Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Schätzung/Außenprüfung

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.8 Wegfall des Unterhaltsanspruchs infolge des Versicherungsfalls vor dem Tod

Rz. 18 Nach der hier vertretenen Rechtsansicht entsteht der Rentenanspruch auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch schon vor dem Tode infolge des Versicherungsfalls etwa deshalb, weil der Versicherte nicht mehr leistungsfähig war, entfallen ist oder nicht entstand. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von § 69 Abs. 1 "...ohne den Versicherungsfall...". mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.7 Entstehen des Unterhaltsanspruchs nach dem Tode

Rz. 17 War der Versicherte bis zu seinem Tode nicht leistungsfähig, etwa deshalb, weil er noch eine Ausbildung absolvierte oder weil er arbeitslos war, oder waren die Eltern bis dahin nicht unterhaltsbedürftig, weil sie noch Erwerbseinkommen erzielten, so ist zu prüfen, ob und ggf. wann später hypothetisch, d. h. wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre, die Leistun... mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.2 Unterhaltsleistung während des letzten Jahres vor dem Tod des Versicherten

Rz. 12 Maßgeblich ist bei dieser Alternative allein die tatsächliche Unterhaltsleistung (nicht ein etwaiger Unterhaltsanspruch). An deren Stelle soll die Hinterbliebenenrente treten. Die Unterhaltsleistung kann eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung sein. Sie muss dazu bestimmt sein, ganz oder zu einem erheblichen Teil den laufenden wirtschaftlichen Lebensbedarf des Empfänger... mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 44 Dahm, Leistungen für Hinterbliebene bei Unfall oder Krankheit – Regeln und Besonderheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung, SuP 2016, 254. Grziwotz, Erstattungsberechtigte des Sterbegeldes – Anm. zu.: LG Saarbrücken, Urt. v. 20.3.2013 – 12 O 109/12, FamRB 2014, 341. Lang, Sozialrechtlicher Anspruch auf Sterbegeld nach § 64 SGB VII – Anmerkung zu: OLG Saarbrücken, ... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.3 Vollendung des 45./47. Lebensjahres (Abs. 2 Nr. 3b)

Rz. 25 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird Abs. 2 Nr. 3b zwar mit Wirkung zum 1.1.2008 eingeführt und damit die Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente synchron zu den Regelungen über die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben. Nach der Übergangsregelung des § 218b Abs. 2 geschieht dies jedoch auch hier schrittweise für Todesfälle ab... mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt... mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.5 Offenkundigkeit des fehlenden Ursachenzusammenhangs des Gesundheitsschaden mit der Spende

Rz. 22 Die Vermutung des § 12a ist widerlegbar. Abs. 1 Satz 3 lässt eine Widerlegung dieser Vermutung jedoch nur bei offenkundiger Unmöglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs nach dem Vorbild des § 63 Abs. 2 Satz 2 zu (vgl. BT-Drs. 17/9773 S. 77; Brandenburg, in: Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, § 12a Rz. 21; ähnlich: Ricke, in: BeckOGK SGB VII, § 12a Rz. 37). Während § ... mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 13 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung erge... mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.6 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 16 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspru... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.5.1 Wiederheirat (Satz 1)

Rz. 40 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten soll gemäß Abs. 5 die nach dem Tod des letzten Ehegatten bestehende Versorgungslücke schließen, falls eine solche besteht. Sie soll nicht etwa den geschiedenen letzten Ehegatten von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente nach dem früheren Ehegatten endet zwar mit der Wiederheirat, bzw... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.1 Rente im Sterbevierteljahr (Nr. 1)

Rz. 14 Gemäß Abs. 2 Nr. 1 beträgt die Rente im Sterbevierteljahr 2/3 des für die Rentengewährung an den verstorbenen Versicherten maßgeblichen Jahresarbeitsverdienst (JAV [der Vollrente]). Die Einkommensanrechnung nach Abs. 3 findet während dieser Zeit nicht statt. Rz. 15 Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten daher für diese Übergangszeit von 3 Monaten – das sog. Sterb... mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Durch die Rente soll der durch den Tod des Versicherten entfallene Unterhaltsanspruch ersetzt werden. Die Bezeichnung der Rentenart macht deutlich, dass auch weitere Verwandte der aufsteigenden Linie rentenberechtigt sein können. Rz. 4 Ebenso wie die Witwen- und Waisenrenten soll auch die Eltern- und Verwandtenrente den Unterhaltsanspruch ersetzen, der durch den Tod der... mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.3.3.2 Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit/Plötzlichkeit

Rz. 65 Eine gewichtige Bedeutung bei der Gesamtabwägung kommt hierbei stets dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung zu. Rz. 66 Ein gegen die gesetzliche Annahme einer Versorgungsehe sprechender besonderer (äußerer) Umstand i. S. d. § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VI ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Tod des Versicherten, hinsicht... mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.5 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 15 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen ... mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 15 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebun... mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.4 Vermutungsregelung des ursächlichen Zusammenhangs mit der Spende

Rz. 18 Die Vermutungsregelung nach Abs. 1 Satz 2 umfasst 3 Schadensgruppen: Schäden infolge erforderlicher Vor- oder Nachbehandlungen. Sie stellen mittelbare Unfallfolgen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dar, welche bei Durchführung einer Heilbehandlung eintreten. Spätschäden als "Aus- oder Nachwirkungen" der Spende, beispielsweise die schicksalhafte Entwicklung eines Bluthoc... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.2 Dauer der Rente (Satz 2)

Rz. 12 Bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten wird die Witwenrente oder die Witwerrente gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. Die kleine Witwenrente wird längstens für 2 Jahre nach dem Tod des Versicherten gewährt (Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2), soweit nicht die Voraussetzungen der Übergangsregelung des § 218a Abs. 1 erfüllt sind. mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf einen Anspruch auf Witwen- und Witwerrente. Auch die wirtschaftliche Existenz frühere Ehegatten soll unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des ehemaligen Partners gesichert werden; auch hier hat die Rente daher Unterhaltsersatzfunktion. Damit sollen Härten beseitigt werden, die ... mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.3 Tatsächliche Unterhaltsgewährung

Rz. 12 Der in Betracht kommende Rentenberechtigte muss von dem inzwischen verstorbenen Versicherten zur Zeit des Todes Unterhalt erhalten haben. Der Unterhalt muss aus dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV oder dem Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV des Versicherten gewährt worden sein. Es muss sich nicht um eine Geldleistung handeln. Es kommen auch Sachleistungen oder ... mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.5 Rechtsfolge Umfang des Rentenanspruchs; § 65

Rz. 18 Der Umfang des Rentenanspruchs richtet sich nach § 65 Abs. 2 (vgl. Komm. zu § 65). Rz. 19 Nach § 66 Abs. 1 Satz 1 letzter HS ist hiervon ausdrücklich ausgenommen die erhöhte Rentenleistung im Sterbevierteljahr nach § 65 Abs. 2 Nr. 1. Dies hatte der Gesetzgeber bereits durch Art. 3 Nr. 8 des 3. Wahlrechtsverbesserungsgesetzes (3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit ... mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.3.1.3 Ausländisch Versicherte

Rz. 24 Bei ausländischen Versicherten hat der Unfallversicherungsträger auch die Kosten für die Überführung ins Ausland zu übernehmen, wenn sich dessen ständige Familienwohnung im Heimatland befindet. Dies kommt auch dann in Betracht, wenn der ausländische Arbeitnehmer sich bereits seit längerer Zeit in Deutschland aufhält. Der Aufenthaltsort der Familienmitglieder des Versi... mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.4.3 Nicht erstattungsfähige Kosten – Exhumierung, Bergung u. a.

Rz. 33 Die Kosten einer späteren Exhumierung oder Umbettung des verstorbenen Versicherten können nicht nach Abs. 2 übernommen werden, wenn er zunächst am Beschäftigungs- oder einem 3. Ort bestattet wurde. Ebenso wenig sind die Überführungskosten vom Beschäftigungsort an einen 3. Ort, an dem sich zur Zeit des Todes nicht die ständige Familienwohnung befand (z. B. zur Familien... mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Mehrere Berechtigte – Rangfolge (Abs. 2)

Rz. 24 Die Vorschrift regelt die Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe. Rz. 25 Unter mehreren Rentenberechtigten wird die Rente nach dem pro-rata-temporis-Prinzip, d. h. entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehezeit aufgeteilt. Ob der zuvor der Hinterbliebenen zustehende Unterhalt niedriger oder höher gelegen hat... mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.1 Verwandte des Verstorbenen

Rz. 10 Auch bei der Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie ist Voraussetzung, dass der Tod des Nachkömmlings durch einen Versicherungsfall i. S. d. § 7 eingetreten ist. Dies wird im Gesetzeswortlaut durch die Wendung "Verwandte ... der Verstorbenen" in Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist die gleiche Prüfung wie bei der Witwen-/Witwerrente durchzuführen (vgl... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.1 Grundvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 11 Witwe bzw. Witwer ist derjenige, der mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod in gültiger Ehe gelebt hat. Für den Fall der Mehrehe nach islamischen Recht enthält das Gesetz keine Regelung. Die Verwaltungspraxis geht dahin, die Rente aufzuteilen. Die Rente wird gewährt bis zu einer Wiederheirat der Witwe bzw. des Witwers (zur Situation nach Beendigung einer weiteren Ehe... mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.6 Ausschluss der Obduktion zur Feststellung der Offenkundigkeit

Rz. 23 Im Falle des Todes des versicherten Spenders, darf aus Gründen der Pietät keine Obduktion zum Nachweis der Todesursache gefordert werden. Abs. 1 Satz 3 enthält damit im letzten Halbsatz eine Sonderregelung für den Fall, dass die Hinterbliebenen bei der Aufklärung des Sachverhaltes hinsichtlich des Merkmals der Offenkundigkeit nicht mitwirken, indem sie ihren prozessual... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.1 Übergangsregelungen

Rz. 2 Ist der Tod des Versicherten vor dem 1.1.1986 eingetreten, so sind gemäß § 217 Abs. 2 Satz 1 die §§ 590 bis 593, § 598 und § 600 Abs. 3 RVO i. V. m. § 602 und § 614 RVO in der am 31.12.1985 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Ferner ist die ab 1.1.2008 in Kraft getretene Übergangsregelung des § 218a zu beachten. mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 § 66 übernimmt die Regelungen aus § 592 RVO. Gemäß § 217 Abs. 2 Satz 1 sind die §§ 590 bis 593, 598 und § 600 Abs. 3 RVO i. V. m. §§ 602 und 614 RVO in der am 31.12.1985 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn der Tod des Versicherten vor dem 1.1.1986 eingetreten ist. mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Kreis der Rentenberechtigten und regelt die Voraussetzungen der Elternrente. In Bezug auf den jeweiligen Berechtigten müssen folgende Voraussetzungen teils alternativ, teils kumulativ erfüllt sein: wesentliche Unterhaltsgewährung zur Zeit des Todes des Versicherten aus dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder hypothetische wesentliche Unterha... mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.3.1 Todeseintritt nicht am Ort der ständigen Familienwohnung

Rz. 18 Voraussetzung für die Kostenübernahme ist zunächst, dass der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung eingetreten ist. Rz. 19 Sinn dieser Regelung ist es, den weiten Berufspendelwegen Rechnung zu tragen. 2.2.3.1.1 Nicht am Ort Rz. 20 Der Begriff "nicht am Ort" – also außerhalb des Ortes der Familienwohnung – ist gesetzlich nicht näher definiert. Der gesetzgeberisch... mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.4 Rechtsfolge – Kostenübernahme Überführungskosten

Rz. 28 Die Kosten einer späteren Exhumierung oder Umbettung des verstorbenen Versicherten können nicht nach Abs. 2 übernommen werden, wenn er zunächst am Beschäftigungs- oder einem 3. Ort bestattet wurde. Ebenso wenig sind die Überführungskosten vom Beschäftigungsort an einen 3. Ort, an dem sich zurzeit des Todes nicht die ständige Familienwohnung befand (z. B. zur Familieng... mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 66 übernimmt die Regelungen aus § 592 RVO. Gemäß § 217 Abs. 2 Satz 1 sind die §§ 590 bis 593, 598 und § 600 Abs. 3 RVO i. V. m. §§ 602 und 614 RVO in der am 31.12.1985 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn der Tod des Versicherten vor dem 1.1.1986 eingetreten ist. 1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist de... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 54 Regelhafte positive Voraussetzungen der anspruchsvernichtende Wirkung einer Versorgungsehe: Ehe erst nach dem Versicherungsfall geschlossen und Tod ist innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe eingetreten. Rz. 55 Voraussetzung der Widerlegung i. S. einer negativen Anspruchsvoraussetzung ist: Besondere Umstände rechtfertigen Annahme, dass der alleinige oder überwiegende Zweck... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.4 Praktische Fragen

Rz. 70 Wichtige Fragen: Wann genau wurde die zum Tod führende Erkrankung diagnostiziert? Wann hat die bzw. der Hinterbliebene davon erfahren? Was war der unmittelbare Anlass für die Heirat? Warum ist die Heirat zu diesem Zeitpunkt und nicht bereits früher erfolgt? Die letzte Frage stellt sich insbesondere dann, wenn die Ehegatten vor der Heirat bereits längere Zeit in eheähn... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 Die Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat die gleiche Funktion wie in der Rentenversicherung. Sie dient dazu, den tatsächlichen oder fiktiven Beitrag des Verstorbenen zum Lebensunterhalt des Berechtigten zu ersetzen; hat also Unterhaltsersatzfunktion. Dabei ersetzt diese unfallversicherungsrechtliche Rentenart lediglich pauschal den entgangene... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.1 Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes (Abs. 2 Nr. 3a)

Rz. 18 Das Kind muss Anspruch auf Waisenrente nach § 67, also in der Unfallversicherung (nicht in der Rentenversicherung) waisenrentenberechtigt sein; es muss nicht Waisenrente beziehen oder bezogen haben. Die Waisenrentenberechtigung kann nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 unter den dort genannten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bestehen. Die Voraussetzung des ... mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 16 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.1 Grundsatz

Rz. 48 Abs. 6 findet in § 46 Abs. 2a SGB VI eine rentenrechtliche Parallelvorschrift. Rz. 49 Eine weitere vergleichbare Regelung fand sich noch im Opferentschädigungsrecht des Bundesversorgungsgesetzes in § 38 Abs. 2 BVG in seiner bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung. Die Regelung ist allerdings nicht in das Soziale Entschädigungsrecht des SGB XIV übernommen worden. In der ei... mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.3.3.1 Gesamtbetrachtung und Gesamtabwägung

Rz. 60 Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 63 Abs. 6 HS 2 SGB VI nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggr... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.6 Grundstückserwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG)

Rz. 28 Unter Schenkung auf den Todesfall versteht man das Versprechen zu einer schenkweisen Leistung unter der Bedingung, dass der Beschenkte den Schenker überlebt.[1] Zivilrechtlich sind derartige Schenkungsversprechen als Verfügungen von Todes wegen anzusehen. Dieser Sichtweise wird auch erbschaftsteuerrechtlich gefolgt.[2] Es genügt, dass die Rechtsfolgen des Erfüllungsge... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4 Erwerb von Todes wegen

Rz. 17 Als Erwerb von Todes wegen gelten z. B. der Erwerb durch Erbanfall,[1] durch Vermächtnis[2] oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs[3] – vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – sowie der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall[4] – § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG –, sonstige Erwerbe, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwe... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.11 Grundstückserwerb auf Grund sonstiger Erwerbe von Todes wegen

Rz. 34 Als vom Erblasser zugewendet und demzufolge als Erwerb von Todes wegen gelten nach § 3 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6 ErbStG, was als Abfindung für den Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Ersatzanspruchs oder eines Vermächtnisses oder für die Zurückweisung eines Rechts aus einem Vertrag des Erblassers zugunsten Dri... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.1 Gesetzestext des § 3 ErbStG

Rz. 18 Die Vorschrift des § 3 ErbStG in der Fassung des Gesetzes v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall[1] durch Vermächtnis[2] oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs;[3] der ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3 Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG)

4.3.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 15 Die Vorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG sieht eine Steuerbefreiung für Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen i. S. d. jeweils geltenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vor. Sinn und Zweck des § 3 Nr. 2 GrEStG ist es, die Besteuerung eines Vorgangs sowohl nach dem Erbschaftsteuergesetz als auch nach dem Grun... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.12 Sonderfälle des Erwerbs von Todes wegen

Rz. 35 Unter den Tatbestand des § 3 Nr. 2 GrEStG fallen auch Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem Hof, die Heimstättenfolge und gewisse Grundstückserwerbe im Beitrittsgebiet. Das im Bundesgebiet durch regionale Unterschiede geprägte sog. Anerbenrecht stellt partiell geltendes Bundesrecht dar. Die insoweit unterschiedlichen Bestimmungen ergeben s... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht[1] hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditisten; er führte – sofern im Gesellschaftsvertrag hierzu nichts Abweichendes ver... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 9 Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 3 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 59 Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten.[1] Nach § 3 Nr. 7 GrEStG ist der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei einer fortgesetzten Gütergemeinsc... mehr