Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 2.3 Einfachrechtliche arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbote

Rz. 10 § 4 TzBfG ist im Verhältnis zu den einfachrechtlichen arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverboten des AGG und § 75 Abs. 1 BetrVG die speziellere Norm, soweit es um die spezifische Ungleichbehandlung von Teilzeit- und befristet Beschäftigten geht.[1] Ein Anspruch aus dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) kann neben einem Anspruch aus § 4 TzBfG bestehen. § 4 TzBfG e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 75 Ein Verstoß gegen das Schlechterbehandlungsverbot hat regelmäßig die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 134 BGB zur Folge. Der befristet Beschäftigte hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem unbefristet Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem Vollzeitbeschäftigten; in beiden Fällen kommt es zu einer Angleichung nach oben...mehr

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Theatermusiker (Professiogr... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Arbeitszeitregime sind üblich: keine geregelte Arbeitszeit, d. h. Arbeiten über den Tag verteilt und in der Nacht, Orchesterproben und Aufführungen an Wochenenden sowie an Feiertagen, Arbeiten unter Zeitdruck für geplante Auftritte sowie für Studioaufnahmen, häufiger Wechsel des Arbeitsortes im Zusammenhang mit Reisen innerhalb und außerhalb des Landes, besondere Beeintr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 11.3.2.4 Höhe der Corona-Sonderprämie

Die Höhe der Corona-Sonderprämie beträgt gem. § 2 Abs. 2 für jeden vollen "Einsatzmonat" 50,00 EUR. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter (Vollzeit, 39 Stunden) wird im ersten Bemessungszeitraum 90 Arbeitstage im Gesundheitsamt zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt. Damit sind insgesamt 6 (Einsatz-)Monate (90:15) zu berücksichtigen, für die dem Beschäftigten jeweils eine...mehr

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Entgelt / 8.5 Zeitratierliche Bezahlung von Teilzeitkräften

Teilzeitkräfte erhalten nach § 24 Abs. 2 TVöD das Tabellenentgelt sowie grundsätzlich auch alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit von 39 Wochenstunden (TVöD – VKA-Tarifbereich West), 40 Wochenstunden (TVöD – VKA-Tarifbereich Ost) bzw. 39 Wochenstunden (TVöD – Bund). Hinsichtlich der Ausna...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 6.2.3.1.1 Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht

Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), so ist hierbei zu unterscheiden zwischen der Arbeitszeit, die noch in Kurzarbeit erbracht wird, und der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitszeit. Hinsichtlich der vom Beschäfti...mehr

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Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TVöD bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitgeber vor dem Antritt sch...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.2 Einschlägige Berufserfahrung Entgeltgruppen 2 bis 15 (VKA)

Im Geltungsbereich der VKA wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung nicht tarifvertraglich definiert. Die Beurteilung der Einschlägigkeit bisheriger Berufserfahrung hängt davon ab, ob die bisherige Tätigkeit ein Wissen und Können erfordert, welches auch für die neue Tätigkeit einzusetzen ist. Dem Arbeitgeber steht hierfür ein gewisser Beurteilungs- und Auslegungssp...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 4.4.1 Flexible Arbeitszeit

Flexible Arbeitszeitmodelle werden immer häufiger. Gerade, weil die Gestaltung der Arbeitszeit einen so großen Einfluss auf die Gesundheit, das Wohlbefinden und die soziale Lebensgestaltung der Beschäftigten hat, müssen deren Interessen bei der Erstellung von Arbeitszeitmodellen und -plänen berücksichtigt werden. Selbstverständlich muss die Arbeitszeitgestaltung auch den Not...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsstunde

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG erfordert den Einzelnachweis der geleisteten Arbeitsstunden (> Lohnzuschläge Rz 61). Zur Bedeutung der Höhe des > Arbeitslohn pro Arbeitsstunde für die Pauschalierung der Bezüge für Teilzeit- und Aushilfskräften nach § 40a EStG > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Fälle des § 174 Abs 4 und 5 AO

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hat das FA in einem Steuerbescheid einen Sachverhalt rechtlich unzutreffend beurteilt und wird dieser Bescheid vom Stpfl (vgl BFH 230, 203 = BStBl 2010 II, 953) mit Erfolg angefochten oder einem Antrag des Stpfl entsprochen, so muss (kein > Ermessen; BFH 237, 391 = BStBl 2012 II, 653) das FA aus dem Sachverhalt durch Erlass oder Änderung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalcontrolling-Prozess... / 6.3 Umsetzung

Die Umsetzung des Personalmanagement-Reportings erforderte sowohl fachliche, konzeptionelle als auch technische Lösungskompetenz. Es wurden die folgenden Arbeitsschritte durchlaufen: Erarbeitung eines HR-Bezugsrahmens zur Identifikation relevanter Themen ("Kennzahlenbereiche") sowie Übersetzung in konkrete Kennzahlen (s. Tab. 1) Aufbau eines Backend-Datenmodells, das als Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Das Gendersternchen und die Gleichheit der Geschlechter

Studenten und Studentinnen, Studierende, Studentx, Student*innen oder Student_innen, die Diskussion um die konkrete geschlechtergerechte Schreibweise wurde in den letzten Jahren immer mehr angeheizt. Laut einer aktuellen Umfrage lehnt die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung das Gendersternchen ab. Die damit verbundene Debatte wird dabei oftmals verbittert geführt. In ihrem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 11 Elternzeit

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG kann während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden ausgeübt werden. Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG bedarf eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann hierbei innerhalb von 4 Wochen, jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen, schriftlich ablehnen, § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.2 Zusammentreffen von Rente mit Erwerbseinkommen oder kurzfristigem Ersatzeinkommen (Abs. 2)

Rz. 6 Maßgebend ist nach Abs. 2 Satz 1 regelmäßig das Monatsdurchschnittseinkommen aus Erwerbseinkommen und ggf. kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen (vgl. aber Rz. 8 f.) des Kalenderjahres, das dem "erstmaligen" Zusammentreffen vorausgeht. Der Rückgriff auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen des Vorjahres dient vor allem dem Ausgleich der für dieses Einkommen typischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.2 Ausfall des bisher überwiegend betreuenden Elternteils (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Mit der Neufassung der Vorschrift durch das KJSG wird die Integration der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen in den Katalog der Hilfen zur Erziehung rückgängig gemacht und ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe außerhalb der Hilfen zur Erziehung in Abs. 1 geschaffen. In Nr. 1 bis 4 sind kumulativ die Voraussetzungen dieses Anspruchs geregelt. Diese Vorau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kinder, die einen Dienst iSd § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG leisten

Rn. 450 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Wird ein Dienst anderer Art geleistet, ist keine analoge Anwendung des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG möglich, da keine planwidrige Lücke gegeben ist, BFH v 18.03.2009, III R 33/07, BStBl II 2009, 1010; BFH v 24.05.2012, III R 68/11, BStBl II 2013, 864; BFH v 09.02.2012, III R 78/09, BFH/NV 2012, 940; BFH v 18.06.2014, III B 19/14, BFH/N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.2 Teilzeitarbeit während des Bemessungszeitraums Juli, August, September

Übt der Beschäftigte während der Elternzeit in den Monaten Juli, August, September eine Teilzeitarbeit aus, so verbleibt es hinsichtlich der Berechnung der Jahressonderzahlung beim regulären Bemessungszeitraum. Maßgebend ist das in den Monaten Juli, August, September erzielte (Teilzeit-)Entgelt. Besonderheiten bestehen nur bei Elternzeit im Jahr der Geburt des Kindes (näher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 4.4 Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigung

Bezüglich der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter ist zu beachten: Es bestehen keine Besonderheiten, wenn die Teilzeitkraft grundsätzlich an allen Tagen und in allen Schichten eingesetzt wird. Dann sind die am Feiertag bei diesem Beschäftigten "dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden" gutzuschreiben. Praxis-Beispiel Arbeitet die Teilzeitkraft nur jeweils 4 Stunden am Tag – deckt a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 2.1 Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit

Die Elternzeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet (§ 17 Abs. 3 TVöD). Während der Elternzeit wird keine Berufserfahrung erworben. Leistet der Beschäftigte während der Elternzeit Teilzeitarbeit in derselben Tätigkeit, wird die Dauer der Teilzeitarbeit in vollem Umfang auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Ist die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit einer nied...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 5.2 Zulässigkeit von Feiertagsarbeit, Verpflichtung des Beschäftigten zur Leistung von Feiertagsarbeit

Die Beschäftigten sind bei begründeten betrieblichen/dienstlichen Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags- und Feiertagsarbeit verpflichtet (§ 6 Abs. 5 TVöD). Die Aufgaben der Dienststelle/des Betriebes müssen also Feiertagsarbeit erfordern. Hinweis § 10 ArbZG bestimmt, in welchen Fällen Sonn- und Feiertagsarbeit zulässig ist. Als wichtige Praxisbeispiele sind zu nennen: Arbe...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 9 Jubiläum während der Elternzeit

Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 EUR, bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 EUR (§ 23 Abs. 2 TVöD). Hinweis Jubiläum während der Elternzeit Vollendet der Beschäftigte während der Elternzeit die erforderliche Beschäftigungszeit, so ist das Jubiläumsgeld während der Elternzeit fällig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 4 Strukturausgleich prüfen

Vom früheren Tarifrecht BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten steht bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung ein zusätzlicher Strukturausgleich zu (Einzelheiten siehe "Strukturausgleich"). Während der Elternzeit wird Strukturausgleich nicht gezahlt. Steht der Strukturausgleich dauerhaft zu, so wird die Zahlung des Struktura...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 5.1 Urlaub im Jahr der Wiederaufnahme der Arbeit kürzen

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Praxis-Beispiel Urlaub im Jahr der Wiederaufnahme der Arbeit Die Beschäftigte mit einem Grundanspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub nimmt nach einer zweijährigen Elternzeit am 17. Juni die Arbeit wieder auf. Der Arbeitgeber kann den Urlaub für das laufen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.3 Wiederaufnahme der Tätigkeit zwischen dem 1.7. und dem 1.9.

Die vorstehend im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Jahressonderzahlung aufgezeigte Berechnung gilt auch in den Fällen, in denen der Beschäftigte die Arbeit oder eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit zwischen dem 1.7. und dem 1.9. aufnimmt. In diesem Fall besteht während des Bemessungszeitraums Juli, August, September für mindestens 30 K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 5.2 (Rest-)Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit

Hat der Beschäftigte im Jahr des Antritts der Elternzeit den zustehenden (Rest-)Urlaub nicht vollständig erhalten, wird der Urlaub auf die Zeit nach Rückkehr aus der Elternzeit übertragen. Der Arbeitgeber hat den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Schließt sich an die erste Elternzeit eine weitere Elternzei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.4 Wiederaufnahme der Tätigkeit ab dem 2.9.

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit frühestens am 2.9. wieder auf, besteht im regulären Bemessungszeitraum Juli, August, September für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt. Hinweis Elternzeit in den Monaten Juli, August, September Befindet sich der Beschäftigte im Bemessungszeitraum in Elternzeit, wird der Berechnung der Jahressonderzahlung der letzte Kalendermona...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.1 Wiederaufnahme der Tätigkeit vor dem 1.7. des Jahres

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit nach einer Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) vor dem 1.7. wieder auf, so wird die Jahressonderzahlung um die vollen Kalendermonate der Elternzeit gekürzt. Hinsichtlich der Berechnungsbasis für die Jahressonderzahlung – durchschnittliches Entgelt der Monate Juli, August, September – ergeben sich keine Besonderheiten. Praxis-Beispiel Wiederau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Berücksichtigung des Minderheitsgeschlechts

Rz. 4 § 15 Abs. 2 BetrVG ordnet an, dass dasjenige Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht. Aus der früheren Soll-Vorschrift hat das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001[1] eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsordnungen: Grund... / 2 Festlegung einer Ausbildungsordnung (§ 5 BBiG)

Kernelemente einer Ausbildungsordnung sind nach § 5 Abs. 1 BBiG: die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer (sie soll mindestens 2, aber nicht mehr als 3 Jahre betragen), das Ausbildungsberufsbild, also die typischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Berufs in zusammengefasster Form, der Ausbildungsrahmenplan, d. h. eine Anleitung, wie die Vermittlung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2 Arbeitsentgelt bei Besuch der Sprechstunde

§ 40 Abs. 2 LPVG BW regelt ausdrücklich die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die Beschäftigten und die Beamten, die die Sprechstunde besuchen. So ist die Minderung der Besoldung und des Entgelts für die während der Arbeitszeit besuchte Sprechstunde in § 40 Abs. 2 Satz 1 LPVG BW geregelt. Kann aus dienstlichen Gründen, z.B. im Hinblick auf Teilzeitbeschäftigung oder Schicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L und des TV-H

Rz. 3 Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist. Ausnahme, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des § 1 Abs. 2 TV-L aufgeführt. Für die Tarifbeschäftigten des La...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10 Umfang und Dauer der Teilzeitbeschäftigung

3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/TV-L/TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeitszeit (lediglich) befristet herabzusetzen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-H § 11 Teilzeitbeschäftigung

1 Allgemeines 1.1 Aufbau des TVöD Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung

Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/TV-L/TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeitszeit (lediglich) befristet herabzusetzen. Der in § 8 Abs. 4 TzBfG geregelte Anspruch au...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte unwirksam war (BAG, Urteil v. 18.3.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 5 Teilzeitbeschäftigung aus anderen (nicht-familiären) Gründen (Abs. 2)

Rz. 37 Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit aus anderen als den in § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H genannten familiären Gründen fällt unter § 11 Abs. 2 TVöD/TV-LTV-H. Dieser gewährt (lediglich) einen Anspruch auf Erörterung der Möglichkeit einer Reduzierung mit dem Ziel, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen. Rz. 38 Die Regelung entspricht der (Vorg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.6 Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Die Ablehnungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers entsprechen der (früheren) Regelung des § 15b BAT. Der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit dürfen dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie "dienstlich/betrieblich" sind, sich also auf die Verhältnisse der Dienststelle/des Betriebs beziehen. Dabei sin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zu §§ 8, 9a TzBfG

Rz. 6 Das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält neben der Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit und dem Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (erstmals) auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönlichen Arbeitszeit.[1] Mit dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.4 Verhältnis zu den Frauenförder- und Gleichstellungsgesetzen

Rz. 11 Zu beachten sind ferner die vom Anwendungsbereich des § 11 TVöD unabhängigen Frauenförder- und Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, welche ausnahmslos die Teilzeit fördernde Vorschriften haben[1] und die nach § 23 TzBfG neben dem TzBfG gelten.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.2 Betreuung oder Pflege eines Kindes

Rz. 13 Der/die Beschäftigte muss nach § 11 Abs. 1a TVöD/TV-L/TV-H zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreuen oder pflegen. Hinweis Der Teilzeitanspruch besteht nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.[1] Es ist lediglich erforderlich, dass der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt wird, bevor das K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4.1 Tatsächliche Betreuung

Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss aber nicht (mehr) im engeren Sinne betreut werden. Der/die Jugendliche wird häufig nicht einmal den Tag zu Hause verbringen. Demnach muss wohl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.2 Verlängerung der Befristung

Rz. 31 Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung kann verlängert werden. Der Antrag ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung muss sich der Arbeitgeber auf das Verlangen einlassen (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.7.2000, 3 Sa 60/99). Wird ein Verlängerungsantrag nicht rechtzeitig im Sinne von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.2 Verhältnis zu § 15 Abs. 4-7 BEEG

Rz. 9 Mütter und Väter können während der Elternzeit mit ihren Arbeitgebern nach § 15 Abs. 4–7 BEEG (bzw. bis 31.12.2006 BErzGG) eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen eines besonderen Arbeitsvertrags vereinbaren, die die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht unterschreitet und 32 Stunden (bis 31.8.2021: 30 Stunden) im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt.[1] Der Arbeit...mehr