Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau des TVöD Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 B...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3 Voraussetzungen für die Reduzierung der Arbeitszeit (Abs. 1)

3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigt...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4 Betreuung oder Pflege

Rz. 16 Das "Kind" bzw. der "sonstige Angehörige" muss vom Beschäftigten tatsächlich betreut oder gepflegt werden. 3.4.1 Tatsächliche Betreuung Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Befristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 15 Nach der Grundregel des § 620 BGB kann ein Arbeitsverhältnis befristet oder für unbestimmte Dauer begründet werden. Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TzBfG liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist (kale...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.5 Antrag

Rz. 20 § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H setzt einen Antrag des Beschäftigten voraus. Der Antrag ist – anders als beim allgemeinen Teilzeitanspruch und beim Anspruch auf Brückenteilzeit, bei denen seit 1.1.2019 nach §§ 8 Abs. 2, 9a Abs. 3 TzBfG Textform erforderlich ist – formfrei möglich. Das Verringerungsverlangen ist eine auf die Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete Willenser...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.1 Aufbau des TVöD

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile gle...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 36 § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H gewährt Beschäftigten unter den oben genannten Voraussetzungen nur einen Anspruch auf Verringerung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Die Vorschrift begründet jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit zu ändern (so ausdrücklich BAG, Urteil v. 16.12.2014, 9 AZR 915/13 [1]...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.3 Betreuung oder Pflege eines sonstigen Angehörigen

Rz. 15 Nach § 11 Abs. 1b TVöD/TV-L/TV-H besteht die Antragsberechtigung auch, wenn der Angestellte einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich pflegt. Der Begriff des "Angehörigen" wird im Tarifvertrag nicht definiert. Zu den Angehörigen gehören insbesondere die oben in Rz. 14 genannten Kinder, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet habe...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich des TVöD

Rz. 2 Der TVöD gilt nach § 1 Abs. 1 TVöD grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ("Beschäftigte"), die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Ausnahmen, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.7 Kein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers

Rz. 26 Nach dem Wortlauf von § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H "soll" bei Vorliegen der Voraussetzungen eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden. Mit dieser Gestaltung haben die Tarifvertragsparteien des TVöD/TV-L/TV-H – wie bereits bei § 15b BAT – das von ihnen gewollte Regel-/Ausnahmeverhältnis herausgestellt. Liegen die tatbestandlichen Voraus...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.8 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 27 Ob ein vom Arbeitgeber behaupteter gewichtiger Grund tatsächlich besteht, ist von den Arbeitsgerichten nicht ungeprüft hinzunehmen. Für die Prüfung ist das vom BAG zu den "betrieblichen" Ablehnungsgründen i. S. v. § 8 TzBfG entwickelte 3-stufige Prüfschema auch hier anzuwenden.[1] Nach der Rechtsprechung des BAG ist es ebenso auf Verringerungsansprüche anzuwenden, die...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.9 Berücksichtigung der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigen bei der Gestaltung der Arbeitszeit

Rz. 29 Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber nach § 11 Abs. 1 Satz 4 TVöD/TV-L/TV-H "im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten (...) Rechnung zu tragen." Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wurde neu in den TVöD/TV-L/TV-H aufgenommen, bringt allerdings keine wesentliche Änderung d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Besondere Arbeitsverhältnisse

Rz. 14 Die soeben gegebene allgemeine Definition des Arbeitnehmerbegriffs wurde in einer Zeit entwickelt, in welcher die meisten Arbeitnehmer eine Vollzeitbeschäftigung für einen Arbeitgeber ausübten. Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt hat jedoch dazu geführt, dass neben diesem traditionellen Arbeitnehmerbild zahlreiche Sonderformen von Arbeitsverhältnissen ents...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Flexible Teilzeitarbeitsverhältnisse

Rz. 17 Nichts anderes als bei den Teilzeitarbeitsverhältnissen[1] gilt bei sogenannten flexiblen Teilzeitarbeitsverhältnissen, und zwar unabhängig davon, ob diese als Arbeitsverhältnisse nach Arbeitsanfall, sogenannte "KAPOVAZ" (= kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit[2]) oder als Jobsharing-Modelle (Arbeitsplatzteilung[3]) ausgestaltet sind[4]. Nähere Regelungen zur in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Höchstbetrag

Rz. 59 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die gewährten Zuschüsse sind bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei. Es handelt sich um einen Freibetrag, sodass (nur) darüberhinausgehende Leistungen stpfl > Arbeitslohn sind. Der Betrag muss nicht in einer Summe gezahlt werden, sondern kann auch in Teilbeträgen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Begünstigungszeitraums...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersV entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese na...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Mitbestimmungstatbestände bei Arbeitnehmern

§ 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b HPVG Im Bundesrecht ist neben der Eingruppierung in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG zusätzlich die Mitbestimmung zur Stufenzuordnung mit der Einschränkung geregelt, dass diese nicht gilt, soweit der Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung ein Ermessen hat, es sei denn es wurden allgemeine Grundsätze erlassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.13 § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW: wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags

Dieser Mitbestimmungstatbestand[1] kam mit der LPVG-Novelle 2014 völlig neu ins Gesetz. Er verlangt, dass ‹wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit› der Mitbestimmung bedürfen. Die Gesetzesbegründung zum neuen Mitbestimmungstatbestands ist mager: "Der neue Mitbestimmungstatbestand soll berücksichtigen...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Mitbestimmungstatbestände bei Beamten

§ 77 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d HPVG Bezüglich der Umsetzung ist als Mindestdauer für das Einsetzen des Mitbestimmungsrechts 6 Monate vorgesehen, im Bundesrecht sind dies 3 Monate. Ferner fehlt die Erwähnung des Einzugsgebiets im Sinne des Umzugskostenrechts, welches noch zum Dienstort gehört. Damit ist unter dem Dienstort die politische Gemeinde zu verstehen. § 77 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Fälle der eingeschränkten Mitwirkung

Im Wesentlichen werden in § 73 Abs. 1 ThürPersVG die Vorschriften des Bundesrechts wiederholt. Ergänzungen bestehen in folgenden Fällen: Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, § 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürPersVG. Dies stellt jedoch keine rechtliche Besonderheit im Vergleich zum Bundesrecht dar, da die (eingeschränkte) Mitbestimmung bei der Verlängerung von befristeten ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.8 § 74 Abs. 2 Nr. 2: Arbeitszeit

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage". Vorab: Nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW besteht ein (eingeschränktes) Mitbestimmungsrecht bei der "wesentliche[n] Änderung des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Teilzeit

aa) Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers Rz. 153 Nach § 2 Abs. 1 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Wochenarbeitszeit vereinbart, liegt Teilzeitbeschäftigung vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 192 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 153 Nach § 2 Abs. 1 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist keine regelmäßige Wochenarbeitszeit vereinbart, liegt Teilzeitbeschäftigung vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraum...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Nur noch Teilzeitbeschäftigung wegen Alters

Rz. 446 Ist dem Gläubiger allein schon wegen seines Alters keine Erwerbstätigkeit zuzumuten, so folgt sein Anspruch ausschließlich aus § 1571 BGB und weder ganz noch teilweise aus § 1573 BGB.[774] Führt das Alter aber lediglich dazu, dass der Gläubiger nur noch teilzeitbeschäftigt sein kann, so kann er gemäß § 1571 BGB Unterhalt bis zur Höhe eines fiktiven Ganztagseinkommens...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 184 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Brückenteilzeit

Rz. 172 Nach § 9a Abs. 1 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer ha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Geltendmachung des Teilzeitanspruchs

Rz. 156 Der Teilzeitanspruch muss formell wirksam geltend gemacht werden.[284] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG muss die Verringerung der Arbeitszeit "spätestens drei Monate vor deren Beginn" geltend gemacht werden. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber (§ 130 BGB) und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung mü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 164 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[297] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 451 Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung An die Schwerbehindertenvertretung z.Hd. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, Sonderkündi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

Rz. 170 Ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG setzt voraus, dass ein "entsprechender Arbeitsplatz" mit längerer Arbeitszeit frei ist. Das Erfordernis eines "entsprechenden Arbeitsplatzes" ist regelmäßig nur dann gewahrt, wenn die zu besetzende Stelle inhaltlich vergleichbar ist mit dem Arbeitsplatz, auf dem der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer seine v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Arbeit auf Abruf

Rz. 196 Nach § 12 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).[351] Derartige Vereinbarungen müssen eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Ar...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Art. 46b EGBGB (Drittlandwahl)

Rz. 52 Art. 46b EGBGB kommt nur[143] nachrangig zur Anwendung, wenn Anzuwenden sind nach Art. 46b EGBGB di...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Anhörung des Betriebsrats

Rz. 450 Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz) ordentlich/außerordentlich und hilfsweise ordentlic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 183 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und § 99 BetrVG, bleiben vom TzBfG unberührt. Regelmäßig wird die Umsetzung eines einzelnen Wunsches auf Arbeitszeitreduzierung keinen kollektiven Tatbestand darstellen, da insoweit nur den individuellen Bedürfnissen eines Arbeitnehmers Rechnung getragen wird. Die bloße Verringerung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Entscheidung

Rz. 168 Der Arbeitgeber hat nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen. Liegt keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen M...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Teilzeitarbeitsvertrag

Rz. 208 Muster 4.16: Teilzeitarbeitsvertrag Muster 4.16: Teilzeitarbeitsvertragmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 191 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruches nach § 81 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[339] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 432 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [761] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 193 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [345] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zustimmung/betriebliche Gründe

Rz. 165 Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insb. vor, wenn die Umsetzung des Arbeitszeitverlangens die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit in dem Betrieb...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Sprachrisiko

Rz. 133 Die EU hat derzeit 24 Amtssprachen. Eine unionsrechtliche Regelung über den Sprachengebrauch existiert für den Privatrechtsverkehr nicht.[290] Die EU hat in einzelnen Richtlinien den Gebrauch bestimmter, dem Kunden verständlicher Vertragssprachen vorgeschrieben,[291] oder aber die Vertragssprache ganz der Regelung durch die Mitgliedstaaten überlassen.[292] Entspreche...mehr