Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.8 § 74 Abs. 2 Nr. 2: Arbeitszeit

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage". Vorab: Nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW besteht ein (eingeschränktes) Mitbestimmungsrecht bei der "wesentliche[n] Änderung des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsve... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Ausnahme: Kündigungsschutz auch ohne Elternzeit bei Teilzeit mit Elterngeldanspruch

Rz. 21 Eine Ausnahme von der Voraussetzung, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 die Inanspruchnahme von Elternzeit voraussetzt, enthält § 18 Abs. 2 Nr. 2. Grds. gilt auch für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber in zulässigem Umfang (§ 15 Abs. 4 BEEG: 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt) Teilzeitarbeit leisten, dass der besondere... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Besonderheiten in Teilzeitarbeitsverhältnissen

Rz. 9 Auch Teilzeitarbeitsverhältnisse unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach § 18. Das ergibt sich bereits aus § 18 Abs. 2 Nr. 1. Dabei ist es unerheblich, ob das Teilzeitarbeitsverhältnis schon vor der Elternzeit bestand und während der Elternzeit fortgesetzt wurde oder ob es erst durch Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15 Abs. 5–7 BEEG begründet wo... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform (für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder Textform nach § 126b BGB)[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, da... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Arbeitnehmers

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Arbeitnehmer des Vereins sind Personen, die zum Verein in einem Dienstverhältnis stehen und daraus oder aus einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (s. § 1 Abs. 1 LStDV, Anhang 8). Als lohnsteuerliche Arbeitnehmer gelten auch Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvor... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Mutterschutzrecht: Überblick / 5.4 Zuschuss

Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn der monatliche Nettoverdienst 390 EUR übersteigt. Er ermittelt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld von 13 EUR und dem tatsächlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Dabei wird der Nettoverdienst der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor de... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht.

Rn 2 Aktiv wahlberechtigt sind gem Abs 1 S 1 alle Berufsrichter (nicht: ehrenamtliche Richter) des Gerichts, also Richter auf Lebenszeit, Richter auf Zeit, Richter auf Probe, Richter kraft Auftrags oder für die Dauer von mindestens 3 Monaten (nicht: bereits seit 3 Monaten – arg Gesetzeswortlaut ›für‹ nicht ›seit‹ –; aA Saenger/Rathmann § 21b GVG Rz 2) abgeordnete Richter, di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 18–21) gelten für individualvertragliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Merkmale sind europäisch-autonom auszulegen. In Betracht kommt eine Anlehnung an das EU-Primärrecht. Danach besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hälftige Mehrarbeitsvergütung (Nr 1).

Rn 2 Mehrarbeit iSd vollstreckungsrechtlichen Bestimmung ist die über die gewöhnliche betriebliche oder tarifliche bzw im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BGH NZI 14, 773 [BGH 26.06.2014 - IX ZB 87/13] Rz 8; St/J/Würdinger § 850a Rz 6). Von dieser Terminologie weicht die arbeitsrechtliche Begrifflichkeit ab. Arbeitsrechtlich bezeichnen Üb... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft.

Rn 8 Die Fiktion des S 1 tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem der Titel die formelle Rechtskraft (§ 705) erlangt (Dresd 2.8.22 – 4 U 143/22, Rz 4, NJW-RR 22, 1643), vorläufige Vollstreckbarkeit genügt nicht (München 24.1.22 – 34 Wx 437/21 = NJW-RR 22, 812). Dies gilt selbst dann, wenn es um einen Anspruch auf Zustimmung zur (Eltern-) Teilzeitbeschäftigung geht, der we... mehr

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zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat dem Deckungsbegehren des Kl. zu Recht Folge gegeben. Der Rechtsschutzfall ist im Schadenersatz-Rechtsschutz nach Nr. 7.1.1, 4.1 ARB 2009 unstreitig eingetreten, der vom Umfang des vereinbarten Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutzes erfasst wird (Nr. 6.1.3 ARB 2009) … Die Bekl. kann sich nicht mit Erfolg gemäß Nr. 23.1.1 ARB 2009 auf das Fehlen hinrei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.5 Befristung

Rz. 49 Für die Befristung von Arbeitsverträgen leitender Angestellter gelten uneingeschränkt die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ( TzBfG). Eine Befristung ist deshalb nur unter den Voraussetzungen des § 14 TzBfG möglich.[1] mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kein Diskriminierungsschutz bei Befristungen auf Regelaltersgrenze

Leitsatz Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Klägerin ist seit 2018 bei dem beklagten Land beschäftigt. Der TV-L findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Seit Dezember 2022 ist die Klägerin in einer Observationsgruppe des Nachrichtendienstes eingesetzt. Diese Gruppe besteht aus Arbe... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Anrechnung von anderweitigem Verdienst

Rz. 15 Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer das anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers durch anderweitige Arbeit verdient hat. Dies können auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sein.[1] Erzielt der Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit während des Annahmeverzugs erst später einen Ertrag, kommt eine anteilmäßige Anrechnung, die der Ar... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a... mehr

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Schuhmacher (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Aspekte sind zu beachten: häufig Arbeiten unter Zeitdruck (bei Kollektionswechsel, Messeterminen), Teilzeitarbeit und Heimarbeit teilweise möglich, Schichtarbeit mit Gruppenakkord in der Schuhfertigung im industriellen Bereich, teilweise Teamarbeit mit Grundlohn und Punktebewertungssystem (hoher Anteil von Musterschuhen),[1] Zeit- und Verantwortungsdruck (Vermeiden von P... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.3 Beschäftigung neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht auch für die Beschäftigten, die vor der Einstellung teilweise erwerbsgemindert gewesen sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Gleiches gilt auch für Beschäftigte, die nach der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 3 TVöD / § 33 Abs. 2 TV-L stellen. Die Regelung des § 22 ... mehr

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Corporate Social Responsibi... / 5.3 Beispiele für direkte CSR-Aufgaben des Personalbereichs

Betrachtet man die Vielzahl der Stakeholder, deren Interessen für die Personalarbeit eine Rolle spielen, so erscheint die CSR-Umsetzung in diesem Bereich als besonders herausfordernd. In Deutschland sind viele CSR-Themen bereits gesetzlich geregelt (z. B. Arbeitszeiten, Urlaub, Gleichbehandlung) und daher immer schon Teil der Personalarbeit. Dies gilt allerdings nicht weltwe... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle... mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 5 Berufsschulzeiten

Grundsätzlich sind die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Jugendlichen nach dem Ende der Allgemeinen Schulpflicht nach den jeweiligen Landesschulgesetzen verpflichtet, eine Berufsschule zu besuchen.[1] Um dies zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber die Jugendlichen dafür entsprechend freizustellen[2]; der Freistellungsanspruch besteht auch bei Prüfungen nach... mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 5 Teilarbeitsfähigkeit

Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. Kann der Beschäftigte infolge Erkrankung nicht mehr die volle vertraglich geschuldete Arbeitsleistung bringen, liegt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gleichwohl Arbeitsunfähigkeit in vollem Umfang vor, auch wenn der Beschäftigte zu einer teilweisen Arbeitsleistung ... mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.3.2 Teilzeit oder unterbrochene Beschäftigung (Satz 2)

Rz. 33 Der Gesetzgeber hat in Abs. 3 Satz 2 klargestellt, dass für nicht während des ganzen Kalenderjahres beschäftigte Versicherte nur ein entsprechender Teil des Mindestjahresarbeitsverdienstes berücksichtigt wird (z. B. Beschäftigungsverhältnis beginnt erst im Juli des Kalenderjahres). Ebenso wird bei Teilzeitbeschäftigung nur ein der Teilzeitarbeit im Verhältnis zur voll... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 10 Mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet zwangsläufig zeitgleich das aktive und passive Wahlrecht und damit nach § 24 Nr. 3 BetrVG auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat. Keine Beendigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis (z. B. wegen Erziehungsurlaubs) lediglich ruht. Es handelt sich hierbei lediglich um eine zeitweilige Verhinderung, die zum... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.2 Änderungskündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Änderungskündigungen sind Kündigungen des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) verbunden mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie enthalten daher 2 Willenserklärungen. Sie kommen bei so erheblichen Änderungen in Betracht, dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage droht. Teilkündigungen wären wegen der Wechselwirkungen der Normen im Arbeitsvertrag... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu... mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aushangpflichten / 2 Aushangpflichtige Vorschriften

Wegen der Vielzahl der Vorschriften ist eine vollständige Darstellung nicht möglich. Nachfolgend werden die in der Praxis wichtigsten Fälle mit den Normen wiedergegeben, aus denen sich die Aushangpflicht ergibt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 12 Abs. 5 AGG Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 16 Abs. 1 ArbZG Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG; Auszug), § 61b ArbGG, § 12 Abs. 5 ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Sonderfälle / 1 Teilzeittätigkeit

Teilzeitarbeit mit geringerer täglicher Arbeitszeit Arbeitet ein Arbeitnehmer täglich, aber mit einer geringeren als der üblichen Stundenzahl, so gilt für die Berechnung des Urlaubs dieses Arbeitnehmers die gleiche Regelung wie bei Vollzeitbeschäftigten.[1] Da dem Urlaubsrecht immer die tageweise Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu eigen ist, führt allein ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TVöD/TV-L/TV-H - Teilzeitbeschäftigung

1 Allgemeines 1.1 Aufbau des TVöD Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10 Umfang und Dauer der Teilzeitbeschäftigung

3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-L/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeits... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 5 Teilzeitbeschäftigung aus anderen (nicht-familiären) Gründen (Abs. 2)

Rz. 37 Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit aus anderen als den in § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/§ 11 Abs. 1 TV-H genannten familiären Gründen fällt unter § 11 Abs. 2 TVöD/ § 11 Abs. 2 TV-L/ § 11 Abs. 2 TV-H. Dieser gewährt (lediglich) einen Anspruch auf Erörterung der Möglichkeit einer Reduzierung mit dem Ziel, zu einer entsprechenden Vereinbarung ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L und des TV-H

Rz. 3 Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist. Ausnahme, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des § 1 Abs. 2 TV-L aufgeführt. Für die Tarifbeschäftigten des La... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung

Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-L/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeitszeit (lediglich) befristet herabzusetzen. Der i... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.6 Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Die Ablehnungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers entsprechen der (früheren) Regelung des § 15b BAT. Der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit dürfen dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie "dienstlich/betrieblich" sind, sich also auf die Verhältnisse der Dienststelle/des Betriebs beziehen. Dabei sin... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte u... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2.1 Verhältnis zu §§ 8, 9a TzBfG

Rz. 6 Das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält neben der Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit und dem Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (erstmals) auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönlichen Arbeitszeit.[1] Mit dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k... mehr