Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 3 Förderung einer selbstständigen Tätigkeit

Förderfähig ist die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Auch hier ist Voraussetzung, dass die Arbeitslosigkeit beendet wird (Mindestumfang 15 Stunden wöchentlich). Im Übrigen setzt eine hauptberufliche Tätigkeit voraus, dass sie von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und von ihrem zeitlichen Umfang den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.[1] Die Fö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Wie hoch ist die Mietpreisbindung

7,85 bis 9,00 EUR Ein wesentliches Element der sozialen Wohnraumförderung ist die Vereinbarung von Bindungen für die Mieten, ohne diese Regelungen verliert der Begriff "sozial" an Bedeutung. Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 sieht vor, dass geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen werden. Beispielhafte Konditionen (je nach Wohnungsart, Region, Mietniveau) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / e) "Umwandlung" in eine gemeinnützige Förderkörperschaft

Förderkörperschaft: Mit Auflösung/Aufhebung wandelt sich daher eine einst operativ tätige, gemeinnützige Körperschaft in der Liquidationsphase automatisch immer zu einer "Förderkörperschaft" (§ 58 Nr. 1 AO). Die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO ist die gesetzliche Grundlage für klassische Förderkörperschaften (z.B. Fördervereine und -stiftungen). Danach können steuerbegünstigte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigung / 2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Die Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.7 Energy Harvesting – Energie dezentral erzeugen

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, die Luft weniger mit Schadstoffen zu belasten und weniger Ressourcen zu verbrauchen. Es bedeutet, weniger Energie und/oder vermehrt Energie aus erneuerbaren En...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.4 Fortsetzung der Vernachlässigung oder unbefugten Gebrauchsüberlassung

Rz. 55 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung des Vermieters weiterhin die Mietsache vernachlässigt und dadurch erheblich gefährdet oder weiterhin unbefugt einem Dritten überlässt. Für eine fristlose Kündigung können nur solche Gründe herangezogen werden, die sich nach der letzten Abmahn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen

Leitsatz 1. Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert, ist die Zusage auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird (Übertragung der Grundsätze zur Erdienbarkeit im Senatsurteil vom 07.03.2018 ‐ I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70). Voraussetzung hierfür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (2025), § 285, Rn. 157; Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 165 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der am BilSt noch im UN befindlichen VG überzuleite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung von Kapitalerhöhungen

Rn. 282 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Zusammenhang mit Kap.-Erhöhungen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 14ff.) können folgende Fälle auftreten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Haltefähigkeit und Veräußerungsmöglichkeit

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Kriterium der Dauerhaftigkeit ist allerdings nicht erfüllt – und damit ein Ausweis unter den Finanzanlagen nicht möglich, wenn die wirtschaftliche Situation des anderen UN ein längerfristiges Halten der Anteilspapiere nicht erlaubt. Dieses objektive Zuordnungskriterium der Haltefähigkeit wird in der handelsrechtlichen Literatur weitgehend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", anzugeben. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und finanziellen Auswirkung" anzugeben. Die Norm ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung privater Investit... / Entfall der Steuerbefreiung bei REIT-AG‘s

Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG befreit zur Hälfte Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden an eine sog. REIT-AG oder an einen sog. Vor-REIT, wenn der obligatorische Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde. Eine weitere Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG regelte hingegen ebenfalls eine hälftige Steuerbefreiung, wenn Grund und Boden u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
"Gewerbe zu Wohnen" wird ohne Mietobergrenzen gefördert

Der Büroleerstand in Deutschland hat massiv zugenommen: die Bundesregierung will die Umnutzung von Flächen attraktiv machen. Eigentümer von Büros und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab Sommer 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Mietobergrenzen wird es laut Bundesregierung für das Förderprogramm nicht geben. Die Bundesregierung h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Ressourceneffizientes Bauen aus der Staatskasse

Die Bauforschung soll dazu beitragen, dass der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral und ressourceneffizient wird. Der Staat übernimmt einen Großteil der Kosten. Die Regierung will noch 2025 Eckpunkte mit den beteiligten Ländern unterzeichnen. Bis zu 40 % aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen durch die Herstellung von Baustoffen wie Zement, Stahl und Glas sowie die Heiz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557a lehnt sich eng an den bis zum 1.9.2011 geltenden § 10 Abs. 2 MHG über die Staffelmiete an. Wie bis zum 1.9.2001 § 10 MHG gilt auch § 557a nur für Wohnraummietverhältnisse, und zwar gemäß § 28 Abs. 3 WoFG auch für ab 1.1.2002 geförderte Wohnungen, sodass auch für diese eine Staffelmiete vereinbart werden kann eine Staffelmiete, deren höchste Staffel die zum Zeitp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 6.1 Geschäftsführer

Rz. 46 Die GmbH als juristische Person braucht Organe, um handeln zu können und vertreten zu werden. Gem. § 6 Abs. 1 GmbHG muss die Gesellschaft daher einen oder mehrere Geschäftsführer haben.[1] Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsführer sind nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nur gem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.2 Offene Einlage zum Buchwert

Rz. 74 Von dem Grundsatz, dass die offene Einlage zum gemeinen Wert erfolgt, gibt es 2 wichtige Ausnahmen: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter gegen Gewährung neuer Gesellschaftsanteile auf Mitunternehmerschaften nach § 6 Abs. 5 EStG muss zum Buchwert erfolgen. Die korrespondierende Entnahme im abgebenden Betriebsvermögen wird ebenfalls zum Buchwert angesetzt. Für die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.4 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust einer Personengesellschaft

Rz. 183 Der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ergibt sich nach § 4 Abs. 4 UmwStG aus der Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile der Kapitalgesellschaft und dem übertragenen Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten (Buch-)Werte. Für die Anteile, die nicht bereits am steuerlichen Übert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 3 Kein Zufluss bei Gutschrift auf Zeitwertkonto

Grundsätzlich führen weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Besteuerung aus. Praxis-Beispiel Gehaltsumwandlung in Zeitguthaben Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vor Fälligkei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Natürliche Personen

Rz. 32 Steuerfähig i. S. d. Umsatzsteuerrechts sind natürliche Personen. Die Steuerrechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt, der noch nicht geborene Mensch[1] kann nicht steuerfähig sein. Für die Steuerrechtsfähigkeit im Umsatzsteuerrecht ist es jedoch nicht erheblich, ob die natürliche Person unbeschränkt geschäftsfähig, beschränkt geschäftsfähig oder geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.6 Im Konzernanteilsbesitz stehende Unternehmen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.2 Besonderheiten im Unternehmensbereich

Da eine Selbstanzeige personenbezogen zu prüfen und vorzubereiten ist, ergeben sich bei einer Mehrzahl an Personen Besonderheiten. Dies betrifft insbesondere Nacherklärungen im Bereich der Unternehmen. Eine Nacherklärung des Unternehmens ist von Selbstanzeigen betroffener Personen zu unterscheiden. Wenn steuerliche Erklärungen zu berichtigen sind, sollte zunächst sollte gekl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum und umgekehrt

Rz. 15 Die Kennzeichnung als Wohnungs- oder Teileigentum enthält zugleich eine allgemeine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 19 Abs. 1 WEG, deren Änderung der Mitwirkung aller Eigentümer darf.[35] Die Umwandlung berührt nicht die Eigentumszuordnung und bedarf daher nicht der Form des § 4 WEG oder der §§ 873, 925 BGB. Weil die Umwandlung die gemäß §§ 5 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / H. Anspruch auf Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen

Rz. 33 Unter strengen Voraussetzungen besteht aus der aus dem Gemeinschaftsverhältnis folgenden Treuepflicht ein Anspruch auf Änderung des sachenrechtliche Grundverhältnisses gemäß § 242 BGB, d. h auf Änderung der Miteigentumsanteile oder auf Umwandlung von Sonder- in gemeinschaftliches Eigentum. Die Voraussetzungen dieses Anspruchs sind gesetzlich nicht geregelt worden, ins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Vereinbartes gemeinschaftliches Eigentum (Abs. 3)

Rz. 45 Gebäudebestandteile, die kraft Gesetzes Sondereigentum sind, können bei der Begründung von Wohnungseigentum durch Einigung und Eintragung im Grundbuch nach § 4 Abs. 1, 2 S. 1 zu gemeinschaftlichem Eigentum erklärt werden. Eine nachträgliche Zuordnung zum gemeinschaftlichen Eigentum ist Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum. Sie erfolgt durch Auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Verpflichtungsvertrag (Abs. 3)

Rz. 7 Nach § 4 Abs. 3 bedarf der schuldrechtliche Vertrag, durch den sich eine Vertragspartei verpflichtet, Sondereigentum einzuräumen oder zu erwerben, entsprechend § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Diese Formvorschrift gilt auch für bereits verpflichtende Vorverträge.[18] Ein ohne Beachtung dieser Form abgeschlossener Vertrag ist nichtig (§ 125 BGB), wird aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Pfändungsgläubiger und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rz. 12 Der mit § 11 Abs. 1 bezweckte Schutz des Eigentümers vor einer Zwangsverwertung des Wohnungseigentums wegen Aufhebung der Gemeinschaft wäre nicht perfekt, wenn zwar nicht der einzelne Wohnungseigentümer, wohl aber ein Pfändungsgläubiger gemäß § 751 BGB oder ein Insolvenzverwalter gemäß § 84 Abs. 2 InsO die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen könnten. Folglich schließ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Miteigentumsanteile

Rz. 36 § 3 Abs. 1 geht davon aus, dass an dem Grundstück Miteigentum besteht. Die Größe der Miteigentumsanteile wird durch einen Bruchteil von 1 (z.B. 2/5 oder 250/1.000), wobei die Summe 1 ergeben muss, angegeben und ergibt sich aus Abteilung I Spalte 2 des Grundstücksgrundbuchs (§ 9 Buchst. a GBV, § 47 Abs. 1 GBO). Die Zahl der Miteigentumsanteile und/oder ihre Größe kann ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Nachträgliche Einräumung von Sondereigentum

Rz. 43 Die nachträgliche Einräumung von Sondereigentum erfolgt durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum an einem sondereigentumsfähigen Gegenstand in Sondereigentum und Verbindung dieses Sondereigentums entweder mit einem schon bestehenden Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentums (Vergrößerung des Sondereigentums eines bestehenden Wohnungseigentums) oder mit einem durch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Verfügungen über das Sonder- und das gemeinschaftliche Eigentum

Rz. 20 Besondere Rechte aus dem Wohnungseigentum, die nicht in § 13 geregelt sind, ergeben sich aus § 747 BGB. Hiernach kann jeder Wohnungseigentümer über sein Wohnungseigentum einschließlich des Zubehörs rechtlich verfügen, es also ganz oder teilweise veräußern oder belasten oder inhaltlich verändern, sofern nicht Vereinbarungen nach § 12 dieses Recht beschränken. Das Wohnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einzelfälle in alphabetischer Übersicht

Rz. 20 Aufzug Der Einbau eines (Außen-)Aufzugs in einem umgewandelten Altbau ist bauliche Veränderung.[35] Auf die Gestattung seines Einbaus kann nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Sie kann dann regelmäßig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und ist in der Regel weder eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage noch eine unbillige Benachte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum an Räumen

Rz. 3 § 5 Abs. 1 und 2 regelt im Zusammenwirken mit § 1 Abs. 5 die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum. Diese Bestimmungen sind sachenrechtlicher Natur und damit – nicht anders als gemäß § 946 BGB die §§ 94 bis 98 BGB [8] – zwingendes Recht,[9] soweit § 5 Abs. 3 nicht die Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum zulässt. Eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 125 Die GbR ist seit dem 1.10.2024 nicht mehr uneingeschränkt (teilrechts)fähig. § 705 Abs. 2 unterscheidet vielmehr die rechtsfähige GbR von der nicht rechtfähigen GbR. Rechtsfähig ist eine GbR nur, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Nur sie hat nach § 713 BGB eignes Gesellschaftsvermögen. Die GbR kann den Gesellsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Verwaltungsgegenstand

Rz. 3 Zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehören alle Entscheidungen und Maßnahmen, die in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum auf eine Änderung des bestehenden Zustands oder eine Geschäftsführung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht abzielen und im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer erforderlich sind.[3] Auch Entscheidungen über den Erwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Anwendung

Rz. 148 Ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden.[480] Dabei ist wie schon unter Geltung des früheren § 22 Abs. 2 S. 1 auf die Wohnanlage als Ganzes und nicht nur auf das von der Veränderung betroffene Bauteil abzustellen.[481] Diese Grenzen kann bei den schon in der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines

Rz. 254 Das Amt des Verwalters endet automatisch mit Ablauf seiner Bestellungszeit, d.h. mit Ablauf des im Bestellungsbeschluss festgelegten Datums. Rz. 255 Im Falle eines teilnichtigen Beschlusses bei Überschreiten der zulässigen Höchstdauer, endet das Verwalteramt mit Ablauf der jeweiligen Höchstfrist (hierzu siehe Rdn 109). Rz. 256 Ist kein Datum im Bestellungsbeschluss fes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Begriff und Rechtsnatur

Rz. 23 Der Gesetzgeber geht in § 5 Abs. 4 von der Möglichkeit aus, Sondernutzungsrechte zu begründen, verzichtet aber auf weitere Regelungen dazu. Er versteht darunter das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer allein zu nutzen.[54] Der Begriff Sondernutzungsrecht bezeichnet die einem oder einigen W...mehr