Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 2. Die Ausschließungseinrede des § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 68 Hat ein Aufgebotsverfahren stattgefunden (siehe oben § 7 Rdn 50), so kann der (Mit-)Erbe die Erfüllung von solchen Forderungen, die durch den Ausschließungsbeschluss ausgeschlossen sind, insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubigerforderungen erschöpft wird, § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB, sog. Ausschließungseinrede. Die Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Nachsteuer nach § 37 Abs 3 KStG oder nach § 34 Abs 12 S 2ff KStG aF

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das SEStEG ist die ausschüttungsabhängige KSt-Minderung bei oGA durch eine ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens ersetzt worden. Wegen Einzelheiten s § 37 KStG Tz 97ff. Damit ist § 37 Abs 3 KStG ab 2007 mangels eines Anwendungsbereichs bedeutungslos geworden. Wenn auch die von einer Kö vereinnahmten GA nach § 8b Abs 1 S 1 KStG grds s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Tantiemeregelung im Erstjahr

Tz. 490 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Wird eine Tantieme erst im Laufe eines Jahres vereinbart, ist bei einem beherrschenden Ges-GF eine zeitanteilige Kürzung vorzunehmen; s Urt des BFH v 17.12.1997 (BStBl II 1998, 545). Ansonsten liegt tw ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und damit eine vGA vor; aA s Urt des FG Rh-Pf v 26.05.1998 (DStRE 1999, 754). Dies gilt unabhängig d...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.8 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 103 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch die Zusammenfassung von BgA zu einem einheitl BgA oder die Trennung bisher zusammen gefasster BgA haben Auswirkungen auf die Feststellung des stlichen Einlagekontos und die Ermittlung der Neurücklagen. Obwohl es sich hierbei nicht um eine Umwandlung iSd § 1 UmwG handelt, ist uE auch insoweit (zur "technischen" Abwicklung der Zusammenfa...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 70 Soweit aufgrund der mit der Vor- und Nacherbenlösung strukturell verbundenen Schwierigkeiten die Anordnung einer Vor- und Nacherbeneinsetzung vermieden werden soll, bietet sich in gewissen Fällen die Anordnung von Vermächtnissen an, ohne dass die Anordnung eines Nachvermächtnisses im Hinblick auf den Erhalt eines vom Erblasser stammenden Vermögens oder Vermögensgegens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Grundlagenfunktion (§ 27 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 112 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 2 S 2 KStG ist der Bescheid über die gesonderte Feststellung des stlichen Einlagekto Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum jeweils nachfolgenden Feststellungszeitpunkt. Die Bindungswirkung greift auch bei einem der Höhe nach unzutr festgestellten Bestand des stlichen Einlagekto. Der festgeste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens

13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen durch den Umwandlungsvorgang

13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteils...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.3 Übertragungen außerhalb des Umwandlungssteuerrechts

Tz. 1519 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Estlich können Übertragungen betrieblicher Einheiten zum Bw übertragen werden, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt (§ 6 Abs 3 EStG). Die Vorschrift des § 6 Abs 3 EStG kommt allerdings für die Übertragung durch und auf eine Kö grds nicht zur Anwendung, weil insoweit die Vorschriften über die vGA und die verdeckten Einlagen vorgehen; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgestellt werden. Das s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.4 Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 48 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Einlagenrückgewähr iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG iVm § 27 KStG Die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG der (inl oder ausl) Übernehmerin, an der die maßgebenden Anteile bestehen, durch Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG wird als dritter Ersatztatbestand gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG der Veräuß...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897. Tz. 211 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des WachstumsBG (dazu s Tz 406) sieht das Ges eine Ausnahmeregelung für Beteiligungserwerbe innerhalb eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Anwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG

Tz. 452 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG idF des UntStFG ist § 8b Abs 1–6 KStG (nicht angesprochen ist Abs 7–10; wegen der Änderung durch das JStG 2009, s Tz 460ff) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1–3 KStG oder mit solchen Beträgen zusammenhängende Ausgabe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 70a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine sperrfristschädliche Verfügung über die eingebrachten Anteile iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der Beteiligung durch die Übernehmerin. Dabei bedeutet (unmittelbare) Veräußerung die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 24.01.2018, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.3 Steuerrechtliche Identitätswahrung

Tz. 189b Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn nach dem Vorgesagten zivilrechtlich eine identitätswahrende Sitzverlegung zu verneinen ist, wird in Rspr und Lit nicht selten ohne Weiteres davon ausgegangen, dass strechtlich für die oben (s Tz 189) dargestellten Fragen immer von einem vollkommen "neuen" KSt-Subjekt auszugehen ist (anders nur bei Gesamtrechtsnachfolge zB in grenzüber...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 312 Die Testamentsvollstreckung[229] an GmbH-Geschäftsanteilen ist grundsätzlich zulässig.[230] Der Testamentsvollstrecker übt die aus dem Geschäftsanteil verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte aus, soweit dies in der Satzung nicht ausgeschlossen ist.[231] Der Erbe ist demnach von der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ausgeschlossen.[232] Rz. 313 Die Verwaltung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.4 Herstellungskosten

Rz. 875 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4 Nutzungsentgelt und Entgeltumwandlung

Einige Arbeitgeber bieten insbesondere ihren außertariflichen Mitarbeitern die Möglichkeit an, einen (geleasten) Pkw zur dienstlichen und privaten Nutzung aus dem Arbeitsentgelt zu unterhalten (Entgeltumwandlung). Nachdem der Arbeitnehmer den Pkw ausgewählt hat, schließt der Arbeitgeber mit einer Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag (Finanz-Leasingrate einschließlich Ful...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Auffassung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung beachten

§ 4 Abs. 4a i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG ist verfassungsgemäß.[1] Auch die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar.[2] Bei der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft[3] führt der Übergang des Betriebsvermögens nicht zu einer Einlage i. S. d. § 4 Abs. 4 a EStG. Bei der Personengese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.2 Kennzeichen einer innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Kennzeichen, die bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 138l Abs. 2 AO-E eine Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung auslösen, wobei das Vorliegen eines dieser Kennzeichen ausreicht. Dies betrifft bestimmte Vereinbarungen, standardisierte Dokumentationen oder Strukturen einer Ges...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmesektor und Energiewende / 1.1 Effizienz und Kraft-Wärme-Kopplung

Der grundlegende Umbau der Wärmeversorgung auf eine nachhaltige Energieerzeugung ist nicht möglich ohne eine effizientere Energienutzung. Energieeffizienz ist die größte Energiequelle. Die Steigerung der Energieeffizienz ist daher für eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien unverzichtbar. Wenn es um Effizienzsteigerung bei der Heizung geht, spielen kurz- und mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Tod eines Beteiligten (§ 239 ZPO)

Rz. 45 Eine Unterbrechung des Rechtsstreits tritt gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 239 Abs. 1 ZPO beim Tod eines (nicht vertretenen) Beteiligten nach Verfahrenseinleitung ein.[1] Hierdurch wird dem in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben[2] Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Klageverfahrens zu informieren. Die Wirkungen der Verfahr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Identitätswahrende Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 100 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 214 Abs. 1 UmwG kann eine PersG durch einen Formwechsel lediglich die Rechtsform einer KapG oder eG erhalten. Dies schließt jedoch die bereits vor Inkrafttreten des UmwG anerkannte formwechselnde Umwandlung einer PersG in eine andere PersG mit vergleichbarer Gesellschaftsstruktur, gleichem Zweck, gleichem Gesellschafterbestand und gl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Übertragende Umwandlungen nach UmwG

Rn. 86 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Frage, wie die VG des übertragenden Rechtsträgers im JA des übernehmenden Rechtsträgers anzusetzen sind, regelt § 24 UmwG "einheitlich für alle Fälle der übertragenden Umwandlung" (Schulze-Osterloh, ZGR 1993, S. 420 (421)), ergo für diejenigen Umwandlungsformen, bei denen es zu Übertragungen von Vermögen oder Vermögensteilen von einem auf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Buchwertansatz

Rn. 88 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Wahlrecht zum Buchwertansatz entspricht der nach altem Recht für fast alle der im Vierten Buch des AktG sowie im Zweiten Abschn. des sog. Kapitalerhöhungsgesetzes (Kap­ErhG), jeweils i. d. F. vor Inkrafttreten des UmwG i. d. F. des UmwBerG (vgl. Art. 5 ebenso wie Art. 6 Nr. 13 des UmwBerG), geregelten Verschmelzungsfälle geltenden Verpfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einfluss des Steuerrechts auf die handelsrechtlichen Anschaffungskosten

Rn. 101 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch das sog. Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3267ff.) ist (auch) das UmwStG neu gefasst worden, um es an das neue UmwG anpassen und Umstrukturierungen von UN stärker als bisher steuerneutral ermöglichen zu können (vgl. BT-Drs. 12/6885, S. 14). Die Neuregelung erfolgte dergestalt, als das Ste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Anwachsungsmodell

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Anwachsungsmodell bezeichnet eine Form der Umwandlung einer PersG oder GbR in eine KapG, die gesetzlich nicht explizit geregelt ist, sondern sich der Rechtsfigur der Anwachsung (vgl. § 738 BGB) bedient. Die Umwandlung erfolgt, indem aus einer aus natürlichen Personen und einer KapG bestehenden PersG oder GbR alle natürlichen Personen auss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Formwechsel nach UmwG

Rn. 96 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Formwechsel als einzige im UmwG geregelte nicht übertragende Umwandlung fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 24 UmwG. Grund dafür ist, dass sich beim Formwechsel – kontrastierend zu den anderen Umwandlungsformen – allein die "rechtliche Organisation des Unternehmensträgers, dem vor und nach der Umwandlung dasselbe Vermögen zugeordne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Wortlaut nach beziehen sich die in § 326 geregelten Offenlegungserleichterungen auf kleine KapG i. S. d. § 267 bzw. Kleinst-KapG i. S. d. § 267a Abs. 1. Entscheidend ist dabei die Klassifizierung nach § 267 bzw. § 267a für das Jahr, auf das sich die offenlegungspflichtigen Unterlagen beziehen, und nicht etwa die Klassifizierung (falls bere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Erstprüfungen

Rn. 84 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Erstprüfung liegt vor, wenn beim zu prüfenden UN ein Prüferwechsel stattgefunden hat oder zum ersten Mal eine JA-Prüfung durchgeführt wird (vgl. IDW PS 205 (2010), Rn. 1; ISA [DE] 510 (2020), Rn. 4; überdies Lück (1999), S. 77; Erle (1990), S. 111). Die Pflicht zu einer erstmaligen JA-Prüfung tritt sowohl bei neu gegründeten, prüfungspfl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Neubewertungsansatz

Rn. 92 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In allen Fällen der zu einer Neugründung führenden Umwandlung sowie in den sonstigen Umwandlungsfällen, bei denen die Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers in der Ausgabe neuer Anteile besteht, kommt für die Bilanzierung des übernommenen Vermögens die Anwendung der Regeln über den Ansatz und die Bewertung von Sacheinlagen in Betracht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umstrukturierungsmöglichkeiten

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ändert sich das Rechtskleid eines UN, indem das Vermögen im Weg der Einzelübertragung an ein übernehmendes UN veräußert wird, wirft die Bestimmung der AK i. d. R. keine besonderen Probleme auf. Wechselt dagegen der Rechtsträger von Vermögen oder Vermögensteilen, ohne dass es zu Einzelübertragungsakten kommt oder ändert sich die Rechtsform des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 enthält Formvorschriften, die bei der Pflichtpublizität und damit insbesondere bei der Offenlegung zu beachten sind und die sich mit Abweichungen zwischen den zur Offenlegung verwendeten Fassungen und den jeweiligen Originalen der entsprechenden Unterlagen befassen. Die Frage, ob i. R.d. Offenlegung tatsächlich Originale oder beg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Wortlaut nach können die in § 327 geregelten Offenlegungserleichterungen von mittelgroßen KapG i. S. d. § 267 in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist dabei die Klassifizierung nach § 267 für das Jahr, auf das sich die offenlegungspflichtigen Unterlagen beziehen, und nicht etwa die Klassifizierung (falls bereits feststellbar) zum Zeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr