Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3 Umwandlungen nach dem Recht der neuen Bundesländer

Rz. 42 In den Neuen Bundesländern kommt § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG für die Fälle der Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) zur Anwendung.[1] Hierbei handelt es sich nach Maßgabe der VO über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von PGH v. 8.3.1990 (BGBl I 1990, 164), geändert durch Art. 8 des Gesetzes v. 22.3.1991 (BGBl I 1991, 766) um übertragende Umw...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.3 Auslandsbezug

Rz. 21 Die Vergünstigungen des S. 1 beziehen sich jetzt nach § 6 a S. 2 GrEStG auch auf Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dies führt u. a. dazu, dass – anders als im Umwandlungsteuergesetz – auch die einer Vermögensübertragung i. S. d. §...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.5 Auslegung des Begriffs "Unternehmen bei der öffentlichen Hand"

Rz. 28a Die Frage nach der Reichweite der neuen Befreiungsvorschrift stellt sich auch für Umstrukturierungen im Bereich der öffentlichen Hand. Erfasst wird auch die Umwandlung von Rechtsträgern durch Verschmelzung, durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) und durch Vermögensübertragung. Eine Vollübertragung des Vermögens[1] oder Teilübertragungen des Vermögens...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.4 Begriff des herrschenden Unternehmens

Rz. 28 Das herrschende Unternehmen leitet sich nicht aus den §§ 15–18 AktG ab, sondern stellt eine eigenständige Begrifflichkeit i. S. d. § 6 a GrEStG dar. Hiernach definiert sich das herrschende Unternehmen i. S. d. § 6 a GrEStG als der oberste Rechtsträger, der die Voraussetzungen des § 6 a S. 4 GrEStG erfüllt und insbesondere Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist. D...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.2 Einführung eines § 6 a GrEStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 Der ursprünglich vom Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)” für die Einführung des § 6 a GrEStG ging den Sachverständigen und Verbänden nicht weit genug (Finanzausschuss des Bundestags vom 30.11.2009). Die daraufhin verabschiedete Fassung knüpft jetzt an den hessischen Vorschlag v...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Einschränkungen der Regelung

Rz. 24 Gem. § 6 a S. 3 GrEStG gilt die Vergünstigung des S. 1 nur, wenn an dem Umwandlungsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften (1. Alt.) oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (2. Alt.). Rz. 25 Die 1. Alt. umfasst Umwandlungsvorgänge ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4 Begünstigte Rechtsvorgänge

Rz. 22 In § 6 a S. 1 Halbs. 1 GrEStG wird von Rechtsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, § 1 Abs. 2a GrEStG oder § 1 Abs. 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung gesprochen, für die die Steuer "nicht erhoben” wird. In Halbsatz 2 des Satzes 1 wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung auf den Übergang der Verwertungsbefugnis aufgrund einer Umwandlung ausgedehnt, hier al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG durch Art. 26 Nr. 1 Buchst. a AmtshilfeRLUmsG Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.[1] § 6 a S. 4 GrEStG definiert den Begriff des abhä...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.2 Energieverbrauch und Energiemanagement nach VSME.29

Rz. 65 Der Energieverbrauch stellt einen der bedeutendsten Treiber klimabezogener Auswirkungen von Unternehmen dar und bildet die methodische Grundlage für die Berechnung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen.[1] VSME.29 adressiert diese zentrale Verbindung zwischen Energienutzung und Klimafolgen, indem er Unternehmen verpflichtet, ihren gesamten Energieverbrauch t...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern die Mietpreisbremse

Mit Hamburg, Bremen, NRW, Brandenburg, Berlin, und Niedersachsen verlängern weitere Bundesländer die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.1 Die von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fälle

Rz. 41 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums der Besteuerung, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft[1] vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung[2] bedarf. Angesprochen sind hier vor allem die Fälle, bei denen das Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes übergeht oder das Eigentum durch behördlichen bzw. gerichtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1 Aufbau der Neuregelung

Rz. 14 Der Regelungsinhalt des neu eingeführten § 6 a GrEStG umfasst 5 Sätze. Rz. 15 Die Regelung in Satz 1: Satz 1 ordnet an, dass Umwandlungsvorgänge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 UmwG, die zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 1, Abs. 2a oder Abs. 3 GrEStG führen, von der Steuer befreit sind. Wie bei den §§ 5 und 6 GrEStG handelt es sich um eine sachliche Begü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 41 Aufgrund der langen Vorbehaltensfrist und dem Erfordernis einer mindestens 95-prozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung am umwandelnden Unternehmen haben sich bisher in der Praxis nur eingeschränkt Gestaltungsmöglichkeiten zur Reorganisation im Konzern aufgrund von § 6 a GrEStG ergeben. Praxis-Beispiel Die M-AG (M) hält ihre Beteiligung an der grundstücksb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.3 Steuerbare Erwerbsvorgänge

Rz. 93m Ebenso wie § 1 Abs. 3 GrEStG ist auch der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3a GrEStG stichtagsbezogen. Die Grundsätze zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands des § 1 Abs. 3 GrEStG gelten entsprechend.[1] Dementsprechend werden auch in den Fällen des § 1 Abs. 3a GrEStG so viele fiktive Erwerbsvorgänge verwirklicht wie sich Grundstücke im Vermögen der Gesellsc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bauturbo schiebt planungsrechtliche Schranken zur Seite

Die neue Fassung des Baugesetzbuchs Wie bereits berichtet, ist am 30.10.2025 das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 257 v. 29.10.2025). Das Gesetz ermöglicht ein Abweichen von zentralen bauplanungsrechtlichen Regeln, die im Baugesetzbuch aufgestellt sind. Insoweit unterscheidet es sich von den zahlreichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.6 Weitere Anwendungsfälle des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Rz. 43 Neben den vorstehend erwähnten Erwerbsvorgängen fallen auch folgende Eigentumsübergänge kraft Gesetzes unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG: Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B5 "Biodiversität" (VSME.33 f.) adressiert als Teil der Umweltkennzahlen (B3–B7) des VSME-Basismoduls die biodiversitätsbezogenen Auswirkungen. Die Interdependenzen zu den anderen Umweltangaben zeigen sich exemplarisch darin, dass Flächenversiegelung sowohl Lebensräume zerstört (B5) als auch den natürlichen Wasserkreislauf beeinträchtigt (B6; § 9), während S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung

Einfacher und schneller mehr Wohnraum schaffen: Mit der großen Reform des Baugesetzbuchs geht es weiter Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) nimmt wieder Fahrt auf – im Oktober trat im ersten Schritt der Bauturbo in Kraft. Jetzt haben die Spitzen von Schwarz-Rot nachgelegt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Bis tief in die Nacht am 28.11.2025 hat der Koalitionsaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.1.1 Grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung von Restrukturierungsmaßnahmen vor 1983

Rz. 1 Das Umwandlungsteuergesetz von 1977 enthielt in § 27 UmwStG – bis zu seiner Aufhebung durch das Grunderwerbsteuergesetz von 1983 – noch ausdrücklich einen grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungstatbestand für Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge. Eine Übernahme des § 27 UmwStG a. F. erfolgte entgegen der Vorstellungen im Schrifttum bei der Reform der Grunderwerbsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.4 Inhalt der Neuregelung nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 10 Die am Ende der Rz. 11 zitierte Begründung lässt erkennen, wie schwierig die Abgrenzung einer bewussten Entlastung von ungewollten Mitnahmeeffekten ist; dies war im Übrigen auch zu Recht der Grund, bisher von solchen Befreiungen Abstand zu nehmen. So verwundert es nicht, dass auch im 9. Jahr nach Einführung der Vorschrift in der Praxis mehr Fragen als Antworten auftre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6 Beschränkung auf Konzernsachverhalte und "Missbrauchsgedanke"

Rz. 32 Zur Vermeidung "ungewollter Mitnahmeeffekte" sieht § 6 a GrEStG in S. 3 eine Beschränkung auf sog. Konzernsachverhalte vor. Danach sind nur solche Umwandlungsvorgänge begünstigt, an denen ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.3 Scope 1 – Direkte Emissionen (VSME.30(a))

Rz. 109 Scope-1-Emissionen umfassen alle direkten THG-Emissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des berichtenden Unternehmens befinden, und bilden damit die höchste Emissionskategorie, auf die Unternehmen unmittelbaren Einfluss haben und für die sie die direkte Verantwortung tragen. Die präzise Erfassung und systematische Bilanzierung dieser direk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.6 Personalfreistellung

Ein "Sustainable Human Resource Management" muss sich schließlich auch mit Fragen der "Personalfreistellung" auseinander setzen. Wichtig Was ist Personalfreistellung? Die Personalfreistellung oder -freisetzung umschreibt Maßnahmen der Reduktion personeller Kapazitäten in Unternehmen, wobei Maßnahmen ohne Entlassungen und mit Entlassungen zu unterscheiden sind.[1] Zu den sozialv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.15 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 144 Eine unrichtige Angabe der Rechtsform nach einer formwechselnden Umwandlung[1] berührt (wegen Wahrung der rechtlichen Identität) nicht die rechtliche Identität der Gesellschaft.[2] Ändert sich allerdings die Rechtsform, ist die Regelung über die steuerliche Gesamtrechtsnachfolge entsprechend anzuwenden.[3] Bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.12 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.2 Rente auf unbestimmte Zeit

Rz. 7 Wird im Anschluss an eine vorläufige Entschädigung eine erstmalige Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit vorgenommen, ist der Unfallversicherungsträger nicht an die festgestellte MdE-Höhe der vorläufigen Entschädigung gebunden. Denn hier ist ausschließlich aufgrund des gegenwärtigen Befundes der Verletzungsfolgen und unter Berücksichtigung etwa eingetretener Anpa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / Zusammenfassung

Überblick Die Teilungsversteigerung erfolgt meist dann, wenn die Teilung eines mehreren Miteigentümern gehörenden Grundbesitzes in Natur nicht möglich ist und die Berechtigten sich über die Nutzung der Immobilie nicht einigen können.[1] Ihre Zahl ist steigend, weil immer mehr Erbengemeinschaften [2] mit Nachlassgrundbesitz, vor allem aber Eheleute mit gemeinsamem Familienheim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 6.3.1 Gerichtlicher Teilungsplan

Aufteilung des Erlöses Nach Rechtskraft des Zuschlags im Anschluss an einen Versteigerungstermin setzt das Versteigerungsgericht auch in der Teilungsversteigerung einen nichtöffentlichen Verteilungstermin von Amts wegen an.[1] In diesem Termin muss der Ersteher das bare Meistgebot und die Zinsen aus dem Bargebot[2] sowie die Gebühren für den Zuschlag bezahlen.[3] Die Aufteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung und Gemei... /   Umwandlung: SE-Keller wird GE-Keller

Ein Wohnungseigentümer stellt seinen Kellerraum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Errichtung einer neuen Zentralheizung zur Verfügung. Wie kann man diesen Raum als Gemeinschaftsraum dauerhaft und rechtlich sichern? Sachenrechtlich wäre es möglich, das Sondereigentum an dem Raum in gemeinschaftliches Eigentum zu überführen. Dazu müssten sämtliche Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 5 Keine Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung

Für die Steuerfreiheit der Telekommunikationsleistungen kommt es nicht darauf an, ob die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Herabsetzung von Arbeitslohn erbracht werden. Anders ist dies im Sozialversicherungsrecht. Beitragsfreiheit kommt nach § 1 SvEV für steuerfreie Einnahmen nur dann in Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.3 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.[1] Einen Anspruch haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, bei denen keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.1 Beitragsorientierte Leistungszusage

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage [1] sagt der Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zu und teilt dem Arbeitnehmer den Betrag mit, den er für diese zur Finanzierung aufwendet. In der Praxis berechnet der Arbeitgeber daher oft die zugesagte Leistung anhand der Beiträge, die er für die Versorgung aufwenden möchte. Kerngedanke der beitragsorientierten Leistungsgestaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.2 Beitragszusage mit Mindestleistung

Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung [1] verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von bestimmten Beiträgen für den Aufbau einer bAV. Dabei garantiert er eine Mindestleistung bzw. den Erhalt der eingezahlten Beiträge abzüglich der für die Absicherung der biometrischen Risiken verbrauchten Beträge. Ferner muss er in diesem Zusammenhang auch das planmäßige Versorgungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2025, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem Gläubiger und dem LG Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und zulässig, §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 575 ZPO. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Im Ausgangspunkt zutreffend geht das OLG davon aus, dass der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB als vertretbare Handlung (vgl. OLG Schleswig, 6.9.2023 – 12 U 59/23, MDR 2023, 1413, juris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Eigentumswohnungen (§ 7 Abs 5b EStG Fall 2 (idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108)

Rn. 474 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des 1. Teils des WEG begründet ist (§ 1 Abs 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 2 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum umfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 3 Steuerpflichtige Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt immer dann vor, wenn die vorgenannte Überlassung infolge einer (Barlohn-)Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns erfolgt.[1] Wichtig Ausdrücklich keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze Die Freigrenze für Sachbezüge von 50 EUR[2] darf ausdrücklich nicht angewendet werden. Diese gilt nur bei der Bewertung von Sachbezügen mit dem übl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 1 Steuerfreie Überlassung von E-Bikes

Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (Pedelecs) stellt steuerfreies Arbeitsentgelt dar.[1] Dies führt gleichermaßen auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.[2] Erfolgt die Überlassung eines E-Bikes hingegen als Überlassung infolge einer (Barlohn-)Umwandlung de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1 Voraussetzungen

Die Förderung einer Existenzgründung durch einen Gründungszuschuss erfolgt auf der Grundlage einer Beratung durch die Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Ausgangspunkt ist ein Profiling und eine daraus abgeleitete Handlungsstrategie zu Beendigung der Arbeitslosigkeit.[1] Bei der Förderentscheidung hat die Agentur für Arbeit zu beachten, dass die Vermittlung in eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr