Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Ungarn / d) Feststellung des im Ausland belegenen Nachlassvermögens

Rz. 246 Abweichend von der früheren Rechtslage erfasst die internationale Zuständigkeit des Notars nun auch das im Ausland belegene Vermögen des Erblassers. Das Hetv. enthält sporadisch Vorschriften über die Handhabung des ausländischen Nachlassvermögens. Rz. 247 Gemäß §§ 43/A und 81/A Hetv. kann ein im Ausland befindlicher Vermögensgegenstand in das Nachlassverfahren einbezo... mehr

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Deutschland / 4. Vermächtnis

Rz. 74 Gemäß § 1939 BGB kann der Erblasser einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (Vermächtnis [60]). Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird der Vermächtnisnehmer nicht dinglich am Nachlass beteiligt, das Vermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten (§ 2174 BGB).[61] Rz. 75 Inhalt eines Vermächtnisses kann... mehr

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Schweiz / a) Aus Sicht der Schweiz

Rz. 53 Stirbt ein Deutscher Erblasser mit letztem Wohnsitz in der Schweiz, so sind gem. Art. 86 Abs. 1 IPRG grundsätzlich die Schweizer Gerichte und Behörden für die Behandlung des gesamten, weltweiten Nachlasses zuständig. Ein Vorbehalt gilt für im Ausland gelegene Grundstücke, falls der ausländische Staat die ausschließliche Zuständigkeit für diese beansprucht (Art. 86 Abs... mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Prüfungsmaßstab

Rz. 13 Zum Bestand des nationalen Rechts gehören nicht nur die nationalen Normen, sondern auch die im Inland anzuwendenden Regelungen des europäischen Rechts, vor allem des AEUV und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist zu erwarten, dass dem EuGH diese Regeln besonders nahe liegen und er daher bei Berufung auf diese Regeln am ehesten einen Verstoß gegen de... mehr

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Italien / b) Ordre public und Pflichtteilsrecht

Rz. 36 Das Pflichtteilsrecht in der italienischen Ausgestaltung als Noterbrecht ist nach h.L.[48] nicht Bestandteil des ordre public; bei der Rechtswahl eines Italieners zugunsten eines ausländischen Rechts war aber früher Art. 46 Abs. 2 S. 3 it. IPRG als Spezialfall des ordre public zu beachten, wonach Angehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien ihr Pflichtteilsrecht... mehr

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Polen / 2. Testamentsformen

Rz. 41 Im polnischen Recht sind gewöhnliche Testamente (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, allographes Testament) und besondere Testamente (Nottestament, Nottestament auf Reisen, Militärtestament) vorgesehen. Rz. 42 Der Erblasser kann ein Testament in der Weise errichten, dass er es insgesamt handschriftlich niederlegt, unterschreibt und mit dem Datum versieht (e... mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / III. Bindungswirkung

Rz. 9 Das Errichtungsstatut erstreckt sich auch auf die Beschränkung des Widerrufs des Testaments. Art. 24 Abs. 3 EuErbVO bestimmt hier, dass Art. 24 Abs. 1 EuErbVO "für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags entsprechend" gelte. Bei Rechtswahl nach Art. 24 Abs. 2 EuErbVO unterliege die Änderung oder der Widerruf dem gew... mehr

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Ungarn / 3. Enterbung und Ausschluss von der Erbfolge

Rz. 141 Wer vom Erblasser aus der Erbschaft ausgeschlossen wurde, fällt aus der Erbfolge weg. Von der Erbfolge ausgeschlossen werden kann derjenige, der ein gesetzlicher Erbe des Erblassers ist oder sein könnte. Der Ausschluss[139] kann in zweierlei Weise erfolgen, und zwar mehr

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§ 1 Problematische Personen... / aa) Revision der Klägerin

Rz. 69 Ohne Erfolg wandte sich die Revision allerdings dagegen, dass das Berufungsgericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes allein die durch den Unfall verursachte Magersucht – und diese nur bis Ende 2007 – berücksichtigt hatte und nicht auch die übrigen von der Klägerin geltend gemachten Beeinträchtigungen, weil diese nicht über das hinausgingen, was Nahestehende von U... mehr

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Katalonien / 2. Das "Witwenviertel" (Viertel des Ehegatten)

Rz. 74 Die Stellung des überlebenden Ehegatten in Katalonien ist einzigartig. In der gesetzlichen Erbfolge hat er mit dem umfassenden Nießbrauch am ganzen Nachlass im Verhältnis zu den Kindern des Erblassers und dem zweiten Rang in der Erbfolge unter Ausschluss der Vorfahren eine sehr starke Position inne. Diese Stellung wird zwar durch die fehlende Verfügungsbefugnis geschw... mehr

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Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das türkische IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsvorschriften, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge d... mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / a) Belegenheit von Nachlassvermögen

Rz. 18 Die subsidiären Zuständigkeiten nach Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 EuErbVO setzen übereinstimmend stets die Belegenheit von Nachlassvermögen im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts als sachliche Beziehung des Erbfalls zur EU voraus.[36] Unter dem autonom auszulegenden Begriff des "Nachlassvermögens" sind nur Aktiva des Nachlasses zu verstehen. Hinterlässt der Erblasser ... mehr

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Slowakei / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

Rz. 1 Die materiell-rechtliche Regelung des slowakischen Erbrechts ist im siebten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Nr. 40/1964 Slg., das am 1.4.1964 in Kraft trat, enthalten. Trotz der Tatsache, dass das BGB seitdem zahlreiche Änderungen erfahren hat, kann festgestellt werden, dass die vorgenommenen Änderungen, insbesondere die große Novelle Nr. 519/1991 Slg., das Pr... mehr

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Spanien: Balearische Inseln / dd) Zuwendung

Rz. 76 Die definición ist ein aus zwei Elementen zusammengesetztes Rechtsgeschäft: Es setzt sich einerseits aus einer Zuwendung und andererseits aus einem Verzicht zusammen.[137] Der Erbverzicht muss gemäß Art. 38 Abs. 1 ErbVG (Art. 50 Abs. 1 CDCIB a.F.) "in Anbetracht irgendeiner Schenkung, Zuwendung oder eines Ausgleichs" im weitesten Sinne,[138] den der Verzichtende vom E... mehr

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Frankreich / 2. Erbauseinandersetzung

Rz. 173 Grundsätzlich kann jeder Miterbe gem. Art. 815 Abs. 1 C.C. jederzeit die Teilung verlangen. Vertraglich kann ein Teilungsausschluss gem. Art. 1873–2 ff. C.C. bis zu einer Dauer von fünf Jahren vereinbart werden. Gerichtlich kann auf Antrag gem. Art. 821 ff. C.C. ein Teilungsausschluss auf die Dauer von höchstens fünf Jahren (Art. 823 C.C.), bei Minderjährigkeit von M... mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Allgemeines

Rz. 148 Etwaige Pflichtteilsansprüche beurteilen sich nach dem Recht, welches für die Erbfolge insgesamt gilt, dem Erbstatut. Dieses bestimmt sich für Erbfälle, die ab dem 17.8.2015 eingetreten sind, nach den Art. 21, 22 EuErbVO. Rz. 149 Das Recht auf den Noterbteil nach dem (gemein-)spanischen Código Civil (die legítima)[215] unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Pflic... mehr

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Nordmazedonien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das materielle Erbrecht ist in dem am 20.9.1996 in Kraft getretenen Erbgesetz (mazErbG) enthalten, welches das vormalige Erbgesetz aus dem Jahre 1973 abgelöst hat.[6] Rz. 4 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind gem. Art. 13 mazErbG die Kinder und der Ehegatte. Für Abkömmlinge der Kinder gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen. Nichtehelic... mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

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Belgien / Literaturtipps

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Bosnien und Herzegowina / II. Anknüpfungsmerkmale

Rz. 3 Art. 30 Abs. 1 IPRG unterstellt die Erbfolge des gesamten Nachlasses dem Heimatrecht des Erblassers. Somit kennt das bosnisch-herzegowinische internationale Privatrecht bezüglich des anwendbaren Rechts in Nachlasssachen nur einen Anknüpfungspunkt, und zwar die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Eine Rechtswahl ist nicht vorgesehen. Damit folgt ... mehr

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Katalonien / 1. Rechtssystematik, Voraussetzungen und Wirkungen

Rz. 78 Das katalanische System der Erbannahme ist anders als das deutsche, was gewöhnlich zu Problemen und Fehlern in der internationalen Praxis führt. In Katalonien muss der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder stillschweigend annehmen oder ausschlagen. Eine Frist hierzu besteht nicht (Art. 461–12.1 CCCat).[28] Es existiert keine automatische Annahme der Erbschaft durch den... mehr

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Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Bargebot (§ 49 ZVG)

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Ungarn / e) Vertretung im Nachlassverfahren

Rz. 284 Im Nachlassverfahren können als Verfahrensvertreter auftreten: mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 1 Sachverhalt

A. Die Kläger Ziff. 2 bis 4 verlangen als Hinterbliebene Schadensersatz in Form einer Unterhaltsrente nach einem tödlichen Verkehrsunfall. Am 11.10.2018 fuhr der 43-jährige Q. H. mit seinem VW Fox auf den Beschleunigungsstreifen der Auffahrt auf die Bundesstraße B 29 in S. Ca. 30 Meter vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens kam das Fahrzeug um kurz vor 6 Uhr morgens zum St... mehr

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U / 16 Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4776]

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P / 18 Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3772]

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P / 26 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3901]

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A / 60 Auslieferungsverfahren, Allgemeines [Rdn 796]

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A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange... mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 2 Aus den Gründen:

B. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Berufung der Kläger Ziff. 2 bis 4 zulässig, insbesondere ausreichend begründet. Die Berufungsbegründung bezeichnet, wie von § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verlangt, in ausreichender Weise Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Die Begründung muss zum einen erkenne... mehr

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B / 23 Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1250]

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P / 23 Polizeiliche Ermittlungen [Rdn 3861]

Rdn 3862 Literaturhinweise: Ambos/Rackow/Schork, Die Europäische Ermittlungsanordnung aus Verteidigersicht – Zugleich erste Erkenntnisse aus einem EU-Projekt –, StV 2021, 126 Arzt, Verbunddateien des Bundeskriminalamts – Zeitgerechte Flurbereinigung, NJW 2011, 351 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ ... mehr

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P / 27 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3925]

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A / 26 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 285]

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T / 15 Terminsverlegung [Rdn 4597]

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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Die Mitgliedschaft / 2.2.10.5 Andere Wege einer Übertragung der Mitgliedschaft für den Todesfall

Rz. 237 In der Praxis entsteht bei Genossenschaftsmitgliedern oftmals das Bedürfnis, die "Angelegenheiten mit der eG" erbrechtlich zu regeln. Nach heute weit überwiegend vertretener Auffassung gelten die in § 77 GenG getroffenen Regelungen im Zusammenspiel mit § 1922 BGB (= Definition von Erbfall, Erbschaft und Erben) jedoch als abschließend. Die Vorschrift des § 77 Abs. 1 S... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.9.7 Übertragung des Geschäftsguthabens im Todesfall

Rz. 222 Verstirbt ein Genossenschaftsmitglied, so geht die Mitgliedschaft samt aller weiteren Rechte und Inhaberschaften auf den Erben über (§ 77 Abs. 1 Satz 1 GenG). Im Regelfall endet die Mitgliedschaft des Erben dann mit Ablauf des Sterbejahrs (§ 77 Abs. 1 Satz 2 GenG, siehe ab Rn. 228). Vorher kann der Erbe sein ererbtes Geschäftsguthaben jedoch auf dem Weg des § 76 GenG... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.10 Tod des Mitglieds (§ 77 GenG)

2.2.10.1 Die Rechtsfolgen: Grundregel, Ausnahme und Bedeutung Rz. 228 Die Mitgliedschaft wird zu dem Zeitpunkt, zu dem das Genossenschaftsmitglied verstirbt, nicht sofort beendet, sondern besteht weiter und geht zuerst einmal auf den oder die Erben über (§ 77 Abs. 1 GenG). Die Mitgliedschaft erlischt dann mit dem Ende desjenigen Geschäftsjahrs, in dem der Erbfall eingetreten ... mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.4.2 Fallbeispiele genossenschaftlicher Kündigungsgründe

Rz. 284 Fallbeispiel: Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach Beendigung der Mitgliedschaft Genossenschaftsrechtliche Nutzungsverhältnisse (und deren besondere Behandlung) stehen in besonderem Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft. Wegweisend für die Beurteilung ist ein Urteil des BGH.[1] In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Mitglied, das zudem Vertrete... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.2 Formalitäten im Rahmen der Beendigung

Rz. 124 Im Rahmen einer Beendigung der Mitgliedschaft im Wege der §§ 65, 66, 67, 67a und 68 GenG ist nach der Anordnung des § 69 GenG der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich in die Mitgliederliste (§ 30 GenG) einzutragen. Im Fall der Kündigung einzelner Geschäftsanteile nach § 67b GenG gilt dies ebenfalls für den Zeitpunkt der Herabsetzung der Zahl der G... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.10.1 Die Rechtsfolgen: Grundregel, Ausnahme und Bedeutung

Rz. 228 Die Mitgliedschaft wird zu dem Zeitpunkt, zu dem das Genossenschaftsmitglied verstirbt, nicht sofort beendet, sondern besteht weiter und geht zuerst einmal auf den oder die Erben über (§ 77 Abs. 1 GenG). Die Mitgliedschaft erlischt dann mit dem Ende desjenigen Geschäftsjahrs, in dem der Erbfall eingetreten ist (sog. "Sterbejahr" oder "Sterbegeschäftsjahr"). Dies ist ... mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 13.1 Überblick

Rz. 813 Ebenso wie im Fall der Beendigung des Amtes eines Geschäftsführers kann auch das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds aus unterschiedlichen Gründen enden. In der Praxis spielen hier vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der Bestelldauer, Widerruf der Bestellung sowie Amtsniederlegung. Rz. 814 Als weitere Gründe zur Beendigung des Aufsichtsratsamts kommen di... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.10.4 Fortsetzung der Mitgliedschaft durch Satzungsregelung

Rz. 236 Besteht die Mitgliedschaft des/der Erben durch Satzungsregelung (§ 77 Abs. 2 GenG) auch über das Sterbejahr hinaus, dann muss man sich mit dem Fall einer Erbengemeinschaft befassen: Auf Dauer wird es der eG nicht zuträglich sein, dass sich eine Vielzahl von Personen eine Mitgliedschaft "teilt", auch wenn diese in der Generalversammlung – schon von Gesetzes wegen – na... mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 7.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 691 Das Aktiengesetz schreibt vor, dass Stellvertreter von Aufsichtsratsmitgliedern nicht bestellt werden können. Jedoch kann für jedes Aufsichtsratsmitglied – mit Ausnahme des weiteren Mitglieds, das nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt wird – ein Ersatzmitglied bestellt we... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.1 Die gesetzlichen Wege einer Beendigung im Genossenschaftsgesetz

Rz. 123 Die Mitgliedschaft in einer eG kann prinzipiell nur auf den Wegen beendet werden, die das Genossenschaftsgesetz vorsieht. Diese Wege sind: ordentliche fristgerechte Kündigung des Mitglieds (§ 65 Abs. 1 GenG) außerordentliche Kündigung des Mitglieds in besonderen Fällen, das sind: Unzumutbarkeit der weiteren Mitgliedschaft aufgrund der "persönlichen" oder "wirtschaftlic... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.10.3 Fortsetzung der Mitgliedschaft in der Grundvariante

Rz. 235 Auch dann, wenn in der Satzung der eG die Grundvariante des § 77 Abs. 1 GenG entweder ausdrücklich festgelegt ist oder keine Aussagen dazu enthalten sind, sodass die gesetzliche Regelung automatisch gilt (§ 18 GenG) – also die Mitgliedschaft zum Ablauf des Sterbejahrs endet –, kann dennoch eine unbefristete Fortsetzung der Mitgliedschaft erreicht werden. Hierzu ist a... mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.6 Stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder

Eine Wahl von stellvertretenden Aufsichtsratsmitgliedern, die bei vorübergehender Verhinderung eines Aufsichtsratsmitglieds dieses – zeitlich befristet – vertreten, kommt in Analogie zu § 101 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht in Betracht.[1] Auch § 37 Abs. 1 Satz 1 GenG ist keine abweichende Regelung zu entnehmen. Dies trägt sowohl den Erfordernissen der "eindeutigen persönlichen Ver... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.10.2 Unsicherheiten der Erbenlage

Rz. 231 Es kann sich im Erbfall, je nach konkreter Erbenlage, natürlich auch um mehrere Erben handeln, die hierdurch automatisch in einer Erbengemeinschaft zusammengefasst sind. Dann erhalten die Erben zusammen die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten, und zwar aufgrund der automatisch entstandenen Erbengemeinschaft in sog. "gesamthänderischer" Verbundenheit. Sie m... mehr