Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 100 Abs. 1 S. 4 FGO – besonderes Feststellungsinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Die Klägerin ist Alleinerbin und Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Mutter. Die Mutter war Gesellschafterin einer GbR, die einen Betrieb führte. Zwischen den Gesellschaftern traten erhebliche Differenzen auf. Der Mitgesellschafter entzog der Mutter die eingeräumte Einzelvertretungsmacht sowie die Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Die Mutter wiederum schloss den Mitge...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.16 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 126a Die freiwillige Mitgliedschaft endet nach Maßgabe des § 191 nur in den Fällen des Todes des Mitglieds, dem Eintritt einer Pflichtmitgliedschaft oder durch dessen Kündigung (Austritt). Für eine wirksame Kündigung ist jedoch der Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes erforderlich. Das Recht der Krankenkassen, freiwillig Versicherte wegen Beitragsrückstands auszus...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 5 Das SGB V kennt als Arten der Mitgliedschaft lediglich die Pflichtmitgliedschaft (zu der auch die Rentenantragstellermitgliedschaft nach § 189 gehört) und die freiwillige Mitgliedschaft. Während die Pflichtmitgliedschaft (§ 5) allein von den gesetzlichen Tatbeständen abhängig ist, beruht die freiwillige Versicherung auf einer willensabhängigen freien Entscheidung des d...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12 Beitrittsfristen (Abs. 2)

Rz. 99 Der Beginn oder die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliger Versicherung tritt im Regelfall (zu Ausnahmen vgl. Komm. zu § 188) nur durch eine entsprechende Erklärung des Berechtigten ein, ist also willensabhängig. Die Erklärung, eine freiwillige Versicherung begründen zu wollen (Beitrittserklärung), hat nach § 188 Abs. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015, 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998, 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ein ge...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.14 Bezieher von Waisenrente oder entsprechender Versorgung (Abs. 1 Nr. 11b)

Rz. 280a Nach der bis zum 31.12.2016 geltenden Rechtslage waren Halb- oder Vollwaisenrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung nur nach Nr. 11 versicherungspflichtig, wenn sie selbst oder die Person, von der die gesetzliche Rente abgleitet wurde, die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllten. Andernfalls kam für Halb- oder Vollwaisenrentner eine beitragsfreie Familie...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3.1 Ausscheiden aus der Familienversicherung

Rz. 28 Zum Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft sind auch solche Personen berechtigt, die aus der zuvor beitragsfreien Familienversicherung ausscheiden oder wegen § 10 Abs. 3 nicht in der Familienversicherung versichert sein können. Obwohl diese Personen zuvor keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hatten, wird diesen ein Beitrittsrecht eingeräumt. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2.1 Anforderungen an den normalen Kreditverlauf ("Geburt-Leben-Tod")

Rz. 13 Die Anforderungen in den Modulen BTO 1.2.1 bis 1.2.3 betreffen in erster Linie den normalen Kreditverlauf, d. h. dort wird von einer mehr oder minder störungsfreien Entwicklung der Engagements über die gesamte Laufzeit ausgegangen (Normalbetreuung). Rz. 14 Im Einzelnen handelt es sich um Anforderungen an folgende (Teil-)Prozesse: die Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1), die Kr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.1.1 Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich dürfen Aufnahmen, auf denen Menschen abgebildet sind, nur mit deren Zustimmung verwendet werden. Ausnahmen: Personen mit zeitgeschichtlicher Bedeutung (politische und religiöse Persönlichkeiten, Künstler usw.) Personen, die eher zufällig auf einem Foto erscheinen und dort keine besondere Rolle spielen (Beispiel: Touristen vor dem Kölner Dom, wenn dieses Bauwerk f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2 Vorteile für die Zuwendung eines Familienheims

Die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims kann zur Steuerersparnis genutzt werden. Die Steuerbefreiung für eine lebzeitige Übertragung eines Familienheims führt dazu, dass der persönliche Freibetrag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe von 500.000 EUR für weitere Übertragungen von Vermögen (lebzeitig) oder auch von Todeswegen erhalten bleibt Es kommt nicht zu einer Zusamme...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Vereinschronik / 3.5.2.1 Urheberrechte

Der Autor und der Rechteinhaber (meist ein Verlag oder eine Agentur) verfügen über die Urheberrechte eines Textes. Dieses Urheberrecht bleibt zunächst während der Lebenszeit des Autors bestehen. Nach seinem Tod läuft es noch 70 Jahre weiter. Wenn in der Chronik längere Passagen aus anderen Publikationen übernommen werden, müssen die Rechteinhaber vorab informiert werden. Unt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvertr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.4 Altersversorgungsverpflichtungen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Alt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9.4 Altersversorgungsverpflichtungen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod i. S. d. § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt. Hinweis Vorabgewinne Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen. In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen. In die Zeil...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.4 Kürzung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen im Gesamthandsvermögen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Alt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.10 Abschnitt J – Nachrichtliche Angaben (Zeilen 231 bis 236)

Im Abschnitt J sind gegebenenfalls noch nachrichtliche Angaben vorzunehmen. Die Zeilen 232 und 233 sind nur dann auszufüllen, wenn das zu bewertende Unternehmen Gegenstand des Erwerbs von Todes wegen oder der Schenkung ist und die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag erfüllt sind (§13a Abs. 9 ErbStG). In Zeile 232 ist anzugeben, ob die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung

Leitsatz Hat der Erblasser Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, erhöht sich der Nachlass um einen Sachleistungsanspruch der Erben gegen das Bestattungsunternehmen. Die Kosten der Bestattung sind im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4.2 Verletzung der Offenlegungspflicht

Rz. 127 Nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB [1] leitet das Bundesamt für Justiz gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die die in § 325 HGB niedergelegten Offenlegungsverpflichtungen (oder die in § 325a HGB vorgeschriebene Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen) nicht befolgen, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen O...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Testamentsvollstreckung... / c) Zustimmung der Mitgesellschafter

Fraglich ist zunächst, ob die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil anders als die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil die Zustimmung der Mitgesellschafter voraussetzt (BGH v. 13.6.1995 – IX ZR 121/94, NJW 1995, 2551, 2552; Dutta in Staudinger, Bearb. 2021, § 2205 Rz. 181, Bommert, BB 1984, 178, 183). Nach einer in der Literatur vertretenen Meinu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Testamentsvollstreckung... / c) Zwischenergebnis

Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Beteiligung an der Personengesellschaft schließt damit im Fall des Zusammentreffens eines eigenen und eines ererbten Anteils eine Testamentsvollstreckung am ererbten Anteil nicht aus. Der eine Testamentsvollstreckung anordnende Erblasser verstößt damit nicht gegen ein gesetzliches Verbot. Seine Anordnung ist wirksam und lediglich in die ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Untergang des Gewerbeverlustes beim Tod eines Mitunternehmers

Leitsatz Beim Tod eines Mitunternehmers fällt ein bestehender Gewerbeverlust einer Mitunternehmerschaft anteilig weg. Dies gilt auch, wenn dessen Gesellschaftsanteil im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf verbliebene Mitunternehmer übergeht. Sachverhalt Am Kapital einer Kommanditgesellschaft (KG) waren die Komplementärin K mit 60 % und die Kommanditisten A mit 30 % bzw. B mit ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsbedingter Hautkrebs: ... / 1 Grundlagen und Risikofaktoren

Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Menschen. Über 230.000 Personen erkrankten 2020 in Deutschland an einer der verschiedenen Formen von Hautkrebs.[1] Die verschiedenen Hautkrebsarten werden auf Basis des betroffenen Gewebes unterschieden. Die wichtigsten Hautkrebsarten sind das Basalzellkarzinom, das Plattenepithelkarzinom (beide umgangssprachlich "weißer Hautkr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Berechnung im Todesfall (Tabelle "verbundene Leben")

Rz. 263 Hinweis Tabellen § 6 Rdn 374 ff. Rz. 264 Unterhaltsschäden finden ihre Grenze u.a. in zwei Eckdaten: Dem Tod des Unterhaltsberechtigten und dem hypothetischen Tod des Unterhaltsverpflichteten. Beide Eckdaten müssen in die Einschätzung der Restlaufzeit von Renten einfließen.[194] Aber auch andere bis dahin fiktiv eintretende Momente (wie Verrentung der Partner, Aussche...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Todesfall

Rz. 460 Anders als im Verletzungsfall stützt sich der wegen Tötung des Haushaltsführenden entgangene Betreuungsunterhalt, wie der Barunterhalt, auf § 844 Abs. 2 BGB (bzw. die entsprechenden Parallelvorschriften der speziellen Haftungsgesetze) und ist nicht (wie bei den §§ 842, 843 BGB) zu splitten. Rz. 461 Beim Unterhaltsschaden entscheidet (nur) das familienrechtlich geschul...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Todesfall

Rz. 671 Werden nach dem Tod eines nicht-ehelichen Vaters nur die Ansprüche des Halbwaisen durch Abfindungsvergleich endgültig erledigt, sind Ansprüche der nicht-ehelichen Mutter nicht automatisch ebenfalls Gegenstand des Vergleiches. Die nicht-eheliche Mutter kann eigene Ersatzansprüche (gestützt auf § 1615l Abs. 2 BGB) haben, die getrennt abzuwickeln sind. Rz. 672 Soweit das...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Todesfall

Rz. 379 Trifft den Verstorbenen, dessen Tod die Schäden und Einbußen beim ersatzberechtigten mittelbar Geschädigten auslöste, eine Mitverantwortlichkeit zum Grund (Mitverschulden, aber auch Verantwortlichkeit für eine Betriebsgefahr oder Gefahrenquelle) und/oder zur Höhe (z.B. Nichtanlegen des Gurtes, vorwerfbare mangelnde gesundheitliche Versorgung) des entstandenen Schaden...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Tod des Berechtigten

Rz. 511 Die Unterhaltsverpflichtung endet mit dem individuellen Tod des jeweiligen Unterhaltsberechtigten. Dessen statistische Lebenserwartung kann länger, ebenso aber auch kürzer, als die des Unterhaltsverpflichteten sein. Abzustellen ist auch für die berechtigte hinterbliebene Person auf die hypothetische Lebenserwartung im Todeszeitpunkt des Geschädigten, ermittelt anhand...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Tod des Mündels

Rz. 791 Mit dem Tod des unter Vormundschaft pp. stehenden Betreuten (Mündel) endet die Vormundschaft (bzw. Betreuung pp.). Es obliegt dem Vormund (Betreuer pp.), unverzüglich über Tod des Mündels und Eintritt der Erbfolge zu informieren. Rz. 792 Stand der Verstorbene vor seinem Tod unter Betreuung pp., und war von daher bei einer Abfindung die Genehmigung des Familien- bzw. B...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Tod des Schadenersatzpflichtigen

aa) Strafrecht Rz. 601 Verstirbt der schadenersatzpflichtige Täter, erlischt die Strafverfolgung, wenn der Unfallverursacher gestorben ist, ein Strafprozess findet nicht (mehr) statt. Der Tod des Beschuldigten schließt eine Sachentscheidung aus,[695] das Verfahren ist nach § 206a StPO einzustellen.[696] bb) Zivilrecht (1) Erbrecht (a) Rechtsnachfolge Rz. 602 Mit dem Erbfall tritt...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Tod

Rz. 156 Entscheidend ist die Restlebenserwartung im Todeszeitpunkt. Dabei ist auf die zeitnah zum jeweiligen Todeszeitpunkt gültigen Tabellen abzustellen (siehe § 1 Rdn 254, 269, 296).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Auswirkung des nachträglichen Entfalls der’Gemeinnützigkeit

Während der vorgenannte Streit für den Fall des ewigen Fortbestands der Gemeinnützigkeit nicht entschieden werden muss, ergeben sich drastische Unterschiede, wenn die Gemeinnützigkeit unter Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung nachträglich entfällt. Beispiel: E verstirbt am 1.1.2010 und hinterlässt seinen Alleinerben A. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus der...mehr

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ZErb 07/2024, Versicherungsrecht

Testamentarischer Widerruf des Bezugsrechts einer Lebensversicherung Im Jahr 2022 bestanden laut Statista in Deutschland ca. 81. Mio. Lebensversicherungsverträge. Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Deckungsverhältnis des Erblassers zum Versicherer einerseits,...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Grundlage

Rz. 7 Alle Kapitalisierungstabellen sind nur mathematische Grundlage der Kapitalisierung. Sie unterscheiden sich – rein mathematisch – nach der Laufzeit, der Höhe der Verzinsung und der teilweise eingearbeiteten Versterblichkeit des Berechtigten und (bei Todesfall von diesem getrennt zu sehen) des Verunfallten. Rz. 8 Weitere Faktoren sind individualisiert einzubeziehen.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Todeszeitpunkt

Rz. 824 Erbfolge kann auch zwischen Personen eintreten, die beim selben Unfallereignis ums Leben kommen. § 1923 BGB macht die Erbfähigkeit allein davon abhängig, dass der Erbe den Erblasser – wenn auch nur um den Bruchteil einer Sekunde – überlebt. Dem Tod geht stets die Körperverletzung voraus, auch wenn die Zeitspanne zwischen Verletzung und Tod denkbar gering ist. Rz. 825...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Drittleistungsträger

Rz. 207 Gesetzliche und private Versorgungsträger kennen in ihren Leistungsbereichen Abfindungen von Rentenzahlungen. Gesetzliche Vorgaben zur Rentenkapitalisierung existieren u.a. im Sozialleistungs-/Versorgungsrecht. Der Kapitalbetrag orientiert sich dabei häufig an einem Vielfachen einer Monatsleistung. Rz. 208 Kapitalabfindungen sind bei Hinterbliebenenrenten anlässlich e...mehr

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ZErb 07/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 3 begehrt als Erbin des am … 2019 nachverstorbenen W.A. – des Ehemanns der Erblasserin – die Erteilung eines Erbscheins, der diesen als Alleinerben der Erblasserin ausweist. Die Erblasserin hinterließ ein im Februar 2000 errichtetes und im Oktober 2013 ergänztes handschriftliches Testament, in dem es auf der Vorderseite des Schriftstücks heißt: Zitat “Ich, H...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 847 Beispiel 2.5 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e...mehr

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ZErb 07/2024, Familienrecht

In Fortführung des "Blicks über den Tellerrand" in ZErB 2024, 19, werden hier weitere familienrechtliche Strategien zur Pflichtteilsminimierung von Abkömmlingen vorgestellt. Lebzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs Erhält ein Ehegatte aufgrund ehevertraglicher Beendigung der Zugewinngemeinschaft etwas, wird das Nachlassvermögen geschmälert. Der Erhalt stellt keine Schenk...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Abwicklung

Rz. 100 Bis zum Tod eines unfallbeteiligten Geschädigten sind Ansprüche aus seiner Verletzung zu regulieren. Rz. 101 Mit dem Versterben ist dann die das Vermögen des verletzten Geschädigten betreffende Schadenabwicklung abgeschlossen. Der Tod verhindert die Weiterentwicklung des Schadens eines Verletzten.[79] Rz. 102 Anstelle von Ansprüchen des unfallkausal Verstorbenen entste...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Ersatzverpflichtung

Rz. 485 Einen eigenen Ersatzanspruch verschaffen den gegenüber einem Getöteten im Verletzungszeitpunkt [375] Unterhaltsberechtigten trotz ihrer nur mittelbaren Betroffenheit die § 28 Abs. 2 AtG, § 844 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 2 HaftPflG, § 35 Abs. 2 LuftVG, § 10 Abs. 2 StVG, § 7 Abs. 2 ProdHaftG, § 12 Abs. 2 UmweltHG. Rz. 486 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v. § 844 Abs. 2 BGB ist, w...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Rechtsübergang zu späterem Zeitpunkt

Rz. 513 Erwirbt zunächst der Geschädigte selbst den Anspruch und kommt es danach durch Abtretung, Erbgang oder sonst kraft Gesetzes zum Gläubigerwechsel (§§ 398, 412 BGB), kommt dann § 404 BGB zum Zuge:mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 962 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 837 Hinweis Siehe auch Rdn 48 ff., 342 ff. Rz. 838 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, voneinander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang dif...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Erbe

Rz. 1256 Ansprüche, die wie vermehrte Bedürfnisse an den lebenden Verletzten anknüpfen, finden schadenersatzrechtlich ihren zeitlichen Abschluss mit seinem Tod. Stirbt ein Verletzter, endet der Ersatzanspruch wegen vermehrter Bedürfnisse mit dem Tod des Bedürftigen. Mit dem Todeseintritt stehen nur noch die Ansprüche nach §§ 844, 845 BGB zur Verfügung.[1289] Zum mittelbaren ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Variable Laufzeit

Rz. 245 Die Kapitalisierungstabellen berücksichtigen nur die durchschnittliche und nicht die individuelle Lebenserwartung. Einer konkreten – möglicherweise auch erst durch den Unfall verursachten – gesundheitlich verkürzten Lebenserwartung ist durch Kürzung des Kapitalisierungsfaktors Rechnung zu tragen. Rz. 246 Die Tabellen berücksichtigen allein nur den Tod (letaler Faktor)...mehr