Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 28 Länderkurzübersichten / U. Republik Türkei

Rz. 140 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[408] Zu beachten a... mehr

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§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 1. "Dieselbe Rechtssache"

Rz. 7 Anknüpfungspunkt in berufsrechtlicher Hinsicht ist zunächst § 43a Abs. 4 S. 1 BRAO. Danach kommt es zunächst darauf an, ob der Anwalt mit "derselben Rechtssache" bereits befasst war. Die Satzungsversammlung hat damit die Formulierung des § 356 StGB übernommen. Nach der Rechtsprechung des Senates des BGH für Anwaltssachen umfasst dieselbe Rechtssache Zitat "alle Rechtsang... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / V. Herausgabe von Unterlagen

Rz. 38 Auch wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers in der Regel erlischt, haben die Erben dennoch die dem Arbeitnehmer überlassenen Unterlagen und Betriebsmittel herauszugeben. Dies ergibt sich aus der Erbenhaftung nach § 1967 BGB und dem Umstand, dass die Erbengemeinschaft die Ansprüche zu erfüllen hat, die nicht die persönliche Arbeitsleistung des Arbeitn... mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Haftung der Erbengemeinschaft

Rz. 73 Treten die Erben nun in das Mietverhältnis ein, so wird das Mietverhältnis rückwirkend mit dem Tod des Mieters mit den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge fortgesetzt.[99] Die Erbengemeinschaft tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Die Erbengemeinschaft kann Gestaltungsrechte wahrnehmen, ist einstandspflichtig für Mietzinszahlungen, auch rückständige, hat Betrie... mehr

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§ 25 Strafrecht / b) Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Tatverdacht ausreichend

Rz. 82 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Dies ist die Kernvoraussetzung des sogenannten Anfangsverdachts. Der Begriff des Anfangsverdachts ist deshalb der Zentralbegriff des Ermittlungsverfahrens, weil in der Strafprozessordnung z... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / III. Bestehender Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 173 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser Deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 22 Dank der EuErbVO können nun grundsätzlich auch Deutsche eine Rechtswahl treffen. Insoweit kann von einer echten Erweiterung in den Möglichkeiten bei der Gestaltung und Abfassung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen gesprochen werden. Kurz zur Erinnerung: Vor Einführung der EuErbVO war eine Rechtswahl, zumindest aus deutschen Gesetzen heraus, nur Ausländern ge... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / d) Form der Rechtswahlerklärung

Rz. 27 Die zu treffende Rechtswahl kann gem. Art. 22 Abs. 2 EuErbVO entweder ausdrücklich oder konkludent in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erfolgen. Dabei muss die Rechtswahl nicht zwingend mit einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen verbunden sein. Bei einer konkludent erfolgten Rechtswahl ist das gewählte Recht durch Auslegung des Testaments bzw. der ... mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 1. Obliegenheiten

Rz. 26 Gemäß § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles, also den Tod der versicherten Person, unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Versicherer mitzuteilen. Bei ungewöhnlichen Todesumständen muss dem Versicherer die Möglichkeit gegeben werden, durch eine Obduktion die näheren Umstände des Todes zu klären, insbesondere dann, wenn der V... mehr

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§ 20 Mietrecht / V. Ablehnungsrecht

Rz. 50 Das Ablehnungsrecht steht den Eintrittsberechtigten Personen zu. Oft wird jedoch vergessen, dass der Eintritt in das Mietverhältnis grundsätzlich automatisch und somit ohne eigenes Zutun erfolgt. Verhindern können Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige diese Rechtsfolge nur, wenn dem Vermieter rechtzeitig erklärt wird, dass das Mietv... mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 3. Ende der Teilzeitarbeit

Rz. 76 Die Teilzeitarbeit durch Reduzierung der Arbeitszeit bei dem alten Arbeitgeber endet mit Beendigung der Elternzeit qua lege. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 4 BEEG ("während der Elternzeit") und bei parteiangemessener Auslegung des Teilzeitbegehrens. Nach dem Ende der Elternzeit leben die Leistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag wieder auf. Rz. 77 Die Elternzeit und da... mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / III. Rechtsnachfolge in personenbezogene Verwaltungsakte

Rz. 31 Ein personenbezogener Verwaltungsakt, z.B. die Zulassung als Gewerbetreibender nach §§ 30 ff. GewO, setzt besondere Eigenschaften, Fähigkeiten oder Kenntnisse der betroffenen Person voraus. Vor diesem Hintergrund geht ein personenbezogener Verwaltungsakt mit dem Tod der jeweiligen Person nicht auf dessen Rechtsnachfolger über,[63] sondern muss von diesem neu beantragt... mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Reiserücktrittskostenversicherung

Rz. 64 Die vertragliche Absicherung besteht nur für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Die VB-Reiserücktritt sehen versicherte acht Ereignisse vor. Eins davon muss der versicherten Person oder einer Risikoperson zugestoßen sein und eine kausale Auswirkung auf die vorgesehene Reiseplanung entfalten. Der (rechtzeitige) Reiseantritt muss für die versicherte Person unzumutbar g... mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[80] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach... mehr

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§ 20 Mietrecht / VII. Rechtsfolgen des Eintritts

Rz. 58 Mit dem Eintritt geht das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den Eintretenden über.[84] Treten mehrere Personen ein, so haften sie als Gesamtschuldner.[85] Dem Eintretenden stehen somit auch die Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung zu, ebenso etwaige Schadensersatz- oder Minderungsansprüche.[86] Im Fall des Eintritts über § 563 BGB haften die Eintr... mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / D. Königreich Dänemark

Rz. 16 Erbstatut: Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geworden und damit Drittstaat im Sinne der Verordnung. In Dänemark galt aber bereits vor Einführung der EuErbVO das Domizilprinzip. Dies ist auf alle in Dänemark wohnenden und dauerhaft lebenden Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangeh... mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Gerichtsstand

Rz. 30 Gerichtsstand für eine Teilungsklage ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten der besondere Gerichtsstand gem. § 27 ZPO. Hiernach kann die Teilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand (§ 13 ZPO) gehabt hat. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen allgemeinen Gerichtss... mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Eigenverwaltungsplanung – Zielsetzung des Verfahrens

Rz. 88 In der Praxis wird die höchste Hürde für den Antrag jedoch die nach § 270a Abs. 1 InsO erforderliche Eigenverwaltungsplanung sein. Der Antragsteller, der Erbe, hat einen Finanzplan für eine Periode von sechs Monaten ab Antragstellung vorzulegen (§ 270 Abs. 1 Nr. 1 InsO), nach welchem die Fortführung des Unternehmens und/oder die Deckung der Verfahrenskosten sichergest... mehr

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§ 20 Mietrecht / II. Regelungsinhalt, § 563b Abs. 1 BGB

Rz. 67 Für die ab Eintritt in das Mietverhältnis entstehenden Mietforderungen haftet der Eintretende allein. Für die bis zum Tod entstandenen Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis haften die Erben und die Eintretenden im Außenverhältnis gemeinsam als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis haften nach § 563b Abs. 1 S. 2 BGB jedoch die Erben allein für Verbindlichkeiten, die b... mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Ansprüche aus Arbeitsverhältnis

Rz. 80 Sofern der Erblasser noch aktiv im Arbeitsleben stand und als Arbeitnehmer beschäftigt war, fallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in die Insolvenzmasse. Hierbei kann es sich etwa um Lohn- oder Gehaltsansprüche handeln, um noch ausstehende Lohnnebenleistungen, Prämien und sonstige Ansprüche oder um den Urlaubsabgeltungsanspruch. Kann der Urlaub wegen Beendigung des... mehr

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§ 20 Mietrecht / III. Fortführung eines Handelsgeschäfts

Rz. 115 Fraglich in diesen Fällen ist, ob die Erbengemeinschaft ein fristloses Kündigungsrecht besitzt, wenn sie dort in dem gemieteten Objekt ein Handelsgeschäft fortführt. Auch hier steht den Betreibern des Handelsgeschäfts ein außerordentliches Kündigungsrecht zu,[170] denn Anknüpfungspunkt für die Kündigung ist nicht das Handelsgeschäft, sondern der Mietvertrag, den eine... mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / IV. Unpfändbare Gegenstände

Rz. 72 Gemäß § 36 InsO fallen Gegenstände, die nicht der Pfändung unterliegen, grundsätzlich auch nicht in die Insolvenzmasse. Soweit die danach entsprechend beachtlichen Pfändungsschutzvorschriften der ZPO laufende Arbeits-, Renten- oder Lohnersatzeinkommen des Schuldners betreffen (wie §§ 850 ff. ZPO), spielen diese in der Nachlassinsolvenz keine Rolle, da laufende Arbeits... mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 70 Treten beim Tod eines Mieters keine Mieter in das Mietverhältnis ein oder wird das Mietverhältnis nicht nach den Vorschriften des §§ 563, 563a BGB fortgesetzt, so wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Insoweit greift der Grundsatz der Universalsukzession ein und die Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 schließt sich an. Die Erben treten ... mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. § 12 ARB 2008/2010

Rz. 53 In § 12 ARB 2008/2010 ist der "Wegfall des versicherten Interesses" versichert. § 12 Abs. 2 ARB 2008/2010 hat folgenden Wortlaut: Zitat "Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Ve... mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Anwendungsbereich

Rz. 72 Damit § 564 BGB überhaupt angewandt werden kann, ist zuvor sicherzustellen, dass in das Mietverhältnis keine natürliche Person nach den Regeln der §§ 563, 563a BGB eingetreten ist, um insoweit die systematische Rangfolge des Gesetzes zu beachten. Voraussetzung für die Anwendung des § 564 S. 1 BGB ist weiter, dass der Mieter gestorben ist. Der Tod des Vermieters schlie... mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / d) Zwischenergebnis

Nach Art. 4 EU-ErbVO sind die Gerichte des Staates für Rechtsfragen betreffend die Rechtsnachfolge von Todes wegen in den Nachlass zuständig, in welchem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Fall eines deutschen Erblassers mit gewöhnlichem Aufenthalt in Malaysia ergibt sich allerdings aus Art. 10 Abs. 1 lit. a EU-ErbVO dennoch eine... mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / b) Erbschein und Hoffolgezeugnis

Rz. 131 Befindet sich im Nachlass ein Hof, ist gemäß § 18 Abs. 2 HöfeO über die Nachfolge in den Hof ein gesonderter Erbschein zu erteilen, das "Hoffolgezeugnis". Es ist der Nachweis, wer Hoferbe geworden ist.[176] Rz. 132 Der Antrag kann entsprechend den allgemeinen Vorschriften durch jeden Miterben, aber auch durch die Nachlassgläubiger gestellt werden. Rz. 133 Das Hoffolgez... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / c) Staatsangehörigkeit mit mehreren Teilrechtsordnungen

Rz. 26 Verstirbt eine Person, welche eine Staatsangehörigkeit besitzt, in welcher es mehrere Teilrechtsordnungen gibt, so ist die Bestimmung des Erbstatuts nicht ganz einfach. Ganz grundsätzlich wird in einem solchen Fall zunächst einmal zu prüfen sein, ob dieser Staat, zu dessen Recht von Todes wegen optiert wird, über ein interlokales Kollisionsrecht verfügt oder nicht. Ex... mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / II. Klagepflegschaft

Rz. 4 Ein Nachlasspfleger kann außerdem auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestellt werden, der gegen den Nachlass einen Anspruch gerichtlich geltend machen will, § 1961 BGB. Diese Pflegschaft dient dem Schutz des Nachlassgläubigers, indem sie entgegen § 1958 BGB eine gerichtliche Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten bereits vor Annahme der Erbschaft ermöglicht.[3] ... mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Gestaltungsüberlegungen zu § 102 SGB XII

Rz. 71 Die selbstständige Haftung der Erben (auch der Erben des vorverstorbenen Ehe- bzw. Lebenspartners) bietet Anlass für Gestaltungsüberlegungen, wie etwaiges Vermögen, das zu Lebzeiten des Hilfeempfängers als Schonvermögen galt – regelmäßig eine Immobilie –, der Einsatzgemeinschaft bestmöglich erhalten und einem Regress des Sozialhilfeträgers entzogen werden kann. Rz. 72... mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / I. Lebensversicherung

Rz. 25 Lebensversicherungen sind gerade im Erbrecht von besonderer Bedeutung, da der Tod des Versicherungsnehmers im Regelfall auch zum Eintritt des Versicherungsfalles mit der Folge führt, dass die Lebensversicherungssumme fällig wird. Lebensversicherungen gibt es in unterschiedlichen Gestaltungen; in vielen Fällen handelt es sich um eine Todesfallversicherung, bei der die V... mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / a) Weitergabe eines Speichermediums mit zum Nutzungsrecht gehörender Datei

Rz. 30 Sollte zwischen den Miterben eine Einigung bzgl. der Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt sein, ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dem Miterben nur das Nutzungsrecht zu übertragen. Es braucht zur Nutzung darüber hinaus die Weitergabe der Datei selbst. Befindet sich diese auf einem Speichermedium des Erblassers, geht das Speichermedium mitsamt Datei auf di... mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Nicht rechtsfähige BGB-Gesellschaft

Rz. 5 Grundsätzlich sind Anteile an einer nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft nicht vererblich, denn die Gesellschaft wird mit dem Tod eines Gesellschafters gem. § 740a Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. (§ 727 Abs. 1 BGB a.F.) aufgelöst. Rz. 6 Diese gesetzliche Regelung ist allerdings dispositiv. Der Gesellschaftsvertrag kann gem. § 740c Abs. 1 BGB n.F. eine Fortsetzung bei Eintritt ein... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 2. Kündigungsfrist des § 626 BGB

Rz. 77 Nach § 626 Abs. 1 BGB kann die Kündigung durch die Erbengemeinschaft auch aus wichtigem Grund erfolgen. Allerdings muss auch hier die Erbengemeinschaft die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beachten. Demzufolge kann die Kündigung aus wichtigem Grund nur binnen zwei Wochen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt nach § 626 Abs. 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem der Kü... mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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§ 27 Auslandsberührung / c) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 138 Die inländische örtliche Zuständigkeit bestimmt sich wie auch die internationale Zuständigkeit in Art. 4 EuErbVO. Danach ist das Nachlassgericht innerhalb Deutschlands zuständig, an welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes hatte. Hatte der Erblasser indes keinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt sein... mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________... mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. Bezugsberechtigte

Rz. 27 In den meisten Fällen hat der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag bestimmt, welche dritte Person die Begünstigte, also zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt ist. Der Begünstigte erwirbt einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Versicherer. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass und bleibt somit dem Zugriff der Erben oder eines Nac... mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B... mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Auflösungsklausel

Rz. 74 Verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung zur nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft (siehe § 18 Rdn 5), wird die Gesellschaft mit dem Tode eines Gesellschafters aufgelöst. Für den Erblasser und die verbleibenden Gesellschafter ergibt sich eine gem. §§ 16, 34 EStG begünstigte Betriebsaufgabe.[89] mehr

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§ 20 Mietrecht / VI. Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 54 Der Vermieter muss nun nicht jeden Eintretenden akzeptieren. Die Grenzen werden dort gezogen, wo die Person des Eintretenden für den Vermieter eine Unzumutbarkeit darstellt.[76] 1. Form und Frist der Kündigung Rz. 55 Steht der Eintretende fest, hat der Vermieter die Möglichkeit, hierauf nach § 563 Abs. 4 BGB zu reagieren. Er kann seinerseits binnen Monatsfrist erklären,... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1205 Beschäftigte sind gem. Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis hiervon erlangt haben. Es empfiehlt sich, in den Arbeitsvertrag einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, um den datenschutzrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm überneh... mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / Literaturtipps

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / b) Sonderfall: Unternehmen im Nachlass

Rz. 43 Gehört ausnahmsweise ein Unternehmen zum Nachlass, so ist für dessen Bewertung der Fortführungswert maßgeblich, soweit eine positive Fortführungsprognose besteht, d.h. gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 InsO, wenn seine Fortführung in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Rz. 44 Hinweis War das nachlasszugehörige Unternehmen bis zuletzt inhabergeführt, brin... mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Seltene Notverwaltungsgeschäfte

Rz. 28 Anerkannt ist, dass jeder Miterbe notwendige Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen Miterben treffen kann, um den Nachlass zu erhalten (§ 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Notverfügungen kann jeder Miterbe allein treffen; er handelt dabei für alle Miterben.[40] Das Notverwaltungsrecht kann der Minderjährige durch seinen gesetzlichen Vertreter ausüben. Er handelt zugleich als... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 2. Übergang auf die Erben

Rz. 11 Umstritten ist die Vererblichkeit eines Abfindungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses, aber nach dem Abschluss der Vereinbarung verstirbt. a) Vertragliche Ansprüche Rz. 12 Im Vordergrund steht die Frage, wann der Anspruch auf Abfindung entsteht oder entstanden ist. Jeder Fall ist gesondert zu betrachten und genau zu berück... mehr