Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.4 Fiktion der Zustimmung

Im Fall der Elternteilzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes gilt die Zustimmung des Arbeitgebers gemäß § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG als erteilt, wenn er nicht spätestens 4 Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich – oder bei ab dem 1.5.2025 geborenen Kindern in Textform – und mit Begründung ablehnt. Im Fall der Elternteilzeit zwischen dem 3. Geburt...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf Brückenteilzeit hat folgende formale und inhaltliche Voraussetzungen: Video: Voraussetzungen der Brückenteilzeit Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen (sog. Wartezeit). Weiter wird vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.[1] Der Arbeitnehmer muss den Antrag mind. 3 Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 1 Zulässigkeit

Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer eine Teilzeittätigkeit ausüben. Dies regelt seit dem 1.1.2007 § 15 Abs. 4 BEEG. Eine solche Teilerwerbstätigkeit ist denkbar beim eigenen Arbeitgeber, bei einem fremden Arbeitgeber oder als selbstständige Tätigkeit. Gegen den eigenen Arbeitgeber besteht unter den Voraussetzungen von § 15 Abs. 7 BEEG ein besonderer, einklagbarer Re...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.3 Zuschuss bei Überschneidung von Mutterschutz und Elternzeit

Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit erneut schwanger, besteht kein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG. Eine Ausnahme besteht, wenn die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.[1] Im Fall der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber ist nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Da d...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 3 Verhandlungspflicht und Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Gemäß § 9a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG muss der Arbeitgeber die gewünschte befristete Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer mit dem Ziel erörtern, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Das Unterlassen der Erörterung führt zwar nicht zur Fiktion der Zustimmung des Arbeitgebers, zur Vermeidung prozessualer Nachteile sollte die Erörterungs...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt, haben nach der gesetzlichen Regelung des § 20 MuSchG gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Unerheblich ist, ob das Mutterschaftsgeld tatsächlich gezahlt wird, insbesondere auch, ob die Zahlung bei anderen als Mitgliedern d...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 5.2 Teilweise Freistellung von der Arbeit

Der Arbeitnehmer kann auch eine teilweise Freistellung von der Arbeit durch Verringerung der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Arbeitgeber und Beschäftigte haben über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.[1] Das Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn den konkreten Arbe...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Das PflegeZG enthält nur wenige Bestimmungen zu den Auswirkungen der Pflegefreistellung auf das Beschäftigungsverhältnis. So ist nicht geregelt, ob ein Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist. Unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung, die eine beabsichtigte Anlehnung des PflegeZG an das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [1] angibt, ist allerdings davon aus...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 6 Urlaub

Die Auswirkungen der Pflegefreistellung auf den Urlaubsanspruch sind in § 4 Abs. 4 PflegeZG geregelt. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung um ein Zwölftel kürzen. Die Rechtslage ist damit im Hinblick auf die Kürzung von Urlaubsansprüche...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 3.2 Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach § 3 PflegeZG

Antragsfrist: 10 Tage Der Anspruch nach § 3 PflegeZG ist spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit in Textform gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Enthält die Ankündigung keine eindeutige Festlegung, ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit nach dem FPfZG in Anspruch genommen werden soll, und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt d...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.6 Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten

Werden geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 SGB IV unter Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, besteht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht die Pflicht zur Eingruppierung in die allgemeinen tariflichen oder betrieblichen Entgeltordnungen. Die geringfügige Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die einer Eingr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 6 Förderung von Teilzeitarbeit

Rz. 1 Die Vorschrift setzt § 5 Abs. 3d 1. Alternative der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um. Nach der europäischen Vorgabe sollten Arbeitgeber, soweit dies möglich ist, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität Maßnahmen in Erwägung ziehen, die den Zugang zur Teilzeitarbeit auf allen Ebenen des Unternehmens, einschließlich qualifizier...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 3 Bedeutung der Zielvorgabe

Rz. 11 Für den Bereich der befristeten Arbeitsverträge beschränkt sich das Gesetz auf die Nennung seines Zwecks, nämlich der Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen und der Verhinderung der Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Der Schutz vor Diskriminierung ist Gegenstand der besonderen Regelung in § 4 Abs. 2 TzBfG. Zur Frage, ob der Abschluss befristete...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers

Rz. 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers sind zulässig in den Fällen der Regelung über die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und der Vorankündigungsfrist bei Arbeit auf Abruf, § 12 Abs. 6 TzBfG [1], Vertretungsregelung bei Arbeitsplatzteilung, § 13 Abs. 4 TzBfG, Regelung der Anzahl der Verlängerungen und der Höchstbefristungsdauer bei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen v. 21.12.2000 enthält in Art. 1 das TzBfG.[1] Für den Bereich der Befristung legt das Gesetz die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge fest. Dabei dient es der Umsetzung von 2 Europäischen Richtlinien in das innerstaatl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 7 Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf gilt das Gesetz für alle Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Die hierarchische Einordnung des Arbeitnehmers ist irrelevant, d. h. das TzBfG gilt auch für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern in leitenden Positionen. Das TzBfG gilt auch für (befristete) Arbeitsverträge zwischen Verleihern und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung enthält das Verbot, Arbeitnehmer, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen (z. B. bei einem beruflichen Aufstieg) zu benachteiligen[1] und normiert damit eine Selbstverständlichkeit.[2] Unionsrechtlich wäre die Aufnahme dieses Benachteiligungsverbots in das Gesetz nicht notwendig gewesen, da dies weder die Europäische...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Der Anspruch auf Freizeitausgleich gem. Abs. 3 besteht nur für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist. Bei der Tätigkeit, die ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit durchführt, muss es sich um die Erfüllung einer Amtsobliegenheit handeln. Praxis-Beispiel Reisezeiten oder zusätzliche Wegezeite...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 7 Entfernungspauschale bei Arbeitnehmern mit mehreren Dienstverhältnissen

Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen können bei jedem Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte haben. Kehrt der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in seine Wohnung zurück, ist für jede Fahrt zum jeweiligen Beschäftigungsort die Entfernungspauschale anzusetzen. Bis einschließlich 2026 ist die erhöhte Entfernungspauschale (0,38 EUR) für jeden Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.4 Befristeter Arbeitsvertrag

Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten gelten keine Besonderheiten. Insbesondere gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 TzBfG auch die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund. Außerhalb des § 14 Abs. 2 TzBfG bedarf auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit dem leitenden Angestellten eines sachlichen Grund...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Neben den spezifischen Regelungen für Praktikantenverhältnisse muss auch das sonstige Arbeitsrecht berücksichtigt werden, dazu zählen das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere relevante Bestimmungen.[1] Allerdings ist § 78a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der besondere Schutzrechte fü...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Schriftform Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt (und somit die Praktikanten nicht mindestlohnpflichtig sind), müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 4 Auskunfts- und Aufklärungspflichten

Hierbei ist zu beachten, dass es keine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes auf mögliche Ansprüche des Arbeitnehmers aus Gesetz, Tarifvertrag, Erlass oder Individualvereinbarung gibt; denn jede Vertragspartei ist grundsätzlich selbst für die Wahrung der eigenen Interessen verantwortlich.[1] Erteilt der Arbeitgeber jedoch Auskünfte, so müssen di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / d) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im einzelnen Kalendermonat

Rz. 8 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können auch die pauschal mit 20 angesetzten Gesamtarbeitstage des einzelnen Kalendermonats für die Aufteilung des Arbeitslohns herangezogen werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischerweise an weniger als 5 Arbeitstagen in der Kalenderwoche tätig ist (Teilzeitar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können für die Aufteilung des Arbeitslohns pauschal 20 Arbeitstage je Kalendermonat im In- und Ausland angesetzt werden und diese mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis gesetzt werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7. Lohnsteuerberechnung bei einem verkürzten Lohnzahlungszeitraum (sog. Teillohnzahlungszeitraum)

Rz. 16a Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei monatlichen Lohnzahlungen können die zur Umrechnung des Arbeitslohns zur tageweisen Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage (sog. Steuertage) nach dem Verhältnis der Kalendertage zu den Gesamtarbeitstagen ermittelt werden; Bruchteile können auf volle Tage abgerundet werden. Es bestehen keine Bedenken, die Gesamtarbeitstage pauschal mit 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Mindestpauschale / Teilbetrag für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Rz. 43 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gleichzeitig mit der vorstehenden Umstellung wird die sog Mindestpauschale ab 2026 abgeschafft (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Satzteil nach Buchst e EStG idF ab 2026, vgl § 52 Abs 36 Satz 3 EStG). Vor dem Hintergrund der (weitgehenden) Berücksichtigung der tatsächlichen Beiträge gibt es für die Mindestvorsorgepauschale nach Auffassung des Gesetzge...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.5 Arbeitsmarktberatung zu Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 18 Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit ist zunächst ein Beratungsfeld, auf dem die Fachkraft der Agentur für Arbeit über (praktizierte) Modelle informieren und beraten kann, die für Arbeitgeber mit einer wirtschaftlicheren Erbringung von Arbeitsleistungen verbunden sind, bei Arbeitnehmern besonders beliebt und deshalb motivationsf...mehr

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Benefits: Betreuung / 1.3 Elternzeit

Jeder Elternteil hat nach § 15 BEEG einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Sie können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen dann nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.[1] Dabei kommt es...mehr

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Benefits: Betreuung / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Kinderförderungsgesetz hat der Gesetzgeber einem Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege eingeräumt. Der Bundesgerichtshof (BGH) schlussfolgerte daraus 2016 den "Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz".[1] De...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.6.3 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG findet sich im TVA-L BBiG keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVA-L BBiG das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilzeitstudium: Wie können... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Revision des Finanzamts unbegründet ist und zurückgewiesen wird. Das Finanzgericht (FG) hat korrekt entschieden, dass der Kläger die Kosten für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Fernuniversität in Hagen nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern nach den Grundsätzen der Reisekosten als Werbungskosten gelte...mehr

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Ausbildung / 2.3.15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 15 Abs. 1 TVL-A BBiG regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung, wobei deren Höhe für Auszubildende im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und für Auszubildende im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlich beträgt. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung steht nicht in Abhängigkeit zu der wöchentlichen Ausbildungszeit, so dass eine Kürzung...mehr

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Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.3 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung Nr. 2 zu § 19

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Auszubildenden entsprechend der bis zum 31.12.2012 ge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.2.5 Umsetzung des Anspruchs

Die Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt in zwei Schritten: Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für 12 Monate Bei Bewährung Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung Im Einzelnen: Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.3.2.2 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitausbildung findet sich im TVAöD keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVAöD das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung gezahlt wird. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.5.1 Befristetes Arbeitsverhältnis

Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlich rechtfertigenden Grundes. Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit im Krankenhaus

Leitsatz Der Arbeitnehmer genügt im Überstundenvergütungsprozess seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat. Zudem muss er für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung darlegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Diese allgemeinen Grundsätze dürfen nicht gleichsam schematisch angewandt werden. Stets sind die im jeweiligen ...§ 14 Satz 2 TV-Ärzte/VKAmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgebende die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. Die reine Übertragung der Führungsposition auf Zeit kann im Rahmen des Weisungsrechts einseitig durch den Arbeitgeber übertragen werden und bedarf nicht der Zustimmung des Beschäftigten[1]. Sofern jedoch mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Durchführung des Arbeitszeitausgleichs

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer von 8 Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten werden. Weitere Vorgaben im Hinblick darauf, wie dieser Durchschnittswert erreicht wird, enthält das Gesetz nicht. Umstritten ist gleichwohl, ob der Ausgleich der länge...mehr