Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 3. Betriebsvermögen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3.3 Erwerb durch Erstveräußerer nach Kettenveräußerung

Rz. 33 Wird bei Aufeinanderfolge mehrerer Erwerbsvorgänge das hiervon betroffene Grundstück vom Dritterwerber direkt auf den Erstveräußerer zurückübertragen, sind die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf jeder Vertragsstufe selbstständig zu untersuchen. Der Anwendung der Vergünstigungsvorschrift steht dabei nur dann nichts entgegen, wenn und soweit die Rückübertr... mehr

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Beendigung des Vorstandsamt... / 5 Tod des Vorstandsmitglieds

Die Stellung als Vorstandsmitglied ist nicht vererblich. Analog der Regelung in § 38 BGB endet daher das Vorstandsamt mit dem Tod des Amtsinhabers. Es geht nicht auf die Erben über. mehr

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Beendigung des Vorstandsamt... / 1.2 Übersicht über die Beendigungsgründe

Rechtlich müssen folgende Beendigungsgründe klar unterschieden werden: Gründe in der Person des Vorstandsmitglieds: Verlust der erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für das Amt nach der Satzung Eintritt der Geschäftsunfähigkeit Tod. Ablauf der Amtszeit Rücktritt/Amtsniederlegung Abberufung aus dem Amt/Widerruf der Bestellung Austritt/Ausschluss aus dem Verein Beendigung des An... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.2 Entstehungszeitpunkt bei Fortfall der Steuerpflicht

Rz. 11 Fällt die Steuerpflicht im Laufe des Kj. fort, z. B. durch Tod oder wegen Wohnsitzverlegung in das Ausland, kann die Veranlagung in solchen Fällen erst nach Ablauf des Vz vorgenommen werden. Die ESt entsteht deshalb auch bei Fortfall der Steuerpflicht während des Kj. erst mit Ablauf des Vz. mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Verwendung der Zeitguthaben, Ausgleich Zeitsaldo bei Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Todesfall, § 7

Rz. 229 Zu definieren ist, wie ein Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschuld erfolgen soll. Auch hierzu enthalten tarifliche Regelungen zum Teil Vorgaben. Das Muster sieht u.a. die Übertragung von Zeitguthaben in ein Langzeitkonto vor. Für diese Fälle sind dann die besonderen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Insolvenzsicherung, zu beachten, siehe §§ 10, 11 des Musters... mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / II. Geltung einer Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 46 Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus") genannt.[64] In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.[65] Die Zulässigkeit der trans- und der postmortalen Vollmacht ist inzwischen unbestritten. Rz. 47 Stattdessen kann der Erblasser auch eine V... mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Tod des Mieters

Rz. 41 Voraussetzung für das Eintrittsrecht ist der Tod des Mieters. Gleichbedeutend mit dem Tod ist die Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz.[60] mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Tod des Geschäftsführers

Rz. 6 Die Geschäftsführerstellung ist als höchstpersönliches Recht nicht vererblich, so dass sie nicht auf einen Erben übergehen kann. Der Tod des Geschäftsführers hat die Beendigung des Amts zur Folge. Das gilt auch dann, wenn es sich um Sonderrecht des Gesellschafters handelt (MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 38 Rz. 75). Im Gesellschaftsvertrag kann ein Anspruch des Erben auf E... mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / aa. Geltung über den Tod hinaus

In der Praxis werden Vorsorgevollmachten, jedenfalls wenn sie durch geschulte Berater gestaltet werden, typischerweise ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt. Damit wird jede Diskussion darüber, ob und für welchen Zeitraum ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 672 S. 1 BGB relevant ist und die Vollmacht gem. § 168 S. 1 BGB beeinflussen könnte, vermieden. In dieser Ausgesta... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Tod

Rz. 411 Verstirbt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, endet automatisch das Arbeitsverhältnis und damit die Altersteilzeit.[1050] In der Arbeits- oder Freistellungsphase eines Blockmodells führt der Tod des Altersteilzeitarbeitnehmers dazu, dass der Arbeitnehmer eine Vorleistung erbracht hat, die wegen der vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisse... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / C. Tod des Arbeitgebers

Rz. 62 Mit dem Tod des Arbeitgebers endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch.[77] Das Arbeitsverhältnis geht im Wege der Universalsukzession auf den oder die Erben über. Mit dem Tod des Einzelfirmeninhabers werden die Miterben zur gesamten Hand Träger der Arbeitgeberrechte und -pflichten.[78] I. Fortführung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Wird das Arbeitsverhältnis fortgef... mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Tod und schwere Unfallverletzung

Rz. 96 Tod und schwere Unfallverletzung können regelmäßig nicht vorhergesehen werden. Eine Ausnahme lässt sich z.B. aber annehmen, wenn einem unheilbar Kranken im Endstadium noch eine letzte Reise ermöglicht werden soll, er den Reiseantritt aber bereits nicht mehr erlebt. mehr

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§ 6 Personenversicherung / gg) Todesfallleistung (Ziff. 2.6 AUB 2014/2020)

Rz. 447 Die Todesfallleistung gewährt einen Anspruch, wenn die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zum Tod führt. Der Todesfall ist dem VR innerhalb von 48 Stunden zu melden, Ziff. 2.6.1 AUB 2020 verweist dazu auf Ziff. 7.5 AUB 2020. Diese Verpflichtung ist als Obliegenheit ausgestaltet und soll es dem VR ermöglichen, wegen der bevorstehenden Beerdigung oder Einäscherung ei... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 2. Tod des Arbeitnehmers nach Einreichung der Kündigungsschutzklage

Rz. 44 Stirbt der Arbeitnehmer, nachdem er die Kündigungsschutzklage eingereicht hat, so können die Erben den Prozess weiterverfolgen,[60] sofern Vergütungsansprüche bis zum Tod des Arbeitnehmers sichergestellt werden sollen als Fall des gesetzlichen Parteiwechsels durch Aufnahme des Rechtsstreits i.S.v. § 239 Abs. 1, § 250 ZPO. Sofern der Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigu... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 1. Kündigung vor Tod des Arbeitnehmers

Rz. 42 Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der schriftlichen Kündigung, aber vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für die Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG, so können die Erben auch die Kündigungsschutzklage einreichen, um die Wirkungen des § 7 Hs. 1 KSchG zu verhindern und um die Leistungsklage auf Ver... mehr

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§ 20 Mietrecht / M. Kündigung bei Tod des Mieters, § 580 BGB

I. Allgemeines Rz. 113 § 580 BGB gleicht in weiten Teilen den Regeln des § 564 BGB. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 70 ff.). § 580 BGB ist eine Regelung, die kein zwingendes Recht enthält und demzufolge dispositiv ist.[166] Davon wird in Leasingverträgen gerne Gebrauch gemacht, um so die Debatte, ob § 580 BGB für Leasingverträge überhaupt anzu... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 7. Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen nach Art. 27 EuErbVO

Rz. 44 Die Regelungen in Art. 27 EuErbVO sind im Wesentlichen mit denen des Haager Testamentsformabkommens identisch.[93] Zu beachten ist jedoch, dass das Haager Testamentsformabkommen vorrangig vor den Regelungen in Art. 27 EuErbVO zur Anwendung gelangt. Dies ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. De facto gelten die in Art. 27 EuErbVO enthaltenen Regelungen damit nur für ... mehr

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ZErb 12/2024, Das Recht des Todes - Grundlegung einer juristischen Thanatologie

Karlheinz Muscheler 2024 617 Seiten, 89,90 EUR Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-19333-2 Wenn Bücher noch vor dem Vorwort mit Zitaten von Rainer Maria Rilke, Friedrich Hebbel und James Joyce beginnen, werden die Sinne des Lesers schlagartig aufgeweckt. Der Jurist, gemeinhin ein Wesen einer eigenen Art, blickt verwundert auf solch einen Einstieg, und fragt sich ganz unweigerlich,... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / B. Tod des Arbeitnehmers

Rz. 5 Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Dienstverhältnis, auch jenes bei Arbeitnehmerüberlassung (§ 613 S. 1. BGB).[7] Die Erben sind nicht verpflichtet die persönliche Dienstpflicht des Verstorbenen zu übernehmen.[8] Diese geht nicht auf die Erben über. Die Arbeitspflicht erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers.[9] Die Erbenhaftung des § 1967 BGB führt jedoch dazu, dass ... mehr

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§ 23 Steuerrecht / 2. Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehegatten

Rz. 95 Die Einkommensteuerbescheide der Ehegatten bei Zusammenveranlagung werden gem. § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasst, sodass nur ein Bescheidschriftstück für beide Bescheide ergeht. Es handelt sich inhaltlich weiterhin um zwei einzelne Steuerbescheide.[122] Verstirbt ein Ehegatte, richtet sich der zusammengefasste Bescheid zum einen an den überlebenden Ehegatten und zum... mehr

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§ 20 Mietrecht / E. Eintrittsrecht bei Tod des Mieters, § 563 BGB

Rz. 34 Der Tod des Mieters bei Wohnraummietverhältnissen beendet nicht automatisch den Mietvertrag. Die Konzeption des § 563 BGB schützt den Bestand von Mietverhältnissen zugunsten der Personen, die mit dem Verstorbenen als "Hausgenossen" zusammenwohnen. Diese gesetzliche Regelung durchbricht die Systematik des Erbrechts und statuiert unter bestimmten Voraussetzungen eine So... mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we... mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / V. Keine Fortsetzung des Eigenverwaltungsverfahrens nach Tod des Schuldners

Rz. 96 Verstirbt der Schuldner während oder kurz vor Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, ist das Verfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren überzuleiten.[58] War zusätzlich die Eigenverwaltung angeordnet, ist nicht automatisch im Nachlassinsolvenzverfahren ebenfalls Eigenverwaltung anzuordnen, sondern ein Insolvenzverwalter zu bestellen. Denn zumeist werden die Vorausse... mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Teilweise Unwirksamkeit der Verfügung von Todes wegen

Rz. 17 Eine Erbteilsvollstreckung kann schließlich auch dadurch entstehen, dass die für alle Miterben angeordnete Testamentsvollstreckung hinsichtlich einzelner Miterben unwirksam ist. Rz. 18 Das kann zum einen wegen eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung eines Erbvertrags oder Ehegattentestaments der Fall sein. Hat der Erblasser einen Vertragserben oder seinen Ehegatten b... mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Klage auf Leistung (Abweichung vom Antrag)

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.25: Klage auf Leistung – Abweichung vom Antrag An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________ (Name der Klägerin) – Klägerin – gegen Lebensversicherung AG, _________________________ – Beklagte – erheben wir namens und in Vollmacht der Klägerin Klage wegen Leistung aus einer Lebensversi... mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klage auf Leistung (Selbsttötung)

Rz. 201 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.27: Klage auf Leistung – Selbsttötung An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________, (Name des Klägers) gesetzlich vertreten durch seine Mutter _________________________ – Kläger – gegen Lebensversicherung AG, _________________________ – Beklagte – erheben wir namens und in Vollmacht... mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Schenkungsanfechtung gem. § 134 InsO

Rz. 73 Gemäß § 134 Abs. 1 InsO ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Insolvenzeröffnungsantrag vorgenommen worden. Der Begriff der Leistung ist denkbar weit auszulegen.[82] Darunter ist grundsätzlich jede wie auch immer bewirkte Mehrung des Vermögens des Anfechtungsgegners aus dem Vermögen des Schuldner... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 2. Vererblichkeit des Arbeitszeitguthabens

Rz. 49 Verstirbt der Arbeitnehmer und es war individuell oder durch Tarifvertrag ein Arbeitszeitkontenmodell vereinbart, so ergeben sich mit Blick auf das Arbeitsverhältnis im Todesfall eines Arbeitnehmers regelmäßig zwei Situationen, die Fragen aufwerfen: Entweder hat der Arbeitnehmer in seinem Stundenkonto ein "Minus" erwirtschaftet, so dass zu fragen ist, ob eine Nacharbe... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 68 Gelangt die Erbengemeinschaft in die Position eines Arbeitgebers, so wird sie zwangsläufig mit der Thematik der Kündigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen, Pflegekräften und Privatsekretären können in der Praxis schon Probleme bereiten, da die Erben meist ein gesteigertes Interesse haben, diese Arbeitsve... mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / B. Königreich Belgien

Rz. 2 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Staatsvertragliche Regelungen sind vorrangig zu beachten.[1] Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, ... mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / b) Durch Vereinbarung der Miterben, § 2042 Abs. 2 i.V.m. § 749 Abs. 2 BGB

Rz. 32 Die Miterben können einstimmig formlos vereinbaren, dass die Erbengemeinschaft für bestimmte Zeit oder gar nicht auseinandergesetzt werden darf, § 2042 Abs. 2 i.V.m. § 749 Abs. 2 BGB . Das Recht, die Aufhebung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund zu verlangen, ist nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. § 749 Abs. 3 BGB unabdingbar. Die Feststellung des wichtigen Grundes ist eine... mehr

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ZErb 12/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der zwischen dem 30.12.2022 und dem 9.1.2023 verstorbene Erblasser war mit M E verheiratet, die ihrerseits zwischen dem 7.1.2023 und dem 9.1.2023 verstorben ist. Die Ehe blieb kinderlos, beide Erblasser verstarben ohne leibliche oder angenommene Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Am 9.1.2023 gegen 15:00 Uhr bemerkte der Zeuge R beim Vorbeigehen an de... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Lohnzahlungen und besondere Zahlungen

Rz. 6 Unter dem Gesichtspunkt der Universalsukzession, § 1922 BGB, gehen die Ansprüche auf Lohnzahlung[11] auf die Erben über. Die Erbengemeinschaft kann vom Arbeitgeber die Zahlung der bis zum Tode des Arbeitnehmers entstandenen Lohnansprüche verlangen, ein Miterbe freilich nur die Leistung an die Erbengemeinschaft. Der Arbeitgeber erfüllt seine Verpflichtung nur durch Leist... mehr

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ZErb 12/2024, Die Wirkung e... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der am 1.8.2011 vorverstorbenen I.M.’K., geb. B., verheiratet. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hinterließ auch keine sonstigen Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Der Erblasser hatte insgesamt drei Geschwister, nämlich den bereits im Jahr 1992 (kinderlos) vorverstorbenen E.K., den früheren Beteiligten zu 1), Herm. ... mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Einzelfälle

Rz. 4 Ausgehend von dem BGH-Urteil gehen die nachfolgenden digitalen Nachlassgegenstände wie folgt nach § 1922 BGB über: Rz. 5 ▪ E-Mail-Konten E-Mail-Konten sind vererblich. Die Aussagen des BGH zu Vererblichkeit eines Facebook-Kontos sind für die Vererblichkeit von E-Mail-Konten heranzuziehen. Es gehen die Vertragsbeziehungen des Erblassers zum Provider über. Eine Differenzie... mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 59 Der Vertrag zugunsten eines Dritten gemäß § 328 BGB wird bei der Nachlassgestaltung relevant, wenn die Leistung gemäß § 331 BGB auf nach dem Todesfall bestimmt wird. Oft schließt der zukünftige Erblasser einen Vertrag zugunsten eines Dritten mit einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft. Mit dem Tod des Erblassers entsteht ein unmittelbarer schuldrechtlicher Ans... mehr

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§ 6 Haftung / 13. Zugewinnausgleich

Rz. 53 In der Regel wird der Zugewinnausgleich durch Inanspruchnahme des pauschalen Viertels nach §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 3 BGB abgegolten. Sollte der überlebende Ehegatte aber den tatsächlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 und 3 BGB fordern, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld.[114] Der Zugewinnausgleich wurde in der Ehe d... mehr

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§ 20 Mietrecht / Literaturtipps

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 571 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand wird man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 572 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandat mehr

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§ 7 Ausgleichung / 3. Nachträgliche Anordnung einer Ausgleichsbestimmung

Rz. 42 Ist die Zuwendung erfolgt und hat es der Erblasser unterlassen, eine Ausgleichspflicht nach § 2050 Abs. 3 BGB anzuordnen, so kann er hieran im Interesse der Rechtssicherheit einseitig durch formloses Rechtsgeschäft grundsätzlich nichts mehr ändern.[95] Der Erblasser hat für den Zuwendungsempfänger eine Vertrauensgrundlage geschaffen, die auf die fehlende Ausgleichungs... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Aufnahme der Erbquote nach § 1371 BGB

Rz. 146 Durch das ENZ können nicht nur eine Alleinerbenstellung, sondern auch eine Miterbenstellung und sogar eine lediglich zeitweilige Erbenstellung (wie etwa bei einer Vor- und Nacherbschaft oder vergleichbarer Institute) bescheinigt werden.[323] Was den konkreten Ausgleich des Zugewinns im Todesfall nach § 1371 Abs. 1 BGB durch pauschale Erhöhung der Erbquote um ein Vier... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 47 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst: mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Bedingte und befristete Rechtswahl

Rz. 24 Sowohl eine bedingte als auch eine befristete Rechtswahl ist gem. Art. 22 EuErbVO zulässig.[50] Denkbar ist also als möglicher praktischer Anwendungsbereich einer bedingten bzw. befristeten Rechtswahl, dass in einer wechselseitigen Verfügung von Todes wegen die getroffene Rechtswahl der Ehegatten nur für den ersten Erbfall (Todesfall) gelten soll. Auf den Erbfall des ... mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Ausgleich von Vorempfängen

Rz. 60 ▪ Bulgarien/Griechenland/Kroatien/Polen In Bulgarien, Griechenland, Kroatien und Polen schützt das Gesetz die Pflichtteilsberechtigten für den Fall, dass sich der Erblasser bereits zu Lebzeiten aller wesentlichen Vermögensgegenstände entledigt hat. In Bulgarien besteht das Recht zur Kürzung allerdings erst, wenn alle angeordneten Vermächtnisse erschöpfend gekürzt wurde... mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt.[230] Danach ... mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Musterklagen

Rz. 198 Hinweis Die nachfolgenden Musterklagen betreffen gängige Rechtsfälle aus dem Bereich der Lebensversicherung. Auf Klagemuster zur Berechnung des Rückkaufswertes bzw. der Überschussbeteiligung wurde verzichtet, da derartige Klagen in hohem Maße von den zugrunde liegenden AVB abhängen. Ausgangssachverhalt ist jeweils eine von einem Versicherungsnehmer bei der Lebensversi... mehr