Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverbot (WEG) / 2.2 Mieter/Pächter

Da ein Hausverbot stets nur vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochen werden kann, ist weiter zu klären, welche Personen denn im Bereich des Sondereigentums außer dem Wohnungseigentümer selbst als Inhaber des Hausrechts in Betracht kommen. Hinweis Inhaber des Hausrechts Grundsätzlich ist nämlich zu beachten, dass der Inhaber des Hausrechts nicht notwendig der Eigentümer sein mu...mehr

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Hausverbot (WEG) / 2.1 Wohnungseigentümer

Das Hausrecht des Wohnungseigentümers ergibt sich direkt aus § 13 Abs. 1 WEG, wonach der Wohnungseigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere andere von Einwirkungen ausschließen kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht. Als Gesetz kommt insoweit in erster Linie das Wohnungseigentumsgesetz selbst in Betracht. Gemäß § 1...mehr

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Hausverbot (WEG) / 1 Grundsätze

Wohnungs- und Teileigentümer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass sich unerwünschte Personen nicht unbefugt in ihren Räumlichkeiten aufhalten. Desgleichen besteht ein ebensolches berechtigtes Interesse auch der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht durch gemeinschaftsfremde Personen belästigt zu werden. Unliebsame oder störende Personen können daher mit eine...mehr

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Hausverbot (WEG) / 4 Reichweite des Hausverbots

Wird das Hausverbot von einem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber einer gemeinschaftsfremden Person ausgesprochen, so umfasst dieses Hausverbot die Räume seines Sonder- oder Teileigentums. Strafbaren Hausfriedensbruch begeht die mit einem Hausverbot belegte Person bereits dann, wenn sie nur ihren Fuß in die Wohnungseingangstür stellt. Wird das Hausverbot von der Wohnungsei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung. Gesetze, Vorschriften u...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverbot (WEG) / 2.3.2 Außenverhältnis

Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gilt neben der Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gemeinschaftsverhältnis bei Meinungsverschiedenheiten das Prinzip der Zumutbarkeit. Soweit es den Wohnungseigentümern also zumutbar ist, haben sie die Anwesenheit einer gemeinschaftsfremden Person zu dulden, der ein anderer Wohnungseigentümer dies gestatte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverbot (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohnungseigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch u...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Keller (WEG) / 1.3 Irrtümliche Falschbezeichnung eines Kellers bei Veräußerung eines Teileigentums

Praxis-Beispiel Abweichende Quadratmeterzahlen Vor Fertigstellung eines Gebäudes erwirbt der Erwerber ein Ladenlokal, das in der Teilungserklärung mit Nr. 2 gekennzeichnet ist und zu dem laut Teilungserklärung ein Kellerabteil mit gleicher Bezeichnung gehört. Ausweislich des Kaufvertrags soll dieser Kellerraum eine Größe von 28 qm haben. Abweichend von dieser Beschreibung wir...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 2 Die Gefahren

Der Versicherungsschutz besteht aus einer Dreierkombination mit den Gefahren: Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Wohngebäude nur gegen einzelne Gefahren zu versichern. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. die Gefahr Feuer bereits bei einem Versicherer gedeckt ist und nur noch Leitungswasser und Sturm abgesicher...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechte / 1.5 Zustimmung Drittberechtigter

Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ist bei der Begründung, Veränderung, Aufhebung oder Übertragung von Sondernutzungsrechten die Zustimmung derjenigen erforderlich, zugunsten derer eine Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder eine Reallast besteht. Rentenschuld Bei Rentenschulden handelt es sich um Grundschulden, durch die das Grundstück nicht für eine feste Summe, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.2 Zerstörung

Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 WEG aber für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört ist und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Die Wohnungseigentümer können also für diesen Fall vereinbaren, dass einzelne Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen können. Den Wiederaufbau regelt die Bestimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondereigentum / Zusammenfassung

Begriff Das Sondereigentum ist gesetzlich in § 5 Abs. 1 WEG definiert. Hiernach sind Gegenstand des Sondereigentums die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 WEG bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / 2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils für unzulässig gehalten. Dies gilt auch für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der eine gewerbliche Nutzung der Einheiten zulässig ist.[1] Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausgeübt, in der beispielsweise keine Familien woh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / 4 Exkurs: Sexshop im Teileigentum

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme erlaubt dem Teileigentümer oder dessen Mieter in Gewerberäumen nur den Betrieb eines ladenmäßigen Erotik-Fachgeschäfts mit Videothek, jedenfalls sofern in der Wohngegend ähnliche Geschäfte und Nachtclubs vorhanden sind, nicht aber die Vorführung von Sexfilmen mit Einzelkabinenbetrieb.[1] Unerheblich ist bei einer derartigen Beurteilu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 1 Abgrenzung Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum

Das Dach gehört als konstruktiver für den Bestand und die Sicherheit der Wohnanlage erforderlicher Gebäudebestandteil mit gleichzeitiger Schutzfunktion und als architektonisches Gestaltungselement zwingend zum Gemeinschaftseigentum.[1] Auch das Glasdach eines Hofraums ist als konstruktiver Bestandteil zwingend Gemeinschaftseigentum. Weist also etwa die Teilungserklärung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Prostitution ist in aller Regel weder strafbar noch ist sie sittenwidrig. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille, hat sie doch einen gewissen moralisch-sozialen Unwert. In Wohnungseigentumsanlagen ist jedenfalls die Ausübung der Prostitution in aller Regel nicht mehr von der Zweckbestimmung umfasst. Entsprechendes gilt für eine Gewerbeausübung mit sexuel...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 3.7 Die Angaben in meinem Bescheid sind nicht mehr aktuell. Was muss ich tun?

Haben sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, müssen Sie ohne gesonderte Aufforderung des Finanzamts eine Grundsteuer-Änderungsanzeige bis zum 31. Januar des Folgejahres abgeben, in dem die Änderung eingetreten ist. Bei Änderungen, die in den Jahren 2022 und 2023 eingetreten sind, ist es ausreichend, wenn Sie diese dem Finanzamt bis zum 31. Dezember 2024 anzeigen. Die A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur ne... / 1.3 Wie wird die Grundsteuer konkret berechnet?

Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. 1. Schritt: Berechnung des Grundsteuerwerts – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u. a. von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietnive...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Anwendungs... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine Tiefgarage, in der sich 20 Mehrfachparker befinden. 4 Mehrfachparker stehen im Teileigentum von Teileigentümer K. Nach der Gemeinschaftsordnung sind grundsätzlich alle Erhaltungskosten nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen von sämtlichen Wohnungs- bzw. Teileigentümern zu tragen. Aufgrund eines Defekts der hydraulischen Hebeanl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 4 Die Entscheidung

Der BFH bejaht die Frage! Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht stelle zwar kein Grundvermögen dar. Es sei jedoch für Zwecke des § 9 Nr. 1 GewStG dem Grundbesitz des entsprechenden Wohnungs- oder Teileigentums zuzuordnen, dessen Inhalt es bestimme. Ein Sondernutzungsrecht sei das durch Vereinbarung begründete Recht eines oder mehrerer Wohnungs- oder Teileigentüme...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob ein Ermessen besteht, gemeinschaftliches Eigentum nicht zu reparieren. Zwingende Erhaltungsmaßnahme Die Wohnungseigentümer haben ein Ermessen, wann und wie sie einen wesentlichen Gebäudebestandteil erhalten. Im Einzelfall kann dieses auf null reduziert sein. Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf sofortige Durchfüh...mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 3 Das Problem

Ein Teileigentümer streitet mit dem Finanzamt, ob für ein Sondernutzungsrecht bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ein Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu berücksichtigen ist.mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich ein Teileigentümer bei der Errechnung seines Gewinns auf ein "Kürzungsrecht" berufen kann. Hintergrund ist § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG. Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird danach derzeit um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grund...mehr

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Umlagebeschluss: Anwendungs... / 4 Die Entscheidung

Auch die Revision hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG erlaube es auch, den Kreis der Kostenschuldner zu verändern, indem Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden. Für ein weites Verständnis der Regelung spreche bereits der Gesetzeswortlaut. Dieses Verständnis entspreche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer lehnen einen Beschlussantrag von Teileigentümer K ab, ein Dach reparieren zu lassen, obwohl Einigkeit herrscht, dass das Dach dringend zu reparieren ist. Gegen diesen Negativbeschluss geht K vor. Außerdem verlangt er im Wege einer Beschlussersetzung zur Frage der Reparatur einen Grundlagenbeschluss. Die anderen Wohnungseigentümer meinen, der Negativbes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Anwendungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist die Frage, ob überhaupt eine Beschlusskompetenz besteht, Wohnungseigentümer vollständig von den Erhaltungskosten für einen wesentlichen Gebäudebestandteil zu befreien. Die andere Frage ist, ob, wenn eine Beschlusskompetenz besteht, eine Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Auf der Gru...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altbeschluss: Eintragung bi... / 3 Schritt 3: Überprüfung auf Mängel

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, sind diese auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Dabei sind formale und materielle Beschlussmängel vorstellbar. Besondere Probleme bereiten hier Öffnungsklauseln, die nicht eindeutig regeln, welches Quorum erreicht werden muss und ferner nicht bestimmen, was gilt, wenn das Quorum verpasst ist. Außerdem kann ein Beschluss u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Absetzungen für Abnutzung (... / 1.2 Ermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten

Aufteilung des Kaufpreises Wer ein Grundstück mit einem aufstehenden Gebäude erwirbt, hat Anschaffungskosten, die er für einkommensteuerliche Zwecke aufteilen muss auf Grund und Boden und auf Gebäude und evtl. auf die Gartenanlage. Die Aufwendungen für Grund und Boden sind nicht in die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung einzubeziehen. Zu den Aufwendungen für G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerliche Förderung des M... / 2.4 Neue Wohnung

Entsprechend der Förderabsicht werden nur neu geschaffene Wohnungen gefördert. Die Wohnung darf vorher nicht vorhanden gewesen sein. So werden Baumaßnahmen an bestehenden Wohnungen, beispielsweise Verlegungen und Erweiterungen von Wohnflächen nicht gefördert, da der Wohnraum bereits besteht. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG entsteht, durch die Fertigstellung folgender Obj...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken diene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.5 Welchen Umfang hat die Erteilung einer Vollmacht?

Bezüglich des Umfangs einer erteilten Vollmacht kommt es grundsätzlich darauf an, was der Vollmachtgeber festgelegt hat. Ausnahmen bestehen aber bei Vollmachten des Handelsrechts, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist: Prokura (§§ 49 ff. HGB) Sie umfasst alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; aber nicht: Veräußer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum

Begriff Der Begriff Wohnungseigentum ist in § 1 Abs. 2 WEG definiert. Danach handelt es sich um das "Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört". Das Sondereigentum an der Wohnung kann sich auch auf Nebenräume, wie z. B. Keller- oder Speicherräume erstrecken. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mitbenutzungsrecht

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe von § 14 WEG berechtigt. Der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums vollzieht sich durch Mitbesitz und Mitbenutzung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 14 WEG und 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Jeder Wohnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Auseinandersetzung unter Miteigentümern (insb. Scheidungsfolgenvereinbarungen)

Wie eingangs ausgeführt hat der BGH bereits 2019 erkannt, dass § 566 BGB bei Übertragung von Bruchteilseigentum auf einen anderen Bruchteilseigentümer weder direkt noch analog anwendbar ist. Derartige Konstellationen kommen häufiger vor, als auf den ersten Blick erwartet. Klassikerbeispiele für derartige Vermögensauseinandersetzungen bieten Scheidungsfolgenvereinbarungen. In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bewertungsobjekt

Rz. 47 [Autor/Stand] Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch einen Kaufpreis ist es erforderlich, dass das konkrete Bewertungsobjekt veräußert worden ist. Es würde nicht ausreichen, wenn ein Nachbargrundstück veräußert wird. Das gilt selbst dann, wenn das Nachbargebäude mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar ist. Allerdings würde sich in diesem Zusammenhang die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anzahl der Vergleichsfälle

Rz. 54.3 [Autor/Stand] Im Allgemeinen wird ein Vergleichspreis nur dann vorliegen, wenn er aus einem Durchschnitt einer hinreichend großen Anzahl von Vergleichsobjekten abgeleitet worden ist. Zwar ließ die Finanzverwaltung bereits mit Abschn. 12 Abs. 2 Satz 3 GV-Erlass vom 5.5.2009[2] zu, dass ausnahmsweise auch ein einzelner Vergleichspreis genügt, um das Vergleichswertverf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altbeschluss: Eintragung bi... / 3 Schritt 3: Überprüfung auf Mängel

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, sind diese auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Dabei sind formale und materielle Beschlussmängel vorstellbar. Besondere Probleme bereiten hier Öffnungsklauseln, die nicht eindeutig regeln, welches Quorum erreicht werden muss und ferner nicht bestimmen, was gilt, wenn das Quorum verpasst ist. Außerdem kann ein Beschluss u...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Bewertung bebauter Grundstücke

Rz. 206 Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden (§ 180 Abs. 1 S. 1 BewG). Falls ein Gebäude in Bauabschnitt errichtet wird, ist der fertiggestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.[300] Zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehören in der Regel der Grund und Boden, die Gebäude, die Außenanlagen, sonstige wesen...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / c) Bewertung nach dem Sachwertverfahren

Rz. 237 Nach dem Sachwertverfahren werden zukünftig folgende bebaute Grundstücke bewertet (§ 182 Abs. 4 BewG):mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Grundsätzliches

Rz. 198 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 199 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 5. Finanzmittel

Rz. 98 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[236] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[237] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[238] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 99 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Saldo...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren

Rz. 210 Das Vergleichswertverfahren kommt insbesondere für Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung (§ 182 Abs. 2 BewG). Beim Vergleichswertverfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke (Vergleichsgrundstücke) abgeleitet, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmal...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgeschlossenheit / 5 Teileigentum

Die aktuelle AVA differenziert hinsichtlich den Anforderungen an die Abgeschlossenheit nicht mehr zwischen Wohnung und Teileigentum. Auf Grundlage der außer Kraft getretenen AVA 1974 wurden an die Abgeschlossenheit von Teileigentum jedenfalls weniger strenge Anforderungen gestellt, da die Abgeschlossenheit hier am Nutzungszweck orientiert ist. Allerdings musste auch in Teile...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgeschlossenheit / Zusammenfassung

Begriff Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Sondereigentum kann also nicht nur an der in sich abgeschlossenen Wohnung begründet werden, sondern auch an außerhalb der Wohnung liegenden Räumen, sofern diese verschließbar sind. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgeschlossenheit / 2.2 Die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch ist der Nachweis der Abgeschlossenheit mithilfe der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Der Inhalt der Abgeschlossenheitsbescheinigung ergibt sich dabei aus der AVA. Achtung Keine Aussage über baurechtlich zulässige Nutzung Die Abgeschlossenheitsbescheinigung trifft nach § 4 Abs. 2 AVA keinerlei Aussagen über eine baurechtlich zul...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgeschlossenheit / 7 Notarielle "Vollzugsgebühr"

Beurkundet der Notar eine Teilungserklärung und holt er zwecks Begründung von Wohnungs- und Teileigentum auftragsgemäß die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein, fällt hierfür eine 0,3 Vollzugsgebühr gemäß Nr. 22111 KV GNotKG an. Wird vom Notar auftragsgemäß die Abgeschlossenheitsbescheinigung eingeholt, übt er hierbei eine Tätigkeit aus, die nicht schon aufgrund der Beurkundu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut / 3.2.1 Nutzungs- und Funktionszusammenhang

Grund und Boden und Gebäude werden je nach unterschiedlicher Nutzung und unterschiedlichen Eigentümern in jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter aufgeteilt. Das sind die eigenbetriebliche Nutzung, fremdbetriebliche Nutzung, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und Nutzung zu fremden Wohnzwecken. Jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ist als besonderes Wirtschaftsgut zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Veräußerung von Grundstücken

Private Veräußerungsgeschäfte sind u.a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Unerheblich ist, ob es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke handelt. Zu beachten ist ferner, dass Gebäude und Außenanlagen einzubeziehen sind, soweit sie innerhalb ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.3 Befreiungen und Übergangsfristen

Das GEG sieht eine Reihe von Regelungen vor, die entweder die Fristen für die Einhaltung der 65%-EE-Vorgabe verlängern oder von deren Einhaltung befreien. Gebäudeeigentümer, die eine Heizungsanlage vor dem 19.4.2023 (Datum des Kabinettsbeschlusses) bestellt haben, sind von der Einhaltung der 65 %-EE-Vorgabe für eine Dauer von bis zu 18 Monaten nach Bestellung befreit (§ 71 Ab...mehr