kinder i. S. d. § 63 EStG haben nur Personen Anspruch auf Kindergeld, die entweder im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen[1] oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 3.1 Grundsätzliches

Anspruchsberechtigt auf Kindergeld kann ein Elternteil auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sein, wenn er entweder nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegt oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).[1]mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 6 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Einen Ausbildungsfreibetrag gibt es nur bei unbeschränkter Steuerpflicht der Eltern iSv § 1 Abs 1 bis 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für einen Zeitraum beschränkter Steuerpflicht besteht kein Anspruch (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG); dies gilt uE auch für den Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht in den Wechselfällen des § 2 Abs 7 Sat...mehr