Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erfordern die beruflichen Aktivitäten des Stpfl einen längeren Aufenthalt in Deutschland, wird er idR seinen gewöhnlichen > Aufenthalt iSv § 9 AO hier haben und / oder einen (ggf zusätzlichen) > Wohnsitz iSv § 8 AO begründen, indem er sich eine für einen mehr als vorübergehenden Aufenthalt geeignete Bleibe sucht (> Wohnsitz Rz 5 ff). Dann wir...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Nationale Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Von der > Staatsangehörigkeit hängt es grundsätzlich nicht ab, ob ein ArbN in Deutschland besteuert wird. Vielmehr kommt es darauf an, wo der ArbN einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (zu Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Ein aus dem Ausland kommender ArbN, der im > Inland einen > Wohnsitz oder seinen gew...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte

Rz. 3 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wer als ArbN aus dem Ausland ins > Inland kommt, um hier seinem Beruf nachzugehen, untersteht der deutschen Besteuerungshoheit und erzielt > Inländische Einkünfte (§ 49 Abs 1 Nr 4 EStG). Solange er sich lediglich für einige Tage oder Wochen im Inland aufhält und hier weder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt noch einen > Wohnsitz hat, ist er bes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. § 50d Abs 9 EStG (Nichtbesteuerung im Vertragsstaat bei beschränkter Steuerpflicht)

Rz. 363 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 9 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (vgl BGBl 2006 I, 2878 [2885 f] = BStBl 2007 I, 28 [35]; Gesetzesbegründung in BT-Drs 16/2712, S 61 f) eingeführt und durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-RL (ATADUmsG) vom 25.06.2021 (BGBl 2021 I, 2035) erweitert. Die Vorschrift regelt bei in Deutschland unbeschränkt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Deutsche ArbN, die im > Ausland Rz 1 bei einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung arbeiten, sind nach dem WÜD bzw WÜK in diesen Staaten grundsätzlich von direkten Steuern befreit (> Rz 3). Deutschland hat sich auch deshalb in internationalen Verträgen mit anderen Staaten das Besteuerungsrecht für die Bezüge vorbehalten, di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Überblick

Rz. 17 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wer im > Inland lebt, hier seinen gewöhnlichen > Aufenthalt oder einen > Wohnsitz hat, für den oder die gilt > Unbeschränkte Steuerpflicht. Beispiel: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A seinen > Wohnsitz in Deutschland hat, ist er hier unbeschränkt stpfl iSv § 1 Abs 1 Satz 1 EStG. Das gilt unabhängig von der > Staatsangehörigkeit des A, der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandstätigkeit

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Besteuerung von Steuerinländern > Ausland, > Auslandsbeamte, > Auslandskorrespondenten, > Auslandslehrer, > Ausländischer Arbeitslohn, > Auslandspensionen, > Auslandsrentner, > Auslandstätigkeitserlass, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 38 ff, > Beschränkte Steuerpflicht, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Doppelbesteuerung,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im > Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (> Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Beschäftigte einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Einkünfte eines Diplomaten oder Berufskonsulatsbeamten sind nach dem WÜD/WÜK idR im Tätigkeitsstaat steuerfrei (zu den Ausnahmen > Rz 3). Zur Behandlung von Versorgungsbezügen > Rz 32. Rz. 31 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im > Inland sind die Dienstbezüge bei diesen Auslandsbediensteten steuerfrei, soweit sie den > Arbeitslohn, der bei einer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei unbeschränkt Stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) wird ausländische > Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche ESt angerechnet oder bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der > Einkünfte Rz 3 abgezogen (§ 34c EStG); im Einzelnen > Ausland Rz 25 ff. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei beschränkt stpfl ArbN (> Beschr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 44 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ist der im Ausland ansässige ArbN vom FA zur > Einkommensteuer zu veranlagen, weil er unbeschränkt stpfl ist oder so behandelt wird (vgl § 1 Abs 2 und 3 EStG), ist die > Steuererklärung beim Betriebsstätten-FA des ArbG einzureichen, wenn der ArbN im > Inland keinen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (> Zuständigkeit Rz 3, 6...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Familienangehörige

Rz. 40 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Den im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen eines Diplomaten oder Konsul werden grundsätzlich die gleichen Vorrechte gewährt (Art 37 Abs 1 iVm Art 24 WÜD; Art 49 Abs 1 WÜK). Während jedoch Diplomaten und Konsuln idR die deutsche > Staatsangehörigkeit besitzen und im Empfangsstaat keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigke...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsrentner

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt Renten an im > Ausland lebende Rentner in über 150 Länder. Die Zahlungen unterliegen als > Inländische Einkünfte (> Rz 2) grundsätzlich der beschränkten Stpfl. Soweit Deutschland kein Besteuerungsrecht hat (> Rz 3), wird der > Progressionsvorbehalt angewendet. Der Empfänger der Rente muss deshalb ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Ständige Ansässigkeit

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach dem WÜD/WÜK sind die darin gewährten Steuerbefreiungen davon abhängig, dass eine Person im Empfangs- bzw Tätigkeitsstaat nicht ständig ansässig ist. Der völkerrechtliche Begriff "ständig ansässig" ist im WÜD/WÜK jedoch nicht definiert (EFG 2001, 552 = DStRE 2001, 897 mwN). Er ist nicht mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach nationalem...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandspensionen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Auslandspensionen ist zwischen Betriebsrenten und Pensionen aus öffentlichen Kassen zu unterscheiden: Die DBA weisen das Besteuerungsrecht für Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen grundsätzlich dem Quellenstaat zu (Art 19 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz 241). Bei Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse unterliegt die ausgeza...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inland

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Inland im einkommensteuerrechtlichen Sinne ist zunächst – ohne entsprechende Definition im Gesetz (anders etwa § 1 Abs 2 UStG) – das staats- und völkerrechtlich festgelegte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Bundesgrenzen, mithin der räumliche Geltungsbereich des GG. Nach § 1 Abs 1 Satz 2 EStG gehört zum Inland ferner ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jamaika

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jamaika (Hauptstadt: Kingston; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Insel gehört zu den Großen Antillen und liegt südlich von > Kuba und westlich von > Haiti. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.10.1974 (BGBl 1976 II, 1193; 1703 = BStBl 1976 I, 408; 632) mit Protokoll; ZustimmungsG vom 14...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ortskräfte

Rz. 97 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Ortskräfte (> Rz 72) erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "OK". Sie genießen keine Vorrechte oder Befreiungen. Allerdings darf der Staat, in dem sich die konsularische Vertretung befindet, seine Befugnisse gegenüber Ortskräften nicht in einer Weise ausüben, die die Wahrnehmung der Aufgaben ungebührlich behindert (Art 71 Abs 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG) setzt Folgendes voraus:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Unterhaltsleistungen

Rz. 247 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Leistungen, die der Stpfl zum Unterhalt eines Empfängers im anderen Vertragsstaat erbringt, enthält das OECD-MA keine Regelungen. Einzelne DBA bestimmen aber, dass der Leistende den zugunsten eines Empfängers in den genannten Vertragsstaaten erbrachten Unterhalt – unabhängig von § 1a Abs 1 Nr 1 EStG – abziehen kann (vgl H 10.2 – Nicht u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkommensaufbau > Rz 30 f). ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei vorübergehender Tätigkeit

Rz. 135 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn der Empfänger (ArbN) sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (so das OECD-MA aF, das zahlreichen zurzeit noch geltenden deutschen DBA zugrunde liegt; ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine > Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 122 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Flug- und Schiffspersonal

Rz. 200 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit der Neufassung des OECD-MA im Jahr 2017 (> Rz 110) wurde auch die Regelung für Flug- und Schiffspersonal in Art 15 Abs 3 wesentlich geändert. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte von ArbN in diesem Bereich soll danach ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zustehen, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich in dem ande...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandslehrer

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandslehrer sind aus Deutschland kommende > Lehrer, die an deutschen > Auslandsschulen wie zB der > Willy-Brandt-Schule in Warschau, an > Europäische Schulen oder an deutschen Bildungseinrichtungen im > Ausland, zB am > Goethe-Institut, tätig sind und im > Inland keinen > Wohnsitz sowie auch nicht ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben. Man ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insel Man

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Insel Man (Isle of Man) in der Irischen See ist als autonomer Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (UK; > Großbritannien und Nordirland) noch eine Kronkolonie oder britisches Überseegebiet. Sie stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist nicht Teil der > Europäische Union o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d)

1. Allgemeines Rz. 80 [Autor/Stand] § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG enthält eine erschöpfende Aufzählung der steuerpflichtigen nicht natürlichen Personen, bei der jede einzelne Gruppe von steuerpflichtigen Gebilden genau begrenzt ist (s. § 3 ErbStG Rz. 52 ff.). Die Aufzählung stimmt im Wesentlichen mit § 1 Abs. 1 KStG überein. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unbeschränkte Steuerpflicht

I. Personenkreis Rz. 35 [Autor/Stand] Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG aufgeführten natürlichen Personen sowie die in dieser Vorschrift erschöpfend aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz h...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 15 Voraussetzung der Anwendung von § 21 ErbStG ist, dass ein Fall von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegt, d. h. der Vorgang im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Es muss somit entweder der Erblasser bzw. Schenker oder der Erwerber Inländer i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG sein. Auch im Fall der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Unbeschränkte Steuerpflicht einer Familienstiftung oder eines Familienvereins (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Besteuerung einer Familienstiftung (oder eines Familienvereins) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) greift nur ein, wenn die Stiftung (oder der Verein) die Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat und damit als unbeschränkt steuerpflichtig gilt.[2] Die Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Unbeschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 lnl jur Pers d öff Rechts unterliegen nicht der unbeschr KSt-Pflicht, wenn sie sich auf die ihnen eigentümlichen und vorbehaltenen Tätigkeiten, die Ausübung der öff Gewalt, beschr. Nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG sind die jur Pers d öff Rechts jedoch insoweit unbeschr kstpfl, als sie einen BgA unterhalten. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Legaldefi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Beschränkte Steuerpflicht und auf Antrag unbeschränkte Steuerpflicht (§ 35 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 26 Kennzeichnend für den Fall der beschränkten Steuerpflicht des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG (s. § 2 Rn. 80) ist, dass kein inländischer EL, Schenker oder Erwerber involviert ist, sondern nur inländisches (zu besteuerndes) Vermögen. Hierfür regelt § 35 Abs. 5 ErbStG, dass das FA zuständig ist, welches sich bei sinngemäßer Anwendung des § 19 Abs. 2 AO ergibt. Demnach ist das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c)

Rz. 110 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Ausland!) und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen. Dies gilt vor allem für Auslandsbedie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 26 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken könnte man insb. bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG annehmen. Danach unterliegen deutsche Staatsangehörige, die sich dauernd im Ausland aufhalten, trotz fehlenden Wohnsitzes in Deutschland für die Dauer von fünf Jahren ab ihrem Wegzug weiterhin der unbeschränkten Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b)

I. Fünfjahresfrist Rz. 120 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz mehr haben, sich aber noch keine fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten (sog. Wegzügler). Ohne Bedeutung ist, bei welchem der Beteiligten (Erblasser/Schenker oder Erwerber) dies der Fall ist. Mit dieser Regelung s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 60 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gelten als Inländer auch deutsche Staatsangehörige, die sich seit dem Wegzug weniger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten. In diesen Fällen wird somit ausnahmsweise auf die Staatsangehörigkeit abgestellt. Rz. 61 Ziel der Vorschrift ist es, Steuerumgehungen durch kurzfristige Wohnsitzverlegungen zu verhindern. Rz. 62 Vorausse...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 2.3 Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 26 § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG dehnt die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht auf deutsche Staatsangehörige aus, die sich, ohne einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben, im Zeitpunkt der Zuwendung noch nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben. Die Vorschrift wurde eingeführt, um Gestaltungsmodelle durch e...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 2.2 Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 25 Die USA besteuern i. R.d. unbeschränkten Steuerpflicht weltweit Nachlässe und Schenkungen von US-Staatsbürgern und Greencard-Inhabern ohne US-Staatsbürgerschaft. Sonderregelungen für ehemalige Staatsangehörige und Greencard-Inhaber erweitern die unbeschränkte Steuerpflicht in den USA ähnlich der erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Für die Dauer von ze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA ergeben. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Sc...mehr