Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Griechenland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Hellenische Republik (deutsch: Griechenland; Hauptstadt: Athen; Amtssprache: Griechisch) ist ein Staat in Südosteuropa. Griechenland grenzt im Nordwesten an > Albanien, im Norden an > Nordmazedonien und > Bulgarien, im Nordosten an die > Türkei und liegt im Übrigen am – bzw die zahlreichen Inseln: im – Mittelmeer. Es gilt das Abkommen zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnung

Rn. 78 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass es sich – im Sinne einer bescheidenen Bleibe – um Räume handelt, die zum Bewohnen geeignet sind (BFH v 10.04.2013, I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909). Nicht erforderlich ist, dass es sich um ein Gebäude oder einen baulich abgeschlossenen Gebäudeteil handelt. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Begründung

Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Begründung des Wohnsitzes erfolgt dadurch, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des Wohnsitzbegriffs erfüllt werden, dh durch tatsächliche Handlungen. Dies geschieht, indem der StPfl eine Wohnung sucht, sich die Verfügungsmacht verschafft und die Wohnung unter Beibehaltungsabsicht benutzt. Deshalb erwirbt weder ein Ehegatte mit der He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begründung

Rn. 90 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der gewöhnliche Aufenthalt wird in dem Zeitpunkt begründet, in dem die Tatbestandvoraussetzungen des § 9 S 1 oder 2 AO erfüllt sind. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der StPfl ins Inland einreist und der Aufenthalt nicht nur zu einem vorübergehenden Verweilen führt. Zivil- und melderechtliche Begründungstatbestände sind unbeachtlich (Avvento...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Beendigung

Rn. 96 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet, wenn sich der StPfl nicht nur vorübergehend ins Ausland begibt und sich aus den äußeren Umständen ergibt, dass er nicht mehr ins Inland zurückkehren und sich weiterhin hier aufhalten wird. Mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts an anderer Stelle endet zugleich der bisherige gewöhnli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EU- und UN-Bedienstete

Rn. 99 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABlNr C 306, 165). Damit ist der He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen (§ 9 S 3 AO)

Rn. 95 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ausgenommen vom gewöhnlichen Aufenthalt sind solche inländischen Aufenthalte, die ausschließlich Besuchs-, Erholungs-, Kur– oder ähnlichen privaten Zwecken dienen und deren Dauer nicht länger als ein Jahr beträgt. Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (wie Studium, Schulbesuch oder Praktikum) fällt aber nicht hierunter (Avvento in Gosch, § 9 A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenhang mit im Inland besteuerbaren Einnahmen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten sind als WK in Deutschland nur abziehbar, wenn sie mit in Deutschland besteuerbaren > Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Werbungskosten Rz 69 ff); sie dürfen mithin nicht durch Einnahmen veranlasst sein, die nicht der deutschen > Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs 1 EStG; BFH/NV 2006, 1068). Stehen sie mit Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 87 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl im Inland kann auch durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet werden. Die Formulierung "gewöhnlich" ist hier gleichbedeutend mit "dauernd", wobei jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist (BFH v 30.08.1989, I R 215/85, BStBl II 1989, 956). Der gewöhnliche Aufenthalt ist dann für die Begründung der unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aufgabe

Rn. 82 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Aufgabe eines Wohnsitzes ist dann objektiv erfolgt, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 8 AO nicht mehr vorliegen, dh, die Wohnung muss durch den StPfl oder dessen Angehörige tatsächlich und endgültig nicht mehr benutzt werden können oder sollen, wie zB bei Auflösung. Zivil- und melderechtliche Aufgabetatbestände, wie zB der Wille oder di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Finnland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Republik Finnland (Hauptstadt: Helsinki; Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch) ist ein Staat in Nordeuropa. Finnland grenzt im Norden an > Norwegen, im Osten an > Russland, im Süden an die Ostsee und im Westen an > Schweden. Es gilt das DBA vom 19.02.2016 (BGBl 2017 II, 466 = BStBl 2017 I, 1527), welches durch Bekanntmachung vom 02.11.201...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und Festlandsockel

Rn. 59 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 1 Abs 1 S 2 EStG bestimmt in der ab dem VZ 2016 geltenden Fassung des StÄndG 2015, dass bei Ausübung der dort genannten Tätigkeiten der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil an der sog ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie am Festlandsockel zum Inland gehört; das Küstenmeer (die Zwölf-Seemeilen-Zone) gehört bereits nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 69 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Begriff des Wohnsitzes ist nicht im EStG, sondern in § 8 AO definiert. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Wohnsitzbegriff des § 8 AO setzt neben zum dauerhaften Wohnen geeign...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltszugehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Haushaltszugehörigkeit bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Die Haushaltszugehörigkeit einer Person ist bedeutsam für das > Kindergeld (vgl §§ 63 Abs 1 Satz 1 Nr 2, 64 Abs 2 Satz 1 EStG), die > Kinderfreibeträge und für > Pflegekinder Rz 2 (vgl § ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sechsmonatsfrist (§ 9 S 2 AO)

Rn. 93 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei zeitlich zusammenhängenden Aufenthalten von mehr als sechs Monaten liegt nach § 9 S 2 AO stets ein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Dabei verlangt § 9 S 2 AO lediglich den Aufenthalt im Geltungsbereich der AO, dh im Inland. Demzufolge ist es ausreichend, wenn sich der StPfl während der sechsmonatigen Frist irgendwo im Gebiet der Bundesrepubl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Innehaben

Rn. 79 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Für das Innehaben (Beibehaltung und Benutzung) einer Wohnung ist es erforderlich, dass sie dem StPfl in objektiver Hinsicht jederzeit (wann immer er es wünscht) als Bleibe zur Verfügung steht und zudem in subjektiver Hinsicht von ihm zu einer entsprechenden Nutzung – dh für einen jederzeitigen Wohnaufenthalt – bestimmt ist (BFH v 10.04.2013,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfen, die früheren Zollaus...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im > Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundsatz (§ 9 S 1 AO)

Rn. 91 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der StPfl muss sich an diesem Ort oder in diesem Gebiet tatsächlich, dh körperlich, aufhalten und verweilen. Ort ist jede beliebige Stelle, die bestimmbar ist. Das kann eine politische Gemeinde sein, aber auch ein anderer Ort, wie zB die Betriebsstätte, die Baustelle, ein Gebäude und Ähnliches (Drüen in Tipke/Kruse, § 9 AO Rz 5 (07/2022)). Geb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Diplomaten und Konsularbeamte

Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Diplomaten und Konsularbeamte sind aufgrund völkerrechtlicher Abkommen im Inland idR nicht ständig ansässig und daher auch dann nicht unbeschränkt stpfl, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Inland wohnen oder sich hier ständig aufhalten. Dieser Personenkreis ist nach Art 34 und Art 38 Abs 1 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Personenkreis und sachlicher Umfang

1. Personenkreis Rn. 124 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen

1. Antrag Rn. 128 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Formelle Voraussetzung zur Erlangung der fiktiven unbeschränkten StPfl ist die Antragstellung. Der Antrag ist formlos und für jedes Veranlagungsjahr erneut gegenüber dem nach § 19 Abs 2 AO zuständigen FA (BFH v 24.05.2012, III R 14/10, BStBl II 2012, 897) zu stellen. Der Antrag ist ein genereller Antrag, er kann also nicht auf einze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Umfang

Rn. 127 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der unbeschränkten StPfl nach § 1 Abs 3 EStG unterliegen nur inländische Einkünfte iSv § 49 EStG (ablehnend zu ausländischen selbständigen Pflegekräften ohne inländische Betriebsstätte FG Münster v 05.11.2021, 14 K 3682/17 E, DStRE 2023, 837). Nur mit diesen Einkünften wird der einzelne StPfl der unbeschränkten StPfl unterworfen ("soweit"). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personenkreis

Rn. 124 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle StPfl, die die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Deutsche Auslandsbedienstete

Rn. 109 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die erweiterte unbeschränkte StPfl betrifft nur Auslandsbedienstete, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Vorliegen richtet sich nach dem StaatsangehörigkeitsG v 22.07.1913 (RGBl 1913, 583). § 3 StAG sieht sechs Möglichkeiten für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor: die Geburt (§ 4 StAG), eine Erklärung (§ 5 StAG), die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkunftsgrenzen

Rn. 129 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weitere Voraussetzung ist, dass die Einkünfte im Kj zu mindestens 90 % der deutschen ESt unterliegen (sog relative Wesentlichkeitsgrenze) oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nicht übersteigen (sog absolute Wesentlichkeitsgrenze). Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerabzug nach § 50a EStG

Rn. 144 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1 Abs 3 S 6 EStG ist bei Mitgliedern von Aufsichtsräten von inländischen KapGes, Genossenschaften und Personenvereinigungen des privaten und öffentlich Rechts, bei denen die Gesellschafter nicht als Unternehmer anzusehen sind, bei Künstlern, Sportlern, Artisten, Journalisten etc der Steuerabzug nach § 50a EStG ungeachtet der Begründu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 106 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 EStG unterliegen alle natürlichen Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der unbeschränkten StPfl, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, dafür Arbeitslohn von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 128 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Formelle Voraussetzung zur Erlangung der fiktiven unbeschränkten StPfl ist die Antragstellung. Der Antrag ist formlos und für jedes Veranlagungsjahr erneut gegenüber dem nach § 19 Abs 2 AO zuständigen FA (BFH v 24.05.2012, III R 14/10, BStBl II 2012, 897) zu stellen. Der Antrag ist ein genereller Antrag, er kann also nicht auf einzelne Einku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Progressionsvorbehalt

Rn. 146 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei StPfl, die unter der Maßgabe des § 1 Abs 3 EStG zur fiktiven unbeschränkten StPfl optieren und damit die personen- und familienbezogenen Entlastungen der unbeschränkten StPfl in Anspruch nehmen, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG in gleicher Weise wie bei unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 und 2 EStG zu berü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Relative Wesentlichkeitsgrenze (90 %)

Rn. 131 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die relative Einkunftsgrenze führt dazu, dass je geringer die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte sind, auch der Grenzwert, der ggf die beschränkte StPfl auslöst, proportional sinkt, weil die 90 %-Grenze überschritten wurde. Beispiel: Ein StPfl, der inländische Gesamteinkünfte von 50 000 EUR erzielt, kann ausländische Einkünfte von bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 118 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Gem § 1 Abs 3 S 1 und 2 EStG werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt StPfl behandelt, die die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 EStG (Vorhandensein von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, s Rn 69 ff und s Rn 87 ff) nicht erfüllen, aber nahezu ihr gesamtes Einkommen im Inland erzielen. Ohne Antrag verbleibt es bei der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absolute Wesentlichkeitsgrenze

Rn. 136 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Erreichen die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht die 90 %-Grenze, kommt es seit dem VZ 2008 darauf an, dass die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag gem § 32a Abs 1 EStG (9 000 EUR im VZ 2018; 9 168 EUR im VZ 2019; 9 408 EUR im VZ 2020; 9 744 EUR im VZ 2021;10 347 EUR im VZ 2022; 10 908 EUR im V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zum Haushalt gehörende Angehörige

Rn. 114 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die zum Haushalt des Auslandsbediensteten gehörenden Angehörigen sind unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 2 S 1 Hs 2 und S 2 EStG ebenfalls erweitert unbeschränkt stpfl. Der Begriff der Angehörigen wird in § 15 AO abschließend definiert, insb Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte in gerade Linie sowie Geschwister. Zude...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bescheinigung

Rn. 139 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weitere Voraussetzung ist gem § 1 Abs 3 S 5 EStG die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde, mit der die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein bloßes Beweismittel, sondern vielmehr um eine materielle Tatbestandsvoraussetzung (BFH v 08.09.201...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.2 Körperschaften mit Auslandsbezug

Rz. 187 Die Organgesellschaft musste ursprünglich Geschäftsleitung und Sitz im Inland haben (doppelter Inlandsbezug); unbeschränkte Stpfl. allein genügte nicht. Wegen der mit diesem doppelten Inlandsbezug verbundenen Diskriminierung hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.[1] Das BMF hatte sich der Ansicht der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.3 Notwendiger Inlandsbezug

Rz. 91 Um Organträger sein zu können musste eine Körperschaft bis Vz 2011 nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt stpfl. sein und die Geschäftsleitung im Inland haben. Diese Voraussetzung ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] ab Vz 2001 eingeführt worden; bis Vz 2000 musste es sich bei dem Organträger um ein inl. Unternehmen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland handeln....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.2 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 529a Die Vorschrift ruft aus mehreren Gründen Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG hervor. Sie enthält ein Sonderrecht für die Organschaft, obwohl die gleiche Problematik des doppelten Abzugs von Verlusten auch bei nicht organschaftlich gebundenen Unternehmen auftreten kann. Praxis-Beispiel Die inl. A-AG unterhält eine Betriebsstätte i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 71 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss der Organträger ein gewerbliches Unternehmen sein. Seit der mit Wirkung ab Vz 2001 geltenden Gesetzesänderung v. 20.12.2001[1] muss der Organträger kein "inl." Unternehmen mehr sein; dieser Begriff ist ersatzlos gestrichen worden. Rz. 72 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG in der bis Vz 2011 geltenden Fassung präzisiert diese Voraussetzung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.3 Fallgruppen

Rz. 486 Ausgangspunkt muss eine Analyse der Fälle sein, bei denen es zu einem doppelten Verlustabzug im In- und im Ausland, also zu einem "double dip" kommen kann.[1] Rz. 487 Fall 1: Eine Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland hat negative Einkünfte aus ausl. Quellen, etwa aus einer ausl. Betriebsstätte oder einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.2 Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Rz. 18 Besteht während eines Vz sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Stpfl. (z. B. in Wegzugs- oder Zuzugsfällen), sind die während der beschränkten Stpfl. erzielten Einkünfte grundsätzlich in die Veranlagung einzubeziehen. § 32 Abs. 2 Nr. 1 KStG nimmt deshalb folgerichtig während der beschränkten Stpfl. bezogene Einkünfte von der Abgeltungswirkung aus und bezieht diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.1 Übersicht

Rz. 17 § 32 Abs. 2 KStG enthält in vier Tatbeständen Ausnahmen von dem Abgeltungsprinzip(neben der Ausnahme nach Abs. 1 Nr. 2). In diesen Fällen hat der Steuerabzug keine Abgeltungswirkung. Die Abgeltungswirkung tritt danach nicht ein, wenn während desselben Kalenderjahrs sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat (Abs. 2 Nr. 1), der Gläubiger beim S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr