Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 18 Gesellschaftsrecht / III. Erbengemeinschaft und stille Gesellschaft

Rz. 267 Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft.[445] Ihr Wesen besteht darin, dass sie am Geschäftsverkehr nicht teilnimmt, sondern gem. § 230 Abs. 2 HGB allein der Inhaber des Handelsgeschäfts, an dessen Vermögen sich der stille Gesellschafter beteiligt hat. Rz. 268 Aus der Überschrift zum zweiten Buch des HGB ergibt sich, dass der Gesetzgeber die stille Gesellsc... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / VI. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 177 In einigen europäischen Ländern (Frankreich,[386] Italien,[387] Kroatien,[388] Spanien, Luxemburg,[389] Portugal,[390] Schweiz,[391] Türkei[392]) entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers und der testamentarischen Enterbung der zum Kreise der pflichtteilsberechtigten Personen. Vielmehr ist es in einig... mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Erklärung gegenüber dem Vermieter

Rz. 51 Schriftform ist für die Ablehnungserklärung nicht erforderlich, aber sowohl den Zugang als auch die entsprechende Abgabe der Erklärung muss der Eintretende beweisen.[71] Demzufolge empfiehlt sich die Schriftform allein schon zur Beweissicherung. Hilfreich ist es auch, einen Zugangsnachweis aufzubewahren. Die Erklärung muss allen Vermietern zugehen. Besteht der Vermiete... mehr

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§ 20 Mietrecht / II. Erwerb der Immobilie im Erbgang

Rz. 100 Diese Kriterien werden auch herangezogen, wenn die Erbengemeinschaft die Immobilie im Erbgang erworben hat.[141] Hier kommt es nicht darauf an, ob für die Immobilie in mietfreiem Zustand ein höherer Preis erzielt werden kann.[142] Ein Nachteil liegt nur dann vor, wenn die Erbengemeinschaft im Verkaufsfall wegen der Vermietung den für vermietete Immobilien üblichen Pr... mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Folglich kommt es in dieser Fallkonstellation sowohl vor den deutschen als auch den malaysischen Gerichten zu einer rechtlichen Nachlassspaltung: Die in Malaysia belegenen Immobilien sind nach malaysischem Erbrecht zu vererben, wobei an dieser Stelle erneut auf das Zustimmungserfordernis der Landesregierung gem. Sec. 433B NLC hingewiesen wird. Die Rechtsnachfolge von Todes we... mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Reiseabbruchversicherung

Rz. 78 Die versicherten Ereignisse sind in den VB-Reiseabbruch auf die Fälle Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung und den Schaden am Eigentum begrenzt. Die ABRV haben einen gemeinsamen Katalog der Ereignisse und führen alle acht Ereignisse der V-Reiserücktritt auf. Rz. 79 Die Bedingungen der VR enthalten für die Reiseabbruchversicherung teilweise, wie... mehr

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§ 25 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 111 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2015 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2020 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2017 bis 2... mehr

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§ 20 Mietrecht / VIII. Besonderheit: Vorkaufsrecht

Rz. 59 Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht, das dem Mieter nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zusteht, auf die Personen über, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Anknüpfungspunkt für die Regelung ist der Mietvertrag. Im Umkehrschluss führt dies dazu, dass der Erbe oder die Erbengemeinschaft dieses Vorkaufsrecht nicht ausübe... mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" wird seit dem 1.7.2005 im BGB genannt.[2] Zum 1.1.2023 trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[3] in Kraft, welche diese Themen umfassend überarbeitete und zum Teil auf den Kopf stellte. Aus den "Kinderschuhen"[4] ist das Vorsorge- und Betreuungsrecht inzwischen hera... mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 3.4.1 a. Gestaltung als notarielle Vollmacht

Der notariell errichteten Vollmacht kommt erfahrungsgemäß eine besondere Akzeptanz im Rechtsverkehr zu. Gegenüber einer privatschriftlichen Vollmacht werden ihre Bestandskraft und die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei ihrer Errichtung selten hinterfragt. Darüber hinaus ist sie im Unterschied zur privatschriftlichen oder von der Betreuungsbehörde beglaubigten Vorsorg... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören... mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Besondere Nachfolgeklauseln für die Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 137 Wie bereits beschrieben, können gem. § 9 Abs. 4 S. 2 PartGG nur partnerschaftsfähige Erben gem. § 1 Abs. 1 PartGG Nachfolger in der Partnerschaftsgesellschaft werden. Es sind bei der Nachfolge jedoch auch berufsrechtliche Vorschriften zu beachten. Gemäß § 59a BRAO a.F. war Rechtsanwälten bis zum 31.7.2022 nur die Zusammenarbeit mit den dort genannten Berufsgruppen ges... mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Interessenlage

Rz. 53 Bei einem Behindertentestament handelt es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers mit dem Ziel, dem mit dem Erbe Bedachten den Nachlass zukommen zu lassen, ohne dass dieser seinen Anspruch auf seine Sozialhilfeleistungen einzubüßen hat. Eine solche Verfügung von Todes wegen erfolgt in der Regel innerhalb der Familie. Ein weiteres Ziel ist es, das Vermögen de... mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Klageerwiderung

Rz. 594 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.81: Klageerwiderung Insassenunfallversicherung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Herrn _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: I. Zum Sachverhalt... mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Testamentsvollstrecker als Treuhänder

Rz. 1 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine weitreichende Einflussnahme über den Tod hinaus. Aufgrund immer umfangreicherer Nachlässe und komplexerer Familienstrukturen gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Der Testamentsvollstrecker ist nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, weil er für den Nachlass handelt, aber auch nicht gesetzlicher Vert... mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / III. Folgen für die Erbengemeinschaft

Rz. 85 Die Erbengemeinschaft erlangt nach dem Vorstehenden kein Eigentum am Hof. Nach § 4 S. 2 HöfeO tritt an die Stelle des Hofes bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für die Miterben sein Wert. Umfasst sind hiervon auch die Bestandteile gemäß § 2 HöfeO. Das sind u.a. die Grundstücke des Hofeigentümers, die regelmäßig von der Hofstelle bewirtschaftet werden, und... mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses über Nachlassimmobilien durch Mehrheit von Miterben

Rz. 194 Neben der Veräußerung einer Nachlassimmobilie ist auch die Kündigung eines Mietvertrags eine Verfügung i.S.d. § 2040 Abs. 1 BGB.[288] Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses jedoch nicht (mehr) erforderlich, dass alle Miterben gemeinschaftlich die Kündigung erklären. Dies ergebe sich aus § 2038 BGB,... mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 3. Besonderheiten beim Ehegattenhof

Rz. 82 Der Ehegattenhof ist die einzige Variante gemeinschaftlichen Eigentums beim Hof. Ehegattenhöfe können durch die Aufnahme des Hofes in das Gesamtgut entstehen, wenn die Ehegatten in Gütergemeinschaft leben. Der Hof kann aber auch durch Erklärung der Ehegatten nach § 1 Abs. 2 HöfeO Ehegattenhof werden, wenn die Ehegatten erklären, dass es ein Ehegattenhof sein soll und ... mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben... mehr

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ZErb 12/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Zur Frage der (hier nicht gegebenen) Sittenwidrigkeit einer Enterbung in einem privatschriftlichen Testament für den Fall, dass der Begünstigte eine bestimmte Person heiratet und die Eheschließung noch vor dem Tod des Erblassers erfolgt. 2. Ob eine sittenwidrige und damit nichtige Bedingung die konkrete Verfügung des Erblassers (hier: Enterbung) insgesamt unwirksam macht, ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Recht auf Klage

Rz. 1 § 61 gewährt einem Gesellschafter in gewissen Fällen das Recht, auf Auflösung der GmbH zu klagen. Mit der Rechtskraft des die Auflösung aussprechenden Urteils ist die Gesellschaft aufgelöst, § 60 Abs. 1 Nr. 3. Rz. 2 § 61 ist zwingendes Recht. Die Wirkungen des § 61 dürfen durch den Gesellschaftsvertrag nicht erschwert werden (unabdingbares Minderheitenrecht). Eine unzul... mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Handbücher/Monographien

Bieresborn/Schafhausen, Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht, 6. Auflage 2024 (zit.: MAH SozR/Bearbeiter) Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 11. Auflage 2023 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Buth/Hermanns (Hrsg.), Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 5. Auflage 2022 Foerste, Insolvenzrecht, 8. Auflage 2022 Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht, 9. Auflage 2... mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Bedingungen zum Erwerb der Aktien sind noch nicht eingetreten

Rz. 216 Sind die Bedingungen zum Erwerb der Aktien nach dem Aktienoptionsplan noch nicht eingetreten oder die Wartezeit zur Ausübung der Option noch nicht abgelaufen, bestand beim Erblasser lediglich ein Anwartschaftsrecht. Zwar kann grundsätzlich auch ein Anwartschaftsrecht vererbt werden,[347] jedoch führt nach Auffassung von Kolmann die gesetzliche Wertung des § 193 Abs. 2... mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / C. Erbengemeinschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Rz. 91 Völlig anders als im übrigen Europa verläuft eine Nachlassabwicklung in den anglo-amerikanischen Staaten. In Europa gehören zu diesem Rechtskreis England und Wales, Schottland und Irland. Der in vielen europäischen Rechtsordnungen bekannte Von-selbst-Erwerb einer Erbschaft (ipso iure Erwerb) ist dort schlicht unbekannt. Stattdessen geht im anglo-amerikanischen Rechtsk... mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 2. Fälligkeit

Rz. 33 Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit und wird mit der vollständigen Erbringung der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung des Verwalters fällig.[45] Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt daher erst mit dem Ende der gerichtlich zugewiesenen Tätigkeit ein.[46] Das Verwalteramt endet aber ansonsten auch mit... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / b) Abfindung nach § 1a KSchG

Rz. 17 Im Einklang mit dieser Rechtsprechung steht auch das Urteil des BAG[26] aus dem Jahr 2007, wobei Grundlage dieser Entscheidung eine Kündigung nach § 1a KSchG war. § 1a KSchG gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die E... mehr

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§ 6 Haftung / ee) Nicht erfasste Gläubiger

Rz. 150 Vom Aufgebotsverfahren nicht erfasst[290] sind gem. § 1972 BGB die Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen[291] und Auflagen. Sie können also durch ein Aufgebotsverfahren nicht ausgeschlossen werden.[292] Eine Ausnahme hiervon enthält § 2060 Nr. 1 BGB: Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Miterbe für diese Verbindlichkeiten ausschließlich noch in Hö... mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VIII. Relevanz von Persönlichkeits- und Verhaltensmustern der Miterben

Rz. 28 Ein Ausgangspunkt für weitergehende Überlegungen können Erkenntnisse zur "Typologie der Erbenden" sein.[55] Danach gibt es den "pflichtbewussten Bewahrer", der großen Wert auf den Erhalt von Familientraditionen und Familienwerten legt. Der "Selbstverwirklicher" hat oft schwache Bindungen zum Erblasser und verwendet die Erbschaft "ohne Umschweife" für eigene Zwecke. Fü... mehr

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§ 6 Haftung / I. Erblasserschulden

Rz. 12 Erblasserschulden sind die vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 Abs. 2 BGB), d.h. solche Schulden, die in der Person des Erblassers bereits zu dessen Lebzeiten entstanden oder zumindest angelegt waren.[25] Dies sind im Zeitpunkt des Erbfalles bereits begründete gesetzliche, vertragliche und/oder außervertragliche Verpflichtungen, auch wenn die Folgen erst nach ... mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Abschütteln des Testamentsvollstreckers durch Veräußerung des Erbteils

Rz. 90 Jeder Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass ganz oder teilweise an einen Dritten veräußern, ohne dass die Testamentsvollstreckung oder eine Erbteilsvollstreckung daran etwas ändern würde, § 2033 BGB. Auf diese Weise kann er – anders als bei einer Ausschlagung, § 2306 Abs. 1 BGB – den wirtschaftlichen Wert seines Erbteils der Erbteilsvollstreckung entziehen, denn der ... mehr

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§ 6 Haftung / 1. Nachlasskostenschulden

Rz. 17 Bei den Nachlasskostenschulden liegt die Entstehungsursache im Erbfall, die Entstehung selbst erst danach. Unter diesen Begriff fallen bspw. Kosten aus Haftungsbeschränkungsmaßnahmen nach §§ 1975 ff. BGB (Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung), §§ 1993 ff. BGB (Inventarerrichtung), §§ 1970 ff. BGB (Aufgebot von Nachlassgläubigern), §§ 1960, 1961 BGB (Nachlasspflegscha... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Annahme der Verweisung

Rz. 64 Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. spricht eine Verweisung auf das Heimatrecht (Staatsangehörigkeit) des Erblassers aus. Stellt nun auch das Heimatrecht des Erblassers bei der Anknüpfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab, so nimmt es die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ausgesprochene Verweisung in aller Regel an. ... mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / I. Grundsatzentscheidung des BGH vom 12.7.2018

Rz. 3 In Deutschland kam die Thematik des digitalen Nachlasses anhand eines tragischen Falls auf, dessen Problematik vom BGH zumindest für Konten in sozialen Netzwerken grundlegend geklärt wurde. Die Hauptfrage war, ob die Eltern als Erben ihres minderjährigen, verstorbenen Kindes, das mit ihrer Zustimmung ein Benutzerkonto bei Facebook eröffnet hatte, nach dem Tod ihres Kin... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 7 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Zweiten Weltkrieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wir... mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zusammenfassung

Rz. 141 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann so erfolgen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.21: Testamentsvollstreckung I. Anordnung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn/Frau _________________________ (Vorname Name, Anschrift). Sollte dieser vor oder nach Annahme des Amtes wegfallen und nicht se... mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 3. Abwicklung zwischen dem Vorerben und dem Nacherben

Rz. 51 Sind an der Abwicklung mehrere Vorerben und mehrere Nacherben beteiligt, sind die Grundsätze der Gesamtschuld zu beachten: Bei mehreren Nacherben können Vorerben nur an alle gemeinschaftlich leisten, aber jeder Nacherbe kann Leistung an alle verlangen.[90] Die erbrachte Leistung geht in das Gesamthandsvermögen der Mitnacherbengemeinschaft über. Rz. 52 Tritt der Nacherb... mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Einleitung

Rz. 142 Soll einer der Miterben zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden, sind verschiedene Probleme zu beachten. Wird etwa eines von mehreren Geschwistern derart hervorgehoben, kann es innerhalb der Familie zu Differenzen kommen, die eigentlich durch eine Testamentsvollstreckung vermieden werden sollen.[105] Zudem haben Miterben naturgemäß eigene Interessen, welche einer ... mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zu beachtende Besonderheiten

Gem. Sec. 12 WA wird ein Testament im Zuge einer Heirat grundsätzlich widerrufen (mit Ausnahmen). Daher sollte ein Passus aufgenommen werden, dass die Verfügungen auch bei einer späteren Eheschließung gültig bleiben, oder eine Neuregelung für diesen Fall getroffen werden. Im Ausland errichtete Testamente werden gem. Sec. 27 WA anerkannt und zur Testamentseröffnung in Malaysia... mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 2. Verwaltungsprozess

Rz. 2 Im Verwaltungsprozess sind die §§ 239 ff. ZPO gem. § 173 S. 1 VwGO entsprechend anzuwenden. Mit dem Tod eines Beteiligten tritt daher eine Unterbrechung des Prozesses bis zur Aufnahme durch den Rechtsnachfolger ein. Der Rechtsnachfolger ist allerdings nicht verpflichtet, den Prozess fortzuführen. Lehnt er die Fortführung ab, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erled... mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 1. Rechtsstellung der Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 42 Mit Eintritt des Nacherbfalls fällt die Erbenstellung des oder der Vorerben weg (§ 2139 BGB). Die Vorerben bleiben so lange zu Verfügungen berechtigt, bis sie von dem Wegfall der Rechtsstellung Kenntnis haben oder haben mussten, § 2140 S. 1 BGB. Auf Verpflichtungen, die der Vorerbe nach Eintritt des Nacherbfalls eingeht, wird die Vorschrift entsprechend angewendet.[80... mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / II. Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf; Grundbuchunrichtigkeiten

Rz. 5 Mit Zeitablauf erlischt das Erbbaurecht, womit die beiden Grundbücher unrichtig werden, in denen das Erbbaurecht eingetragen ist, das Erbbaugrundbuch[33] und das Grundstücksgrundbuch.[34] Das Erlöschen tritt ohne weiteres Zutun des Erbbauberechtigten oder Grundstückseigentümers ein, Erklärungen hierzu sind nicht erforderlich.[35] Das Gesetz selbst spricht vom Erlöschen... mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / I. Schiedsverfahren der DSE

Rz. 101 Eine der zeitsparenden und kostengünstigen Möglichkeiten ist die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens vor der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg.[125] Dies kann auch nach dem Tod des Erblassers durch übereinstimmende Erklärung aller Beteiligten geschehen (§ 1029 Abs. 2 ZPO), andernfalls durch Ano... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 1. Flexible Arbeitszeit

Rz. 46 Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten führt zur Errichtung von Arbeitszeitmodellen. Die Ausgestaltung unterliegt dem individuellen Arbeitsrecht. Sie wird durch tarifvertragliche Regelungen und durch Betriebsvereinbarungen flankiert.[63] Rz. 47 Unter dem Oberbegriff der Arbeitszeitkonten werden verschiedene Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit geführt,[64] ... mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / b) Ende des Kündigungsschutzes

Rz. 49 Der Sonderkündigungsschutz endet mit Ablauf von vier Monaten nach der tatsächlichen Entbindung. Die Frist ist nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB zu berechnen (zu der Definition der Entbindung siehe Rdn 17). In der Konsequenz erlischt der Sonderkündigungsschutz, wenn die Schwangerschaft durch einen Schwangerschaftsabbruch endet. Entbindet die Mutter, handelt es sich... mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Kombination aus Einziehungs- und Abtretungsklausel

Rz. 248 Beide Klauseln haben Vor- und Nachteile. Bei der Einziehungsklausel wird der Gesellschafterbestand reduziert und die verbleibenden Gesellschafter erwerben, möglicherweise unerwünscht, mehr Rechte und Pflichten. Die Abtretungsklausel hält den Gesellschafterbestand gleich, ist aber möglicherweise nicht ohne Schwierigkeiten umsetzbar, da der Erwerber an der Abtretung mit... mehr

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§ 27 Auslandsberührung / I. Testamentsvollstreckung

Rz. 166 Bei einem ausländischen Erbstatut ist die Erteilung eines gegenständlich auf das Inland beschränkte Testamentsvollstreckerzeugnis möglich.[372] Dabei finden die Grundsätze des Erbscheinsverfahrens Anwendung.[373] Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich im ENZ umfangreiche Möglichkeiten der Darstellung einer Testamentsvollstreckung auch nach ausländischem Recht bi... mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / a) Übertragung an einen Miterben

Rz. 27 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an einen Miterben i.R.d. Erbauseinandersetzung ist ohne Zustimmung des Urhebers möglich.[58] Der Miterbe ist kein Dritter, da er, wenn auch gesamthänderisch, das Nutzungsrecht bereits von Todes wegen erworben hat. Daneben gibt es die Möglichkeit, das Nutzungsrecht unter den Miterben nach §§ 2042 Abs. 2, 753 Abs. 1 S. 2 BGB zu verste... mehr

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§ 23 Steuerrecht / 2. Familienheim

Rz. 7 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt der Erwerb eines Grundstückes von Todes wegen steuerfrei, soweit der Erblasser in dem Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und Erwerber Kinder oder Enkel der Steuerklasse I Nr. 2 sind und soweit die Wohnung 200 m² nicht übersteigt. Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für den Erwerb des Eigentums, sondern auch f... mehr

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§ 20 Mietrecht / 6. Mietverhältnisse auf Lebenszeit

Rz. 86 Haben Mietparteien ein Mietverhältnis auf Lebenszeit geschlossen, so erlischt das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters. Die Ausübung eines gesonderten Kündigungsrechts ist für die Erbengemeinschaft nicht erforderlich.[127] In diesen Fällen tritt die Erbengemeinschaft lediglich in das Abwicklungsverhältnis ein und haftet dann für mietvertragliche Verbindlichkeiten, w... mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / bb) Anwendbares materielles Recht bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung

Hat der Erblasser vor seinem Tod eine letztwillige Verfügung errichtet, so bestimmt sich das anwendbare Recht in Ermangelung von Statutory Laws nach den Prinzipien des Common Law. Insofern ist ebenfalls zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlassvermögen zu unterscheiden und es kommt zu einem Gleichlauf mit der Rechtslage ohne letztwillige Verfügung.[28] mehr