Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.2 Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütung für Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit

Eng an die Frage der Anordnung von Überstunden lehnt sich die Frage, ob abgeleistete Überstunden gesondert zu vergüten sind. In den meisten Tarifverträgen ist ein Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte allenfalls dann vorgesehen, wenn sie Überstunden oder Mehrarbeit über die wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitkräften (tarifvertragliche Regelarbeitszeit) hinaus erbringen. M... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1.1 Verbot der Schlechterbehandlung

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Die Vorschrift richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien. Das Verbot der Schlechterbeha... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1.2 Vergleichsgruppe

Das Verbot der Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bezieht sich nicht nur auf die Differenzierung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Auch eine unterschiedliche Behandlung verschiedener teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer unterliegt dem Diskriminierungsverbot und bedarf deshalb eines sachlichen Grundes. Eine solche unterschiedliche Behandlung liegt etwa dann v... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.1 Gratifikationen/Sonderzuwendungen

Sonderzuwendungen des Arbeitgebers wie etwa ein jährliches "Weihnachtsgeld" sind Teil der Arbeitsvergütung. Teilzeitbeschäftigte haben aufgrund des besonderen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf solche Sonderzuwendungen. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer "nur" in Teilzeit arbeitet, ist kein s... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3 Einzelfragen des Diskriminierungsverbots

3.1 Gratifikationen/Sonderzuwendungen Sonderzuwendungen des Arbeitgebers wie etwa ein jährliches "Weihnachtsgeld" sind Teil der Arbeitsvergütung. Teilzeitbeschäftigte haben aufgrund des besonderen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf solche Sonderzuwendungen. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer "... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminierungsverbote

Zusammenfassung Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter tägliche... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 1 Allgemeines Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 TzBfG)

1.1 Verbot der Schlechterbehandlung Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Die Vorschrift richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsrat und die Tarifvertragspart... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen §§ 4, 5 TzBfG

Verstößt eine Regelung oder Maßnahme des Arbeitgebers gegen das Verbot der sachgrundlosen Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitarbeit, führt dies zur Nichtigkeit der entsprechenden Regelung, soweit nicht eine gesetzeskonforme, diskriminierungsfreie Auslegung etwa einer Tarifbestimmung in Betracht kommt. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 134 BGB. [1] Der Arbeitgeber ist ve... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.6 Aus- und Weiterbildung

Entsprechend der Zielsetzung des TzBfG soll auch die Gleichbehandlung aller Beschäftigten beim beruflichen Aufstieg gefördert werden. Nach § 10 TzBfG hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können. Eine Ausnahme gilt dann, wenn... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.3 Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für besondere Belastungen und Erschwernisse

Neben der Prämierung der Überschreitung der individualvertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Sinne eines "Freizeitopfers" gibt es auch Zusatzvergütungen, die an die Überschreitung zeitlich definierter (für Voll- und Teilzeitbeschäftigte einheitliche) Grenzwerte im Sinne der Prämierung einer besonderen Belastung des Arbeitnehmers anknüpfen. Derartige Regelungen können nach d... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.7 Technischer und sozialer Arbeitsschutz

Jeder Arbeitnehmer wird durch die zum allgemeinen Arbeitsschutz zählenden Vorschriften in sozialer Hinsicht (sozialer Arbeitsschutz) und technischer Hinsicht (Sicherheit am Arbeitsplatz) vor gesundheitlichen Gefahren durch die Arbeit geschützt. Zu den Vorschriften gehören das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherh... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 2 Besonderes Benachteiligungsverbot nach § 5 TzBfG

Zusätzlich zum Diskriminierungsverbot nach § 4 TzBfG bestimmt § 5 TzBfG, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen darf, weil dieser von seinen Rechten nach dem TzBfG Gebrauch macht, also insbesondere dem Verlangen auf dauerhafte[1] oder befristete[2] Verringerung der Arbeitszeit oder der Verlängerung der Arbeitszeit.[3] Dieses Benachteiligungsverbot kann ... mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.5 Zusätzliche soziale Leistungen

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf alle zusätzlichen sozialen Leistungen, die auch Vollzeitbeschäftigten aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung gewährt werden. Sinn und Zweck solcher Leistungen ist nicht die besondere Zuwendung aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung oder der Erhöhung des Arbeitsentgelts. Sie knüpft vielmehr an soziale und familiär... mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.4 Befristeter Arbeitsvertrag

Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten gelten keine Besonderheiten. Insbesondere gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 TzBfG auch die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund. Außerhalb des § 14 Abs. 2 TzBfG bedarf auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit dem leitenden Angestellten eines sachlichen Grund... mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Neben den spezifischen Regelungen für Praktikantenverhältnisse muss auch das sonstige Arbeitsrecht berücksichtigt werden, dazu zählen das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere relevante Bestimmungen.[1] Allerdings ist § 78a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der besondere Schutzrechte fü... mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Schriftform Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt (und somit die Praktikanten nicht mindestlohnpflichtig sind), müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers,... mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 4 Auskunfts- und Aufklärungspflichten

Hierbei ist zu beachten, dass es keine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes auf mögliche Ansprüche des Arbeitnehmers aus Gesetz, Tarifvertrag, Erlass oder Individualvereinbarung gibt; denn jede Vertragspartei ist grundsätzlich selbst für die Wahrung der eigenen Interessen verantwortlich.[1] Erteilt der Arbeitgeber jedoch Auskünfte, so müssen di... mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / d) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im einzelnen Kalendermonat

Rz. 8 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können auch die pauschal mit 20 angesetzten Gesamtarbeitstage des einzelnen Kalendermonats für die Aufteilung des Arbeitslohns herangezogen werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischerweise an weniger als 5 Arbeitstagen in der Kalenderwoche tätig ist (Teilzeitar... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7. Lohnsteuerberechnung bei einem verkürzten Lohnzahlungszeitraum (sog. Teillohnzahlungszeitraum)

Rz. 16a Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei monatlichen Lohnzahlungen können die zur Umrechnung des Arbeitslohns zur tageweisen Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage (sog. Steuertage) nach dem Verhältnis der Kalendertage zu den Gesamtarbeitstagen ermittelt werden; Bruchteile können auf volle Tage abgerundet werden. Es bestehen keine Bedenken, die Gesamtarbeitstage pauschal mit 2... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können für die Aufteilung des Arbeitslohns pauschal 20 Arbeitstage je Kalendermonat im In- und Ausland angesetzt werden und diese mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis gesetzt werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischer... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Mindestpauschale / Teilbetrag für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Rz. 43 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gleichzeitig mit der vorstehenden Umstellung wird die sog Mindestpauschale ab 2026 abgeschafft (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Satzteil nach Buchst e EStG idF ab 2026, vgl § 52 Abs 36 Satz 3 EStG). Vor dem Hintergrund der (weitgehenden) Berücksichtigung der tatsächlichen Beiträge gibt es für die Mindestvorsorgepauschale nach Auffassung des Gesetzge... mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.5 Arbeitsmarktberatung zu Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 18 Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit ist zunächst ein Beratungsfeld, auf dem die Fachkraft der Agentur für Arbeit über (praktizierte) Modelle informieren und beraten kann, die für Arbeitgeber mit einer wirtschaftlicheren Erbringung von Arbeitsleistungen verbunden sind, bei Arbeitnehmern besonders beliebt und deshalb motivationsf... mehr

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Benefits: Betreuung / 1.3 Elternzeit

Jeder Elternteil hat nach § 15 BEEG einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Sie können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen dann nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.[1] Dabei kommt es... mehr

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Benefits: Betreuung / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Kinderförderungsgesetz hat der Gesetzgeber einem Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege eingeräumt. Der Bundesgerichtshof (BGH) schlussfolgerte daraus 2016 den "Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz".[1] De... mehr

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Ausbildung / 2.3.6.3 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG findet sich im TVA-L BBiG keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVA-L BBiG das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung... mehr

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Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der... mehr

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Teilzeitstudium: Wie können... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Revision des Finanzamts unbegründet ist und zurückgewiesen wird. Das Finanzgericht (FG) hat korrekt entschieden, dass der Kläger die Kosten für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Fernuniversität in Hagen nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern nach den Grundsätzen der Reisekosten als Werbungskosten gelte... mehr

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Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de... mehr

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Ausbildung / 2.4.4.3 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung Nr. 2 zu § 19

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Auszubildenden entsprechend der bis zum 31.12.2012 ge... mehr

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Ausbildung / 2.3.15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 15 Abs. 1 TVL-A BBiG regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung, wobei deren Höhe für Auszubildende im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und für Auszubildende im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlich beträgt. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung steht nicht in Abhängigkeit zu der wöchentlichen Ausbildungszeit, so dass eine Kürzung... mehr

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Ausbildung / 2.4.4.2.5 Umsetzung des Anspruchs

Die Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt in zwei Schritten: Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für 12 Monate Bei Bewährung Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung Im Einzelnen: Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags si... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
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Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit im Krankenhaus

Leitsatz Der Arbeitnehmer genügt im Überstundenvergütungsprozess seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat. Zudem muss er für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung darlegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Diese allgemeinen Grundsätze dürfen nicht gleichsam schematisch angewandt werden. Stets sind die im jeweiligen ...§ 14 Satz 2 TV-Ärzte/VKA mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgebende die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der ... mehr

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Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. Die reine Übertragung der Führungsposition auf Zeit kann im Rahmen des Weisungsrechts einseitig durch den Arbeitgeber übertragen werden und bedarf nicht der Zustimmung des Beschäftigten[1]. Sofern jedoch mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Durchführung des Arbeitszeitausgleichs

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer von 8 Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten werden. Weitere Vorgaben im Hinblick darauf, wie dieser Durchschnittswert erreicht wird, enthält das Gesetz nicht. Umstritten ist gleichwohl, ob der Ausgleich der länge... mehr

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Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Arbeitszeitmodelle

Rz. 26 Im betrieblichen Alltag gibt es eine Reihe von Arbeitszeitformen, für die das Gesetz keine ausdrücklichen Regelungen enthält und die es dem Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen ermöglichen sollen, Lage und bzw. oder Dauer der täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen (flexible Arbeitszeit [1]).[2] Die Bestimmungen des ArbZG und namentlich die in § 3 vorgesehenen G... mehr

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Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.5 Verringerung der Arbeitszeit

Die Vorgaben des § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG einerseits und jene des § 1 Abs. 3 S. 3 ÄArbVtrG andererseits werfen in der Praxis Fragen auf. Nicht selten werden während der Vertragslaufzeit Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt. Diese Verringerung allein betrachtet ist in der Regel ohne erhöhte Schwierigkeiten umsetzbar. Schwieriger ist jedoch der Umgang mit der Frage, we... mehr

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Ärzte in der Weiterbildung / 1.2 Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für befristete Arbeitsverhältnisse mit Ärzten in der Weiterbildung außerhalb des gesetzlich definierten Anwendungsbereichs des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (vgl. § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG). Das Gesetz ist daher hauptsächlich von Bedeutung für diejenigen Ärzte, die zu ihrer Weiterbildung in kommunalen, kirchlichen und freien gemeinnützigen Krankenhäusern beschä... mehr

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Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.3 Höchstdauer der Weiterbildung

Nach dem Gesetz kann der Arbeitsvertrag auf die notwendige Zeit für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, höchstens bis zur Dauer von 8 Jahren, abgeschlossen werden (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG). Innerhalb des Zeitraums von 8 Jahren muss die Anerkennung erreicht werden. Eine weitere Verlängerung des Arbeitsvertrags über diesen Ze... mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.2 Anspruch auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 17 Zum Begriff des Arbeitsentgelts vgl. § 14 SGB IV. Erhält der Arbeitslose kein Arbeitsentgelt und hat er auch keine Urlaubsabgeltung erhalten, ruht der Anspruch auf Alg dennoch für die Zeit, für die er Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung zu beanspruchen hat. Ein solcher Anspruch muss nicht mit Sicherheit bestehen, es genügt, dass er nur möglicherweise besteht oder ent... mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie... mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ... mehr

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Entgelt: Wirksamer Lohnverz... / 2.5 Lohnverzicht und Teilzeitarbeit

Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.[1] Die Teilzeitbeschäftigten dürfen also nicht stärker mit einem Lohnverzicht belastet werden als Vollzeitarbeitnehmer. mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 7 Der Arbeitgeber kann schon vor Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird oder innerhalb einer Frist von höchstens 2 Wochen danach die Auflösung desselben begehren, wenn ihm die Weiterbeschäftigung nicht auf Dauer zugemutet werden kann. Stellt ein Mitarbeiter des Arbeitgebers d... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen bei de... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kurzfristige Beschäftigungen gibt es zum einen als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und zum anderen als pauschal versteu... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kurzfristige Beschäftigung:... / 7 Planung des Arbeitseinsatzes von Teilzeitkräften

Unternehmer müssen so planen, dass sie alle anfallenden Arbeiten zeitgerecht erledigen können. Sinnvoll ist es, wenn der Unternehmer seine eigene Arbeitszeit möglichst optimal (gewinnbringend) einsetzt. Bei steigendem Arbeitsvolumen muss er Arbeiten auf andere Personen übertragen. In dieser Situation geht es darum, eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Sobald der Un... mehr