Fachbeiträge & Kommentare zu Teileigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwischenwand

Zusammenfassung Zwischenwände sind, sofern sie nicht zum tragenden Mauerwerk oder zur Abgrenzung des Sonder-/Teileigentums gehören, dem Sondereigentum zuzuordnen. Typisch ist die nicht tragende Gipsdielenwand zwischen zwei kleinen Räumen (z. B. Kinderzimmer).mehr

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Überbelegung im Wohnungseig... / 2 Unterlassungsanspruch

Liegt eine Überbelegung eines Sonder- oder Teileigentums vor, so hat in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Sonder- bzw. Teileigentümer Anspruch auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung. Dieser Anspruch resultiert aus § 1004 Abs. 1 BGB und beruht auf § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

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Speicher / Zusammenfassung

Begriff Speicherräume im Dachboden sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum, wenn sie nicht ausdrücklich in der Teilungserklärung zum Sondereigentum bestimmt worden sind. Es ist auch möglich, an einzelnen Räumen Sondernutzungsrechte zugunsten einzelner Wohnungseigentümer zu begründen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG München I, Urteil v. 18.7.2013, 36 S 20429/12 WEG: ...mehr

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Reklame- und Werbeeinrichtungen

Zusammenfassung Soll die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenwand einer Wohnungseigentumsanlage insbesondere von Teileigentümern für Werbemaßnahmen genutzt werden können, so ist bereits eine Regelung über Reklame- bzw. Werbeeinrichtungen in der Gemeinschaftsordnung ratsam. Für Schaukästen sollten bei Geschäften Sondernutzungsrechte begründet werden. Enthält die Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musizieren im Wohnungseigentum / 2.2 Maßstab des Einzelfalls

Bei der Festlegung von Ruhezeiten bzw. Zeiten eines Musizierverbots sind weiter die konkreten Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls – sprich der Eigenheiten der Wohnanlage – zu berücksichtigen. So dürfte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein größeres Maß an Rücksichtnahme von den musizierenden Bewohnern erwartet wird, sollte es sich um eine Seniorenwohnanlage han...mehr

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Rohrleitungen / 1 Eigentumszuordnung

Vereinfacht und generell sind Rohrleitungen als Hauptleitungen dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet, auch wenn sie durch ein Sondereigentum führen.[1] Wasser- und Heizungsleitungen stehen erst ab dem Punkt im Sondereigentum, ab dem sie sich durch eine im räumlichen Bereich des Sondereigentums befindliche Absperrvorrichtung von der Haupt- bzw. Nebenleitung trennen lass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 18 Nach § 219 Abs. 1 BewG [1] werden die Grundsteuerwerte für den inländischen Grundbesitz gesondert festgestellt. Grundbesitz sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, §§ 232ff. BewG, und Grundstücke, § 243f. BewG. Die gesonderte Feststellung enthält neben der Wertfeststellung die Zurechnungsfeststellung, bei mehreren Beteiligten auch die Höhe ihrer Anteile. Bei mehre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.6 Gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 52 Nach §§ 218ff. BewG [1] werden Grundsteuerwerte für inländischen Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) gesondert festgestellt. Die Regelung knüpft an § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO an, wonach die Einheitswerte nach Maßgabe des BewG gesondert festgestellt werden. In dem Feststellungsbescheid wird auch die Vermögensart (land- und forstwirtschaf...mehr

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Eigentümerwechsel im Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des n...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / 6. Checkliste zur Zwangssicherungshypothek

Rz. 65 Checkliste zur Zwangssicherungshypothekmehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Rangklasse 2

Rz. 211 Diese Rangklasse[260] hat Bedeutung bei der Vollstreckung von Wohnungseigentum. Sie führt für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer[261] ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Das in ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Rangklasse 1

Rz. 96 Zu berücksichtigen sind hierbei – aufgrund Anmeldung – vom betreibenden Gläubiger geleistete Vorschüsse zwecks Erhaltung bzw. notwendigen Verbesserung des Grundstücks. Eine geleistete Vergütung des Zwangsverwalters fällt allerdings nur dann hierunter, wenn die Zwangsverwaltung notwendig war, um das Grundstück für die Zwangsversteigerung zu erhalten oder wiederherzuste...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 5. Grundstücksverwaltung

Rz. 75 Die vordringlichste Aufgabe des Zwangsverwalters besteht in der Verwaltung des beschlagnahmten Grundstücks. § 152 Abs. 1 ZVG regelt hierzu, dass die Pflicht und das Recht bestehen, alle Handlungen vorzunehmen, welche das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten und zu einer ordnungsgemäßen Nutzung führen. Hierbei handelt er selbstständig und ist nur an W...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 4. Abgrenzung zur vertretbaren und unvertretbaren Handlung

Rz. 20 Schon die aufgeführten Beispiele zu aktiven Handlungspflichten trotz eines Unterlassungsgebotes machen deutlich, dass es in der Praxis schwierig sein kann, die Durchsetzung der Handlungspflichten in der Vollstreckung zwischen der Anwendung von § 890 ZPO einerseits und den §§ 887, 888 ZPO andererseits abzugrenzen. Rz. 21 Tipp Soweit schon im Ausgangsprozess absehbar ist...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ee) Beispiele über die der Versteigerung entgegenstehenden Rechte

Rz. 46 Wurde ein in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteiltes Gebäude in der Weise umgebaut, dass die Bauausführung nicht mehr mit der Teilungserklärung übereinstimmt, und sich eine Zuordnung einzelner Räume zu den nach der Teilungserklärung vorgesehenen Miteigentumsanteilen nicht mehr vornehmen lässt, so dass an diesen Räumen kraft Gesetzes isoliertes Miteigentum entstanden i...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / I. Belastungsgegenstand

Rz. 10 Nicht nur Grundstücke im Rechtssinne[3] bzw. grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurechte (§ 11 ErbbauRVO) können Gegenstand der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sein, sondern auch: Wohnungs- und Teileigentum (§ 1 Abs. 2, 3 WEG), Wohnungs- und Teilerbbaurechte als Unterart des Erbbaurechts (§ 30 WEG), ideelles Bruchteilseigentum, im Schiffsregister eingetr...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 588 Ergibt die Informationsbeschaffung seitens des Gläubigers,[505] dass der Schuldner über Grundbesitz verfügt, ist zunächst das Grundbuch einzusehen. Der Einsichtsanspruch ergibt sich aus den §§ 12, 12a GBO. Stellt sich – wie fast immer – die Belastung des Grundstücks heraus, dann ist neben der Eintragung einer Zwangshypothek stets auch die Möglichkeit der Pfändung des...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Verwaltungsobjekt wird in Besitz genommen

Rz. 132 Ist das Zwangsverwaltungsobjekt von dem Zwangsverwalter in Besitz genommen, so beträgt die Vergütung mindestens 1.200,00 EUR (§ 20 Abs. 1 ZwVwV) und zwar für jedes der in Besitz genommenen Grundstücke oder Substrate der grundstücksgleichen Rechte gesondert, es sei denn, dass diese eine wirtschaftliche Einheit bilden.[223] Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplä...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K stellt in der Eigentümerversammlung am 27.6.2023 erfolglos den Antrag, die Verwaltung zu ermächtigen und zu beauftragen, im Namen und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zu beauftragen, den Eigentümer der Ladeneinheit 11 – Teileigentümer T – abzumahnen. Denn der Mieter des T lasse die Brandschutztür zum Treppenhaus dauer...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft / 6 Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient.[1] So also nur ein Verbraucher der Eigentümergemeinschaft angehört, bleibt die Gesamtgemeinschaf...mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 3 Das Problem

Teileigentümer B ist Eigentümer einer Ladeneinheit. Die Ladeneinheit besitzt einen Hinter-/Seiteneingang, der zu einer Garagenabfahrt hinausführt und eine fensterlose Stahltür hat. Die Wohnungseigentümer gestatten B, die Stahltür durch ein Holzfenster zu ersetzen. B baut jedoch kein Fenster, sondern eine Aluminium-Doppeltür mit großen Fensterelementen ein und setzt vor diese...mehr

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Verwaltung: Anspruch auf Ab... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf hat, dass eine Verwaltung abberufen wird. Anspruch auf Abberufung Ein Wohnungseigentümer kann nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG im Einzelfall verlangen, dass der Amtsträger abberufen wird. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass allein ein Abberufungsbeschluss dem Interesse der Gesamth...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Grunddienstbarkeit / 4.2 Verbot bestimmter Handlungen

Die zweite Art der nach § 1018 BGB zugelassenen Grunddienstbarkeiten betrifft die Belastung des Grundstücks in der Weise, dass auf ihm "gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen". Bei der Bestellung einer solchen Grunddienstbarkeit müssen die betreffenden Handlungen inhaltlich genau festgelegt und entsprechend eingetragen werden. So steht etwa der Eintragung einer Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzüberbau / 3.2 Eigentum am Überbau

Die Frage nach dem Eigentum am Überbau ist nicht nur von rein theoretischer Bedeutung. Denn von ihrer Beantwortung hängt es ab, wer den Überbau einerseits nutzen darf und wer andererseits die Lasten (etwa Erhaltungsaufwand) zu tragen hat. Wer Eigentümer des über die Grenze gebauten Überbaus ist, regelt § 912 BGB nicht. Es gelten daher die allgemeinen Bestimmungen der §§ 93, 9...mehr

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Grenzüberbau / 2.2.2 Der Bauherr

Der Bauherr des Überbaus muss nach dem Wortlaut des § 912 Abs. 1 BGB der "Eigentümer des Stammgrundstücks" sein, von dem aus der Überbau erfolgt. Dem Eigentümer sind gleichgestellt Erbbauberechtigte, Wohnungs- und Teileigentümer sowie Vorerben.[1] Ob der Eigentümer Bauherr des Bauvorhabens ist, bemisst sich danach, ob er "Geschäftsherr des ganzen Bauvorhabens" ist, in dessen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Begründung von Wohnungseigentum nach dem WEG

Rz. 7 Als flächenweise Teilung i. S. v. § 7 GrEStG ist auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum nach § 3 oder § 8 WEG anzusehen.[1] Zu beachten ist dabei, dass jedes rechtlich selbstständige Wohnungseigentum in einem Gebäude eine selbstständige wirtschaftliche Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG bildet.[2]. Weder die Führung mehrerer rechtlich selbsts...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 3.1 Art

Bei Mehrhausanlagen ist hinsichtlich der Finanz- und Vermögensverwaltung zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine geregelte oder eine ungeregelte Mehrhausanlage handelt.[1] Wesen der geregelten Mehrhausanlage ist, dass durch spezielle Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dem Charakter der Mehrhausanlage in Form der Bildung von Untergemeinschaften mit...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.2.3 Typische Fallkonstellationen

Wirtschaftseinheiten/Untergemeinschaften Vielfach sehen Gemeinschaftsordnungen die Bildung sog. Wirtschaftseinheiten vor, wobei zusätzlich vereinbart wird, dass diejenigen Mitglieder einer Wirtschaftseinheit, die die Kosten einer Maßnahme zu tragen haben, hierüber alleine beschließen. Aus der Bildung separater Erhaltungsrücklagen für die einzelnen Gebäude lässt sich der Wille ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.2.1 Auswirkungen auf die Beschlusskompetenz

Ergibt sich aus dem Inhalt der Vereinbarung, dass dem einzelnen oder einer Gruppe von Wohnungseigentümern die Sachentscheidungsbefugnis übertragen ist, führt dies dazu, dass die Verwaltungszuständigkeit als solche übergeht. Eine Beschlusskompetenz der GdWE besteht dann nicht mehr; gleichwohl gefasste Beschlüsse sind nichtig.[1] Die Nichtigkeit eines Beschlusses mangels einer...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.1 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)

Sondereigentümer haben seit 1.12.2020 wegen Änderungen des materiellen Rechts nunmehr die Beschlusskompetenz für eine von der Teilungserklärung abweichende Kostenverteilung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine vom WEG oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen. Diese Kompeten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1.1 Kasuistik des Rückerwerbs

Rz. 27 Unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG fallen sämtliche Rückerwerbe eines Grundstücks, die innerhalb von 2 Jahren nach der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang[1] stattfinden. Die Vergünstigung erstreckt sich sowohl auf den Rückerwerb durch schlichten Rückkauf eines Grundstücks[2] und die Fälle der Rückauflassung, Rückabtretung und ...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie w... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlossen, Umsätze die nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei wären, als steuerpflichtig zu behandeln. Das hat sie auch getan. Fraglich ist, ob die Verwaltung in der Jahresabrechnung bzw. in der Einzeljahresabrechnung die auf das Teileigentum des K entfallende Umsatzsteuer richtig ausgewiesen hat. Daran mag man z...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Vorla... / 3 Das Problem

Die Teileigentumsanlage ist ein Garagenhaus. Die Miteigentumsanteile sind gleich groß. Teileigentümer K wendet sich gegen den Beschluss über die sich "für den Zeitraum 01.07.2021 – 30.06.2022 ergebenden Abrechnungsspitzen (Nachschüsse sowie Anpassungen der beschlossenen Vorschüsse)". Er ist der Auffassung, dass es, wenn über die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse ...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Vorla... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss genüge den Bestimmtheitserfordernissen, die an Beschlüsse gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu stellen seien. Da Beschlüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG sich auf die Begründung bzw. Korrektur von Zahlungspflichten beschränkten, müssten die Höhe der von den Wohnungseigentümern (Teileigentümern) zu leistenden Nachschüsse sowie die angepasste Vorschusshöhe a...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie w... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2009, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B bei allen Lieferungen und Leistungen, die sie im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums an die zum Vorsteuerabzug berechtigten Wohnungseigentümer erbringt, auf ihre Umsatzsteuerfreiheit verzichtet. Die Verwaltung hat daher bei allen Buchungsvorgängen die Umsatzsteu...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / IV. Zwei Hemisphären

Rz. 9 Für das Wohnungs- und Teilerbbaurecht gelten die Vorschriften des WEG entsprechend, § 30 Abs. 3 S. 2 WEG i.V.m. §§ 1–29 WEG, weshalb "doppelte Rechtsbeziehungen"[42] zu konstatieren sind, zwei Hemisphären. Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Grundstückseigentümer und den Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten, also Bestimmungen, die sich aus dem Erbbaure...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 2. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB; Milieuschutzsatzung, § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB

Rz. 22 Das Baulandmobilisierungsgesetz[125] vom 14.6.2021 begründete einen neuen Genehmigungsvorbehalt für die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, betroffen sind Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB . Sofern Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i.S.v. § 201a S. 3 und 4 BauGB vorliegen und diese Gebiete durch landesrechtliche Verordnung bestimmt s...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / III. Marktsituation

Rz. 7 Ein Marktvergleich von Wohnungs- und Teilerbbaurechten mit Wohnungs- und Teileigentum zeigt signifikante Wertunterschiede. Weil ein Grundstücksanteil nicht miterworben wird, sondern "lediglich" ein Anteil am Erbbaurecht, bewegen sich die Kaufpreise von Wohnungs- und Teilerbbaurecht deutlich unter dem Niveau von Wohnungs- und Teileigentum.[37] Ein Beispiel aus dem Münch...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Belastungsgegenstand, § 1 Abs. 1, Abs. 3 ErbbauRG

Rz. 5 Belastungsgegenstand eines Erbbaurechts ist ein Grundstück, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, ein unter einer eigenen Bestandsverzeichnisnummer im Grundbuch eingetragener, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche,[37] unabhängig von der Größe, der Wirtschaftsart[38] oder der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum.[39] Letzteres steht zum einen unter der Prämis...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / I. Praktische Relevanz

Rz. 13 Als Pendant zur Begründungspraxis von Wohnungs- und Teileigentum stellt die Vorratsteilung durch den Erbbauberechtigten den häufigsten Anwendungsfall zur Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht dar, § 30 Abs. 2 WEG i.V.m. § 8 WEG, die Aufteilung durch den alleinigen Erbbauberechtigten. Eine Erklärung hierauf geben das besondere Sicherungsinteresse des Grundstücks...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Regelungen zum Bauwerk, §§ 1 Abs. 1, 12 ErbbauRG

Rz. 23 Die zentrale Definition des Erbbaurechtsbegriffs findet sich in § 1 Abs. 1 ErbbauRG: das subjektiv-persönliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Die Regelung adaptiert die Begriffsbestimmung des BGB-Erbbaurechts[139] und wendet sich gegen altrechtliche Bestimmungen, die noch auf den Gebäudebegriff...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / II. Definition Wohnungs- und Teilerbbaurecht, § 30 Abs. 1 WEG

Rz. 6 Die Definition findet sich in § 30 Abs. 1 WEG: ein Bruchteil am Erbbaurecht, verbunden mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (= Wohnungserbbaurecht) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen (= Teilerbbaurecht) in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude.[27] Aufgeteilt wird nur das Erbbaurecht, das Gebäude, n...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / IV. Eintragungsfähigkeit der Entschädigungsforderung; Pfandrechte an der Entschädigungsforderung

Rz. 7 Die Frage danach, in welcher Form die Entschädigungsforderung[49] Eingang in das Grundbuch finden kann, lässt sich mit Hilfe des Erbbaurechtsgesetzes nicht beantworten, eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt. Bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der ErbbauVO stellte sich die motivnahe Literatur die Frage nach der "grundbuchmäßige(n) Behandlung der Vorschrift de...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 3. Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktion; Umlegungsgebiete; Enteignungsverfahren

Rz. 23 Vervollständig wird das Bild öffentlich-rechtlicher Genehmigungspflichten durch die Genehmigungspflicht nach § 22 BauGB, geschaffen für Gemeinden mit Fremdenverkehrsfunktion.[152] Die Regelung offeriert den Gemeinden die Möglichkeit, im Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung[153] auch die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten einer Genehmigungspflicht zu ...mehr

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§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / I. Begründungsformen; Belastungsgegenstand; Bebauung

Rz. 1 Konzeptionell zeigt sich das Erbbaurecht von jeher mit dem "dauernde(n) Bedürfnis für Wohnungen"[1] und der "Abhilfe der Wohnungsnot"[2] verbunden. Die Regelung in § 30 WEG greift dies auf und zieht die Parallele zu den allgemeinen Begründungsformen des WEG . Demnach können Bruchteilsberechtigte eines Erbbaurechts Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vertrag begründen, s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der...mehr