Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Ehegatte

Rz. 541 Die Benennung der "Ehefrau" als Bezugsberechtigte ist grundsätzlich aus der Sicht des Versicherers derart zu verstehen, dass ein Bezugsrecht für die bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherungsnehmer verheiratete Ehefrau begründet und auch nicht durch die Scheidung der Ehe auflösend bedingt ist.[924] Das Gleiche gilt bei Einräumung eines Bezugsrecht...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren jeweils ihre Eintragung als Eigentümer von Grundbesitz unter Löschung von Belastungen im Wege der Teilerbauseinandersetzung. Als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Fl. Nrn. 8X/4 und 7XX/11 waren im Grundbuch ursprünglich Ha.G. und He. G. als Miteigentümer zu je ½ eingetragen. Durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 19.4....mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Versicherte Ereignisse und Risikopersonen, Punkt 2

Rz. 73 Unter Berücksichtigung des Gegenstandes der Versicherung fallen einige aus der Reiserücktrittskosten-Versicherung bekannte wichtige Gründe weg. Nach Punkt 2.1 VB-Reiseabbruch 2008/2021 ist die planmäßige, weitere Durchführung der Reise aufgrund von Tod, schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Schaden am Eigentum der versicherten Person durch F...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Typizität der Mitwirkung

Rz. 271 Zwei Entscheidungen des BGH zur Kausalität haben Auswirkungen auf die Frage der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen, die sog. Nussschokoladen-Entscheidung[435] und die Facettengelenkarthrose-Entscheidung.[436] Beide Entscheidungen lassen geringste Einwirkungen ausreichen um ein Unfallereignis zu bejahen und verweisen auf die Frage der Mitwirkung von Krankheiten ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fahrlässig geschaffene Gefahrenlage

Rz. 41 Es genügt zur Annahme der Unfreiwilligkeit auch das Vorliegen sog. bewusster Fahrlässigkeit. Derjenige, welcher sich bewusst Gefahren aussetzt, erleidet somit eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung, wenn er sich diese zwar als möglich vorstellt, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten wird. Dies gilt auch, wenn er sich bewusst einem hohen Risiko aussetzt, abe...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Andere Versicherungsfälle (§ 1 Abs. 2 S. 4 a–c MB/KK)

Rz. 276 Gemäß § 1 Abs. 2 MB/KK werden weiter als Versicherungsfall angesehen, die Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung, die ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) sowie der Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind. Rz. 277...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / B. Arten der Lebensversicherung

Rz. 6 In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall durch den Tod der versicherten Person und/oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts ein; als zusätzliche Risikokomponente kann als Versicherungsfall die Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen (Dread-Disease-Versicherung) vereinbart sein. Daneben können im Rahmen von Zusatzversicherungen der Unfalltod, die Beru...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage des... / Leitsatz

1. Befindet sich der Namenszug des Erblassers neben dem übrigen Text, obwohl unterhalb des Textes ausreichend Raum für eine Unterschrift wäre, stellt dieser Namenszug keine Unterschrift gemäß den Anforderungen zur Errichtung eigenhändiger Testamente dar. 2. Kann erst unter Zuhilfenahme des formunwirksamen Teils einer Verfügung (hier: Überschrift "Last will") der Schluss gezog...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Fortbestand des Versicherungsvertrages

Rz. 317 Wenn eine versicherte Sache veräußert wird, tritt an die Stelle des Veräußerers der Erwerber in das Versicherungsverhältnis ein (§ 95 VVG). Der Eintritt in den Versicherungsvertrag ist auch denkbar beim Tod des Versicherungsnehmers, da nach dem Prinzip der Universalsukzession der Versicherungsvertrag auf den Erben übergeht (§§ 1922, 1967 BGB). Ist der Versicherungsver...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Personenschäden

Rz. 99 Personenschäden stellen bei der ärztlichen Tätigkeit naturgemäß das Hauptschadensrisiko dar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Ziff. 1.1 AHB auf Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsbeschädigung von Menschen zur Folge haben. Die Gesundheitsbeschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeintr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 187 Der Eintritt des Versicherungsfalls hängt von dem versicherten Risiko und damit von der Art der Versicherung ab. In der Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall ein mit dem Tod der versicherten Person oder, soweit vereinbart, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Der Versicherungsfall ist regelmäßig in den Versicherungsbedingungen defin...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Sonstige Beteiligte

Rz. 68 In der Personenversicherung (Lebens- und Unfallversicherung) wird durch einseitige Willenserklärungen des Versicherungsnehmers – widerruflich oder unwiderruflich – der "Begünstigte" als Bezugsberechtigter genannt, der einen unmittelbaren Leistungsanspruch erwirbt. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass und bleibt somit dem Zugriff des Erben oder eines Nach...mehr

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 665 Der Abschluss einer Lebensversicherung ist keine Anlage des Geldes des Betreuten bei einem Kreditinstitut auf einem Anlagekonto i.S.v. § 1841 Abs. 2 BGB. Die Anlegung von Anlagegeld kann jedoch gem. § 1848 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auch in Lebensversicherungen erfolgen. Rz. 666 Während die Möglichkeit der Genehmigung in Bezug auf Kapitalversicherungen...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 175 Ziff. 5.2.6 AUB 08/99, § 2 IV AUB 94/88 sind inhaltsgleich. § 2 (3) b AUB 61 (Erkrankungen infolge psychischer Einwirkung) und § 10 (5) AUB 61 (Folgen psychischer und nervöser Störungen nach einem Unfall) griffen nach der Rechtsprechung nur dann, wenn die psychische Einwirkung das erste Glied der Ursachenreihe sei, nicht aber, wenn ein Unfallereignis einen Schock ausl...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls und Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten, Punkte 4 und 5

Rz. 66 Die zu beachtenden Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles sind in Punkt 4 VB-Reiserücktritt 2008/2021 aufgezählt. Der Versicherte muss gem. Punkt 4.1 VB-Reiserücktritt 2008/2021 nach Eintritt des Versicherungsfalles die Reise unverzüglich stornieren, um die insoweit entstehenden Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. Rdn 44 ff.). Im Übrigen ist die Auf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 143 In § 5b und f MB BUV 22 sowie in § 2b und f MB BUZ 22 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmittelba...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / dd) Beendigung nach § 15 Abs. 1 c–e MB/KT

Rz. 695 Weitere, aus sich selbst erklärende Beendigungsgründe sind: Rz. 696 Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente eines berufsständigen Versorgungswerkes endet die Krankentagegeldversic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und der Erblasser oder Schenker am Nennkapital d...mehr

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V / 29 Verletzter, Begriff [Rdn 3730]

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FF 11/2024, Die neuesten En... / 1. Einheitlicher Tatbestand für den Betreuungsunterhalt

Die Schaffung eines einheitlichen Tatbestands für alle Formen des Betreuungsunterhalts ist zu begrüßen, wenn dabei die Systematik des Unterhaltsrechts und der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe beachtet wird. Dafür spricht insbesondere der Umstand, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts und insbesondere die Verlängerung aus kindbezogenen Gründen nach der Rechtsprechung des...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 1 b bzw. Nr. 2.4.1 ARB 2012

Rz. 406 Für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gem. § 2 k ARB sieht § 4 Abs. 1 b ARB einen besonderen Versicherungsfall vor: Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat und einen Rat bzw. eine Auskunft erforderlich macht. Das Problem für d...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Einführung

Rz. 45 Für das Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen in §§ 145 ff. BGB, d.h. der Lebensversicherungsvertrag kommt durch einen Antrag und dessen Annahme zustande. Rz. 46 Weiterhin ist das wirksame Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrages davon abhängig, dass – soweit der Lebensversicherungsvertrag für den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Investitionsklausel für Finanzmittel

Rz. 203 [Autor/Stand] Die Investitionsklausel für Finanzmittel hat zur Folge, dass die zur Zahlung verwendeten Finanzmittel rückwirkend nicht (mehr) zum Verwaltungsvermögen gehören. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (§ 13b Abs. 5 Satz 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 ErbStG): Es muss sich um einen Erwerb von Todes wegen handeln; der Erwerber muss e...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / G. Checkliste: Personenschäden bei Tötung

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / V. Identitätswahrender Wechsel der Eintragungsart der GbR

Rz. 49 Wie die Bewilligung zur Berichtigung des Gesellschafters der noch nicht eingetragenen (Alt-GbR) oder die Bewilligung nach dem Tod oder Ausscheiden aus sonstigen Gründen im Grundbuchverfahren nachgewiesen werden soll, ist umstritten.[30] Auch nach dem 1.1.2024 hat der Nachweis der Bewilligungsberechtigung noch Bedeutung für eine GbR, die keine eGbR ist. Rz. 50 Zum Wechse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Stand] Mit § 13b Abs. 5 ErbStG hat der Gesetzgeber eine Investitionsklausel für das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen bei Erwerben von Todes wegen eingeführt, um Härtefälle im Zusammenhang mit der Stichtagsbesteuerung abzumildern. Die Erbschaftsteuer ist eine im Zusammenhang mit dem Erbfall stehende Stichtagsteuer. Für die Steuerfestsetzung maßgeblich ist ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personenschäden

Rz. 28 Der Personenschaden ist in den Bedingungen selbst nicht definiert; in Anlehnung an Ziff. 1.1 AHB ist darunter die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen zu verstehen.[95] Erfasst werden danach Tod, schwere und leichte Verletzungen und Gesundheitsbeschädigungen von Menschen,[96] auch Schädigungen des noch ungeborenen und sogar noch nicht gezeugten Kindes,...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Rechtsprechung

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Ereignis

Rz. 39 Der Begriff "Ereignis" erhält seinen Aussagewert erst im Zusammenhang mit den weiteren Voraussetzungen des Unfallereignisses.[69] Nach h.M. kann auch ein mehraktiger Vorgang ein Unfallereignis darstellen. Ein mehraktiger Unfall liegt z.B. vor, wenn die VP versehentlich einen Zahnstocher verschluckt und dieser dann in einem weiteren Geschehensakt später den Magen-Darm-...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Problem des Widerrufs

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Testamenten stellt der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen dar. Da wechselbezügliche Verfügungen nach der Rechtsprechung des BGH auch nach der Scheidung wirksam sein können, bedeutet dies in der Konsequenz, dass die Testierenden wechselbezügliche Verfügungen auch nach der Eheauflösung nur in der in § 2271 Ab...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisregeln

Rz. 46 Grundsätzlich hat der VN die Voraussetzungen für seinen Anspruch und damit auch für die Tatbestandsmerkmale des Unfallbegriffs nachzuweisen. Mit der – nicht abdingbaren – gesetzlichen Vermutung der Unfreiwilligkeit (§ 178 Abs. 2 S. 2 VVG) wird für die Unfreiwilligkeit die Beweislast umgekehrt. Der VR muss die Freiwilligkeit der Gesundheitsschädigung beweisen. Die Bewe...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / I. Klage auf Feststellung eines zukünftigen Unterhaltsschadens

Rz. 14 Ist eine Person verstorben, die zum Zeitpunkt des Todeseintritts noch nicht unterhaltsverpflichtet war, bei der jedoch die Möglichkeit besteht, dass sie ohne den Tod zukünftig unterhaltsverpflichtet geworden wäre, können unterhaltsberechtigte Personen u.U. einen Anspruch auf die Feststellung der zukünftigen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Schädiger haben. Dies k...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Nachmeldefrist und Nachhaftung, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.1.3 ARB 2012

Rz. 431 Nach § 4 Abs. 3 b ARB besteht kein Rechtsschutz, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird. § 4 Abs. 4 ARB 75 sieht dagegen vor, dass schon dann kein Versicherungsschutz besteht, wenn Versicherungsfälle dem Versicherer später als zwei...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine, § 24 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 275 Diese Versicherungsart deckt den beruflichen Bereich des selbstständig tätigen Versicherungsnehmers ab. Die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihn mitversicherte Personen (§ 24 Abs. 1 a S. 2 ARB). Versichert ist der Versicherungsnehmer nur für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, f...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2021 (ABRV 2002/2021) die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/2021) und die Besonderen Versicherungsbe...mehr

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§ 21 Fahrlässige Tötung (§ ... / B. Muster

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Verteidigung bei fahrlässiger Tötung In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ darf ich mich bei Ihnen für die gewährte Akteneinsicht bedanken. Ich habe die Angelegenheit mit meinem Mandanten besprochen. Zur Sache erfolgt die nachstehende Einlassung: Mein Mandan...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 103 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 18.6.2003 wurde der Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Schuldnerin bestellt. Mit Beschl. v. 12.9.2003 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Schriftsatz vom 6.1.2023 reichte der Insolvenzverwalter seinen Insolvenzschlussbericht über die Schuldnerin ein. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Kündigung gem. § 24 VVG wegen Gefahrerhöhung

Rz. 484 Die Vorschrift des § 24 VVG bietet dem Versicherer die Möglichkeit, die Lebensversicherung im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung zu kündigen. Rz. 485 Nimmt der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung selbst vor oder gestattet er deren Vornahme durch einen anderen (sog. gewollte Gefahrerhöhung), kann der Versicherer den Vertrag bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 7. Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 2g bzw. Nr. 3.2.10 ARB 2012

Rz. 208 § 3 Abs. 2 g ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts (vor den ARB 2000: nur des Familien- und Erbrechts) vom Rechtsschutz aus, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k ARB besteht. Maier [236] definiert den Begriff des Familienrechts wie folgt: "Familienrecht ist die Gesamtheit der st...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Konsequenzen für die Arzthaftpflichtversicherung

Rz. 122 Bis heute steht eine höchstrichterliche Entscheidung aus, ob mit dem Austausch des Begriffes "Ereignis" gegen "Schadenereignis" in Ziff. 1.1 AHB eine Rückkehr zur Schadenereignistheorie bewirkt wurde. Erst recht fehlt ein Urteil aus dem Bereich Arzthaftpflichtversicherung. Die derzeitige Fassung der AHB ist für Versicherer und Versicherungsnehmer mit Unsicherheiten v...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 19.7.2024 – 16 UF 39/22

… 2. Wenn der Beteiligte einer Beurkundungsverhandlung gegenüber dem beurkundenden Notar unzutreffende Angaben zu seinen Sprachkenntnissen macht, sich der Notar aufgrund dieser Angaben eine (möglicherweise unzutreffende) Überzeugung von den Sprachkenntnissen des Beteiligten verschafft und der Beteiligte im Verlauf der Beurkundung auch nicht auf seine (angeblich) fehlenden bzw...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / C. Bevollmächtigung auf den Notar und Mitarbeitervollzugsvollmacht

Rz. 6 Losgelöst von der Möglichkeit des Einsatzes einer Eigenurkunde ist es dennoch üblich, dass Grundbuchanträge, Immobilienverträge, Geschäftsanteilskaufverträge und Gesellschafterversammlungen mit Änderung des Gesellschaftsvertrags nicht nur die Ermächtigung des beurkundenden Notars enthalten, die Urkunde durch eine notarielle Eigenurkunde ergänzen zu dürfen; sie enthalte...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Unwiderrufliches Bezugsrecht

Rz. 501 Bestimmt der Versicherungsnehmer, dass die dritte Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhalten soll, so erhält der Bezugsberechtigte in Abweichung von § 159 Abs. 2 VVG den Anspruch auf die Versicherungsleistung sofort mit wirksamer Begründung des Bezugsrechts (§ 159 Abs. 3 VVG). Der sofortige Rechtserwerb bildet den eigentlichen Inhalt der unwiderruflichen Bezugs...mehr