Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 2.1 Höhe der Abfindung

Rz. 6 Abfindungsbetrag ist der 24-fache monatliche Durchschnittsbetrag der Witwen- oder Witwerrente, der für die letzten 12 Monate vor Wegfall der Rente geleistet wurde. Hiermit wird sichergestellt, dass auch eventuell anzurechnendes Einkommen (vgl. § 65 Abs. 3) berücksichtigt wird. Erfolgt eine Wiederheirat aber nach Ablauf von 3 Kalendermonaten und vor Ablauf von 12 Kalend... mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.3 Doppelte Stichtagsregelung (Satz 2)

Rz. 13 Wie bei der Übergangsregelung nach § 242a Abs. 1 Satz 2 sieht auch Satz 2 für den Anwendungsbereich des § 269a die doppelte Stichtagsregelung vor. Danach kommt der Betroffene auch dann in den Genuss der ungekürzten Rentenabfindung, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2.1.1962 geboren ist und diese Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Rz. 14 Au... mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.3 Wartefrist

Rz. 28 Zu Recht gezahlte Beiträge werden nach § 210 Abs. 2 nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Die Gründe für das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht sind dabei nicht rechtserheblich. Mit der Einhaltung der Wartefrist soll vermieden werden, dass na... mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.2 Versicherte, die bei Erreichen ihrer Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen

Rz. 8 Nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 können sich Versicherte ihre bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag auch erstatten lassen, wenn sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Der Erstattungsanspruch des in § 210 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personenkreises ist damit zu begründen, dass wegen nicht erfüllter allgemeiner W... mehr

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 2.1 Voraussetzungen der Abfindung

Rz. 6 Abgefunden werden nur Renten auf unbestimmte Zeit. Da in der Zeit, für die der Unfallversicherungsträger die Rente in Form einer vorläufigen Entschädigung leistet, angenommen wird, dass sich in den Folgen des Versicherungsfalls noch kein stabiler Zustand eingestellt hat, können diese nicht abgefunden werden. Voraussetzung für die Abfindung einer Rente auf unbestimmte Z... mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Zahlung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dynamische Rentenanwartschaften aufgebaut, die als Entgelt- oder Unterhaltsersatzleistungen bei Erreichen einer Altersgrenze, Eintritt von Invalidität oder Tod eines Versicherten zur Auszahlung gelangen. Grundsätzlich sind wirksam gezahlte Rentenversicherungsbeiträge wed... mehr

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Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 2.1 Voraussetzungen der Abfindung

Rz. 7 Abgefunden werden nur Renten auf unbestimmte Zeit. Dies ergibt sich mittelbar aus Abs. 2 Nr. 2, wonach nicht zu erwarten sein darf, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit innerhalb des Abfindungszeitraums wesentlich sinkt. Eine Rente als vorläufige Entschädigung würde diese Voraussetzung nicht erfüllen. Die Prüfung und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Gewähru... mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.[1] Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt. Die Fes... mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der... mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / 1. Problemaufriss

Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373 bis 1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder (zur erbschaftsteue... mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 4.2.1 Materiell-rechtliche Zurechnungsgrundsätze

Rz. 41 Die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit des inländischen Grundbesitzes bzw. des Steuergegenstandes der Grundsteuer i. S. d. § 2 GrStG richtet sich bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise i. S. d. § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO . Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich ... mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Obliegenheiten nach einem Todesfall (Ziff. 7.5)

Rz. 289 Ein Todesfall ist dem VR innerhalb von 48 Stunden zu melden und das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung soll es dem VR ermöglichen, wegen der bevorstehenden Beerdigung oder Einäscherung eine Beweissicherung vorzunehmen.[462] Es kommt auf den Zeitpunkt an, zum dem der VN (bei dessen Tod die Erben) Kenntnis vom Tod erhält.[46... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 2.4 Anzeige des Todes des Mitglieds und Nachweis des Erbrechts

Für die Anzeige des Todes des Mitglieds gegenüber der Genossenschaft bietet sich die Verwendung des Formulars Tod eines Mitglieds – Todesanzeige (Fortsetzung der Mitgliedschaft durch den/die Erben) an. Grundsätzlich hat auch im Fall der fortgesetzten Mitgliedschaft der Nachweis des Erbrechts durch Vorlage eines Erbscheins zu erfolgen.[17] mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 5 Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds

Im Todesfall verliert der erteilte Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots des Verstorbenen mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit, d.h. auch für die Dividenden auf die Geschäftsguthaben für übernommene Geschäftsanteile. Von den Besonderheiten bei Ehegatten abgesehen (siehe nachfolgend), hat der erteilte Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds für Alleinerbe... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 1.3 Anzeige des Todes des Mitglieds und Nachweis des Erbrechts

Für die Anzeige des Todes des Mitglieds gegenüber der Genossenschaft bietet sich die Verwendung des Formulars Tod eines Mitglieds – Todesanzeige (Beendigung der Mitgliedschaft) an. Grundsätzlich hat der Nachweis des Erbrechts durch Vorlage eines Erbscheins zu erfolgen.[9] Nach der Rechtsprechung kann das Erbrecht aber auch durch eine beglaubigte Ablichtung eines eröffneten öf... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 2.1 Regelung im Genossenschaftsgesetz

§ 77 Abs. 2 Satz 1 GenG sieht aber vor, dass die Satzung bestimmen kann, dass im Falle des Todes eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch dessen Erben fortgesetzt wird (sog. Fortsetzungsklausel). Sieht die Satzung eine solche Möglichkeit nicht vor oder regelt sie ausdrücklich, dass im Todesfall die auf den bzw. die Erben übergegangene Mitgliedschaft ... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 6 Praktische Umsetzung

Folgende Formulare und Muster mit Anmerkungen im Zusammenhang mit der Anzeige des Todes eines Mitglieds sind erhältlich: Tod eines Mitglieds – Beendigung der Mitgliedschaft Tod eines Mitglieds – Fortsetzung der Mitgliedschaft Haftungserklärung bei Zahlungen an Erben von Genossenschaftsmitgliedern ohne Erbnachweis mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Geteiltes Bezugsrecht

Rz. 504 Das Bezugsrecht zum Empfang der Versicherungsleistungen aus der Lebensversicherung muss sich nicht auf sämtliche Leistungen aus der Lebensversicherung beziehen und kann auch mehreren Personen ganz oder teilweise eingeräumt werden; weitergehende Einschränkungen z.B. der Höhe nach sind ebenfalls möglich. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, ein Bezugsrecht unter einer au... mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / II. Tod des Verkäufers vor Vollzug

Rz. 27 Verstirbt ein Verkäufer nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags, bevor der Kaufvertrag grundbuchlich vollzogen werden konnte, und ist – wie meistens – in der notariellen Urkunde des schuldrechtlichen Verkaufs die Auflassung (§ 925 BGB) mit erklärt worden, liegt das dingliche Erfüllungsgeschäft vor. Hinweis Wenn sich der Tod eines Verkäufers also zu einem Zeit... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist zu beachten?

Zusammenfassung Überblick Zu den Gründen der Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft gehört der Tod des Mitglieds.[1] In diesem Fall geht Kraft Gesetzes dessen Mitgliedschaft auf die Erben über. Anstelle der dann automatischen Beendigung der Mitgliedschaft der Erben mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, kann die jeweili... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Todes- und Erlebensfallversicherung

Rz. 11 Bei der Todes- und Erlebensfallversicherung, auch gemischte Versicherung genannt, handelt es sich um eine Versicherung mit unbedingter Leistungspflicht des Versicherers, die sich aus einer Risiko- und einer Erlebensfallversicherung zusammensetzt. Die Versicherungsleistung wird bei Ableben der versicherten Person fällig, spätestens bei Ablauf der vereinbarten Versicher... mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / III. Tod des Käufers

Rz. 31 Komplizierter ist der Fall, wenn der Käufer nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verstirbt, bevor der Kaufvertrag vollzogen wurde. In diesen Fällen könnte der geschuldete Kaufpreis ausbleiben oder sich die Zahlung verzögern. Der Notar darf erst nach vertragsgemäßer bargeldlos erfolgter Zahlung des Kaufpreises die seinerzeit vom Erblasser miterklärte Auflassung z... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 1 Regelfall der auslaufenden Mitgliedschaft

1.1 Regelung im Genossenschaftsgesetz Nach dem Genossenschaftsgesetz geht mit dem Tod eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft auf den Erben über (§ 77 Abs. 1 Satz 1 GenG). Wenn allerdings die Satzung keine abweichende Regelung aufgrund einer Fortsetzungsklausel[2] enthält, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eing... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 2 Sonderfall der fortgesetzten Mitgliedschaft

2.1 Regelung im Genossenschaftsgesetz § 77 Abs. 2 Satz 1 GenG sieht aber vor, dass die Satzung bestimmen kann, dass im Falle des Todes eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch dessen Erben fortgesetzt wird (sog. Fortsetzungsklausel). Sieht die Satzung eine solche Möglichkeit nicht vor oder regelt sie ausdrücklich, dass im Todesfall die auf den bzw. di... mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 241 Die Todesfallleistung gewährt einen Anspruch, wenn die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zum Tod führt. Der Todesfall ist dem VR innerhalb von 48 Stunden zu melden, Ziff. 2.6.1 AUB verweist dazu auf Ziff. 7.5 AUB. Diese Verpflichtung ist als Obliegenheit ausgestaltet und soll es dem VR ermöglichen, wegen der bevorstehenden Beerdigung oder Einäscherung eine Beweiss... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Gründen der Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft gehört der Tod des Mitglieds.[1] In diesem Fall geht Kraft Gesetzes dessen Mitgliedschaft auf die Erben über. Anstelle der dann automatischen Beendigung der Mitgliedschaft der Erben mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, kann die jeweilige Satzung der ... mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Tod des Versicherungsnehmers

Rz. 41 Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen im Falle seines Todes an sich im Wege der sog. Universalsukzession auf den/die Erben über (vgl. § 1922 BGB). Ein solcher Rechtsübergang ist aber nur möglich, wenn die bestimmte versicherte Eigenschaft des Versicherungsnehmers auch in der Person des Erben fortbesteht. Bei der Versicherung personenbezogener Risiken... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 4 Eintragung in die Mitgliederliste

Im Hinblick auf die Auswirkungen des Todes eines Mitglieds auf die Mitgliederliste ist Folgendes zu beachten: Allgemein schreibt das Genossenschaftsgesetz vor, dass das Ausscheiden aus der eG in die Mitgliederliste einzutragen ist (§ 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenG). Der Zeitpunkt, zu dem das Ausscheiden wirksam wird oder geworden ist, ist anzugeben (§ 30 Abs. 2 Satz 3 Alt. 3 Gen... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Muster: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung

Rz. 677 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Klage auf Auszahlung der Versicherungsleistung An das Landgericht _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Pfefferminzia Lebensversicherungs-AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 4.1 Auslaufende Mitgliedschaft

Sieht die Satzung keine Fortsetzung der Mitgliedschaft durch die Erben vor bzw. enthält sie ausdrücklich eine Beendigungsklausel entsprechend § 9 der Mustersatzung, ist der Tod des Mitglieds sowie der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen. Die Erben des verstorbenen Mitglieds sind unverzüglich von der Eintragung zu benach... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 4.2 Fortgesetzte Mitgliedschaft

In diesem Fall sind neben dem Tod des Mitglieds auch die Fortsetzung der Mitgliedschaft durch einen oder mehrere Erben unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen, d.h. im Fall einer Erbengemeinschaft sämtliche Mitglieder unter Angabe des sie verbindenden Rechtsverhältnisses.[19] Die Erben des verstorbenen Mitglieds sind unverzüglich von der Eintragung zu benachrichtigen... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XVII. Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses bei Kündigung oder Tod des Versicherungsnehmers, § 207 VVG

Rz. 185 Gemäß § 207 VVG ist – ebenso wie bisher – die Möglichkeit gegeben, das Versicherungsverhältnis bei Tod oder Kündigung des Versicherungsnehmers durch die versicherten Personen fortzusetzen. § 207 Abs. 2 S. 2 VVG regelt – neu – bei Kündigung eines Gruppenversicherungsvertrages das Recht auf Vertragsfortsetzung. Nach § 207 Abs. 3 VVG besteht die Möglichkeit, einen in De... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Tod des Versicherungsnehmers (B 2.1.5 VHB 2022)

Rz. 271 Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz in dessen bisheriger Wohnung nach B 2.1.5 VHB 2022 für einen bestimmten Zeitraum fort, auch wenn diese von keinem der Erben als Wohnung genutzt wird. Den Erben soll ein angemessener Zeitraum für die Entscheidung über die weitere Nutzung der Wohnung und des Hausrats eingeräumt werden. Sie treten im ... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 1.1 Regelung im Genossenschaftsgesetz

Nach dem Genossenschaftsgesetz geht mit dem Tod eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft auf den Erben über (§ 77 Abs. 1 Satz 1 GenG). Wenn allerdings die Satzung keine abweichende Regelung aufgrund einer Fortsetzungsklausel[2] enthält, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist (§ 77 Abs. 1 Satz 2 GenG). mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 3 Regelung in der Mustersatzung

Die Mustersatzung enthält keine Fortsetzungsklausel, sondern sieht in § 9 vor, dass – entsprechend § 77 Abs. 1 GenG – die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres endet, in dem der Erbfall eingetreten ist (sog. Beendigungsklausel). mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Invaliditätsleistung und Tod (Ziff. 2.1.1.4 und Ziff. 2.1.2.3)

Rz. 200 Die VP darf nicht innerhalb eines Jahres unfallbedingt verstorben sein. Dann scheidet eine Invaliditätsleistung aus, Ziff. 2.1.1.4 AUB. Die Todesfallleistung und die Invaliditätsleistung schließen sich also gegenseitig aus. Hinweis Die Todesfallfrist und die Eintrittsfrist zur Invalidität korrespondierten in den bisherigen AUB miteinander. Durch die einseitige Verände... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) BGH, Urt. v. 18.6.2003 – IV ZR 59/02

Rz. 510 Mit Urt. v. 18.6.2003 hat der BGH festgestellt, dass bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort erwirbt. Wem in welchem Umfang ein Bezugsrecht und die daraus folgenden Ansprüche auf die Versicherungsleistungen zustehen, bestimme der Versicherungsnehmer d... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 1.2 Auswirkungen der auslaufenden Mitgliedschaft

Der Übergang der Mitgliedschaft des verstorbenen Mitglieds auf den oder die Erben erfolgt automatisch und sofort entsprechend der allgemeinen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach mit dem Tode einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) übergeht (§ 1922 Abs. 1 BGB). Der Erbe des verstorbenen Mitglieds wird – zeitli... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 4.3 Mitgliedsnummer und Korrektur falscher Eintragungen

Die (ererbte) Eintragung hat in der Mitgliederliste unter einer neuen Mitgliedsnummer zu erfolgen. Wenn der Alleinerbe bereits Mitglied war, müssen die ererbten Geschäftsguthaben unter seiner eigenen Mitgliedsnummer eingetragen werden.[22] Im Fall der Vererbung der Mitgliedschaft an eine Erbengemeinschaft erhalten deren Mitglieder stets eine gemeinsame neue Mitgliedsnummer.[2... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 2.2 Auswirkungen der fortgesetzten Mitgliedschaft

In Fällen, in denen die Satzung eine Fortsetzungsklausel ohne besondere persönliche Voraussetzungen des Rechtsnachfolgers enthält, erwirbt der Erbe die unbefristete Mitgliedschaft selbst gegen seinen Willen, es sei denn, er schlägt die Erbschaft aus. Er muss sich dann also nicht entscheiden, ob er die Mitgliedschaft wünscht, sondern kann diese in dem Fall nur durch Kündigung... mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 2.3 Pro und Contra einer Fortsetzungsklausel

Nachteilig für die Genossenschaft an einer Fortsetzungsklausel (ohne persönliche Voraussetzungen gemäß § 77 Abs. 2 Satz 2 GenG) ist, dass die eG den Erben als Mitglied ohne die Möglichkeit der Ablehnung akzeptieren muss.[15] Andererseits kann die Genossenschaft durch eine Fortsetzungsklausel ihren Mitgliederbestand sichern, ohne dass der Erbe eine neue Mitgliedschaft nach vor... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) BGH, Urt. v. 17.2.1966 – II ZR 286/63

Rz. 509 Der BGH hat im Jahr 1966 einen Fall entschieden, in dem einer dritten Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt worden war. Im Erlebensfall sollten die Ansprüche an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Eine Gläubigerin des Versicherungsnehmers pfändete die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung inklusive des Rechts auf Kündig... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Umfang der Abtretung

Rz. 560 Der Umfang einer Abtretung ist durch Auslegung der Abtretungserklärung zu ermitteln; eine Teilabtretung ist möglich.[957] Üblich sind Begrenzungen der Höhe nach oder die Abtretung lediglich der Erlebensfall- oder der Todesfallansprüche. Im Regelfall werden neben der Hauptforderung auch sämtliche Gestaltungsrechte aus der Lebensversicherung abgetreten;[958] hierzu geh... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Vereinbarkeit der Ausschlussklausel mit §§ 19, 32 VVG

Rz. 218 Die Vereinbarkeit einer Ausschlussklausel für gefahrrelevante Umstände in der Kreditlebensversicherung mit §§ 19, 32 VVG ist umstritten.[289] Rz. 219 So wird die Ansicht vertreten, dass derartige Risikoausschlussklauseln in der Kreditlebensversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 19 VVG abweichen und daher nach § 32 VVG unwirksam sind.[290] Denn die Au... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 229 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[301] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Sterbegeldversicherung

Rz. 13 Ist vereinbart, dass der Versicherer bei Tod der versicherten Person unabhängig vom Zeitpunkt des Todesfalls zur Leistung verpflichtet sein soll, handelt es sich um einen lebenslangen Todesfallschutz. Das Risiko des Versicherers besteht in der Ungewissheit, wie viele Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geleistet haben wird.... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Rentenversicherung

Rz. 21 Bei der Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung im Erlebensfall in einer in Bezug auf die versicherte Person lebenslangen Rentenzahlung. Der Versicherer trägt bei der Rentenversicherung das sog. Langlebigkeitsrisiko. Rz. 22 Im Todesfall kommen je nach Ausgestaltung der Versicherung verschiedene Leistungen in Betracht. Marktüblich sind als Todesfallleistung... mehr

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§ 14 Lebensversicherung / V. Einwilligung der versicherten Person

Rz. 96 Wird der Lebensversicherungsvertrag für den Fall des Todes eines anderen als des Versicherungsnehmers geschlossen und übersteigt die vereinbarte Leistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten, ist gem. § 150 Abs. 2 S. 1 VVG für das Zustandekommen des Vertrages grundsätzlich die schriftliche Einwilligung der versicherten Person erforderlich.[77] Eine Ausnahme sieht § 150 ... mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Anspruchsprüfung

Rz. 3 Für die Anspruchsprüfung bietet sich gedanklich folgendes Vorgehen an: Rz. 4 Dies entspricht nicht dem Aufbau der neueren Bedingungswerke, weil darin die für den VN negativen Ausschlüsse erst nach den vereinbarten Leistungen genannt werden. Es entspricht aber dem Weg der... mehr