Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Fälligkeit

Rz. 90 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers ist sofort fällig, wenn nichts anderes bestimmt wurde, § 271 BGB. Muss der Alleinerbe die Vermächtnisse sofort erfüllen, kann ihm dies erhebliche Probleme bereiten.[61] Zum einen kann er die Höhe des Vermächtnisses noch nicht genau bestimmen, wenn ihm Informationen über die Aktiva und Passiva fehlen. Zum anderen kann er oft über Ver... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 25 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 106 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offenge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 3. Personenidentität zwischen Testamentsvollstrecker und Vorsorgebevollmächtigtem

Vorsorgevollmachten werden typischerweise ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt. Damit erübrigt sich jedwede Diskussion darüber, ob und mit welcher Zeitdauer ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 672 S. 1 BGB zugrunde liegt, der Auswirkungen auf die Vollmacht haben könnte, § 168 S. 1 BGB. In der transmortalen Form[26] eignen sich Vollmachten in besonderer Weise dazu, die ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertrag mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Länderkurzübersichten / C. Bulgarien

Rz. 9 Erbstatut: Für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt auch in Bulgarien die Europäische Erbrechtsverordnung. Vor Einführung der EuErbVO galt das IPRG von 2005. Danach folgte Bulgarien gemäß Art. 89 IPRG dem Grundsatz der Nachlassspaltung. Unbewegliches Vermögen wurde nach dem Recht der Sache am Belegenheitsort vererbt (lex rei sitae), sofern sich das unbewegliche Vermögen in ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Mietrecht / A. Einführung

Rz. 1 Sobald mehr als ein Erbe einen Nachlass antritt, bilden die Miterben eine Erbengemeinschaft. In der täglichen Beratungspraxis ergeben sich Fragestellungen für Erbengemeinschaften mit bestehenden Mietverhältnissen über Wohn- oder Gewerberaum daher sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht. Die Rechtsfolgen dieser Verträge regeln sich nicht alleine nach den §§ 1922 ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Haftung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Versicherungsrecht / III. Hausratversicherung

Rz. 41 Etwa 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung, so dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein solcher Vertrag auch von dem Erblasser abgeschlossen worden ist. Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und bietet in einem einheitlichen Vertrag Versicherungsschutz gegen unterschiedliche Gefahren, im Regel... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 151 Von einer qualifizierten Nachfolgeklausel spricht man, wenn aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelung von einer Mehrzahl von Erben nicht alle in die Mitgliedschaft des Erblassers einrücken sollen. Eine solche Regelung ist grundsätzlich anerkannt. Sie wurde durch den BGH zunächst in der Weise umgesetzt, dass der eintretende Erbe einen seinem Erbteil entsprechen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Gesellschaftsrecht / 4. Eintrittsklausel

Rz. 157 Im Gegensatz zu den Nachfolgeklauseln, die zu einem automatischen Eintritt der (qualifizierten) Erben in die Gesellschaft führen, eröffnet die Eintrittsklausel dem Nachfolger oder den verbleibenden Gesellschaftern ein Wahlrecht. Zunächst erfolgt die Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter, jedoch räumt die Klausel dem Nachfolger, ggf. unter... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Länderkurzübersichten / Q. Königreich Schweden

Rz. 105 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es gilt der Grundsatz der Nachla... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 19 Arbeitsrecht / d) Sozialplanabfindung

Rz. 24 Sozialplanabfindungen sind grundsätzlich vererblich. Doch sind die Normgeber in der Ausgestaltung des Sozialplans und der Abfindungsregelung frei. Gewährt der Sozialplan Arbeitnehmern eine Abfindung für die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, so sollen auf diesem Weg Nachteile ausgeglichen werden, die durch das beendete Arbeitsverhältnis entstehen. Gedanklich wird ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 25 Strafrecht / aa) Urkundenfälschung

Rz. 8 § 267 StGB unterscheidet zwischen drei Modalitäten der Urkundenfälschung. Dem Herstellen einer unechten Urkunde (Vollfälschung) werden das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde gleichgestellt. Im erbrechtlichen Zusammenhang wird regelmäßig die Urkundseigenschaft des Testaments nicht in Frage stehen. Zu problematisi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Versicherungsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger etwa sechs Versicherungsverträge. Die Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen eines Erblassers gehen im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB unverändert auf den oder die Erben über. Weder im BGB noch im VVG gibt es besondere Bestimmungen über die Vererblichkeit von Versicherungsverträgen. Rz. 2 Di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Sonderprobleme / 3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 66 Nach § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB scheidet ein Gesellschafter mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus. Entgegen der früheren Regelung in § 727 BGB a.F. führt der Tod damit nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft. Mit dem Ausscheiden wächst das Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern an. Dem scheidenden Gesellschafter erwächst ein Abfindungsanspruch nach § 728 BG... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Personenversicherung / 6. Begriff der Lebensversicherung

Rz. 144 "Lebensversicherung" ist die generalisierende Bezeichnung für Versicherungsverträge, die ein Risiko aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens oder anderer Gefahren für das Leben eines Menschen (das biometrische Risiko) übernehmen.[67] Auch Rentenversicherungen sind in diesem Sinne "Lebensversicherungen", da sie das biometrische Risiko der "Ungewissheit der Dau... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 25 Strafrecht / ee) Untreue

Rz. 60 Beispiel 19 Die Erbengemeinschaft besteht aus S, B und K. In ihrem Gesamtvermögen stehen drei neuwertige Kfz. Da S weit entfernt vom Wohnort des Erblassers wohnt, kümmert er sich um den Nachlass wenig. B und K veräußern zwei Fahrzeuge ohne Rücksprache mit S an einen Autohändler ganz erheblich unter dem Listenpreis. S wird um seine Zustimmung ersucht. Er genehmigt die ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 27 Auslandsberührung / b) Unbedingte und konkludente Rechtswahl

Rz. 25 Freilich kann eine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO sowohl ausdrücklich als auch konkludent in einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Da sich die konkludente Rechtswahl jedoch nur durch Auslegung der letztwilligen Verfügung von Todes wegen ergibt, kann im Umkehrschluss eine isolierte Rechtswahl nur ausdrücklich, mithin expressis verbis, erfolgen.[53] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 807 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / I. Einführung

Rz. 1 Beim Versterben des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Diese Übertragung kann nicht nur positive Folgen mit sich führen, sondern auch eine erhebliche Beeinträchtigung für den Erben darstellen. Durch den Erbfall werden zwei bisher getrennte Vermögensmassen gebündelt, so § 1922 BGB; damit sind die jeweiligen Aktiva und Passiva des Erb... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 2. Rechtsprechung zur Interessenkollision bei der Vertretung von Miterben

Rz. 39 Die nachfolgend skizzierten drei Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung bei der Vertretung von Miterben grundsätzlich einen Interessengegensatz erkennt. Ob hier wie in anderen Fällen der Interessengegensatz durch das Einverständnis des Mandanten aufgehoben werden kann, ist fraglich: Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bei der Beurteilung, ob ein... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 7 Ein Anspruch auf Verwandtenunterhalt erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Hierbei sind jedoch Nachlassverbindlichkeiten von Unterhaltsansprüchen des Verwandten zu erfüllen, wenn dieser auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gerichtet ist (§ 1613 Abs. 1 BGB). Dasselbe gilt für die Unterhaltspfl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Haftung / 11. Unterhaltspflichten

Rz. 42 Soweit Unterhaltspflichten über den Tod hinaus bestehen, kann man sie als Nachlassverbindlichkeit qualifizieren,[88] denn sie sind immer bereits zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers begründet. a) Grundsatz §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB Rz. 43 Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB.[89] ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 19 Arbeitsrecht / II. Persönliche Leistungsverpflichtung

Rz. 3 § 613 BGB hebt deutlich die persönliche Leistungsverpflichtung des Arbeitnehmers hervor. Hieraus wird abgeleitet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung selbst und höchstpersönlich zu erfüllen hat. Er kann sie in der Regel nicht an einen "Ersatzmann" oder "Gehilfen" delegieren. Bedient sich der Arbeitnehmer zur Erledigung der zugewiesenen Arbeitsaufgaben Künstlicher Inte... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Rechtsvergleichung / D. Mehrere Erbengemeinschaften aufgrund von Nachlassspaltung

Rz. 95 Trotz des Umstandes, dass sich die Entstehung und Struktur einer Erbengemeinschaft stets streng nach dem Erbstatut des Erblassers richten,[254] kann es auch nach Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung, in ganz bestimmten Konstellationen zu einer Nachlassspaltung kommen. Ein Klassiker in diesem Bereich war früher sicherlich der deutsche Erblasser mit Immobilie... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 27 Auslandsberührung / 2. Doppelstaatler

Rz. 21 Da zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist, ist die Staatsangehörigkeit, gar der Besitz mehrerer effektiver Staatsangehörigkeiten des Erblassers prima Vista erst einmal unbeachtlich und für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ohne Belang. Interessant wird es jedoch, wenn der Doppelstaatler ein... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Rechtsvergleichung / 2. Entstehung

Rz. 3 ▪ Bosnien-Herzegowina In Bosnien-Herzegowina geht die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers auf die Erben über. Den potenziellen Erben steht jedoch bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens, welches von Amts wegen eingeleitet wird, das Recht zur Ausschlagung zu.[2] Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft.[3] Die Erbengemeinschaft ist nach herrschender Lehre als Gesamt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Rechtsvergleichung / 1. Entstehung

Rz. 38 ▪ Griechenland In Griechenland erwirbt der Erbe kraft Gesetzes gemäß Art. 1846, 1711 gr. ZBG die Erbschaft mit deren Anfall, ohne dass eine Mitwirkung seinerseits hierzu erforderlich ist.[100] Mehrere Erben bilden eine Bruchteilsgemeinschaft.[101] Rz. 39 ▪ Italien Bei Vorhandensein mehrerer Erben bildet sich in Italien, ohne Rücksicht auf eine mögliche Verschiedenheit de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Mietrecht / IV. Rangfolge der eintretenden Personen

Rz. 47 § 563 Abs. 2 BGB legt ein Stufenverhältnis der Eintrittsberechtigten für den Fall, dass es mehrere Eintrittsberechtigte gibt, fest:[67] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 27 Auslandsberührung / i) Exkurs: Getroffene Rechtswahl vor dem 17.8.2015

Rz. 32 Um letztwillige Verfügungen von Todes wegen, welche eine Rechtswahl enthalten, jedoch vor Inkrafttreten der EuErbVO errichtet wurden, in ihrer Wirksamkeit zu erhalten, sind in Art. 83 EuErbVO eine Vielzahl von Fallkonstellationen kodifiziert worden, unter welchen die getroffene Rechtswahl auch nach Einführung der EuErbVO wirksam bleibt. Im Wesentlichen muss die Rechts... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Rechtsvergleichung / 1. Überblick

Rz. 76 ▪ Belgien/Frankreich In Belgien und Frankreich bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft in Form der Gütergemeinschaft. Zwar wird die Erbengemeinschaft nach französischem Erbrecht gerne oft auch als Gemeinschaft sui generis bezeichnet,[208] jedoch ist sie, aufgrund ihres Gesamtzuschnitts, doch am ehesten innerhalb der Gütergemeinschaft einzuordnen. In Frankreich wird... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 27 Auslandsberührung / 1. Erbengemeinschaft bei Spaltnachlässen

Rz. 85 Besonders interessant ist die Betrachtung der Erbengemeinschaft im Falle des (tatsächlichen) Bestehens von mehreren Erbstatuten, auch wenn nach Einführung der EuErbVO dieser Fall eben gerade nicht mehr vorkommen sollte; beachtlich sind indes die zahlreichen Altfälle bis zum 17.8.2015. Die Struktur und Entstehung der Erbengemeinschaft richten sich nämlich nach dem Erbs... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VI. Freiberuflerpraxis

Rz. 140 Im Fall des Todes eines Freiberuflers bestehen i.d.R. besondere berufsständische Regelungen zum Schutz der Patienten bzw. Mandanten, die eine nahtlose Versorgung durch einen kompetenten Berufsträger sicherstellen sollen.[114] So ist bspw. im Falle des Todes eines Rechtsanwalts kammerseitig ein Kanzleiabwickler zu bestellen, soweit zur Sicherstellung der weiteren Betr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Fortsetzungsklausel

Rz. 144 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Erben fortgeführt. Den Erben des Gesellschafters stehen nur die verbleibenden Vermögensrechte gem. §§ 728 Abs. 1 BGB n.F., jeweils i.V.m. §§ 105 Abs. 3 oder 161 Abs. 2 HGB zu, insbesondere der Anspruch auf Abfindung. Den verbleibenden Gesellschaftern wächst der Gesc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 11 Vergütung des Insolven... / I. Allgemeines

Rz. 12 Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen, da er – als eigenständiger Beruf – mit seiner Tätigkeit öffentliche Interessen wahrnimmt, für die ihn der Staat aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und Leistungen in Anspruch nimmt. Die Verordnung sieht hier in § 2 InsVV prozentuale Staffelsät... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Haftung / a) Grundsatz §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB

Rz. 43 Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB.[89] Ausnahmen bestehen nach § 1615 Abs. 1 BGB: Der Unterhaltsanspruch erlischt nicht, soweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder im Voraus zu bewirkenden Leistungen, die zur Zeit des Todes des Verpflichteten fällig sind, ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Haftung / 2. Ehegatte einer fortgesetzten Gütergemeinschaft ist Erblasser

Rz. 315 Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird der Güterstand durch den Tod des Erstversterbenden grundsätzlich nicht beendet, sondern nach § 1483 BGB in der Regel mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen[620] fortgesetzt.[621] Nach § 1483 Abs. 1 S. 3 BGB gehört der Anteil des Verstorbenen am Gesamtgut nicht zum Nachlass, im Übrigen wird der Ehegatte nach den allgemeine... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / b) Rechtsprechung des BGH

Rz. 15 Anzunehmen ist eine Innengesellschaft, wenn in der Ehe planmäßige und zielorientierte Zusammenarbeit vorherrscht, die zu einer möglichen Vermögenswerterhöhung führt. Darüber schwebt ein eheübergreifender Zweck i.S.d. § 705 BGB.[21] Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft kommt es darauf an, welche Vorstellungen die Eheleute mit der Vermögensmehrung verfolgen. ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Ausgleichung / 2. Erweiterter Erblasserbegriff

Rz. 51 Als Erblasser im Sinne der Vorschrift des § 2050 BGB ist grundsätzlich die Person anzusehen, deren Vermögen mit dem Tod auf den bzw. die Erben übergeht bzw. dessen Vermögen durch die Zuwendung geschmälert wurde.[108] Fraglich ist allerdings, ob bei Ehegatten, die sich in einem gemeinschaftlichen Testament[109] jeweils als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 6. Betreuungskosten

Rz. 20 Das Betreuungsgericht bemisst nach dem Tod des Betreuten, in welchem Maße und zu welchem Zeitpunkt Zahlungen aus dem Nachlass zu leisten sind. Diese Bestimmung findet aber nur dann statt, wenn noch zu Lebzeiten des Betreuten Vergütungsbeiträge aus der Staatskasse getilgt wurden (siehe § 292 FamFG). Zudem kann dazu das Betreuungsgericht von den Erben ein Nachlassverzei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 19 Arbeitsrecht / II. Abfindungen

Rz. 8 Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zu. Der Abfindungsanspruch setzt immer eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus. Diese kann individualvertraglicher Natur sein oder sich aus den §§ 1a, 9, 10 KSchG ergeben. Im Übrigen können sich Abfindungsansprüche auch aus speziellen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Gesellschaftsrecht / III. Genossenschaft

Rz. 218 Nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes durch Gesetz vom 9.10.1973 geht bei Tod eines Mitglieds der Genossenschaft die Mitgliedschaft gem. § 77 Abs. 1 GenG auf die Erben über. Sie endet allerdings gem. § 77 Abs. 1 S. 2 GenG mit Schluss des Geschäftsjahres. Rz. 219 Der Untergang der Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres ist gem. § 77 Abs. 2 S. 1 GenG dis... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 27 Auslandsberührung / 3. Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17.2.1929

Rz. 9 Anders als das deutsch-türkische Konsularabkommen war das deutsch-persische Abkommen in der Zeit des Zweiten Weltkrieges lediglich suspendiert worden. Seine Weitergeltung wurde durch Protokoll vom 4.10.1954 bestätigt. Ob es in der Zeit von 1945 bis 1954 galt, ist zweifelhaft.[15] Das Abkommen enthält in Art. 8 Abs. 3 eine Kollisionsnorm für das gesamte Familien- und Er... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 28 Länderkurzübersichten / S. Königreich Spanien

Rz. 119 Erbstatut: Das Königreich ist ein Mehrrechtsstaat mit interregionalem Kollisionsrecht. Spanien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts für Erbfälle ab den 17.8.2015, gem. Art. 21 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt. Bezüglich der in Spanien existie... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Sonderprobleme / 1. Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 59 Im Fall des Todes eines Komplementärs findet über § 161 Abs. 2 HGB zunächst § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB Anwendung. Der verstorbene Komplementär scheidet aus der Gesellschaft aus und die Gesellschaft wird mit dem weiteren Komplementär fortgesetzt. Ist ein solcher nicht vorhanden, führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und deren liquidationslosem Erlöschen.[74] Dem Erben ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 20 Mietrecht / II. Regelungsinhalt

Rz. 114 Der Anwendungsbereich ist dort eröffnet, wo Mietverhältnisse betroffen sind, bei denen es nicht um Wohnraum geht (Grundstücke, bewegliche Sachen, Schiffe, Geschäftsräume). Das gilt insbesondere für Mietverhältnisse, die auf bestimmte Zeit eingegangen wurden oder bei denen die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert wurde.[168] Bei der Miete über Sachen besteht die Mög... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 25 Strafrecht / aa) Diebstahl, Unterschlagung

Rz. 24 Übersicht Diebstahl, § 242 StGB Tatobjekt: fremde bewegliche Sache; Fremdheit ist zu bejahen, wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht Tathandlung: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams (faktischer Begriff mit normativer Komponente), Besitzfiktion des § 857 gilt nicht. Mitgewahrsamsbruch genügt. Subjektiv muss Vorsatz vorliegen und Absicht rechtswi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Rechte und Pflichten de... / B. Entstehung der Erbengemeinschaft

Rz. 11 Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes wegen, ist der Alleinerbe die Ausnahme, eine Mehrheit von Erben hingegen die Regel. Aber auch bei gewillkürter Erbfolge erben meist mehrere Personen. Die Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Erben kraft Gesetzes als Zufallsgemeinschaft mit dem Tod des Erblassers aufgrund gesetzlicher oder... mehr