Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 246 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EuErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EuErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 291 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge, § 731 Abs. 1 ABGB. In zweiter Ordnung erben die Eltern, ersatzweise ihre Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers etc.) nach den Grundsätzen der Erbfolge nach Stämmen. In dritter Ordnung folgen die Großeltern und deren Abkömmlinge. Gesetzliche Erben vierter – und letzter – Ordnung sind die Urgroßeltern; eine Repräsentation fi...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 1. Anrechnungsbestimmung

Rz. 85 Die Anwendbarkeit des § 2315 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hat, dass diese auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Zeitlich muss die Anrechnungsbestimmung gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger zugehen.[111] Sie kann aber auch vorher (durch Vorbehalt) für eine oder mehrere später beabsichtigte Zuwendungen er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischenmehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 242 Der Pflichtteil gewährt eine unmittelbare dingliche Beteiligung in Höhe der Noterbquote am Nachlass, Art. 70 ErbG. Die Pflichtteilsquote beträgt für leibliche und adoptierte Abkömmlinge und den (vom Erblasser nicht faktisch getrennt lebenden, siehe Rdn 240) Ehegatten, den Partner aus einer gesetzlich anerkannten verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemein...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Erblasser ist nicht deutscher Staatsangehöriger

Rz. 197 Problematisch sind ferner die Fälle, in denen ein Bezug zu Deutschland besteht, aber der Erblasser nicht deutscher Staatsangehöriger ist und insofern (z.B. aufgrund der Rechtswahl nach der EuErbVO) nicht das deutsche Pflichtteilsrecht eingreift, sondern nach ausländischem Erbrecht ausländisches Pflichtteilsrecht zur Anwendung kommt. Beispiel Erblasser E ist im Zeitpun...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Grundsätzliches

Rz. 97 Beispiel 9 Otto Normalerblasser hat im Grundfall (siehe Rdn 65) noch keine Verfügung von Todes wegen errichtet und möchte daher, dass bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge der Erbteil des Sohnes Michael um den erworbenen Bauplatz "gekürzt" wird. Rz. 98 Die Erbausgleichung (§§ 2050 ff. BGB) erfolgt bei der Erbauseinandersetzung, soweit gesetzliche Erbfolge eintritt ode...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Voraus und Zugewinnausgleich

Rz. 34 Bei der Behandlung des Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB) ist danach zu unterscheiden, um wessen Pflichtteilsanspruch es geht: Der Voraus des überlebenden Ehegatten bei gesetzlicher Erbfolge geht den Pflichtteilsansprüchen von Abkömmlingen und Eltern vor (§ 2311 Abs. 1 S. 2 BGB).[155] Dadurch soll der überlebende Ehegatte geschützt werden. Der Pflichtteil wird aus dem Wert d...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Zur Kritik in der Literatur; der Gedanke der "legitimen Vermögensteilhabe"

Rz. 55 Versucht man, die in der Literatur vertretenen Gegenauffassungen zu systematisieren, so ergibt sich folgendes Meinungsbild:mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Meinungsstand

Rz. 35 Umstritten ist, ob der entferntere Pflichtteilsberechtigte konkret pflichtteilsberechtigt ist, wenn der näher Berechtigte nur enterbt wird. Die überwiegende Auffassung bejaht dies.[43] Die Gegenansicht verneint dies und begründet dies vor allem damit, dass der Gesetzgeber zwar für die Ausschlagung (§ 1953 Abs. 2 BGB), die Erbunwürdigkeit (§ 2344 Abs. 2 BGB) und den un...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Gläubiger und Schuldner des Auskunftsanspruchs

Rz. 137 Nach § 2314 BGB ist Gläubiger des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu ausführlich § 9 Rdn 13 ff.) jeder Nichterbe [251] aus dem Personenkreis der §§ 2303, 2309, 2339 a BGB, aber auch der Abtretungsempfänger eines Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2317, 398 BGB. Im Falle der Abtretung des Pflichtteilsanspruchs an mehrere Gläubiger ist zu beachten, dass jedem der Abtretungsempf...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beschränkter Abzug, § 10 Abs. 6 ErbStG

Rz. 91 Problematisch sind die Fälle, in denen sich im Nachlass Gegenstände befinden, die nach § 13 ErbStG steuerbefreit sind. Gem. § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG sind Lasten nicht abzugsfähig, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegen. Dies mag das folgende Beispiel verdeutlichen: Beispiel A ist Allei...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Widerruf und Änderung der Rechtswahl

Rz. 46 Auch die Änderung oder der Widerruf der Rechtswahl muss gem. Art. 22 Abs. 4 EuErbVO den Formvorschriften für die Änderung oder den Widerruf einer Verfügung von Todes wegen entsprechen. Insoweit wird für die Form also auf die entsprechende Regelung in Art. 2 des Haager Testamentsformabkommens bzw. Art. 27 Abs. 2 EuErbVO verwiesen. Danach wird der bunte Strauß der Anknü...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 172 Bei der gesetzlichen Erbfolge steht der Ehegatte an erster Stelle. Ihm rechtlich gleichgestellt ist der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership.[217] Sie erhalten nach Sect. 8 Succession (Scotland) Act 1964 folgende Positionen (prior rights):[218]mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) zu Lebzeiten des Erblassers als entgeltliches Veräußerungsgeschäft

Rz. 218 Zur Veranschaulichung dient folgendes Beispiel: Beispiel Vater V hat sich mit seinem Sohn S überworfen. Um Planungs- und Gestaltungsfreiheit für seine Erbfolge zu erhalten, bietet V dem S einen Pflichtteilsverzicht gem. § 2346 BGB gegen Übertragung eines Grundstücks oder alternativ eines Anteils an einer GmbH i.H.v. 7 % des Stammkapitals an. V und S möchten wissen, ob...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Stichtagsprinzip

Rz. 59 Jede Bewertung ist grundsätzlich zeitpunktbezogen.[107] Das gilt auch für die Unternehmensbewertung. Der Bewertungsstichtag determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher bei der Beurteilung der zukünftigen Ertragskraft nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende b...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Schenkungen an Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 192 Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die Zehn-Jahres-Frist auch nach der Erbrechtsreform[561] nicht vor der Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 S. 3 BGB), so dass die Anforderungen für den Beginn der Ausschlussfrist verschärft werden. Wird demnach die Ehe erst durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, sind alle während der gesamten Ehezeit vom Erblasser an den überlebend...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 1. Überleitung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 91 Angesichts ständig steigender Leistungen von Sozialhilfe- (SGB XII) und Grundsicherungsträgern (SGB II) erlangt zunehmend praktische Bedeutung, inwieweit diese nach dem Eintritt des Erbfalls auch auf einen Pflichtteilsanspruch zugreifen können. Die Rspr. des BGH ist ihnen wohl gewogen. Denn danach gelten die sich aus § 852 ZPO ergebenden Beschränkungen für die Überlei...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 110 Der Beschränkungsgrund muss sowohl bei Errichtung der beschränkenden Verfügung von Todes wegen vorliegen als auch bei Eintritt des Erbfalls immer noch oder wiederum bestehen (§ 2338 Abs. 2 S. 2 BGB). Eine erst drohende Überschuldung genügt nicht,[297] hieran scheitert beim sog. Behindertentestament die Pflichtteilsbeschränkung. Zwischen Errichtung der Verfügung und d...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 3. Vorweggenommener Zugewinnausgleich, Gütertrennungsmodell

Rz. 131 Der Grundgedanke dieser Gestaltung ist, dass in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung der entstehenden Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB) ein entsprechender Vermögenswert übertragen wird. Eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtige Zuwendung soll dann nicht vorliegen, wenn deren Wert nicht erheblich über dem rechnerische...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / VII. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 169 Eine Reihe von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Slowenien, Australien und Neuseeland, seit neuerem auch Norwegen, lassen in einer formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenseitige gesetzliche Erb- und teilweise auch Pflichtteilsrechte wie in einer Ehe entstehen. Nur selten wird erörtert, wie dieses Erbrecht kollisionsrechtlich zu behandeln ist. Nach Dörner soll...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / I. Auskunft und Wertermittlung

Rz. 69 Bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beginnt die anwaltliche Tätigkeit zunächst mit der Geltendmachung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 BGB. Dabei sollte beachtet werden, dass der Auskunftsanspruch ein vom Wertermittlungsanspruch unabhängiger und insoweit auch gesondert zu behandelnder Anspruch ist. Der Auskunftsan...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / gg) Stiftungen

Rz. 91 Die Errichtung einer Stiftung durch Verfügung von Todes wegen und die damit erfolgende Vermögensdotierung unterliegt unstrittig dem ordentlichen Pflichtteil. Bei der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden (§ 81 BGB) erfolgt die Vermögenszuwendung aufgrund des Ausstattungsversprechens, die jedoch nur eine einseitige Willenserklärung ist,[297] so dass es an sich an de...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / d) Pflichtteilsstundung

Rz. 113 Da auch die Einigung über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs nach überwiegender Meinung[169] eine Geltendmachung darstellt (siehe Rdn 44 ff.), entstehen der Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim länger lebenden Ehegatten und die steuerpflichtige Zuwendung für die Kinder K 1 und K 2 auf die Freibeträge des erstverstorbenen Ehegatten bereits mit einer S...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (4) Ausschlagungsfrist

Rz. 30 In der Praxis bereitet große Probleme, dass die Ausschlagung fristgebunden ist, der Pflichtteilsberechtigte also unter "Zeitdruck" steht. Innerhalb der allgemeinen Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB muss er im Allgemeinen klären, ob die Annahme des belasteten Erbteils oder die Ausschlagung zur Pflichtteilserlangung günstiger ist. Vielfach wird daher die Faustreg...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / III. Vermächtniszuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 235 Hier ist die Rechtslage weniger kompliziert und die Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB hat zu einer gewissen Angleichung an die Regelung bei der Erbeinsetzung geführt. Der Pflichtteilsberechtigte hat stets die Wahl, ob er das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen will (§ 2307 BGB). Schlägt der Pflichtteilsberechtigte das Vermächtnis aus (§ 2180 BGB), kann er immer den ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / d) Prozessualer Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 228 Bei der Stufenklage handelt es sich um einen Sonderfall der objektiven Klagehäufung i.S.v. § 260 ZPO.[432] Über jeden der in der Stufenklage geltend gemachten Einzelansprüche wird aufgrund seiner prozessualen Selbstständigkeit gesondert verhandelt und entschieden.[433] In jeder einzelnen Stufe erfolgt daher eine gesonderte Antragstellung und Verhandlung, die durch Te...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Gläubiger

Rz. 6 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht entsprechend seiner Schutzfunktion den Pflichtteilsberechtigten zu, also den nach § 2303 BGB abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlingen, Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern), sofern deren Recht nicht durch § 2309 BGB [13] oder in anderer Weise (Pflichtteilsentziehung) ausgeschlossen ist.[14] In diesem Zusammenhang ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Zeitpunkt für die Feststellung der Haftung

Rz. 292 Für die Frage der Feststellung, ob der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Anspruchs bzw. im Falle einer verschärften Haftung nach § 819 BGB auf den früheren Zeitpunkt abzustellen.[528] Rz. 293 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.11: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Besch...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / c) Pflichtteilsberechtigter als Nacherbe (§ 2306 Abs. 2 BGB)

Rz. 33 Nach § 2306 Abs. 2 BGB ist der zum Nacherben eingesetzte Pflichtteilsberechtigte wie ein beschwerter Erbe zu behandeln. Die Beschwerung liegt darin, dass er nicht sofort, sondern erst zeitlich versetzt mit Eintritt des Nacherbfalls Erbe wird. Insbesondere wenn der Vorerbe von den gesetzlichen Beschränkungen umfassend befreit ist (§§ 2136 f. BGB), ist dann aber von der...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Einseitiger Ausgleich auf materiell-rechtlicher Ebene

Rz. 299 Beispielsweise könnte eines der beteiligten materiellen Rechte hier reagieren. So kann bei Ermittlung der Bedürftigkeit für die Bemessung der family allowance nach dem Recht eines der US-Staaten[286] oder bei der für die Beurteilung eines Anspruchs auf family provision nach englischem Recht erforderlichen Feststellung, ob der Erblasser den Angehörigen testamentarisch...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Anordnung einer Verwaltungsvollstreckung

Rz. 121 Weiter kann der Erblasser nach § 2338 Abs. 1 S. 2 BGB für die Lebenszeit des Abkömmlings auch eine Verwaltungstestamentsvollstreckung (§ 2209 S. 1 Alt. 1 BGB) anordnen mit der Maßgabe, dass dann dem Abkömmling der Anspruch auf den jährlichen Reinertrag des Pflichtteils verbleibt; die Dreißig-Jahres-Grenze des § 2210 BGB gilt hier nicht (§ 2210 S. 2 BGB). Mit dieser M...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 23 Auch wenn das Königreich Dänemark Teil der Europäischen Union ist, so nimmt Dänemark an den Maßnahmen der EU auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit nicht teil. Daher ist auch die Europäische Erbrechtsverordnung für Dänemark nicht in Kraft (vgl. EG 83 EuErbVO). Das betrifft dann vor allem die Regeln über das Europäische Nachlasszeugnis und die gegenseitige Aner...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Güterstatut bei Eheschließung nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983

Rz. 192 Es gilt gem. Art. 220 Abs. 3 EGBGB vorrangig das gemeinsame Heimatrecht der Eheleute bei Eheschließung, und zwar für die Zeit bis zum 8.4.1983 gem. Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EGBGB – ohne Rechtswahlmöglichkeit. Für die Zeit nach dem 8.4.1983 ergibt sich die Geltung aus Art. 15 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB a.F., einschließlich der Rechtswahlmöglichkeit des Heima...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Pflichtteilsberechtigter Erbe: Erweiterte Kürzungsbefugnis nach § 2318 Abs. 3 BGB – die oft verkannte Vorschrift

Rz. 69 Die wenig geglückte Vorschrift des § 2318 Abs. 3 BGB ist nur im Zusammenhang mit § 2306 BGB zu verstehen[124] und bietet daher immer wieder Anlass zu Haftungsfällen. Der eigene Pflichtteil des Erben wird gegen Beschränkungen und Beschwerungen primär durch § 2306 BGB geschützt: Der pflichtteilsberechtigte Erbe muss daher immer ausschlagen, um den unbelasteten Pflichtte...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / II. Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005 zum Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Das BVerfG hatte zunächst in mehreren Entscheidungen die Frage der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Pflichtteilsrechts nicht abschließend bestimmt.[13] Mit dem Beschl. v. 30.8.2000[14] hat die erste Kammer des ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Pflichtteilsrechts gerügt wurde und von der man sich eine gru...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Gemischte Schenkungen

Rz. 28 Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die Vertragsteile das objektiv bestehende Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung kennen und sich darüber einig sind, dass der Mehrwert unentgeltlich zugewandt sein soll.[79] Dies setzt nicht voraus, dass der objektive Wert der Zuwendung mindestens das Doppelte der Gegenleistung beträgt.[80] Gemischte Schenkungen si...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Kalifornien

Rz. 602 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Daher erhält der überlebende Ehegatte vor der Nachlassauseinandersetzung seinen hälftigen Anteil an der Errungenschaft. Hat der Erblasser testamentarische Verfügungen über Gegenstände getroffen, die zum ehelichen Gesamtgut gehören, hat der überlebende Ehegatte die Wahl, ob er auf seinem güterrechtlichen Ant...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / X. Gesellschaftsanteile im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 225 Beispiel Ein zuletzt in Bologna lebender italienischer Staatsangehöriger war u.a. an einer in Form einer OHG betriebenen Speditionsgesellschaft mit Sitz in Aachen beteiligt. Testamentarische Alleinerben sind seine beiden Töchter. Der Sohn macht nun seinen Pflichtteil geltend. Rz. 226 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. h EuErbVO sind "Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vereinsr...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht im rumänischen Zivilgesetzbuch

Rz. 359 Das Erbrecht ist in Rumänien im Zivilgesetzbuch (Codul Civil Nou – CCN) geregelt, das am 1.10.2011 in Kraft getreten ist. Das rumänische Recht unterscheidet wie das französische Recht zwischen dem pflichtteilsgebundenen Teil des Nachlasses und dem Teil, über den der Erbe frei verfügen kann, Art. 1086 CCN. Der verfügbare Teil des Nachlasses wird dabei – entsprechend d...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / IV. Pflichtteilsergänzung bei Nachlassspaltung

Rz. 315 Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen kollisionsrechtlich besondere Probleme, da neben die horizontale Zuordnung zu den einzelnen Nachlassteilen die zeitliche Dimension tritt. Diese wirft nicht nur die Frage auf, wie ein temporaler Statutenwechsel für die einschlägige Nachlassmasse zu bewerten ist. Die Zuordnung wird auch hypothetisch, da der Gegenstand allenfalls ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 521 Die Erbfolge unterliegt gem. Art. 20 Abs. 1 des türkischen Gesetzes über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht[513] dem Heimatrecht des Erblassers. Ausgenommen ist das in der Türkei belegene Immobilienvermögen, welches nach dem türkischen Belegenheitsrecht vererbt wird. Darüber hinaus unterliegen auch die Eröffnung des Erbgangs, der Erwerb und die Teilu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr

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ZErb 08/2024, Testierwille ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) begehrt die Erteilung eines Erbscheins nach dem am TT.MM.2022 verstorbenen AA (im Folgenden: der Erblasser) aufgrund testamentarischer Erbfolge. Sie war die Partnerin des Erblassers. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen. Seine Eltern und seine Schwester, der einzige Geschwisterteil, sind vorverstorben. Die Schwester des Erblass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils

Leitsatz 1. Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind – dem Enkel des Erblassers – der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. 2. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu bean...mehr