Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen

Rz. 228 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Dringende betriebliche Gründe

Rz. 355 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 333 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gekündigt würde, zu diesen Gründen. G...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / IV. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 56 Die Vereinbarung und der Einsatz von Beschäftigten in Teilzeit während der Elternzeit, die vor der Elternzeit vollzeitbeschäftigt waren, ist gemäß §§ 99, 100 BetrVG mitbestimmungspflichtig.[82] Das hat das BAG für die früher geltende Rechtslage zum BErzGG bereits entschieden und hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG gesehen.[83] Bez...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 322 § 8 TzBfG regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner individuellen Arbeitszeit. Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind (siehe unten Rdn 323) in Unternehmen, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe unten Rdn 324). Der Anspruch steht sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitnehmern[819]...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 1. Rechtsquellen

Rz. 3 Die maßgebliche Wochenarbeitszeit ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, da dies der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG entspricht. Möglich ist jedoch auch, dass sich die Arbeitszeit aus einem Tarifvertrag ergibt. Die tatsächliche Handhabung zwischen den Parteien ist dabei maßgeblich. Rz. 4 Hinweis Möchte der Rechtsanwalt feststellen, zu welcher üblichen Arb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Inhaber des Schulungsanspruchs

Rz. 313 Inhaber des Schulungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich der Betriebsrat als Kollektivorgan. Erst wenn der Betriebsrat im Rahmen des Entsendebeschlusses ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen abgeleiteten Individualanspruch auf die Schulungsteilnahme.[761] Schulungsberechtigt sind grundsätzlich die orden...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Kleinbetriebsklausel

Rz. 324 Nach § 8 Abs. 7 TzBfG besteht der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nur dann, wenn der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (zum Schwellenwert bei sog. "Brückenteilzeit" Rdn 340). Abgestellt wird auf den "Arbeitgeber", somit auf die Unternehmensebene, nicht den Betrieb. Eine Quo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 286 Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch für Teilzeitbeschäftigte die tariflichen oder – sofern diese nicht bestehen – die gesetzlichen Regelungen. Auch für Teilzeitbeschäftigte, die an weniger Tagen in der Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, beträgt der Entgeltfortzahlungszeitraum 42 Tage, berechnet ab dem ersten Tag der Erkrankung. Zu beachten ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Erörterung des Reduzierungswunschs

Rz. 329 Einer Erörterung des Reduzierungsverlangens und der Neuverteilung der Arbeit bedarf es dann nicht, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Dann kommt mit seiner Zustimmung eine Änderungsvereinbarung zustande. Die Änderungsvereinbarung ist dem Arbeitnehmer gemäß § 3 NachwG spätestens ein Monat nach Änderung schriftlich mitzuteilen. In der Praxis wird regelmäßig ein Än...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 265 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 266 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als geringfügig B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) § 3 Abs. 1 PflegeZG/FPfZG

Rz. 347 Für den Fall der Pflege naher Angehöriger sehen § 3 Abs. 1 PflegeZG [894] und § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) [895] Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit vor.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Urlaubsanspruch

Rz. 380 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 369) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit arbeitet, siehe Rdn 265 ff.mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / D. Auskunftsanspruch

Rz. 19 Möchte der Arbeitnehmer zunächst außergerichtlich feststellen, ob ein Sachgrund für eine von ihm festgestellte Differenzierung vorliegt, so steht ihm nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch zu.[23] Dieser richtet sich auf Auskunft darüber, welche Kriterien einer unterschiedlichen Behandlung zugrunde gelegt worden sind. Dies soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, zu beurteile...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 356 Haben mehrere teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eine Verlängerung der Arbeitszeit beantragt, für die der freie Platz in Betracht käme, so muss der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen.[919] Er muss keine Sozialauswahl durchführen, aber ggf. besondere soziale Aspekte berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Mehrarbeitsvolume...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / 2. Beteiligung des Arbeitgebers, gerichtliche Durchsetzung

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwünschen des Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, § 3 Abs. 4 S. 2 PflegeZG. Abgesehen davon, dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf die Belange eines Elternteils, sondern auf das Interesse des Beschäftigten an der Pflege seines Angehörigen abzustellen ist, kann für das Ve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Muster: Vertretung (Doppelbefristung)

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.12: Vertretung (Doppelbefristung) Das Arbeitsverhältnis wird befristet ab dem _________________________ für die Dauer der (z.B. krankheitsbedingten Abwesenheit) von Herrn/Frau _________________________ geschlossen, längstens jedoch für ein Jahr. Bei Rückkehr von Herrn/Frau _________________________ vor Ablauf...mehr

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§ 3 Entlohnung / II. Pro-rata-temporis-Grundsatz

Rz. 11 § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG konkretisiert das Gleichbehandlungsgebot auf das Pro-rata-temporis-Prinzip. Hiernach ist gerade keine willkürliche, sondern eine anteilige Gleichbehandlung herbeizuführen. § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG konkretisiert das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG in notwendiger Weise, denn eine pauschale Gleichbehandlung (z.B. Kürzung ein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 351 Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber zuvor den Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 7 Abs. 3 TzBfG angezeigt haben. Die Anzeige kann formfrei erfolgen. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in Textform i.S.d. § 126b BGB geltend machen, um den Anspruch zu begründen. Rz. 352 Es soll jedoch nicht notwendig ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 69 Die Vertretung ist ein anerkannter Befristungsgrund.[231] Vertretung ist der vorübergehende Ersatz für den zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers (z.B. wegen Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, Abordnung ins Ausland, Freistellung von BR-/PR-Mitgliedern).[232] Ein "anderer Arbeitnehmer" kann auch ein Beamter sein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Verlängerungsverlangen

Rz. 365 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.32: Verlängerungsverlangen An die X-GmbH Geschäftsleitung _________________________ (Datum) Betreff: Verlängerung meiner Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden beschäftigt. Wenn ein geeigneter freier Arbeitsplatz frei wird, möchte ich länger, ...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / E. Rechtsweg und Prozessuales

Rz. 37 Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die den Anspruch auf Teilzeit nach § 11 TVöD/TV-L geltend machen wollen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz. 38 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Hinsichtlich der anspruchsbegründenden Tatsachen liegt die Vortrags- und Beweislast beim antragstellenden Beschäftige...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 2. Vergleichbarkeit

Rz. 6 Für die Vergleichbarkeit ist auf den konkreten Betrieb abzustellen. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 S. 3 TzBfG ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer desselben Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Rz. 7 Zur Ermittlung des Vergleichsmaßstabes, also derselben Art von Arbeitsverhältnissen ist abgestuft vorzugeh...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 323 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 340 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bestehen schon im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Aspekte keine wirklichen Unterschiede zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung, so gilt dies erst recht für das Sozialversicherungsrecht, das keinerlei grundsätzlichen Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbeschäftigung kennt. Rz. 2 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsic...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Finanzielle Absicherung

Rz. 21 Hinsichtlich der finanziellen Absicherung von werdenden und gewordenen Müttern ist danach zu unterscheiden, woraus sich das Beschäftigungsverbot ergibt. Rz. 22 Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutt...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 677 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1615...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Form

Rz. 44 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG hat der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in Textform zu erfolgen. Dies dient einer erleichterten Beweisführung. Zudem soll die Textform den Arbeitnehmer vor einer übereilten Geltendmachung einer Arbeitszeitverringerung schützen. Nach § 126b BGB erfüllt eine auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene lesbare Erklärung, in der die Per...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Inhalt

Rz. 327 Rechtlich ist das Teilzeitverlangen ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages.[831] Es muss daher so bestimmt formuliert sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "ja" annehmen kann.[832] Beispielemehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Entscheidung des Arbeitgebers und Mitteilung an den Arbeitnehmer

Rz. 330 Der Arbeitgeber muss nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer die Entscheidung mitteilen, ob er der Verringerung und der Neuverteilung zustimmt. Die Ablehnung des Teilzeitverlangens ist eine empfangsbedürftige, an den Arbeitnehmer gerichtete Willenserklärung. Ob der Arbeitgeber eine...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Berechnung

Rz. 268 Problematisch kann in Einzelfällen die Berechnung des Urlaubsanspruchs für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein. Rz. 269 Praxistipp Die Grundsätze sollten in schwierigen Fällen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rz. 270 Im Urlaubsrecht gilt danach grundsätzlich das Urlaubstageprinzip. Danach sind Urlaubstage immer nur ganze Arbeitstage. Es kommt nach b...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Formale Anforderungen

Rz. 650 Aus der Befristungsabrede muss eindeutig erkennbar sein, dass die konkrete Vertragsbedingung nicht auf Dauer gelten, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines definierten Ereignisses wieder entfallen soll. Dies verlangt das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Der die Befristung rechtfertigende Sachgrund muss – im Gegensatz zum Widerrufsvor...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 1. Kein entsprechender freier Arbeitsplatz

Rz. 54 Der Anspruch nach § 9 TzBfG besteht nicht, wenn der Arbeitsplatz, auf dem der Teilzeitbeschäftigte die Weiterbeschäftigung mit verlängerter Arbeitszeit begehrt, kein entsprechender freier Arbeitsplatz i.S.v. § 9 S. 1 Nr. 1 TzBfG ist. Wann ein Arbeitsplatz frei ist, hat der Gesetzgeber in Satz 2 der Neuregelung nun näher erläutert: "Ein freier zu besetzender Arbeitspla...mehr

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§ 5 Urlaub / 3. Unterjährige Veränderungen der Zahl der Arbeitstage pro Woche

Rz. 22 Berechnungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn sich die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage unterjährig endet. Das BAG vertrat früher die Auffassung, die Urlaubstage seien grundsätzlich umzurechnen, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere oder erhöhe[13] (sog. Quotierung). Daran hat das BAG[14] nach den Entscheidungen des EuGH vom 22.4...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Für den Abschluss von Berufsausbildungsverhältnissen, im Rahmen derer berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erworben werden sollen, enthält das Berufsbildungsgesetz gesetzliche Vorgaben für die Begründung, den Inhalt, Beginn und die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses. Durch das zum 1...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / 2. Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 15 Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich zum Begriff des Angehörigen in der zweiten Fallvariante des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L, die ungeachtet des Lebensalters des Angehörigen greift. Eine einheitliche gesetzliche oder eine sonstige rechtliche Definition des Angehörigen existiert nicht. Vielmehr wird der Begriff in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen nach den jewei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Halbierung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 394 Schließlich muss die individuelle Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert werden. Seit der Novellierung des ATG vom 1.1.2000 steht der Zugang zur Altersteilzeit auch Teilzeitarbeitskräften zu, sofern diese ihre Arbeitszeit halbieren[1018] und trotz der Halbierung i.S.d. §§ 24, 25 SGB III versicherungspflichtig b...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Einführung

Rz. 431 § 78a BetrVG dient dem Schutz Auszubildender, die in einem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium tätig sind oder waren. Neben der Begründung eines Informationsrechts zugunsten des Auszubildenden (Abs. 1) wird dieser vor allem dadurch privilegiert, dass die Norm unter bestimmten Voraussetzungen ein an die Ausbildung anschließendes unbefristetes Arbeitsverhältnis fing...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 22 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[18] die dringenden Belange können nu...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / D. Betriebsratsarbeit Teilzeitbeschäftigter

Rz. 12 Auch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt, dass diese das Amt unentgeltlich und als Ehrenamt führen, § 37 Abs. 1 BetrVG. Rz. 13 Wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat auch ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für diejenigen Zeiten, für die eine Betri...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 145 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / B. Antrag

Rz. 3 Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 15 Abs. 7 BEEG folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; die vertraglich vereinbarte r...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / d) Weitere betriebliche Gründe

Rz. 175 § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG zählt die vorgenannten betrieblichen Gründe lediglich in Gestalt von Regelbeispielen auf. Dies schließt nicht aus, dass weitere Gründe als anspruchsausschließend in Betracht kommen. Die Aufzählung des Gesetzgebers ist nicht abschließend. Rz. 176 In der Literatur werden exemplarisch der Mangel an Ersatzarbeitnehmern [204] und die im Hinblick auf di...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Rz. 368 Verlangt der Arbeitnehmer Elternzeit (oder Elternzeit nur für einen Teil des Zweijahreszeitraums nach § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG), so ist er für den entsprechenden Zeitraum (bzw. zwei Jahre) gebunden und kann die Elternzeit nur im Rahmen des § 16 Abs. 3 BEEG vorzeitig beenden oder verlängern. Auch hierbei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht,[940] das aber grundsätzlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr