Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 35 Nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht ein Mietverhältnis nach den §§ 1922, 1967 BGB auf den oder die Erben über. Die Regeln der §§ 563, 563a BGB legen ein hiervon abweichende Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes[54] fest. Dieses Konzept genießt somit Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.[55] Eine hiervon abweichende Regelung zum Nachteil des Mieters ist unz... mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 22 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[40] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten[41] und kann noch gem. § 2344 BG... mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [97] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit... mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Die malaysischen Gerichte sind für unstreitige Nachlassverfahren nach Sec. 24 (f) CJA (international) zuständig. Für streitige Verfahren in Erbsachen sind die malaysischen Gerichte international zuständig, wenn mehr

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FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckung in den Arbeitslohn mit mäßigem Erfolg Wir haben eine Forderung gegen Eheleute als Gesamtschuldner rechtskräftig tituliert. Die Zwangsvollstreckung gegen den Ehemann verlief 2018/2019 fruchtlos. Er war selbstständig und verfügt aktuell über kein Einkommen. Er wird finanziell von seiner Ehefrau unterstützt. Die Zwangsvollstreckung gegen die Ehefrau verlief 2... mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Abtretung

Rz. 247 Eine weitere Möglichkeit zur Steuerung der Nachfolge in der Kapitalgesellschaft besteht durch Einführung einer Abtretungsklausel. Mit der Abtretungsklausel werden die Erben verpflichtet, ihren Gesellschaftsanteil an einen Mitgesellschafter, Dritten oder die Gesellschaft selbst abzutreten. Die Abtretung muss gem. § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden und bedarf... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 170 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[380] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz.... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 132 Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich zunächst aus den bekannten nationalen Vorschriften, es sind dies §§ 12, 13, 23, 27 ZPO, §§ 105, 343 f. FamFG. Daneben ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nunmehr auch aus Art. 4 EuErbVO (letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers), Art. 5 EuErbVO (Rechtswahl mit Forumswahlvereinbarung der Erben nach d... mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / G. Bestattungsverfügung und -vorsorge

Rz. 55 Mittels einer Bestattungsverfügung können Anordnungen für die Bestattung und auch die Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten getroffen werden.[107] Dieses Gestaltungsmittel ist gesetzlich nicht geregelt und kann in der Regel formfrei errichtet werden. Zu Beweiszwecken ist zur Schriftform zu raten. Die Bestattungsverfügung sollte nicht in eine letztwillige Verfügung ... mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Eintritt des Ehegatten, § 563 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 42 Das Eintrittsrecht des Ehegatten regelt § 563 Abs. 1 BGB. Diese Eigenschaft beginnt mit der standesamtlichen Eheschließung nach den §§ 1310 ff. BGB und endet mit der Scheidung nach den §§ 1564 ff. BGB, §§ 606 ff., 622 ff. ZPO oder der Aufhebung nach §§ 1313 ff. BGB. Voraussetzung ist, dass der Ehegatte mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Lebt ... mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / V. Zuständigkeit

Rz. 23 Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig, § 2 InsO. Diese Bestimmung konzentriert daher die Verfahren grundsätzlich bei dem Amtsgericht am Sitz des Landgerichtes, falls nicht gem. § 2 Abs. 2 InsO durch Rechtsverordnung etwas Abweich... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / e) Rechtsfolgen einer Rechtswahl

Rz. 28 Bei einer wirksam angeordneten Rechtswahl ist die Rechtsfolge, dass in kollisionsrechtlicher Wirkung die Rechtsnachfolge von Todes wegen, abweichend von Art. 21 Abs. 1 EuErbVO, nicht dem Recht des gewöhnlichen letzten Aufenthaltes unterstellt wird, sondern dem vom Erblasser gewählten Recht.[61] Bei einer unwirksam angeordneten Rechtswahl entfaltet diese schlichtweg ke... mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des veräußernden Miterben

Rz. 118 Der Veräußerer des Erbteils bleibt trotz Veräußerung seines Erbteils Miterbe, da die Erbenposition mit der Person des Erben untrennbar verknüpft ist, nicht jedoch der vermögensrechtliche Anteil am Nachlass.[146] Die rechtliche Position als Miterbe kann nicht übertragen, sondern nur von Todes wegen erworben werden.[147] Rz. 119 Der veräußernde Miterbe behält alle nicht... mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 4. Vermächtnisgegenstand

Rz. 52 Der Vermächtnisgegenstand wird in der Form vermacht, in der er zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht. Der Erblasser ist daher nicht verpflichtet, den vermachten Gegenstand bis zu seinem Tod instand zu halten und pfleglich zu behandeln. Bestandteile einer Sache sind ohne besondere Regelung mitvermacht. Nach § 2164 Abs. 1 BGB erstreckt sich das Vermächtnis einer Sache im Z... mehr

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§ 20 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 87 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Fortführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt, so geht das Arbeitsverhältnis, so wie es "steht und liegt", auf die Erbengemeinschaft über. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich, da die Erbengemeinschaft zur gesamten Hand der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist, § 1922 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass nicht die Erbengemeinschaft selbst Vertragspartner wer... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / k) Exkurs: Wahlgerichtsstand gem. Art. 6a EuErbVO

Rz. 34 Auf Antrag einer Verfahrenspartei kann sich bei Vorliegen einer testamentarischen Rechtswahl das originär gem. Art. 4 EuErbVO zuständige Gericht für unzuständig erklären, wenn die Rechtssache nach Auffassung des originär zuständigen Gerichts vom Gericht des in der letztwilligen Verfügung gewählten Rechts besser entschieden werden kann. Dies kann dann der Fall sein, we... mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / II. Rechtsnachfolge in anlagenbezogene Verwaltungsakte

Rz. 28 Bei einem anlagenbezogenen Verwaltungsakt, z.B. einer immissionsschutz- oder wasserrechtlichen Genehmigung, handelt es sich um eine sog. Realkonzession. Das heißt, dass die Genehmigung auf die Anlage und nicht auf die Person des Betreibers bezogen ist. Ihre Wirksamkeit wird daher nicht berührt, wenn die Person des Betreibers wechselt. Rz. 29 Das Immissionsschutzrecht s... mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Allgemeines

Rz. 584 Für die Anmeldung der Todesfallleistung sollten gedanklich zwei Schritte berücksichtigt werden. Zum einen die Frage nach dem Anspruchsberechtigten; hier sind nach den allgemeinen Regeln eine Bezugsberechtigung und ggf. die Erbfolge festzustellen. Zum anderen muss die Frage geklärt werden, ob überhaupt ein unfallbedingter Tod nachgewiesen werden kann. Es kann für den N... mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Abhängigkeit (Anlage 4 zur FeV, Ziff. 8.3)

Rz. 54 Der Begriff der "Abhängigkeit" von Alkohol ist in Ziff. 8.3 der Anlage 4 zur FeV nicht näher umschrieben. Die Praxis greift daher auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung zurück,[39] welche wiederum insoweit unter Ziff. 3.13.2 auf die diagnostischen Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 10 Bezug nehmen. Diese sind dort im Wortlaut wiedergegeben und... mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Gestaltungsrechte

Rz. 73 Ein Recht zur Ausschlagung hat der Nacherbe bereits mit dem Tod des Erblassers, § 2142 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber wollte dem Nacherben eine Gestaltungsmöglichkeit an die Hand geben, die es dem Nacherben ermöglicht, den Vorerben schon vor Eintritt des Nacherbfalls die Rechtsposition eines Vollerben zu verschaffen.[118] Schlägt ein Nacherbe die Erbschaft aus, so verble... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / m) Unfallversicherung

Rz. 820 Der Fremdgeschäftsführer und der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, die in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind kraft Gesetzes Beteiligte in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst.[1812] Ungeachtet dessen entspricht es allgemeiner Üblichkeit, dass die Gesellsc... mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Kündigungsgrund

Rz. 56 Die Kündigung darf nicht grundlos erfolgen. Vielmehr muss in der Person des Eintretenden ein wichtiger Grund für die Kündigung liegen. Entscheidend hierfür ist, ob es dem Vermieter aufgrund objektiver und nachgewiesener Anhaltspunkte zugemutet werden kann, das Mietverhältnis mit dem Eingetretenen oder den Eingetretenen fortzusetzen.[79] Treten mehrere Personen in das ... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / V. Arbeitszeugnis

Rz. 80 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses ergibt sich aus § 630 BGB, § 109 GewO. Er entsteht "bei" Beendigung des Arbeitsverhältnisses und setzt ein Verlangen des Arbeitnehmers voraus. Dem Arbeitgeber wird in der Regel, insbesondere bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen, ein Bearbeitungszeitraum von zwei bis drei Woch... mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 2. Widerruf gegenüber Dritten

Rz. 56 Nach in der Kommentarliteratur vertretener Meinung hat jeder Miterbe das Recht zum Widerruf. Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben wird dadurch aber nicht berührt und bleibt daher bestehen.[84] Eine wirksame Vertretung ist insoweit weiter möglich. Der Bevollmächtigte kann nach dem Widerruf eines Miterben folglich nicht mehr über einzelne N... mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / IV. Auswirkungen auf Vertrags- und Auftragsverhältnisse

Rz. 67 Auch im Nachlassinsolvenzverfahren finden die allgemeinen Vorschriften der §§ 103 ff. InsO Anwendung. Nach § 103 InsO steht dem Insolvenzverwalter bei gegenseitigen Verträgen ein Erfüllungswahlrecht zu. Sein Wahlrecht hat er nach Eröffnung auszuüben. Erklärt der Verwalter nicht von sich aus, ob er Erfüllung wählt, hat der Vertragspartner die Möglichkeit den Insolvenzv... mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er... mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / g) Anwendung muslimischen Erbrechts durch deutsche Gerichte

Die deutschen Gerichte haben auf die Rechtnachfolge von Todes wegen das in Malaysia geltende muslimische Erbrecht anzuwenden, wenn zum einen gem. Art. 21 EU-ErbVO der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Malaysia hatte und zum anderen aufgrund der in Malaysia vorherrschenden interpersonalen Rechtsspaltung gem. Art. 37 EU-ErbVO das Scharia-Recht nach interpersonalem Ko... mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / Literaturtipps

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 29 Die Stellung des Gesellschafter-Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ist direkt mit der Frage der Zugehörigkeit des ererbten Geschäftsanteils zum Nachlass verbunden. Die erste Frage ist hinsichtlich der Verwaltungsvollstreckung nach wie vor nicht abschließend geklärt,[34] allerdings vom Streit zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht weitgehend auf den Streit über de... mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / ee. Vergütung

Auch die Vergütung der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers, der aufgrund einer über den Tod hinauswirkenden Vollmacht tätig werden kann, verdient besondere Beachtung. Hier treffen zwei unterschiedliche Regelungen aufeinander, die in praktische Konkordanz gebracht werden sollten. Für das Entgelt eines Vorsorgebevollmächtigten findet § 675 BGB Anwendung, für seinen Aufwendu... mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh... mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / III. Feststellungsklage

Rz. 37 Die Feststellungsklage hat ihren Platz im Bereich des Erbrechts vor allem in Dingen, wenn es um die Klärung einzelner Streitpunkte geht, die nicht ohne Weiteres mit einer Leistungsklage erfolgen kann. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft scheitert häufig an unterschiedlichen Auffassungen, ob und in welchem Umfang Forderungen im Rahmen der Auseinandersetzung ... mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Erläuterung für den Mandanten

Rz. 65 Für den Mandanten ist die Unterscheidung in Erben und Vermächtnisnehmer meist neu. Sie sehen zunächst eine Ungleichbehandlung der Bedachten. Um Unverständnis und Vorbehalten zu begegnen, sollten ihnen die Anordnung und deren Vorteile erläutert werden. Formulierungsbeispiel: Erläuterung für den Mandanten zur Alleinerbenlösung Sie möchten mehrere Personen bedenken. Nach ... mehr

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§ 23 Steuerrecht / IV. Grunderwerbsteuer

Rz. 87 Die Erbengemeinschaft ist grunderwerbsteuerlich eine selbstständige Rechtsperson.[110] Dies ergibt sich bereits aus § 6 GrEStG, denn nur wenn die Gesamthand als Rechtsperson angesehen wird, kann ein grunderwerbsteuerlich relevanter Vorgang zwischen ihr und ihren Mitgliedern überhaupt entstehen. Die Erbengemeinschaft ist Gesamthand. Rz. 88 Grundstücksübertragungen zur T... mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / I. Beschäftigungsverbote vor der Entbindung

Rz. 7 Den Arbeitgeber trifft eine Anzahl von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter. Ungeachtet der verbleibenden Frist bis zur Entbindung dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Rz. 8 In den letzten sechs Wochen vo... mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / II. OHG

Rz. 61 Wie bei der BGB-Gesellschaft wurde die OHG bis zum Handelsrechtsreformgesetz 1998 bei Tod eines Gesellschafters gem. § 131 Nr. 4 HGB a.F. aufgelöst. Rz. 62 Nach aktueller Rechtslage ohne inhaltliche Änderung durch das MoPeG sieht das Gesetz das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB n.F. vor. Die Gesellschaft wird somit ohne abweichend... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Rz. 368 Verlangt der Arbeitnehmer Elternzeit (oder Elternzeit nur für einen Teil des Zweijahreszeitraums nach § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG), so ist er für den entsprechenden Zeitraum (bzw. zwei Jahre) gebunden und kann die Elternzeit nur im Rahmen des § 16 Abs. 3 BEEG vorzeitig beenden oder verlängern. Auch hierbei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht,[940] das aber grundsätzlic... mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / C. Planvorlagerecht und -inhalt

Rz. 8 Das Planvorlagerecht besteht nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO sowohl für den Insolvenzverwalter als auch für den Schuldner. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht zusätzlich ein Planinitiativrecht des Nachlasspflegers als gesetzlichem Vertreter des Erben.[8] Der Schuldner hat die Möglichkeit, seinen Plan schon mit dem Insolvenzantrag einzureichen (§ 218 Abs. 1 S. 2 InsO). Da... mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / b) Nacherben und ihr Nacherbenanwartschaftsrecht

Rz. 13 Bereits mit dem Tod des Erblassers hat auch der Nacherbe eine eigene erbrechtliche Rechtsstellung. Er ist mit Blick auf seine künftige Erbenstellung Inhaber eines Anwartschaftsrechts an der Erbschaft.[29] Rz. 14 Vorbehaltlich anderweitiger Anordnungen des Erblassers ist die Nacherbenanwartschaft vererblich und übertragbar (§ 2108 Abs. 2 BGB).[30] Mitnacherben und Allei... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 6. Ansprüche im Zusammenhang mit alternativen Behandlungsmethoden

Rz. 290 Der Umfang der Leistungspflicht des Krankenversicherers für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel ist nicht auf solche begrenzt, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Gemäß § 4 Abs. 6 S. 2 MB/KK leistet der Versicherer darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 6. Fehlende Bestellung

Rz. 18 Ist kein Geschäftsführer bestellt, so ist die Anmeldung zurückzuweisen – es fehlt die Person, die u.a. die persönlichen Versicherungen abzugeben hat (vgl. §§ 7 Abs. 2, 3, 8 Abs. 2, 3). Ebenso kann bei Wegfall oder z.B. Tod eines Geschäftsführers keine wirksame Anmeldung erfolgen (vgl. § 8 Abs. 2, 3). Hier liegen Eintragungshindernisse vor (so bereits BGH BB 1981, 992;... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos... mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Erbengemeinschaft als "Konfliktgemeinschaft"

Rz. 1 Gehört mehreren Personen eine Sache gemeinschaftlich und gibt es keine ausdrückliche Nutzungsregelung, führt dies zu Spannungen. Das war schon zu Kindertagen so, wenn Geschwister sich über gemeinsames Spielzeug gestritten haben. Ganz ähnliche Konflikte werden von Miterben untereinander ausgetragen – und es sind häufig wieder Geschwister, die untereinander streiten und ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerpflichtiger

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet (> Steuerschuldner), für eine Steuer haftet (zB iRd > Haftung für Lohnsteuer), eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen (zB als > Arbeitgeber), eine > Steuererklärung abzugeben (vgl > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 35 ff), Sicherheit zu leisten (zB bei > Stundung von Lohn... mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / c) Nachweis der Unrichtigkeit

Rz. 23 Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder letztwilliger Verfügung kann nur durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, oder durch Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abschrift einer notariellen Verfügung von Todes wegen zusammen mit einer öffentlich beglaubigten Abschrift de... mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Quotales Geldvermächtnis

Rz. 74 Das Geldvermögen kann klar definiert werden.[46] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis mit Definition I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft ___________... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Regelung

Rz. 357 Ein Arbeitsverhältnis kann ausnahmsweise aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. gesetzlicher Fiktion, und nicht aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen entstehen. Beispiele mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / bb) Gesellschaftskollisionsrecht

Aus deutscher Perspektive ist das Gesellschaftskollisionsrecht gespalten.[4] Traditionell gilt in Deutschland die Sitztheorie, d.h. die Gesellschaft wird in Statusfragen dem Recht des Staates unterworfen, in dem sie ihren effektiven Verwaltungssitz zu verzeichnen hat.[5] Für deutsche Kapitalgesellschaften ergibt sich die Besonderheit, dass gem. § 4a GmbHG und § 5 AktG auf di... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Rechtsgeschäftlicher Erwerb

Rz. 24 Vergleiche zum gutgläubigen Erwerb Lutter/Hommelhoff § 16 Rz. 63 ff. m.w.N. sowie Born WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2, Abschnitt E 2. m.w.N. Nach § 16 Abs. 3 S. 1 ist seit 2008 der gutgläubige Erwerb eines Geschäftsanteils möglich. Kaum ein anderer Bereich der Reform erhielt in der Literatur so viel Beachtung wie § 16 Abs. 3 (s. hierzu etwa Jeep NJW 2012, 658; Baye... mehr