Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 4.5.2 Schwangere Frauen und junge Eltern

Schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen wird durch die Richtlinie 92/85/EWG vom 19.10.1992[1] (Mutterschutz-Richtlinie) besonderer Schutz gewährt.[2] Diese Richtlinie ist als zehnte Einzelrichtlinie zur Rahmenrichtlinie Gesundheitsschutz erlassen worden (vgl. Abschn. 4.4) und enthält unter anderem das Verbot der Verwendung bestimmter gefä...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.5 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 83 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 6 BEEG kann eine Frau z. B. während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, ohne dass der Anspruch auf das Elterngeld erlischt. Gleiches gilt während der Elternzeit (vgl. § 15 Abs. 4 BEEG). Beginnt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld wegen des "zweiten" Kindes aufgrund einer während der Elternzeit aufgenommenen un...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 1 (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind miteinander verheiratet, leben aber seit dem 1.8.2016 getrennt. Aus der Ehe gingen die Kinder F. (geb. am 1.9.2002; die Antragstellerin zu 2), N. (geb. am 1.4.2005) und Na. (geb. am 17.1.2007) hervor. Sie leben seit ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 35 Voraussetzung für die Kürzung des Krankengeldes ist, dass die Rente/Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder wenn am ersten Tag keine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wurde – von dem Zeitpunkt nach Beginn der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Als Zeitpunkt der Zuerkennung der Rente wird nicht auf den Tag abgestellt, an dem der Rente...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.3 Mutterschaftsgeld neben Verletzten- oder Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 168 Das Mutterschaftsgeld wird auf das Verletzten- und Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung angerechnet (§ 52 Nr. 2 SGB VII). Dies bedeutet, dass beim Verletzten- oder Übergangsgeld ein Spitzbetrag gezahlt werden kann, wenn das Mutterschaftsgeld (zusammen mit dem Zuschuss nach § 20 MuSchG) niedriger ist. In der Praxis kommen die Fälle mit einem zu zahlend...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 80 Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist zu unterscheiden, ob im 3-monatigen Bemessungszeitraum a) mehrere Arbeitsverhältnisse zeitlich nebeneinander bestehen (vgl. Rz. 81) oder b) sich ein Arbeitsverhältnis zeitlich an das andere anschließt (vgl. Rz. 82). Rz. 81 Zu a) Bestehen bei Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse, s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftige übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechende höhere Vergütung. Der Beschäftige wird nicht mehr nur in ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgelt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.3 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 20 Bei Teilzeitarbeit ab 1.1.1950 werden die FRG-Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitarbeit berücksichtigt (vgl. auch § 256b). Die Regelung entspricht der Regelung in § 256b Abs. 3 Satz 3 (auf die Komm. zu § 256b wird insoweit Bezug genommen). Rz. 21 Umfasst die Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr (Teilzeiträume), ist nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.4 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 109 Bei Teilzeitarbeit werden die Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt (Abs. 1 Satz 3). Dabei ist die tatsächliche Arbeitszeit der üblichen gegenüberzustellen. Rz. 110 Die übliche Arbeitszeit ist vorrangig nach den im Einzelfall möglicherweise vorhandenen Unterlagen zu bestimmen. Rz. 111 Lässt sich der üblich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.3 Teilzeitbeschäftigung (Satz 3)

Rz. 18 Die Tabellenwerte gelten für eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen nach 1949 ist daher – wie bei glaubhaft gemachten Zeiten (§ 256b Abs. 1) – das Tabellenentgelt zugrunde zu legen, das dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitbeschäftigung entspricht (z. B. 50 % für eine Halbtagsbeschäftigung). Tatsächliche und übliche Arbeitszeit müssen daher ermittelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.8 Zeitlicher Anwendungsbereich – Pflichtbeitragszeiten ab 1950 (Beitrittsgebiet)

Rz. 28 Die Entgeltpunkte richten sich nach den Arbeitsverdiensten der Tabellen 1 bis 23 zur Anl. 14 zum SGB VI, in denen – anders als bei den FRG-Tabellen – nicht nach Geschlechtern unterschieden wird. Ab 1.3.1971 (Einführung der FZR) kommen ggf. nur die Arbeitsverdienste aus Anl. 16 zum SGB VI in Frage (vgl. Rz. 19). Bei den in Anl. 14 ausgewiesenen Beträgen handelt es sich u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.3 Rechtsfolge – höhere Entgeltpunkte vor 1992 (Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 21 Satz 1, letzter HS ordnet für den Fall, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1 vorliegen an, dass die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht wird. Rz. 22 Die Bemessung der zusätzlichen Entgeltpunkte erfolgt dann nach Satz 2. Rz. 23 Zusätzliche Entgeltpunkte kommen – unter den oben genannten Voraussetzungen – insoweit nur für vollwertige Pflichtbeiträge vor 1992...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.6 Zeitlicher Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten bis 1949

Rz. 21 Abs. 1 Satz 1 findet nur Anwendung bei glaubhaft gemachten Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1949; es ist daher zu unterscheiden zwischen Zeiten bis 1949 und ab 1950. Für Zeiten bis 1949 ist die Anwendung von Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen. Für diese Zeiten sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG maßgebend (Satz 9). Rz. 22 Die Bewe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.2 Mutterschaftsgeld (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG, das nach Maßgabe von § 24i SGB V (vgl. Komm. dort) von der Krankenkasse gezahlt wird, ist nur grundsätzlich unpfändbar. Der Verweis auf den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG ist allerdings so nicht zutreffend, denn nicht § 19 Abs. 1 MuSchG selbst begründet den (pfändbaren) Anspruch auf Mutterschaftsge...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.1 Begründete Beantwortung von Teilzeit-Änderungswünschen und Entfristungsverlangen

Die bedeutendste Änderung im TzBfG soll Teilzeitbeschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten den Anspruch sichern, auf einen geäußerten Änderungswunsch (d. h. den Wechsel in Vollzeit oder einen erhöhten Teilzeitfaktor) innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in Textform zu erhalten. Ähnlich aufgebaut ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen E...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz

3.2.1 Begründete Beantwortung von Teilzeit-Änderungswünschen und Entfristungsverlangen Die bedeutendste Änderung im TzBfG soll Teilzeitbeschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten den Anspruch sichern, auf einen geäußerten Änderungswunsch (d. h. den Wechsel in Vollzeit oder einen erhöhten Teilzeitfaktor) innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 1 Einführung

Bereits am 31.7.2019 trat die "Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union" in Kraft. Ziel der Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152/EU ist die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 5.1 Zeitablauf

Für die Beurteilung befristeter Arbeitsverhältnisse[1] mit ausländischen Arbeitnehmern gelten keine Besonderheiten. Es gelten die allgemeinen Anforderungen der Befristungskontrolle nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Soweit eine Befristung danach nicht ohne besonderen Grund zulässig ist, bedarf es eines sachlichen Grundes für die Befristung des Arbeitsvertrags ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.2 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG in der Fass...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.3 Zeitrahmen bei Arbeit auf Abruf

Eine für die betriebliche Praxis wichtige Neuregelung betrifft die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 3 Buchst. c AO (Anhang 1b) gibt vor, dass als Zweckbetriebe auch Inklusionsbetriebe (bis 2018: Integrationsbetriebe) i. S. d. § 132 SGB IX gelten, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen sind. Die Zweckbetriebszuordnung erfolgt angeknüpft an die sozialrechtlichen Bestimmungen zuzüglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 7 Unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der unbefristete Arbeitsvertrag den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Der unbefristete Arbeitsvertrag kann durch (fristgemäße oder fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt aber auch den, von vornherein nur befrist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 5 Konkurrenz zwischen unbefristeter Teilzeit und Brückenteilzeit

Haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Brückenteilzeit erfolgreich geltend gemacht, können sie frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Ende der Brückenteilzeitphase erneut einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen.[1] Mitarbeiter, deren Antrag auf Brückenteilzeit aus entgegenstehenden betrieblichen Gründen berechtigterweise bereits abgelehnt worden ist, können frühestens nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ein, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeitfalle" e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.3 Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ("Brückenteilzeit") gemäß § 9a TzBfG

Brückenteilzeit i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüberge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / Zusammenfassung

Überblick Die Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Teilzeitarbeit sind insbesondere im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) geregelt. Neben dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit hat der Gesetzgeber in begrenztem Umfang auch einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit vorgesehen. Gesetze, Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.2 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung zur Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Wie auch beim allgemeinen (unbefristeten) Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG besteht der Anspruch auf Pflegezeit nur in Unternehmen mit regelmäßig mehr als fünfzehn Beschäftigten. Die Dauer der Pflegezei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4 Teilzeitarbeit während Elternzeit und Pflegezeit

4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.1 Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs

Nach § 8 TzBfG kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unbefristet verringert wird. Weitere Ansprüche auf Reduzierung der individuellen Arbeitszeit können sich für Arbeitnehmer in Eltern- und Pflegezeit oder aus speziellen tarifvertraglichen oder betrieblichen Bestimmungen ergeben. Nachstehend werden die Voraussetzungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 1 Begriff der "Brückenteilzeit"

"Brückenteilzeit" i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit

Zusammenfassung Überblick Die Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Teilzeitarbeit sind insbesondere im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) geregelt. Neben dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit hat der Gesetzgeber in begrenztem Umfang auch einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit vorgesehen. Gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 6 Besonderheiten bei Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wechselt ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit, so hat er für den Zeitraum der Brückenteilzeit grundsätzlich Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung entsprechend der verminderten Arbeitszeit. Besonderheiten ergeben sich insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Wechsels den ihm zustehenden Urlaub nicht so genommen hat, dass der noch verbleibende Urlaubsante...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Brückenteil... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber auch außerhalb der spezialgesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und anschließend zum vorherigen Arbeitszeitniveau zurückzukehren. Bisher konnten Arbeitnehmer im R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 4 Überforderungsklausel für mittlere Betriebe

Zur Vermeidung der Überforderung kleinerer und mittelgroßer Betriebe hat der Gesetzgeber in § 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG für Unternehmen, die regelmäßig mehr als 45 und weniger als 200 Arbeitnehmer beschäftigen, eine Zumutbarkeitsregelung geschaffen, auf deren Grundlage nur ein Teil der Arbeitnehmer in diesen Betrieben Brückenteilzeit beanspruchen kann. Der Arbeitgeber kann Anträ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 1 Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung arbeitszeitbezogener Veränderungswünsche des Arbeitnehmers

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz will Arbeitnehmer dabei unterstützen, Volumen und Lage der Arbeitszeit an die jeweilige Lebenssituation anzupassen. Äußert ein Arbeitnehmer einen Wunsch hinsichtlich der Veränderung von Dauer oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber diesen Wunsch mit dem Arbeitnehmer zu erörtern. Der Arbeitgeber muss dem A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3 Verlängerung der Arbeitszeit

3.1 Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung geeigneter freier Arbeitsplätze (§ 9 TzBfG) Nach Maßgabe von § 9 TzBfG können teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen individuellen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit haben. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Brückenteilzeit

Zusammenfassung Überblick Mit der Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber auch außerhalb der spezialgesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und anschließend zum vorherigen Arbeitszeitniveau zurückzukehren. Bisher konnten Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.2 Befristete Erhöhung der Arbeitszeit

Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich zulässig; die Verpflichtung des Arbeitgebers, Wünsche des Arbeitnehmers betreffend die Veränderung von Dauer und/oder Lage der vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern[1], bezieht auch Wünsche einer befristeten Arbeitszeiterhöhung mit ein. Eine solche Befristungsabrede unterliegt jedoch der geric...mehr